Studie eines Fraunhofer-Instituts: Biomethan kann Gasheizungen laut Forschern nicht retten
Die Bundesregierung will Biobrennstoffe im Heizgas vorschreiben. Doch wegen der hohen Kosten würden die Gasnetze bis 2045 stillgelegt, sagen Forscher.
Gasheizungen könnten trotz der von der Bundesregierung geplanten Beimischung von Biomethan kaum noch betrieben werden. „Aktuelle Preisprognosen für Strom und Biomethan zeigen, dass bis spätestens 2045 ein Betrieb von Gasheizungen und Gasnetzen mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist“, heißt es in einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung im Auftrag des Umweltinstituts München. Es sei „sehr unwahrscheinlich“, dass die Gasnetze in Wohngebieten noch genügend ausgelastet und deshalb von den Betreibern aufrechterhalten würden.
Gebäude verursachten laut Umweltbundesamt vergangenes Jahr rund 16 Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) kippt jedoch die Vorgabe des bisherigen Heizungsgesetzes, dass klimaschädliche Gas- und Ölheizungen bis spätestens 2045 stillgelegt werden müssen. Reiche will aber vorschreiben, ab Januar 2029 mindestens 10 Prozent klimafreundlichere Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl zu nutzen. Bis 2040 soll der Anteil auf 60 Prozent steigen („Biotreppe“). Auch Umweltschützer halten den Anbau von Raps und Mais für solche Brennstoffe aber für problematisch für die Artenvielfalt und kritisieren den Flächenverbrauch.
Nach Berechnungen der Forscher wird Biomethan voraussichtlich so teuer sein, dass sich Gasheizungen im Vergleich zu Wärmepumpen kaum noch rechnen. Nur unter extrem unwahrscheinlichen Annahmen – sehr hohe Strompreise, ungewöhnlich günstiges Biomethan und ineffiziente Wärmepumpen – könnte ein Weiterbetrieb der Gasnetze wirtschaftlich sein.
Die Haushalte müssten dann in eine neue Heizung investieren. Die niedrigeren Betriebskosten einer Wärmepumpe würden diese Mehrkosten jedoch in fast allen Szenarien ausgleichen oder sogar deutlich übertreffen. Für einen Dreipersonenhaushalt errechnen die Autoren Einsparungen von mehr als 1.000 Euro pro Jahr und fast 30.000 Euro über 20 Jahre.
„Für die meisten Menschen nicht bezahlbar“
Bleibe wegen der neuen Regeln länger unklar, wann die Gasnetze stillgelegt werden, investierten Netzbetreiber womöglich weiter in Leitungen, die später kaum noch genutzt würden, warnen die ForscherInnen. Hochgerechnet auf Deutschland könnten dadurch bis 2045 zusätzliche Netzkosten von mehr als 50 Milliarden Euro entstehen. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass HausbesitzerInnen aus falschen Erwartungen heraus noch einmal in Gasheizungen investierten.
Die Autoren ziehen deshalb ein deutliches Fazit: Die Biomethan-Pflicht ändere nichts an der grundlegenden Entwicklung hin zur Stilllegung der Gasverteilnetze. Im Gegenteil: Sie könnten den geordneten Ausstieg erschweren und die Wärmewende unnötig verteuern.
An diesem Fazit ändere auch die nun bekannt gewordene Einigung der CDU/CSU-SPD-Koalition nichts, dass Gas- und Ölhändler für die Wärmeerzeugung ab 2045 nur noch „klimaneutrale Brennstoffe“ verkaufen dürfen. Denn das würde den Biomethan-Preis noch weiter in die Höhe treiben, sagte Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut, der taz.
„Steigende Gaspreise können die Energieversorger nicht unbegrenzt auf ihre Kund:innen umlegen“, ergänzte Irmisch. „Die Studie zeigt, dass die Kombination aus teurem Biogas und immer höheren Netzentgelten für die meisten Menschen nicht bezahlbar sein wird.“
Viele Netzbetreiber und Städte würden schon heute die Stilllegung ihrer Gasnetze planen. Laut Irmisch ist das die richtige Strategie: „Der Umstieg auf Wärmepumpen und Wärmenetze funktioniert nur, wenn er frühzeitig und gut geplant wird. Das dämpft die Energiepreise und spart unserer Volkswirtschaft viel Geld.“
Die Fraunhofer-Studie zeige: „Wer sich heute in der Hoffnung auf eine Versorgung mit Biogas noch eine Gasheizung einbaut, wird auf einer teuren Investitionsruine sitzen bleiben. Das Heizungsgesetz wird damit früher oder später unweigerlich scheitern.“
Das Bundeswirtschaftsministerium ließ eine Bitte der taz um Stellungnahme bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
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