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Studie über TrennungspolitikKinderfeindliche Justiz

Eine Studie kritisiert die Praxis der Gerichte und Jugendämter. Ideologische Doktrin führe dazu, dass Kinder ihren Müttern weggenommen werden.

Gerichtsverfahren belasten vor allem die betroffenen Kinder Foto: Thoams Trutschel/photothek/imago

Hamburg taz | Ideologische Vorstellungen unter Richtern, Anwälten und Jugendämtern würden dazu führen, dass man Kinder zu Unrecht von ihren Müttern trennt. Davor warnt der Soziologe Wolfgang Hammer in der Studie „Familienrecht in Deutschland“, die auf über 1.000 Fällen basiert. Der Hamburger Forscher kritisiert zudem zu lange und belastende Gerichtsverfahren. Beides schade den betroffenen Kindern.

Die Studie wirft einen Blick auf die Rechtsprechung der vergangenen 20 Jahre, innerhalb derer das „Kindschaftsrecht“ reformiert und unter anderem das gemeinsame Sorgerecht von Mutter und Vater als Regelfall festgelegt wurde. Faktisch stieg die Zahl der Sorgestreite stark an, in Ostdeutschland seit 2010 sogar um über 50 Prozent. Etliche der Fälle gelten als „hochkonflikthaft“.

An Hammer wandten sich seit 2013 mehr und mehr alleinerziehende Mütter, die ad hoc von ihren Kindern getrennt wurden. In 90 Prozent der 692 von ihm überprüften Fälle wurden aufgrund „mangelnder Erziehungsfähigkeit“ veranlasste Inobhutnahmen mit einer „zu engen Mutter-Kind-Bindung“ begründet. Das sei aber kein Grund für eine Kindeswegnahme, sagt Hammer, der selber früher leitend in einer Behörde tätig war und die Studie mit zwei Wissenschaftlerinnen schrieb.

Besonders alleinerziehenden Mütter seien gefährdet

Das Team analysierte zudem 90 Verfahren, die von 1998 bis 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wurden. Dort zeige sich, wie die Lebensmodelle von Kindern, die gesund und in Kita oder Schule gut integriert waren, durch richterliche Anordnung von „Inobhutnahmen, Umplatzierungen und Wechselmodellen aller Art“ aufgelöst wurden. In der Folge würden die Kinder häufig auffällig und entwickelten Störungen.

Alleinerziehende Mütter, so Hammers Fazit, wären im Umgang mit dem Jugendamt „erheblichen Risiken“ ausgesetzt. Auch das Umfeld der Familiengerichte sei durch „Lobbyorganisationen“ beeinflusst. Deren Narrative hätten sich, obwohl wissenschaftlich nicht haltbar, zu einer „Doktrin“ in Aus- und Fortbildung entwickelt. So werde gestreut, dass Mütter ihre Kinder von Vätern „entfremden“, sie nur Kinder und Geld wollten und sogar Gewalt und Missbrauch erfänden. Zudem werde verbreitet, einzig eine „50:50-Aufteilung“ der Betreuungszeit lasse Kinder gesund aufwachsen. Hier werde der Anspruch der Gleichberechtigung missbraucht und die Besonderheit der Mutter-Kind-Beziehung marginalisiert.

Wechselmodell berge Gefahren

Doch ein von Richtern angeordnetes Wechselmodell bedeute für ein Kind „Entwurzelung“ und könne zum Martyrium werden. Leider habe sich eine „quantitative Elterngerechtigkeit“ zum Maßstab für das Kindeswohl entwickelt. Dabei sei ein Kind kein „teilbares Objekt“. Fifty-fifty-Modelle funk­tio­nierten nur freiwillig.

Zu „Umplatzierungen“ der Kinder komme es sogar in Fällen mit gewalttätigen Vätern. Selbst in Fällen mit Pädophiliehintergrund werde vom „Elternkonflikt“ gesprochen. Es sollen sogar in 38 Fällen Jugendamt und Familiengericht vertreten haben, dass Väter Verantwortungsbewusstsein zeigten, da sie nur ihre Frauen schlugen, nicht aber ihre Kinder.

Es hätten sich Subsysteme bei Gericht gebildet. Dort entscheide nicht das Gesetz, sondern die Auswahl von Richtern, Gutachtern und Beiständen über das weitere Leben der Kinder. Denn auch die Aus- und Fortbildung sei einseitig, laut in der Studie zitierten Materialien werden Mütter etwa als „Kinderbesitzerinnen“ mit „Verfügungsgewalt“ bezeichnet, Eltern als „entgleist“ und „nicht geschäftsfähig“ entwürdigt.

Die Studie wird vom Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und der Mütterinitiative Alleinerziehender (MIA) unterstützt. Die Publikation fördert die Stiftung „Alltagsheld:innen“. Sie sei ein „gut belegter parteilicher Aufschrei“, sagt Kinderpsychiater Jörg Fegert von der Uni Ulm, dem die Studie vorab vorlag. In Deutschland würden seit Jahren empirisch nicht abgesicherte Konstrukte wie das Parental-Alie­nation-Syndrom in tendenziösen Gutachten und Gerichtsentscheidungen eingesetzt.

Die VAMV-Vorsitzende Daniela Jaspers fordert eine Enquete-Kommission im Bundestag, um aufzuklären, was schiefläuft. Nötig sei zudem zertifizierte Fortbildung, um Neutralität zu sichern. Die MIA-Vorsitzende Sybille Möller ergänzt, die Kinder gefährdende Dynamik beginne bereits „mit der Beratung in Jugendämtern“. Da die Ampel plant, diese Beratung einheitlich auf das Wechselmodell auszurichten, fürchtet sie eine „weitere Verschärfung“.

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24 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Zunächst einmal nach dieser Studie „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ von Dr. Wolfgang Hammer „[…] Es besteht dringender Handlungsbedarf. Was hier in Deutschland geschieht, steht im Widerspruch zum Grundgesetz, […]“ insbesondere „[…] Nicht akzeptabel ist, dass solche gravierenden Rechtsverletzungen ignoriert werden oder beispielsweise als Jugendamts-Bashing abqualifiziert werden. […] (Seite 4 u. 91) finden wohl die meisten Betroffenen.

    Allerdings wird schnell klar was und wer hier tatsächlich gemeint ist.

    So sind 11,3 % der Beschwerdeführer Professoren und Doktoren, sie sind „nicht geschäftsfähig“ und „entgleist“, wegen ihrer „Hochkonflikthaftigkeit“ (Seite 43). Sie reihen sich ein bei […] Alkoholsucht, Drogen, Gewalt, entgleister Medienkonsum, Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Einschränkungen oder gar Obdachlosigkeit etc. […]“ (Seite 33).

  • Kinder sollte nicht zu Streitobjekt gemacht werden können. Das Deutsche Recht macht aber genau dies. Warum - es verdienen einfach zu viele Leute mit.

    Das 50/50 gibts auch in anderen Ländern. Aber da funktioniert es. Warum? Weil die Regelung ist - wenn ihr Euch NICHT einigen könnte, dann 50/50. Der Fokus liegt auf dem Einigen. Das wird unterstüzt durch eine Skalierung des Unterhalts. Um so mehr eine Seite (zeitlich) betreut, um so mehr Unterhalt fließt - und dieser Unterhalt berücksichtigt beide Einkommen. In Deutschland bekommt der der 51%+ betreut den kompletten Unterhalt vom anderen - als wenn er 100% betreuen würde. Natürlich wird da um jedes % gestritten. By design ...

    Und noch ein Recherche-Empfehlung: GWG Institut.

  • Früher galt mal in deutschen Familiengerichten der eherne Grundsatz, dass "Wille der Mutter" und "Kindeswohl" zwar nicht GENAU dasselbe, aber letztlich inhaltsgleich sind. Die fast schon mythische Rolle der Mutter als einziger Mensch, der weiß, was gut das Kind ist, und dem nur in absoluten Ausnahmefällen die Rolle der Hauptbezugsperson entzogen werden darf, war unangefochten. Das hat sich ein wenig geändert. Die Gerichte gehen tatsächlich mehr und mehr vom Rollenbild der daheim dominierenden Mutter und des von draußen versorgenden/ unterhaltenden Vaters ab und schleifen dadurch hergebrachte familienrechtliche Machtpositionen.

    ...und natürlich gibt es Leute, die das ganz gewaltig stört. Die Thesen aus der Studie sind entweder geschickt aus dem Zusammenhang gepickt, oder diese Studie ist nichts anderes als ein ziemlich plumper Versuch, mithilfe einiger - sicherlich korrekturbedürftiger - Einzelkonstellationen die alten Klischees vom mutterbestimmten Kindeswohl wieder aufleben zu lassen.

  • Das klingt erstmal nach einem systematischen Problem und jedes fälschlicherweise von den Eltern getrenntes Kind ist zu viel. Diesen Eltern und Kindern muss geholfen werden.



    Meiner Recherche nach gab es 2020 über 45.000 Inobhutnahmen in Deutschland. Ab welchem Anteil sind Fehler im System strukturell und überwiegend, sodass man es als Ganzes ablehnen sollte? Ist das hier wirklich gegeben? Gibt es vielleicht auch Studien, die das Gesamtbild abbilden? Gibt es bei den Fällen womöglich regionale Häufungen? Welche "Lobbyorganisationen" sind denn da aktiv? Welche Ideologie liegt denn zugrunde?



    Wissenschaftlich gesehen, ist es problematisch, wenn man nur die Beschwerdefälle betrachtet, dann ergibt sich zwangsläufig ein "schiefes Bild" bei der Beurteilung eines systemweiten Problems.

    • @Terraformer:

      die Anzahl der Inobhutnahmen steigt direkt proportional mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze.



      kann man mal drüber nachdenken.

      • @Herr Lich:

        Ist die Kausalität gegeben? Oder ist es nur so, dass für jedes abgeholte Kind auch offiziell ein Platz existieren muss? Überbelegung kennt das System vielleicht nicht.

  • Die Heteros hängen halt sehr an ihrem Vater-Mutter-Kind-Modell, auch wenns gar keine Familie mehr gibt. Kinder brauchen Liebe, Geborgenheit, Sicherheit, Zuneigung und Unterstützung. Keine Eltern nur weil sie halt Eltern sind.

    • @t-mos:

      Vielleicht sollten die vielen Nicht-Heteros eine weitere Das Ist Norm festlegen, die klar und fehlerfrei definiert, WAS Eltern ausmacht.



      Man nimmt zwar so dem Gutachter:innenwesen dann viele Aufträge, doch mit der Zeit wird sich auch hier wieder was entwickeln.

  • Es ist sehr gut, dass das thematisiert wird. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass nachgewiesene häusliche Gewalt des Partners gegen die Mutter, schwerer Missbrauch auch im Angesicht der Kinder beim Familiengericht nicht dazu führt, daß dies auch als Gewalt gegen die Kinder gewertet wird. Betroffene Frauen müssen beim Familiengericht ihre Missbrauchserfahrungen verschweigen, um nicht als diejenigen dazustehen, die das Kind dem Vater entfremden wollen. Kinder werden traumatisiert und retraumatisiert, weil sie gezwungen werden, ungeschützt Zeit mit dem gewalttätigen Vater zu verbringen. (Es geht hier wohlgemerkt nicht um nur behauptete Gewalt!)



    Ich empfehle hierzu auch das Feature von Marie von Kuck, gesendet am 15.3.22 im DLF mit dem Titel "Ihre Angst spielt hier keine Rolle"

  • Aha, hier kommt wieder der konservative Flügel zu Wort: Weil Frauen Frauen sind, sind Kinder einfach immer besser bei ihnen aufgehoben. Es ist auch nicht sinnvoll, die Kinder zu befragen, weil die entweder eh nur zu Mami wollen oder vom Papi beeinflusst werden. Überhaupt kann es offenbat gar nicht zu viel Mutter geben.



    Ich glaube, die Position von Herrn Hammer würde Frau von Storch 100% mittragen.

  • 0G
    03998 (Profil gelöscht)

    Viele Männer entdecken ihre besondere Beziehung zu den Kindern ja erst, wenn die Trennung ansteht. Da geht es manchmal auch darum es der Frau so schwer wie möglich zu machen. Oder umgekehrt, Frauen wollen die Väter bestrafen indem sie ihnen die Kinder entziehen.



    In der arbeitsteiligen Ehe hat die Frau meistens die engere Beziehung zu den Kindern, da sie sich in der Hauptsache um die Kinder kümmert.



    Für den Arbeitsmarkt ist es natürlich die beste Lösung: beide Eltern arbeiten ganztags und die Kinder werden im Wechselmodel zwar nicht betreut aber Abends von Tagemüttern/Kita/Ganztagsschule usw abgeholt. Alles muss zweimal gekauft werden - also auch gut für den Konsum. Wo die bezahlbaren Wohnungen dafür herkommen sollen ist mir ein Rätsel. Ich muss sagen, ich gönne es den Vätern - ich meine den Stress, die finanzielle Belastung. Bei dem12/2 Modell sind die Väter meiner Meinung nach zu gut weggekommen.



    Auf jeden Fall müsste es endlich eine Pflicht geben für Väter einen Teil der Arbeit zu übernehmen, wenn schon kein Betreuungsunterhalt bezahlt wird. Was die zu enge Beziehung zwischen Mutter und Kind angeht: enge Beziehungen sind in unserer Gesellschaft sowieso nicht erwünscht.

  • Ganz vielen Dank für diesen Artikel!

  • "die Besonderheit der Mutter-Kind-Beziehung"

    Na man gut, dass Herr Hammer ganz unideologisch an die Sache herangeht...

    • @Earendil:

      Traue mich kaum darauf einzugeben, aber die Aussage hat mich auch irritiert. Gibt es nun eine belegbare Präverenz?

      Aus dem Artikel wird mir leider nicht vollständig klar, was jetzt das konkrete Problem ist. Das Entscheidungen auf unwissenschaftlichen Hypothesen beruhen, ist für mich eine Schande.

      Interessant wäre zu wissen, wie signifikant das Problem ist. In meiner (natürlich episodenhaften) Wahrnehmung im entfernten Bekanntenkreis, lässt das Engagement von Scheidungsvätern (nach anfänglicher Euphorie) sehr zu wünschen übrig. Andererseits ist auch das Abblocken von Vätern Realität. Jedenfalls sind dann die Mütter und Väter verzweifelt.

      Die meisten aber wurschteln sich durch: Zusatzkosten, Anfahrten, der Kontakt zum neuen Partner, … Kann alles sehr belastend sein.

  • Diese Vorgehensweise ist zum Trend geworden, Müttern die Kinder zu entziehen. Leider keine Einzelfälle, sondern traurige Realität und das auf den Rücken der Kinder und das obwohl das Kindeswohl oberste Priorität hat und geschützt werden sollte.



    Man stelle sich die Fragen, wer hier tatsächlich geschützt wird und warum Gerichte sowie Justiz so agieren und entscheiden, wie sie entscheiden???



    Leider nicht immer im Sinne der Kinder, sonst würden diese nicht Personen zugesprochen werden, die mehr Schaden als schützen.



    Was diese Thematik betrifft, gibt es sehr viele Fälle. Hier mal 2 davon:



    ⬇️⬇️⬇️

    frauenpanorama.de/...gegen-windmuehlen/

    ⬇️⬇️⬇️

    www.tag24.de/nachr...aria-becker-358114

    • @Everybody:

      Ein Kind aus seinem Umfeld zu entnehmen, ist sus meiner Sicht auch kritisch zu sehen bzgl. des Kindswohls.



      Aber wir sind uns hoffentlich darüber Einig, dass es kein Automatismus ist, dass Kinder zur Mutter kommen, oder?

  • Vllt hier mal ergänzend lesen -

    Erklärung der Neuen Richtervereinigung (NRV)



    zum Wechselmodell und zu Überlegungen für eine Unterhaltsreform



    In der Theorie hört sich das gut an: Ein Gesetz propagiert die Kinderbetreuung nach der Trennung durch beide Eltern (Wechselmodell), am Unterhalt beteiligen sich beide Eltern im Verhältnis des Umgangs. Idealer Umgang, logische Konsequenz für den Unterhalt.



    An der alltäglichen Praxis familiengerichtlicher Auseinandersetzungen gehen solche Vorstellungen allerdings weit vorbei:



    Eltern in Trennung haben alle Hände voll zu tun, den (neuen) Alltag unter erschwerten Bedingungen einzurichten. Sie müssen bei deutlich gestiegenen Ausgaben oft misstrauisch die Aufteilung des jetzt noch knapperen Geldes verhandeln. Zudem leben sie in durchgerüttelten emotionalen Verhältnissen, auch und gerade gegenüber den Kindern, die nicht selten in der Umgangsfrage kulminieren. In einer solchen Situation die Umgangsfrage mit der Unterhaltsfrage rechtlich direkt und eng zu verknüpfen, kann Streitigkeiten potenzieren!



    Im Grundsatz ist das Wechselmodell eine feine Sache, wenn beide Eltern auf diese Weise ihre Bindung zu den Kindern uneingeschränkt beibehalten und beide eine Berufstätigkeit ausüben können. Es kann entlasten und bereichern. Damit das gelingen kann, müssen aber mindestens zwei Rahmenbedingungen stimmen:



    1. Die Eltern haben die finanziellen Möglichkeiten, für beide Familienteile schnell angemessenen Wohnraum in räumlicher Nähe zu einander und zum Sozialraum der Kinder zu finden und zu unterhalten.



    2. Den Eltern gelingt ein so konfliktfreier Umgang miteinander, dass sie alle Abstimmungen friedlich leisten können, und gemeinsam und übereinstimmend das Kindeswohl im Blick haben.…

    Wichtig ist aus Sicht der NRV, gesetzgeberische Schnellschüsse, die nur einige Aspekte der Trennungssituation betreffen, unbedingt zu vermeiden.…“

    www.neuerichter.de..._Wechselmodell.pdf

    • @Lowandorder:

      Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - wirft ein:

      “ " Den Eltern gelingt ein so konfliktfreier Umgang miteinander, dass sie alle Abstimmungen friedlich leisten können, und gemeinsam und übereinstimmend das Kindeswohl im Blick haben.…"



      Das ist wohl eher selten. Nur wenige Paare trennen sich aus Liebe.“

      kurz - Liggers. Aber so ist das nun mal -



      Mit nem postulierten Ideal.

    • @Lowandorder:

      Die Verknüpfung der Umgangsfrage mit der Unterhaltfrage geschieht doch gerade dadurch, dass das Wechselmodell nicht Standard ist; im deutschen "Standardmodell" 12/2-Tage auf 2 Wochen trägt ein Partner den gesamten Unterhalt. Dass in Deutschland ein Elternteil durch Konflikterzeugung das Wechselmodell verhindern kann, ist ebenfalls ein Zeichen für falsche Anreizstrukturen. Ich wohne in Belgien, da klappt das weitgehend problemlos, weil Konflikterzeugung nicht belohnt und im Zweifelsfall eher sanktioniert wird.

  • Dem Artikel/der Studie liegt die Fehlannahme zu Grunde, eine Mutter hätte mehr Recht auf das gemeinsame Kind als der Vater. Hier wird gegen eine Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern agitiert. Die Behauptung eine „50:50-Aufteilung“ der Betreuungszeit "würde die Besonderheit der Mutter-Kind-Beziehung marginalisier[en]" ist absurd. Es ist noch nichmal angedeutet, worin diese Besonderheit liegen soll. Die Vermenung von Inobhutnahmen und Wechselmodellen in der Studie die im Artikel kommentarlos übernommen wird ist in höchstem Maße unseriös und zeigt das Ziel der Studie aus. "parteilicher Aufschrei“ - na das trifft es gut.

  • Verstehe ich das richtig, dass der Vorwurf lautet, Väter wollten sich zu sehr um ihre Kinder kümmern und darunter leiden Mütter und Kinder?

    Gleichzeitig wird Männern immer vorgeworfen, sich zu wenig für "Carearbeit" zu engagieren. Ja was denn nun?