Urteil gegen rechten Bundeswehroffizier: Franco A. als Terrorist verurteilt
Der Offizier Franco A. muss mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Frankfurter Gericht sieht es als erwiesen an, dass er die Tötung von Menschen geplant hat.
Der rechtsextreme Bundeswehroffizier Franco A. muss wegen Rechtsterrors für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte den 33-Jährigen am Freitag zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er aus einer völkisch-nationalistischen und antisemitischen Gesinnung heraus die Tötung von Menschen geplant hat. Juristisch ist das die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ nach Paragraf 89a des Strafgesetzbuchs.
Der Generalbundesanwalt hatte sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert, Franco A.s Verteidiger hatten allenfalls eine kurze Bewährungsstrafe als angemessen bezeichnet. Der Angeklagte selbst hat den Terrorvorwurf stets bestritten, aber im Prozess den Besitz von illegalen Waffen und Munition eingeräumt. Er wurde nun unter anderem auch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz sowie wegen Betrugs verurteilt.
Franco A. war Anfang 2017 aufgeflogen, als er am Wiener Flughafen eine geladene Pistole aus einem Versteck holen wollte. Durch den Abgleich seiner Fingerabdrücke stellten die Ermittler*innen fest, dass er mehr als ein Jahr lang ein Doppelleben als syrischer Flüchtling geführt hatte. Sie stießen durch ihn auf Preppergruppen, deren Mitglieder sich konspirativ auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Franco A. war in der Gruppe „Süd“ des sogenannten Hannibal-Netzwerks aktiv, in dem sich viele Polizisten, Reservisten und Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr organisierten.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat seit Mai 2021 an fast 40 Prozesstagen gegen Franco A. verhandelt. Im Februar 2022 kam Franco A. erneut in Untersuchungshaft, nachdem er mit NS-Devotionalien, schriftlichen Aufzeichnungen und Datenträgern erwischt wurde. Er ist nach wie vor Soldat, darf aber keine Uniform mehr tragen und ist vom Dienst suspendiert. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird er aus der Bundeswehr entlassen.
Mehr zur Urteilsbegründung später auf taz.de.
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