Fraktion reicht Verfassungsklage ein: Linke will Heizungsgesetz vor der Sommerpause verhindern
Die Linksfraktion reicht Verfassungsklage ein, weil die Regierung nichts zu den Klimafolgen sagt. Das Umweltministerium weist den Vorwurf zurück.
Die Linksfraktion im Bundestag sowie ihre Abgeordneten Violetta Bock und Jörg Cezanne haben am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das „Heizungsgesetz“ der schwarz-roten Koalition eingereicht. Mit einem Eilantrag wollen sie erreichen, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet wird.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Heizungsgesetz der Ampel „abzuschaffen“. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden zentrale Vorgaben kassiert. Bislang müssen klimaschädliche Gas- und Ölheizungen bis 2045 ausgetauscht werden. 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Der federführend von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantwortete neue Entwurf sieht vor, dass fossil betriebene Heizungen unbegrenzt weiterlaufen können. Neue fossile Heizungen sollen mit einem wachsenden Anteil von Biobrennstoffen betrieben werden müssen, das ist die sogenannte Biotreppe. Diese Brennstoffe werden voraussichtlich knapp und teuer sein.
Woher die erforderlichen Mengen kommen sollen, hat die Bundesregierung im bisherigen parlamentarischen Verfahren ebenso wenig beantwortet wie die Frage nach den Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf das Erreichen der Klimaziele, kritisiert die Linksfraktion. „Wir wollen, dass diese Berechnungen auf den Tisch kommen“, sagte die klimapolitische Sprecherin Violetta Bock. Die Regierung klammere sich mit der Abschaffung der erneuerbaren Wärmevorgaben an ihre populistischen Wahlkampfversprechen. Sie opfere dafür Klimaschutz, Planungssicherheit und die Energieunabhängigkeit des Landes. „Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen, wenn hier der Gaslobby der Teppich ausgerollt und gleichzeitig behauptet wird, damit wären die Klimaziele zu halten“, sagte sie.
Die Linksfraktion habe Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung von Abgeordnetenrechten gestellt, sagte Anwalt Johannes Franke, der das Verfahren führt. Zahlreiche Gutachter:innen und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hätten bereits verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. „Die Umsetzung der Biotreppe ist völlig unklar“, so der Anwalt. Das gelte auch für die entstehende Lücke im Klimaschutz.
CO2-Kredit in unbekannter Höhe
Der Hintergrund: Durch den unbegrenzt möglichen Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen, den das Gesetz vorsieht, wird ein weiterer CO2-Ausstoß erfolgen – in welchem Ausmaß, ist ungewiss. Deutschland hat aber ein begrenztes Budget für den Ausstoß von Treibhausgas, zumindest, wenn das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 eingehalten werden soll. Klimaschädliche Emissionen dürften nicht einfach in die Zukunft verschoben werden, betonte Franke. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werde „ein CO2-Kredit“ in unbekannter Höhe aufgenommen, der die Entscheidungsfreiheit künftiger Abgeordnete einschränkt.
Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage und des Eilantrags. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte er nicht sagen. Das Bundeswirtschaftsministerin erklärte auf Anfrage der taz, dass ihm eine Organklage und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zugestellt worden seien. „Wir werden die Unterlagen jetzt prüfen und fristgerecht Stellung nehmen“, sagte eine Sprecherin. Zu dem Verfahren wollte sie sich nicht äußern.
Das SPD-geführte Bundesumweltministerium dagegen, das auch für Klimaschutz zuständig ist, äußerte sich auf taz-Anfrage inhaltlich. „Was die Geltung des Klimazieles angeht, so haben wir im Gesetzentwurf sichergestellt, dass bei der Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Jahr 2030 der Abgleich mit dem Klimaziel 2045 erfolgt, damit bei Bedarf entsprechend nachgesteuert werden kann“, sagte ein Sprecherin.
Anwalt Franke rechnet mit einem zügigen Beschluss vor der Sommerpause. Am Montag beginnt die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor den Ferien. Das Heizungsgesetz könnte dann zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag kommen. Das setzt aber voraus, dass Union und SPD ihre Verhandlungen darüber bis dahin abgeschlossen haben. Welche Änderungen es gegenüber dem ersten Entwurf geben wird, ist bislang völlig unklar.
Die Klage der Linksfraktion erinnert an das Vorgehen des damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, des Vorsitzenden der Klimaunion. Er hatte mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht 2023 durchgesetzt, dass der Bundestag erst nach der Sommerpause über das Heizungsgesetz des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck und der Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) abstimmte. Die Verfassungsrichter:innen teilten Heilmanns Auffassung, dass die Abgeordneten nicht genug Zeit für die Prüfung des Gesetzentwurfs hatten. Heilmann hatte mindestens 14 Tage gefordert.
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