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Urteil gegen den VerfassungsschutzLebenslänglich überwacht

Der Verfassungsschutz hat den Menschenrechtler Rolf Gössner 38 Jahre lang ausgespäht. Ein Gericht befand das Vorgehen jetzt für rechtswidrig.

Rolf Gössner 2013 bei der Veranstaltung „Schutz der Verfassung – Praxis jenseits der Gesetze?“ Foto: dpa

Münster taz | Die 38-jährige Bespitzelung des Bremer Menschenrechtlers Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz war von Anfang an rechtswidrig und unverhältnismäßig. Diese Einschätzung, zu der das Kölner Verwaltungsgericht bereits vor sieben Jahren kam, hat am Dienstagabend der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster in der Berufungsverhandlung bestätigt. Es hat damit erneut dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bescheinigt, dauerhaft die vornehmsten persönlichen Rechte verletzt zu haben, die das Grundgesetz jedem garantiert.

Die stehen nach Auffassung des OVG Münster eben auch Gössner zu. Der Publizist, Politikwissenschaftler und Rechtsanwalt wurde 2007 zum stellvertretenden Richter am Bremer Staatsgerichtshof gewählt. Er hatte mit Verweis nicht nur auf die Bluttaten des NSU in einer persönlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Inlandsgeheimdienst durch seine „Verwicklung in Neonaziszenen und -parteien“ schon mehrfach „selbst zu einer Gefahr für Verfassung, Rechtsstaat und Demokratie geworden“ sei. Seine eigene harsche Kritik, die im Verfahren als „Diffamierung“und „Verunglimpfung“ diskreditiert worden sei, habe sich leider bestätigt und sei sogar „von der Wirklichkeit übertroffen“ worden.

Spitzelberichte über Gössner hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz von 1970 an gesammelt. Beendet wurde diese längste bisher bekannte Überwachung einer Einzelperson in der Geschichte der Bundesrepublik im Jahr 2008 ebenso anlassarm, wie sie begonnen hatte: Hatte es damals gereicht, dass Gössner beim Sozialdemokratischen Studentenbund ohne Mitglied zu sein einige Monate im Vorstand mitwirkte, entschieden die Kölner Verfassungsschützer 2008, dass sich die Bedrohungslage geändert habe. Worin diese Änderung in dem vergleichweise ereignisarmen Jahr gelegen haben mag, bleibt schleierhaft.

Der Verdacht liegt indes nahe, dass es opportun schien, ein paar Härten abzuräumen, nachdem Gössner zwei Jahre zuvor Klage eingereicht hatte. Möglich, dass man sich in dem drohenden Verfahren wenigstens nicht vorwerfen lassen wollte, jemanden weiterhin zu bespitzeln, der von der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, mit der Theodor Heuss-Medaille für sein Engagement als Herausgeber des „Grundrechte-Reports“ geehrt worden war. Jahre zuvor hatte er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der niedersächsischen Grünenfraktion der Schröder-Regierung dabei geholfen, ein grundgesetzkonformes Landesverfassungsschutzgesetz auszuarbeiten.

Die Geheimdienstler bewerteten indes seine Tätigkeiten ganz anders: Gössner habe das Ziel der „Abschaffung wesentlicher Kernelemente der Verfassungsordnung“ verfolgt, so hatte es in den Schriftsätzen aus der renommierten Kanzlei Redeker Sellner Dahs geheißen, mit denen die Bundesrepublik gegen den Publizisten zu Felde gezogen war. Dass er kein Mitglied der DKP oder irgendeiner anderen extremistischen Organisation war, mache ihn nur umso verdächtiger. Als besonders schwerwiegend empfand man in Köln, dass Gössner der Redaktion der geheimdienst- und polizeikritischen Zeitschrift „Geheim“ angehört hatte. Der BfV behauptet nämlich, die Zeitschrift wäre durch die Stasi unterwandert gewesen. Diese Behauptung ist bis heute nicht wirklich belegt. All dies habe Gössner unternommen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch eine sozialistische zu ersetzen. Um den Vorgang zu beschleunigen, hätte er zunächst einmal versucht, mithilfe der Vierteljahresschrift den Verfassungsschutz zu beseitigen, dieses Bollwerk der Demokratie.

Revision zugelassen

Ja, das klingt wirr und schwer nachvollziehbar: „Ein denunziatorisches Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wieder erkenne – und vor dem ich selbst erschrecken würde“, hat Gössner diese Darstellung seiner selbst genannt.

Ein denunziatorisches Feind- und Zerrbild, in dem ich mich nicht wieder erkenne – und vor dem ich selbst erschrecken würde

Auch die Münsteraner RichterInnen hatte die Argumentation der Bundesseite nicht überzeugen können: Ihnen fehlten „konkrete Anhalts­punkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“, durch die allein eine Überwachung Gössners gerechtfertigt hätte werden können. Dass die mit der Überwachung einhergehenden Grundrechtseingriffe darüber hinaus auch „unverhältnismäßig gewesen“ seien, ergibt sich aus der Nichtigkeit ihres Anlasses fast schon zwingend.

Dass der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat, ist vielleicht ein Wermutstropfen der Entscheidung: Nach zwölf Jahren ist das Verfahren also immer noch nicht zu Ende, und sollte es dereinst beim Bundesverfassungsgericht landen, „dann bin ich 90, wenn es zur Verhandlung kommt“, so Gössner in einer Pause zur taz. Davon, dass der Bund auch die Möglichkeit ausschöpft, ist auszugehen. Viel zu wichtig scheint dem BfV das Recht, unbescholtene Bürger*innen so anlass-, ergebnis- und sinnlos ausspähen zu dürfen, wie es ihm gefällt.

Schon die Berufung im Fall Gössner scheint von solchen Erwägungen motiviert gewesen zu sein: Silke Willems, die Vertreterin der Behörde, wohnt der Sitzung schweigend bei und will auf Nachfrage der taz „dazu lieber keine Stellung nehmen“. Gössner vermutet, dass es sich tatsächlich um einen Kampf für die bisherige Praxis handele. „Die dürften ja,“, das sei die grundsätzliche Bedeutung seiner 2006 angestrengten Klage, „nicht mehr weitermachen wie bisher, wenn das am Ende rechtskräftig wird.“

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25 Kommentare

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  • Die Kanzlei Redeker? Das sagt mir was! Die hat im Auftrag der Bundesregierung in zwei Verfassungsbeschwerden ziemlich Unsinn geschrieben. Das war mehr Hetze gegen meine Gesinnung als rechtlicher Vortrag. Die Beschwerden habe ich trotzdem gewonnen. Und die Regierung will nicht sagen wie viel der Spaß gekostet hat, Redeker auch nicht. Ich habe sie nach dem IFG verklagt und vor dem VG gewonnen, aber Bundesregierung und Redeker gehen in Berufung. Klar. Wäre im Falle der Klage von Rolf Gössner auch interessant in Erfahrung zu bringen wie viel die Kanzlei von der Regierung erhalten hat. Die Kanzlei arbeitet auch für RWE gegen Kohlegegner*innen.

    Und zum Verfassungsschutz: er findet alles was ihm nicht in den Kram passt "extremistisch". Ich habe da auch so eine Klage am laufen. Der Verfassungsschutz findet Lesungen, Redebeiträge auf Demos, etc. voll gefährlich für den Staat, will sich aber nicht erklären. Also gibt es eine geschwärzte Akte, eine Sperrerklärung und ein in-Camera-Verfahren: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Der-Verfassungsschutz-die-Bundesregierung-und-eine-renommierte-Kanzlei

  • Das hat schon eine innere Logik. Wer den sogenannten „Verfassungsschutz“ kritisiert, der verfolgt aus Sicht dieser Behörden „das Ziel der Abschaffung wesentlicher Kernelemente der Verfassungsordnung“.

    Eine Sichtweise, die der rechtswidriger, unverhältnismäßiger politisch motivierter Polizeieinsätze auf's Haar gleicht, nach dem altbekannten Motto: „Wir sind die Guten, wir dürfen das.“

  • "Als besonders schwerwiegend empfand man in Köln, dass Gössner der Redaktion der geheimdienst- und polizeikritischen Zeitschrift „Geheim“ angehört hatte. Nach bis heute nicht wirklich belegter Darstellung des BfV wäre die nämlich durch die Stasi unterwandert gewesen." Uiui! Das ist dann aber tatsächlich schlüssig, dass er beobachtet werden musste: Immerhin ist die extreme Rechte ähnlich unterwandert, nur eben vom Verfassungsschutz. Und die wird ja deshalb auch überwacht.

  • Seit 1970 hat man es nicht geschafft, dem Mann überhaupt etwas nachzuweisen. Und nun stellt man auf stur.

     

    Erstens sind das stasiähnliche Verhältnisse, zweitens kann der deutsche Staat es ums Verrecken nicht zugeben, wenn er Fehler gemacht hat. Traurig, das Ganze.

    • @kditd:

      Das mit der Stasi habe ich auch gedacht. Übrigens bespitzeln die sich auch gegenseitig nach allen Regeln der Kunst. Geilerweise wissen die auch die internen Opfer in der Regel nichts davon. Wir alle sind offenbar blöde genug zu glauben, da säßen Leute drin, die demokratisch denken, und man müsse sie nicht allzusehr kontrollieren.

  • "„Die dürften ja,“, das sei die grundsätzliche Bedeutung seiner 2006 angestrengten Klage, „nicht mehr weitermachen wie bisher, wenn das am Ende rechtskräftig wird.“"

     

    Nach all den Jahren, ist er immer noch so naiv zu glauben, die würde das interessieren? Was für Konsequenzen hat denn ein rechtwidrige Abhöraktion? KEINE....

  • Rechtswidrig ein Leben lang überwacht werden ist die eine Sauerei.

     

    Eine Fortsetzung derselben ist der viele Jahre andauernde Rechtsstreit um diese Sache. Die zwangsläufige weitere Fortsetzung derselben Sauerei ist die Ungewißheit, ob sich der Verfassungsschutz wohl um dieses Urteil schert oder es einfach ignoriert.

     

    Und was nützt das alles Rolf Gössner und anderen mit ähnlichem Schicksal?

     

    Strukturänderungen, die so etwas von vornherein verhindern, oder Regelungen, die einen späteren Rechtsstreit auf ein erträgliches Minimum an Verfahrensdauer abkürzen, sind noch nicht einmal angedacht und vermutlich auch nicht gewollt.

  • Wenn das BfV schon seit 1970 Informationen über den „unbescholtene[n] Bürger[]“ Rolf Gössner sammelt, hat der Eiserne Vorhang wohl nicht wirklich dicht gehalten. Er konnte offenbar nicht verhindern, dass Stalins Verfolgungswahn aus dem fernen Moskau auf die freie BRD übergreift und hier eine wichtige Bundesbehörde infiziert. Vielleicht hätten die bundesdeutschen Verfassungsschützer den Bau der Mauer ja nicht den Stümpern aus der DDR überlassen sollen, die offenbar minderwertiges Material verbaut haben. Vielleicht hätten sie selber Hand anlegen sollen. Geld genug haben sie ja wohl. Gut möglich, dass die Barriere-Wirkung vollkommen(er) gewesen wäre, wenn jemand, der etwas davon versteht, dieses Land schützt vor solch bösen Menschen, die das GG wirklich für Ernst nehmen. Notfalls auch unter Missachtung der Verfassung.

    • @mowgli:

      Na ja, auf Moskau hat der Verfassungsschutz nicht erst warten müssen. Da gab´s schon ein ordentlicher Grundstock aus vor der BRD, von dem sich die Geheimdienste der Welt auch so einiges abgeguckt haben.

  • Ein Mal für 5 Sekunden Googlen hilft: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kontaktschuld

     

    Kann man natürlich im Rahmen interessengeleiteter Darstellungen nicht von jedem erwarten.

    • @Karl Ar...:

      Ich hab's für dich mal kurz gelesen. Also inklusive Verständnis der Informationen, die du erstaunlicherweise als Argument - wo für eigentlich? - verwendest. Am besten versteht man das Ganze wohl, indem man das liest, was da steht. "Der Begriff wurde insbesondere in den 1950er Jahren mit organisatorischen und personellen Verbindungen von nicht kommunistischen Gruppen oder Einzelpersonen der westdeutschen außerparlamentarischen Opposition zur KPD bzw. Nationalen Front und SED begründet."

      "Der Begriff wird auch im Zusammenhang mit dem McCarthyismus verwendet (englisch: guilt by association)."

      "Die Einstellung in den öffentlichen Dienst war seit dem sog. Radikalenerlasses von der Bereitschaft des Bewerbers abhängig, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.[3] Auch ohne eigene Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation wurde manchen Bewerbern diese Bereitschaft aufgrund ihres Kontakts zu vermeintlichen Verfassungsfeinden abgesprochen."

      "Der Vorwurf der Kontaktschuld stellt die äußerliche Tatsache eines „Kontaktes“ mit zu Recht oder zu Unrecht politisch verdächtigten Personen als solche heraus, ohne dass es dabei eine Rolle spielt, von welcher Art die Beziehungen waren oder welchen Inhalt die bei Gelegenheit des „Kontaktes“ geführten Gespräche gehabt haben."

      "[Das] Kontaktschuld-Konstrukt [...] ist ein klassisches Pseudoargument und jedenfalls im Strafverfahren zur juristischen Beweisführung ungeeignet, weil es nicht auf Tatsachen beruht."

  • Kafka läßt grüßen!

  • Ein exemplarischer Fall, man könnte sagen, von sachgrundloser einstweiliger Dauerdiffamierung denunziatorischer Art. Kommt jedem bekannt vor, der seine politische Sozialisation in den 70er und 80er Jahren durchgemacht hat.

     

    Selber in Bremen aufgewachsen und studiert, sind mir noch die oftmals brillianten Analysen und Statements eines anderen Juristen, des linken Rechtsanwalts Heinrich Hannover bekannt.

     

    Hannover prägte den Begriff der sog, Kontaktschuld, die die Basis für die 38 Jahre (!) anhaltende Beobachtung Gössners durch den VS bildete. Gerade nochmal nachgelesen: Der Begriff wird übrigens auch im Zusammenhang mit dem McCarthyismus verwendet (englisch: guilt by association). Ein klassisches Instrument politischer Justiz.

     

    Ralf Gössner hat sich unermüdlich als überwachungskritischer und Polizeiapparat-kritischer Experte in viele Diskussionen eingebracht. Ich weiß nicht wie oft ich Gössner als geschätzten Podiumsdiskutanten zugehört habe in meiner Heimatstadt über die Jahre hinweg. Die niederträchtigen Kommentare, das in den Verruf bringende Daueretikett „linksgerichtet“ in der rechtssozialdemokratisch geprägten Presse in Bremen, all das war ihm sicher. Ganz zu schweigen von den Diffamierungen von noch weiter rechts und aus dem Polizeiapparat heraus.

     

    Der VS handelte also in einer Art Klima der Stigmatisierung in der die Dauerüberwachung zum Normalzustand gehörte gegenüber engagierten demokratischen Linken.

  • Mal ne Frage: Wie bekommt man raus, dass man vom Verfassungsschutz überwacht wird?

    • @lions:

      Ich vermute, das findet sich (aus Sicht des Betroffenen) auf seiner Webseite http://www.rolf-goessner.de/ beschrieben (langer Lesestoff) Merkwürdigkeiten und komische Zufälle, wer Sachen weiß, die er eigentlich nirmalerweise nicht wissen sollte, und dann beharrliches Nachhaken des Betroffenen, würde ich sagen.

      • @Da Hias:

        Vielen Dank! Es ist genau das, was mich zu dieser Frage anhielt. Dieses langsame Erkennen, vll der Zweifel in Richtung Paranoia. Es stelle mir das grausam vor, und für mich gehört das sehr hart bestraft, wenn wie hier der wirkliche Anlass fehlt, wenigstens i-was Vernünftiges/ was die Allgemeinheit vor was schlimmen bewahrt. Man kann mit solch dauerhafter Überwachung einen Menschen vollkommen zerstören. Manchmal denke ich, es ist für die Überwacher auch ein lohnendes Ziel.

        • @lions:

          Im Zweifel gar nicht. Sollte das Dich wirklich betreffen, gehe mal zu Abgeordneten von den Linken und / oder Grünen u./od. SPD (wenn die OK sind) und lass das als parlamentarische Anfrage stellen oder als Anfrage an die Innenbehörde. Die Behörden müssen auf Anfragen von Abgeordneten reagieren, womit noch nicht gesagt ist, dass sie die Karten auf den Tisch legen werden. Aber ein Versuch kann es wert sein. Wenn Du dich beim Staat mal beworben hast, könnte auch ein Hintergrundcheck gemacht worden seien, dann hast Du was sehr Kleingeschriebenes unterschrieben und es ihnen erlaubt, jedenfalls in der Regel.

  • „Dass er kein Mitglied der DKP oder irgendeiner anderen extremistischen Organisation war, mache ihn nur umso verdächtiger.“

     

    In Deutschland herrscht halt Ordnung. Da muss auch ein Extremist sich auch bei einer entsprechenden Partei oder Organisation registrieren. Ob man deren Überzeugung teilt ist dabei doch zweitrangig. Alles andere sind Hippies und Gammler, und die wollen wir doch hier nicht!

  • So geht der Staat mit der Menschenwürde des Individuums um. Ziel der Aktionen gegen Gössner war einerseits, ihn Mürbe zumachen - damit er das Maul hält und andererseits der "Erzieherische Faktor" der linken- und Alternativbewegung in den 80ies. Ja und wenn einem das dann alles ziemlich anatolisch vorkommt - Touché!

  • Soweit zu einem Fall, der bekannt wurde. Ein Geheimdienst will Menschen überwachen. Dazu existiert er und das macht er. In einer Demokratie wird das schwieriger als in einer Diktatur, aber solche Organisation sind das geballte Misstrauen der Herrschenden gegen die Beherrschten. Wahrscheinlich gibt es noch viel schlimmere Fälle, von denen wir nichts mitbekommen oder mitbekommen werden. Die Spitzeldichte im Umfeld der NSU spricht eigentlich schon Bände über die Neugierde des Staates und was dabei alles schief laufen kann. Und die Politiker, die den Geheimdienst lieben, lehnen die DDR-Staatssicherheit massiv ab ...

    • @Andreas_2020:

      Ich kann Ihnen in fast allen recht geben. Leider reißen Sie es im letztem Satz wieder ein. Eine Sauerei (und das ist die Überwachnung von Gössner gewesen) des einen relativiert nicht Schweinereinen eines anderen. Ansonsten würde ich Sie bitten, die Gedenkstätten in Hohenschönhausen oder Andreasstraße in Erfurt aufzusuchen.

      • @Hans aus Jena:

        Wenn man Höhenschönhausen ablehnt, dann muss man auch entschieden NEIN zum Verfassungsschutz und seinen Methoden sagen.

         

        Lesen mal genau, was ich hier gesagt habe. Ich finde es nur so verlogen, sich jeden Sonntag hinzustellen und gegen die SED-Diktatur zu reden und dann hintenrum sich deren Methoden zu Nutze zu machen. Und diese Fall ist weit vor dem Mauerfall 1990 angefangen. Das geht schon lange so und viele werden das gar nicht wissen, dass sie ausgeforscht worden, weil die Geheimdienste (West) nicht die Betroffenen informieren müssen.

      • @Hans aus Jena:

        Ich lese da aber weniger eine Relativierung der StaSi als vielmehr berechtigten Zorn über das zweierlei Maß.