Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
Im deutschen Gesetz steht die Pkw-Maut längst, kassiert wurde sie bislang aber nicht. Nun hat das oberste EU-Gericht die Maut gestoppt.
Die Maut war vor allem ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.
Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen und leichten Änderungen 2016 auf. Österreich gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht. Die Alpenrepublik argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt.
Die Luxemburger Richter führten nun weiter an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.
Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.
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