: Unendlich giftig
Krebs, Fehlbildungen, Umweltschäden: EU-Prüfungen stoppten seit 2011 rund 50 zugelassene Pestizidwirkstoffe. Nun will die Kommission die Tests reduzieren und mehr Stoffe unbefristet erlauben
Von Jost Maurin
Jahrzehntelang haben Bauern in der Europäischen Union das umstrittene Pestizid Chlorpyrifos auf Äcker und Obstplantagen gesprüht. Dann prüften die Behörden den Wirkstoff erneut, weil die Zulassung auslief. Ergebnis: Das Insektengift könnte die Entwicklung der Gehirne von Föten schädigen. 2020 verbot die EU das Mittel.
Rund 50 Wirkstoffe haben bei solchen Routineüberprüfungen seit 2011 ihre EU-Zulassung verloren, wegen Risiken für Mensch und/oder Umwelt. Zum Beispiel auch die beiden Pilzbekämpfungsmittel Mancozeb, das ebenfalls schädlich für Embryonen und Föten sein könnte, und Chlorothalonil, das unter Verdacht steht, Krebs zu erzeugen. Das zeigt eine Recherche der taz in der Pestizid-Datenbank der EU-Kommission.
Nun aber plant die Kommission, die regelmäßigen Sicherheitsprüfungen für die meisten zugelassenen Pestizide abzuschaffen. Die Erstgenehmigung soll „zeitlich unbegrenzt“, statt wie bisher zum Beispiel für 10 Jahre gelten, außer für bestimmte, als besonders gefährlich geltende Substanzen. So steht es in einem Vorschlag zur Änderung der EU-Pestizidvorschriften. Damit will die Kommission „unnötigen Verwaltungsaufwand“ reduzieren – wie von der Chemieindustrie gewünscht.
Angeliki Lysimachou hält regelmäßige Überprüfungen keinesfalls für „unnötig“. Sie ist Leiterin Wissenschaft und Politik der Umweltorganisation Pestizid Aktions-Netzwerk Europa (PAN). Auch sie weiß, dass chemisch-synthetische Pestizide eine von mehreren Methoden sind, mit denen konventionelle Landwirte ihre Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen schützen. Aber neben den Gesundheitsrisiken tragen die Chemikalien dazu bei, dass wilde Pflanzen- und Tierarten aussterben. Die Tragweite ist enorm: In Deutschland belegen konventionelle Äcker rund 30 Prozent der Landfläche. Die meisten pflanzlichen Lebensmittel werden mit chemischen Pestiziden erzeugt; Bio ist nur eine Nische.
„Der Vorschlag der Kommission schwächt die derzeitigen EU-Pestizidvorschriften erheblich, die dem Schutz von Gesundheit und Umwelt dienen“, warnt Lysimachou. Gefährliche Stoffe würden „möglicherweise auf unbestimmte Zeit auf dem Markt bleiben“.
Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission ist in einem Bürokomplex aus Glas, Stahl und hellem Naturstein im Brüsseler Europaviertel untergebracht. Der Verordnungsentwurf, schreiben die Beamten dort, sichere „hohe Standards“ für den Schutz von Mensch und Umwelt. Die Zulassungsbehörden seien aber überlastet, weil sie ständig bereits erlaubte Pestizide noch einmal prüfen müssten. Deshalb hätten sie zu wenig Zeit, neue Mittel zuzulassen. Dabei seien neue Pestizide „voraussichtlich“ weniger schädlich für Gesundheit und Umwelt.
Manche Mittel bleiben jahrzehntelang im Boden
Lysimachou bezweifelt das. Das gerade in Prüfung befindliche Pilzbekämpfungsmittel Pydiflumetofen zum Beispiel werde extrem langsam abgebaut. „Es kann jahrzehntelang im Boden bleiben, und das ist besonders problematisch, falls es sich später als toxischer erweist als bislang bekannt“, sagt sie.
Aber auch Umweltverbände bestreiten nicht, dass es oft sehr lange dauert, bis ein neues Pestizid genehmigt wird. Fast 8 Jahre prüfte die EU den Unkrautvernichter Bixlozone – den einzigen chemischen Wirkstoff, den sie seit 2019 zugelassen hat. Bei der Genehmigung von Pestizidprodukten, die außer den eigentlichen Wirkstoffen noch andere Chemikalien enthalten, haben die zuständigen Mitgliedstaaten beispielsweise im Jahr 2020 regelmäßig die Fristen überzogen.
Solche Fristverletzungen können für die Steuerzahler teuer werden: Das Landgericht Braunschweig verurteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Juni 2025 zu rund 3 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen an einen Pestizidhersteller. Indem die Behörde entgegen EU-Recht die Zulassung eines Unkrautvernichters „nicht bis zum Ablauf der 120-Tage-Frist erteilte, handelte das BVL amtspflichtwidrig“, heißt es im Urteil. Deshalb sei dem Unternehmen Gewinn entgangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung läuft.
In dem Rechtsstreit geht es um ein Pestizid, das schon in einem anderen EU-Staat zugelassen war. Der Hersteller wollte, dass das BVL diese Genehmigung anerkennt; es entschied jedoch zunächst nicht. Vor Gericht argumentierte das BVL, die Zulassung des anderen Landes sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen. Doch im Urteil steht: Das BVL habe nach der damals maßgeblichen Rechtsprechung nur prüfen dürfen, ob besondere Risiken für Mensch oder Umwelt in Deutschland bestehen.
Vier ähnliche Klagen von Pestizidherstellern gegen den Bund seien beim Landgericht Braunschweig anhängig, sagte ein Justizsprecher der taz. Alle würden geltend machen, dass die Frist bei der Erteilung einer Zulassung verletzt worden sei. Insgesamt gehe es bei diesen vier Verfahren um Forderungen in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro.
Kurz nach dem Urteil berief der zuständige Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) den damaligen BVL-Präsidenten Friedel Cramer ab. Zudem setzte Rainer eine Arbeitsgruppe ein, ausdrücklich um „fristgerechte Zulassungsverfahren künftig sicherzustellen, Gerichtsverfahren abzuschließen und neue zu vermeiden“. Ein Insider verriet der taz: „Da sind einige Köpfe gerollt.“ Cramer, der inzwischen im Ruhestand ist, war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Insbesondere die 3 Millionen Euro schwere Schadenersatzforderung aber bleibt. Die politische Verantwortung liegt bei Vorgängern Rainers. Er trat sein Amt Anfang Mai 2025 an, das BVL hätte die Zulassung laut Gericht jedoch bis August 2017 erteilen müssen. Damals führte der CSU-Politiker Christian Schmidt das Ministerium. Die Klage wurde den Angaben zufolge Ende Mai 2018 zugestellt – zu dem Zeitpunkt war die heutige Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Agrarministerin.
Niemand will für den Zulassungsstau verantwortlich sein
Haben die Minister ihre Aufsichtspflicht verletzt? Hat das BVL geschlampt? Diese und weitere Fragen wollte das Ministerium der taz nicht beantworten, da es „sich grundsätzlich nicht zu laufenden gerichtlichen Verfahren“ äußere. Auch das BVL blieb bis Redaktionsschluss eine Erklärung schuldig. Klöckner schrieb, sie könne mangels Akteneinsicht keine Details zu dem 8 Jahre zurückliegenden Fall nennen und verwies darauf, dass das BVL bei Pestizidzulassungen „weisungsunabhängig“ arbeite. Christian Schmidt wollte nicht Stellung beziehen.
Immerhin: Im Mai 2026 meldete das Ministerium nach der Aufräumaktion bei der Pflanzenschutzmittelzulassung im BVL, „dass Neuanträge nun innerhalb der gesetzlichen Frist entschieden werden“. Doch andere EU-Länder schaffen das immer noch nicht. Und die EU-Verfahren für die Wirkstoffe dauern nach wie vor zu lange. Bei den Wirkstoffüberprüfungen arbeiten die Mitgliedstaaten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zu.
PAN-Aktivistin Lysimachou fordert, diesen Stau nicht durch eine laxere Verordnung aufzulösen, sondern etwa durch mehr Personal. Laut Efsa ließe sich der Rückstand mit 50 zusätzlichen Mitarbeitern, 15 Millionen Euro und besseren digitalen Werkzeugen binnen drei Jahren abbauen. Zur Finanzierung plädieren die Umweltschützer dafür, dass die Hersteller höhere Gebühren zahlen. Zudem plädiert Lysimachou dafür, dass die Behörden unvollständige oder mangelhafte Antragsunterlagen zurückweisen. Das würde auch der Efsa zufolge die Arbeitsbelastung der Ämter verringern.
Das PAN verlangt außerdem, Zulassungsverfahren sofort zu stoppen, wenn ein Wirkstoff nach ersten Einschätzungen gegen EU-Ausschlusskriterien verstößt – etwa, weil er wahrscheinlich Krebs verursachen oder den Hormonhaushalt stören kann. Bislang reichen Hersteller in solchen Fällen oft weitere Studien nach, um die Risiken zu entkräften oder als praktisch irrelevant darzustellen. „Wir werden zugeballert mit Informationen“, klagt ein Beamter. Teilweise reichten Unternehmen zu einem Problem Dutzende Studien mit jeweils hunderten Seiten nach. „Das dient nicht der Sicherheit, sondern dazu, Risiken zu widerlegen, die in der ersten Runde festgestellt wurden.“
Ironischerweise hatte die EU-Kommission 2020 selbst viele der von Umweltschützern verlangten Reformen in einer Evaluation der Zulassungsverordnung vorgeschlagen. Doch dann kamen die großen Bauernproteste der Jahre 2023 und 2024. Sie richteten sich auch gegen angeblich zu strenge Umweltvorschriften für die Landwirtschaft. Nun findet sich keiner der ursprünglichen Vorschläge in dem Entwurf zur Änderung der Pestizidregeln wieder.
In Kraft treten kann die Reform allerdings nur, wenn auch das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Die Länder versuchen, ihre Position bis Ende Juni festzulegen, die Abgeordneten bis Mitte Oktober. „Ich hoffe“, sagt Umweltschützerin Lysimachou, „dass sie die Pläne stoppen.“
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