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Sperrung eines Sees in BrandenburgBaden verboten

Privater Eigentümer, willige Behörde: Die Sperrung der Badestelle in Groß Köris zeigt, wie schnell der freie Zugang zu Seen eingeschränkt werden kann.

Matthias Rackwitz vor der abgesperrten Badestelle am Großen Karbuschsee Foto: Doro Zinn

Wenn Matthias Rackwitz am Zaun steht, hinter dem einmal die Dorfbadestelle war, kann er nur den Kopf schütteln. „Seit dem Krieg wurde hier gebadet“, sagt der 52-Jährige aus Groß Köris.

Rackwitz hat sogar die Brandenburger Landesverfassung mitgebracht zur Badestelle am Großen Karbuschsee im Landkreis Dahme-Spreewald südlich von Berlin. „Die Nutzung des Bodens und der Gewässer“, zitiert er aus Artikel 40, „ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet.“

An der nur zehn Meter breiten Badestelle am Karbuschsee ist die Allgemeinheit ausgesperrt worden. Vom privaten Eigentümer des Sees, der einige hundert Meter entfernt in einer Villa lebt und nun einen Zaun gezogen hat. Vom Naturpark Dahme-Heideseen, der auf einer Tafel informiert, dass an der Badestelle die seltene Art der Binsenschneide vorkommt. Und von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises, die eine „temporäre“ Schließung der Badestelle für fünf Jahre genehmigt hat.

Matthias Rackwitz, Gartenbauingenieur, Anwohner und Vorsitzender im örtlichen Naturschutzbund, würde gern darüber lachen. In Wirklichkeit ist er stinksauer.

Andrang im Coronasommer

Diese Geschichte ist kein großer Skandal, es geht nicht um Korruption oder Machtmissbrauch, nicht um das große Geld. Es ist eine kleine Geschichte aus der Provinz, die davon erzählt, was passiert, wenn verschiedene Interessen aufeinandertreffen und wer am Ende am längeren Hebel sitzt. Und es ist eine Geschichte, die sich überall wiederholen kann. Trotz des Artikels 40 der Landesverfassung.

Begonnen hat die Geschichte vor zwei Jahren. Damals wurde der Managementplan des Flora-Fauna-Habitat-Gebiets „Heideseen bei Groß Köris“ beraten, zu dem auch der Große Karbuschsee gehört. In der abschließenden Fassung ist von der Binsenschneide, einer Sumpfpflanze, die früher zum Decken von Dächern verwendet wurde, nur an wenigen Stellen die Rede.

Besondere Schutzmaßnahmen werden im Managementplan nicht vorgeschlagen, erst recht keine Absperrung der Badestelle. „Auch bei einem ersten Vorort-Termin“, sagt Matthias Rackwitz, „war von einer Sperrung keine Rede.“ Er räumt allerdings ein, dass es von diesem Termin kein Protokoll gibt.

Zwei Jahre lang war dann am Karbuschsee alles wie immer. Die Bewohner von Groß Köris gingen, wenn es warm wurde, baden, die Sonne schien immer länger, der Regen wurde immer weniger, ein Brandenburger Sommer halt an einem Brandenburger See. Einem See allerdings, der nicht allen gehört, sondern zu weiten Teilen dem Berliner Handwerker Michael Müller, der sich die ehemalige Villa, die einmal zu einer Künstlerkolonie gehört hat, gekauft hat und seitdem dort lebt.

Kampf für freie Ufer in Brandenburg

3.000 Seen und 33.000 Kilometer Fließgewässer gibt es in Brandenburg. Lange hat niemanden interessiert, wem die Seen gehören. Das änderte sich, als der Bund seine Gewässer verkaufen wollte. Nach Protesten und einer Onlinepetition kaufte das Land Brandenburg 2012 schließlich 65 Seen für 3,74 Millionen Euro.

Der Unmut war auch deshalb so groß, weil der freie Zugang zu den Ufern in der Landesverfassung eher Versprechen als Realität ist. An der Spree kämpft deshalb die Bürgerinitiative Ufer frei" mit blauen Kreuzen für diesen Zugang. Viele Kommunen verkaufen aber Wassergrundstücke, ohne den Uferweg abzusichern. (wera)

Dann kam der Sommer 2020, jener Sommer, in dem alle der Pandemie entfliehen und sich im Grünen vom Lockdown erholen wollten. Schnell galt der Karbuschsee als Geheimtipp, auch für die Berliner. Nicht nur an der Badestelle drängelten sich die Menschen, auch die Forstwege, die zum See führen, waren mit Autos vollgestellt. Der Versuch, das Seeufer mit dem schützenswerten Schilf und der Binsenschneide mit Kiefernpfählen zu schützen, blieb erfolglos.

Im Sommer darauf eskalierte die Lage. In einem Schreiben an die taz listet die Untere Naturschutzbehörde die Vorkommnisse am Karbuschsee auf: „Massive Verstöße durch illegales Parken“, „Befahren von Wald von bis zu 70 Pkws am Tag“, „Vermüllung und Verschmutzung im Bereich der Badestelle“ durch bis zu 200 Badegäste täglich.

Für die UNB war das der traurige Höhepunkt einer schon vorher festzustellenden „(Fehl-)Entwicklung bei der Nutzung der Naturbadestelle“. Den Antrag des Eigentümers, die Stelle zu sperren und den Zugang zum See einzuzäunen, hat die UNB dann „landschaftsschutzrechtlich genehmigt“.

Wessen Interesse wiegt mehr?

Seitdem steht in Groß Köris die Frage im Raum, was mehr wiegt. Der Schutz einer seltenen Art wie der Binsenschneide? Das Gewohnheitsrecht der Anwohner, an der kleinen Sandbucht zu baden? Oder das Interesse des privaten Seenbesitzers, seine Ruhe zu haben?

Dass Seen nicht einfach in Privatbesitz fallen dürfen, war ein großes Anliegen von Carsten Preuß. Bereits 2009 hatte der Brandenburger BUND-Vorsitzende eine Bundestagspetition gestartet, mit der die Bundesregierung aufgefordert wurde, „auf die Privatisierung von Gewässern in Ostdeutschland zu verzichten und die Seen den Ländern und Kommunen kostenlos zu übertragen“.

Zur Begründung sagte Preuß damals: „Die Seen müssen zu Erholungszwecken für jedermann zugänglich bleiben.“ 112.000 Unterschriften waren zusammengekommen. Als Reaktion auf die Petition hatte Brandenburg 2012 65 Seen vom Bund gekauft. Der Karbuschsee war aber schon damals privat.

Seit 2021 ist Carsten Preuß Leiter des Naturparks Dahme-Heideseen. Er hat den Konflikt am Karbuschsee von seinem Vorgänger Gunnar Heyne geerbt, der inzwischen Chef der Berliner Forsten ist. Gerne hätte die taz mit Preuß gesprochen und ihn gefragt, welches Interesse im Zweifel mehr wiegt. Denn ein Naturpark, so steht es in der Satzung, ist nicht nur für Naturschutz zuständig, sondern auch für Regionalentwicklung und nachhaltigen Tourismus.

Doch Preuß soll nicht mit der Presse sprechen. An seiner Stelle antwortet das Landesamt für Umwelt, dem der Naturpark Dahme-Heideseen zugeordnet ist. „Unterschiedliche Ziele werden in jedem Einzelfall abgewogen“, schreibt Behördensprecher Thomas Frey auf eine schriftliche Anfrage der taz. „In FFH-Gebieten sind die abgestimmten und behördenverbindlichen Managementpläne die Grundlage für Entscheidungen.“

Tatsächlich geht aber aus dem Managementplan nicht hervor, dass sich unmittelbar an der Badestelle, die dort als „geduldet“ klassifiziert wird, ein Vorkommen der geschützten Binsenschneide befindet. Das bestätigt auch LfU-Sprecher Thomas Frey. „Die Binsenschneide befindet sich nicht direkt an der Badestelle“, räumt er ein.

Allerdings gehe es seinem Amt am Karbuschsee nicht allein um die Binsenschneide. „Insgesamt wurde die Ufervegetation durch Tritt, Lagerfeuer, Stand-up-Paddling, Anlegen von Booten und Ähnliches sehr in Mitleidenschaft gezogen und zurückgedrängt“, so Frey. „Das betraf nicht nur die direkte Badestelle, sondern auch weitere Uferbereiche.“

Nichts zu machen also? Waren es verantwortungslose Badegäste, die Matthias Rackwitz und den anderen in der Gemeinde das Badevergnügen genommen haben?

Kleine Lösung gesucht

In Groß Köris wollen sie sich damit nicht abfinden. Inzwischen hat auch der Gemeinderat die Aufhebung der Sperrung gefordert. „Das Votum war einstimmig“, sagt Gemeindevertreterin Birgit Mittwoch der taz, „das kommt bei uns nicht allzu häufig vor.“ In Groß Köris gebe es nur noch wenige Seen, die öffentlich zugänglich seien. „Das kann man an einer Hand abzählen.“ Sie will nun versuchen, wenigstens einen Kompromiss zu erreichen. Zusammen mit der örtlichen Schule will sie ein Projekt entwickeln, wie der Zugang zur Badestelle wieder geöffnet und gleichzeitig beschränkt werden könne. „Da wollen wir die Schüler einbeziehen“, sagt Mittwoch. „Es kann doch nicht sein, dass private Eigentümer entscheiden, ob abgesperrt wird oder nicht.“

Im zuständigen Amt Schenkenländchen hat man den Beschluss des Gemeinderats zur Kenntnis genommen. „Wir haben das an die Untere Naturschutzbehörde weitergereicht“, sagt Amtsdirektor Oliver Theel der taz. Allerdings habe die UNB darauf den Bescheid nicht zurückgenommen, sondern noch einmal ausdrücklich bestätigt. „Wir selbst können da nichts machen“, sagt Theel.

Für den Amtsdirektor ist die Sperrung ein schwieriges Thema. „Da schlagen zwei Herzen in meiner Brust“, gesteht er. Natürlich verstehe er das Anliegen der Bewohner zu baden. Aber er sehe auch die massiven Schädigungen der Natur. „Die Leute bleiben nicht an der Badestelle, sondern weichen ins Schilf aus“, ärgert er sich. „Sie legen Decken über das Röhricht oder machen Lagerfeuer.“

Nicht nur am Karbuschsee hat Theel solche Entwicklungen beobachtet, sondern auch am nahen Tonsee. „Bis zu 2.000 Leute kommen da manchmal an einem Tag“, sagt er. „Solche Auswüchse könnten schon aus hygienischen Gründen eine Sperrung erfordern.“ Den Naturschutz bräuchte es also nicht, um einen Zaun zu ziehen. Der Tonsee ist, obwohl er im Naturpark liegt, kein FFH-Gebiet.

Nun, da die neue Badesaison bevorsteht, will Gemeinderatsvertreterin Birgit Mittwoch noch einmal das Gespräch mit dem Eigentümer suchen, der für die taz nicht erreichbar war. Auch Amtsdirektor Oliver Theel würde sich einer „kleinen Lösung“, wie er es nennt, nicht in den Weg stellen. „Wir wollen doch auch, dass das Baden wieder möglich ist“, sagt er und betont, dass die Sperrung nur für fünf Jahre angeordnet sei. „Danach kann man den See wieder nutzen.“

Matthias Rackwitz kann darüber nur lachen. „Nach fünf Jahren gibt es hier keine Badestelle mehr, dann ist alles zugewachsen“, sagt er und schüttelt erneut den Kopf. „Dann gibt es auch an der Badestelle die Binsenschneide, und dann wird für immer gesperrt.“

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35 Kommentare

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  • Im Text steht: "Der Versuch, das Seeufer mit dem schützenswerten Schilf und der Binsenschneide mit Kiefernpfählen zu schützen, blieb erfolglos."

    Im Infokasten neben dem Artikel: "Viele Kommunen verkaufen aber Wassergrundstücke, ohne den Uferweg abzusichern"

    Also der Uferschutz war da, wurde ignoriert und die anschließende Sperrung verwundert nun trotzdem?

  • Was ist daran nicht zu verstehen, dass es einen Ansturm gab auf diesen "Geheimtipp", der dazu führte, dass eine bedrohte Art an dem Standort gefährdet wurde. Da ist es völlig wurscht, ob der Besitzer auf die Gefährdung durch plattgetrampelten, vermüllte und voll geschissene Uferbereichen hinweist oder irgend ein Naturschutzverband.

    Zudem sind Rote Liste Arten auch Indikatorarten, die auf einen halbwegs intakten Lebensraum hindeuten. (Artenvielfalt!).



    Dies bedeutet, dass der See mit seinen und die Uferregionenen Biotope vieler weiterer Tiere und Pflanzen sind.

    Wer da aus der von der Naturschutzbehörde angeordneten Sperrung ein Eigentumsgedöns macht, hat keine Ahnung von Natur und sieht diese lediglich als ein Konsumgut für seine Freizeit an, der er keinen eigenständigen Wert zumisst.

    • @Rudolf Fissner:

      Kleine zusätzliche Info für die Freunde "einfacher Lösungen", die diesen gut recherchierten Artikel nicht verstehen: Sperre ich einen See, gehen die Leute wo anders hin - und nehmen das Problem mit. Nicht das Baden ist das Problem, sondern die Masse der Badenden.

  • Warum sind noch nicht alle attraktiven Seen und Flussufer Deutschlands in Privatbesitz?



    Der Reiche soll schließlich seinen Besitz auch genießen können, ohne Störungen durch den gemeinen Pöbel!!!



    Privat: lat. privare=berauben

  • Wie so oft wird am eigentlichen Problem vorbeiargumentiert. Es geht nicht um Privatbesitz gegen Naturschutzbedarf sondern um eine zu große Masse an schlecht erzogenen Menschen die ihren Egoismus über das aller Anderen und der Umwelt stellen.



    Badesee wird thematisiert. Offensichtlich gehts aber um einen Freizeitevent Hotspot mit Feuerstellen, Paddeln, Parkern... denen ihr Umfeld egal ist. Dass da dann die darunter leiden die sich defensiver verhalten ist bedauerlich.



    Ich finde daher eher bedenklich dass die Privatisierungskiste gegen öffentliches Interesse in empörendem Ton vorgetragen wird. Letztlich gut, dass der Handwerker das abgesperrt hat, nicht alle Flächen sollten für jedewede Freizeitgrölerei per Autoanreise offen stehen. .... oder sich korrekter verhalten lernen.

    • @Tom Farmer:

      Ich muß leider zustimmen. Warum muß man mit einem Auto an einen See fahren? Es gibt Regionalbahnen und Fahrräder.

      Und es geht ja schon in Berlin los: In den letzten Jahren wurden z.B. die Hasenheide und andere Parks durch teils nächtliche "Raves" massiv zerstört. Es kann mehrere Jahre dauern, bis sich die Vegetation erholt hat — aber nur, wenn diese "Raves" nicht wiederholt werden.

    • @Tom Farmer:

      ""nicht alle Flächen sollten für jedewede Freizeitgrölerei per Autoanreise offen stehen. .... oder sich korrekter verhalten lernen."



      Kann ich nur unterschreiben. Ichhab selber bei einem anderen See erlebt ,wie durch die Privatisierung die öffentliche Nutzung beschränkt wurde und dadurch auch die Vermüllung der Umgebung deutlich zurückging. Plus der Tatsache das Parkplätze in Seenähe ebenfalls verschwanden.

  • Lösungen gäbe es da zu Hauf:



    - Kehrtwende im Umgang mit Eigentum - generell Vergesellschaftung oder zumindest Gebiete wie Ufer für die Öffentlichkeit offenhalten. Das Grundstück müsste um einen breiten Uferstreifen verkleinert werden.



    Das Problem sind offenbar nicht Badende an sich sondern das Verhalten einiger Badender.



    - Parkverbote



    - Straßennutzungsrecht auf Anwohner*innen begrenzen



    - Einrichtung von Buslinien und Fahrradstellplätzen



    - Begrenzung des Badeufers



    - Grillverbot



    ...

    • @Uranus:

      Vorschriften und Verbote nutzen leider gar nichts ,so sie nicht auch kontrolliert und durchgesetzt werden.



      .

  • Ich gehe an keinen Baggersee mehr. Die Ufer mutieren innerhalb von Stunden zur Müllhalde, Glasflaschen werden mutwillig zerschlagen und liegen als gefährliche Scherben herum, bei jedem Schritt hat man Zigarettenkippen zwischen den Zehen. Pizzaschachteln und Plastikflaschen vervollständigen das Set. Was an Vegetation nicht stabil genug ist, wird zertrampelt. Ein Teil der freundlichen Besucher scheint das Gelände für eine Toilette zu halten.



    Es ist ein Merkmal unserer zutiefst egoistischen Gesellschaft, dass man es als Zumutung empfindet, den von einem selbst verstreuten Müll wieder wegzuräumen.



    Die simple Erkenntnis, dass man vielleicht selber wiederkommen möchte und dann keine unbegehbare Müllhalde vorfinden will, ist offenbar nicht vermittelbar.



    Wenn Sie dann einen dieser Herrschaften darauf aufmerksam machen, werden Sie ausgelacht, bedroht oder gleich angegriffen.

  • Was hat das alles mit dem Eigentümer zu tun? Er hat das Verbot nicht erlassen und kann es auch nicht aufheben.

    • @DiMa:

      "Den Antrag des Eigentümers, die Stelle zu sperren und den Zugang zum See einzuzäunen, hat die UNB dann „landschaftsschutzrechtlich genehmigt“."

      • @darthkai:

        Das ist eine Fehldarstellung. Der Eigentümer hat keine Antragsberechtigung (und kann allenfalls auf Probleme hinweisen). Eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung ist eine Ausnahme von einem Verbot (z.B. Baugenehmigung, Fällgenehmigung, u.s.w.).

        Das alles liegt ausschließlich im Ermessen der UNB.

  • Schönes Beispiel für den Konflikt zwischen Umwelt- und Naturschutz auf der einen Seite und dem Vergnügungsbedürfnis der Menschen auf der anderen Seite.

    Kompliziert dadurch, dass ein Privatmann den Umwelt- und Naturschutz für den See durchsetzen will.

  • Die UNB als Landkreisbehörde hat da einen Fehler gemacht , den gilt es zu revidieren und gut ist es.

  • Was kostet so ein See? Bitte Einzelaufstellung des Landes Brandenburg transparent machen am heutigen World Earth Day -:)

  • Nun, erst mal die Binsenschneide ankieken.



    flickr.com/photos/...tVx-9LdXfr-2jucoqK

    Ich schliese mich Birgit Mittwoch an!

  • "In Groß Köris gebe es nur noch wenige Seen, die öffentlich zugänglich seien. „



    Da werde ich als Südhesse neidisch. Von den wenigen Wasserlöchern hier sind etliche für Naturschutz, Angelvereine und Privatinteresse reserviert. Uns bleiben fast nur Frei- und Hallenbäder.



    Der freie Zugang ans und ins Wasser ist wichtig.

  • Mit Verlaub - hier hat der Übertourismus zugeschlagen - wie an so vielen anderen Stellen auch. Bedanken darf man sich bei den Ignoranten, die das Schilf niedertrampeln oder alles zuparken. Ist in Bayern an vielen Stellen genauso - wenn sich nicht an Betretungs- und/oder Parkverbote gehalten wird, wird eben großflächig gesperrt....

  • RS
    Ria Sauter

    Bin zur Zeit in Boltenhagen an der Ostsee.



    Der Zugang zum Strand kostet pro Tag und Person 2, 50 Euro.



    Alles ist möglich in D.

    • @Ria Sauter:

      Aber nur weil Sie auswärtig sind, sie Einheimischen zahlen nichts.

    • @Ria Sauter:

      Sie hamms gut!



      ;-)

  • Ein guter Kompromiss wäre ein Verbot von Kfz in der Umgebung des Sees (oder Unterbindung des Parkens mit geeigneten Maßnahmen), dann müssten alle ihren Kram zu Fuss zum See schleppen und es käme schlicht kaum jemand mehr. Funktioniert immer, denn wenn man sich auf eines verlassen kann, dann ist es die Faulheit.

    • @Mustardman:

      Sie waren schneller als ich, das war auch genau mein Gedanke.



      Selbst mit dem Fahrrad würde das Einzugsgebiet soweit verkleinert, dass die Massenveranstaltung ausbliebe.



      Dann noch offenes Feuer und motorisierte Wasserfahrzeuge verbieten und Ruhe kehrt ein.

      • @Herma Huhn:

        Das Problem mit Verboten ist ja, dass sie irgendwer durchsetzen muss. Ich hat beim Lagerfeuer an nem Brandenburger See noch nie jemand abgehalten.

    • @Mustardman:

      Wenn Sie sich da mal nicht täuschen, die vielen Radfahrer kämen schon noch, insbesondere bei schönem Wetter. Darauf ist auch immer Verlass

  • In der BrbV heißt es u.a. im 2. Hauptteil, 8. Abschnitt, Natur und Umwelt:



    Artikel 39 (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen): (1) Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen.



    Artikel 40 (Grund und Boden): (1) Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet. Ihre Verkehrsfähigkeit kann durch Gesetz beschränkt werden.

    Und was ist ein "Gewohnheitsrecht der Anwohner, an der kleinen Sandbucht zu baden"? Womit wurde dies erworben, etwa mit „Massiven Verstößen durch illegales Parken“, „Befahren von Wald von bis zu 70 Pkws am Tag“, „Vermüllung und Verschmutzung im Bereich der Badestelle“?



    Aber am besten im ganzen Artikel hat mir gefallen, dass es nicht sein könne, dass private Eigentümer entscheiden, ob ihr Privateigentum abgesperrt wird oder nicht.

    • @AusBerlin:

      "Schnell galt der Karbuschsee als Geheimtipp, auch für die Berliner"

      Is werden dort keine 2000 Leute aus'm Dorf mit'm Auto hinfahren... Es sind dann oft Leute von "auswärts" und da der Dreck nicht vor der eigenen Haustür liegt, brauchen die ihn natürlich auch nicht mitnehmen... Ich will gar nich zu sehr pauschalisieren, aber aus genau diesem Grund bleiben meinen Geheimtipps zum Baden in Brandenburg auch Geheimtipps...

      PS: auch ein Wald in privater Hand darf nicht so ohne weiteres umzäunt werden, und auch wenn das ihrem Gefühl von "besondere Interessen der Gemeinschaft" nicht zusagt... Viel Spass im Land der Zäune

      • @Ano Nym:

        Es gibt genug Wald und Flur in öffentlicher Hand. Da stören mich ein paar Zäune nicht. Wo ich nicht willkommen bin, will ich auch nicht hin.

    • @AusBerlin:

      "..Aber am besten im ganzen Artikel hat mir gefallen, dass es nicht sein könne, dass private Eigentümer entscheiden, ob ihr Privateigentum abgesperrt wird oder nicht."

      Pauschalisierung und Simplifizierung, unter Missachtung des genauen Sachverhalts, machen noch kein Argument aus.

      Also gerne nochmal versuchen, falls das Interesse an einer sinnhaften Debatte besteht.

      • @Justin Case:

        Mir hat das am besten gefallen. Über Geschmack lässt sich nunmal nicht streiten.

    • @AusBerlin:

      Ihre juristischen Kenntnisse zum Gewohnheitsrecht sind, höflich formuliert, sehr rudimentär.

      • @Hannah Remark:

        Ich stelle zwei Fragen zum Gewohnheitsrecht. Welche Anmaßung zu juristischen Kenntnisse wollen Sie darin entdeckt haben.



        Was ist denn Ihrer Meinung nach, juristisch betrachtet, das Gewohnheitsrecht an einem Badesee?

      • @Hannah Remark:

        aber wenn es doch vielleicht ausreichend ist?



        Schon bemerkenswert das bis zu 2.000 "Anwohner" täglich zum baden vorbeikommen. Das klingt nach schwerem Entzug!