Soziale Abfederung im Heizungsstreit: Grüne wollen Heizungstausch fördern

Beim umstrittenen Heizungsgesetz wagt die Grünen-Fraktion einen neuen Vorstoß zur sozialen Abfederung. SPD und FDP befürchten zu viel Bürokratie.

Heizung von oben

An der sozialen Abfederung beim Heizungstausch kann noch gedreht werden Foto: Fabian Sommer/dpa

BERLIN taz | Ein Papier der Grünen-Fraktionsspitze für eine sozialere Ausgestaltung des Heizungsgesetzes stößt bei den Koalitionspartnern SPD und FDP auf verhaltene Reaktionen. In dem Papier zur Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes, wie das Gesetz offiziell heißt, das die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sowie die Vizevorsitzenden Julia Verlinden und Andreas Audretsch verfasst haben, soll die Förderung beim Austausch einer alten Öl- und Gasheizung nach Einkommen gestaffelt werden.

Statt wie bisher geplant soll der Einbau einer neuen Heizung nicht mehr mit maximal 50 Prozent, sondern mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Diese Höchstförderung sollen Haushalte mit einem Einkommen von unter 20.000 Euro pro Jahr erhalten. Stufenweise würde die Förderung dann sinken. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro sollen etwa noch 40 Prozent der Gesamtkosten für ihre neue Heizung erstattet bekommen. Die Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten bleibt erhalten.

Antragstellung nach Vorbild des Baukindergeldes

Die FDP sieht weiteren Gesprächsbedarf bei der „sozialen Abfederung der Regelungen“, wie der Bau- und wohnungspolitische Sprecher, Daniel Föst, mitteilte. „Wir brauchen eine schnelle und bürokratiearme Förderung“, sagte er. „Aus unserer Sicht ist das Papier nicht ausreichend“, sagte Timon Gremmels, der für die SPD Berichterstatter bei den Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz ist. Mieterinnen und Mieter, Rentnerinnen und Rentner kämen zu kurz. „Die Nöte und Sorgen sind groß“, sagte Gremmels. Er fügte hinzu: „Wir müssen gucken, dass die Förderbedingungen ausreichen und die richtigen treffen. Weder Robert Habeck noch ich brauchen finanzielle Hilfen.“ Ebenso wie Föst befürchtet Gremmels bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen zu hohen bürokratischen Aufwand.

Die Grünen wollen die Förderung nach dem Vorbild des früheren Baukindergeldes organisieren. In ihrem Papier heißt es, Anträge könnten nach diesem „erprobten und unkomplizierten Verfahren“ gestellt werden. Dabei werde das durchschnittliche Einkommen der letzten beiden Jahre als Bemessungsgrundlage herangezogen. Eine bereits geplante Förderung durch Kredite soll angepasst werden, sodass sich Zinsen und Tilgung ebenfalls an der Einkommenshöhe orientieren.

Verbesserter Mieterschutz geplant

Der Vorschlag der Grünen sieht auch Verbesserungen beim Mieterschutz vor. Die sogenannte Modernisierungsumlage soll auf höchstens vier Prozent im Jahr und nicht mehr als 1,50 Euro monatlich pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren begrenzt werden. Die FDP will die Umlage dagegen erhöhen. „Vermieterinnen und Vermieter dürfen nicht mit Modernisierungskosten allein gelassen werden“, heißt es als Begründung im FDP-Parteitagsbeschluss vom vergangenen April.

Am 25. Mai soll über das reformierte Gebäudeenergiegesetz erstmals im Bundestag debattiert werden. Im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass ab Januar 2024 Heizungen mindestens zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab dem Jahr 2045 muss dann möglichst jede neu eingebaute Heizung ohne klimaschädliches Gas oder Kohle auskommen. 2045 markiert das Ziel der angestrebten Klimaneutralität Deutschlands. So ist es im Klimaschutzgesetz festgehalten.

Gesetzesfahrplan bis zur Sommerpause

Das Papier der Grünen-Fraktionsspitze ist ein neuer Versuch, eine umfangreichere soziale Förderung in dem Gesetzestext sowie daran anschließend in der entsprechenden Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG) zu verankern. Vor dem Kabinettsbeschluss hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei den Verhandlungen einen ersten Anlauf für eine einkommensabhängigen Förderung gemacht, war aber gescheitert.

Nach der ersten Lesung Ende Mai soll das Gebäudeenergiegesetz Mitte und Ende Juni weiter im Bundestag beraten werden. Am 7. Juli könnte dann der Bundesrat final darüber entscheiden.

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