Urteil gegen Sekretärin im KZ Stutthof: Biologie schlägt Strafjustiz
Das Urteil im Stutthof-Prozess ist wegweisend – und führt gleichzeitig ins Leere. Denn knapp 80 Jahre nach dem NS-Staat leben fast keine Täter mehr.
N eunundsiebzig Jahre, drei Monate und zwölf Tage nach der Befreiung vom Nationalsozialismus sind die Voraussetzungen für eine Verfolgung der NS-Verbrecher endlich so weit gediehen, wie es wünschenswert ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass, wer in einem KZ gearbeitet hat, auch dann Schuld auf sich geladen hat, wenn er oder sie keine Waffe in der Hand trug, sondern die Massenmorde dienstbeflissen am Schreibtisch und mit der Schreibmaschine begleitete. Das Gericht hat auch klargestellt, dass es nicht unbedingt einer Pistole, einer Schlinge oder des Giftgases Zyklon B bedurfte, um zu morden, sondern dass auch die grausamen Lebensbedingungen für die Häftlinge als Mord zu werten sind.
Dieses Urteil schreibt Rechtsgeschichte und ist zugleich bedeutungslos, jedenfalls soweit es die NS-Täter betrifft. Denn fast 80 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes gibt es keine Täter mehr, die man noch verurteilen könnte. Die Biologie hat die Strafjustiz geschlagen, was so einiges über das Tempo der NS-Aufarbeitung aussagt. Die letzten noch lebenden Beschuldigten sind um die einhundert Jahre alt.
Die meisten Täter blieben unbestraft
Sie werden aller Voraussicht nach davonkommen, so wie das Gros der NS-Täter unbestraft geblieben ist – dank einer schlafmützigen Justiz, die bis zur Jahrtausendwende die allermeisten Beschuldigten laufen ließ. Eine Justiz, die mit der Lüge von der alleinigen Schuld Hitlers, Himmlers und Konsorten aufräumte, passte nicht in die Anfangsjahre der Bundesrepublik.
Wer doch vor Gericht geriet, galt den Richtern, von denen viele zuvor selbst im Dienst der Nationalsozialisten gestanden hatten, oft genug als „Irregeleiteter und Verführter“ und kam mit ein paar Jahren davon – so geschehen 1955 beim Kommandanten des KZ Stutthof, Paul Werner Hoppe, dem Vorgesetzten der jetzt verurteilten Irmgard Furchner.
Dennoch hat das Urteil des Bundesgerichtshofs eine weitere Bedeutung über die Rechtsgeschichte hinaus. Es macht gegenüber den Kindern und Kindeskindern der Opfer deutlich, dass sich die Bundesrepublik gewandelt hat. Der Staat entschuldigt die Verbrechen der Nazis nicht länger, er stellt sich nicht schützend vor die Täter. Er verurteilt sie.
Zweitens aber ist dieses Urteil selbstverständlich keines, das man nur auf NS-Straftäter beziehen kann. Auch im Völkerstrafrecht könnte es künftig um furchtbare Lager, grausame Lebensbedingungen und kleine Angestellte, die jene Zustände schaffen, gehen. Und auch dort gilt: Schuld sind nicht nur die hohen Tiere und die bewaffneten Befehlsempfänger, sondern auch diejenigen, die die E-Mails der Mörder bearbeiten und die Zahlungen auf ihre Konten abwickeln.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
Bis Freitag war er einer von uns
Elon Musk und die AfD
Die Welt zerstören und dann ab auf den Mars
Bankkarten für Geflüchtete
Bezahlkarte – rassistisch oder smart?
Anschlag in Magdeburg
Der Täter hat sein Ziel erreicht: Angst verbreiten
Bundestagswahl 2025
Parteien sichern sich fairen Wahlkampf zu
Nordkoreas Soldaten in Russland
Kim Jong Un liefert Kanonenfutter