Sondersteuer auf Übergewinne: Subventionierte Extraprofite
Eine zeitlich begrenzte Übergewinnsteuer wäre machbar. Aber ohne sie kassieren Mineralölkonzerne auch infolge des Tankrabatts satte Profite.
D ie EU empfiehlt sie. Etliche Länder in Europa trauen sie sich zu. In den USA ist sie von Renommierten der Wirtschaftswissenschaft durchdekliniert worden. Historische Erfahrungen mit ihr liegen in den USA und Großbritannien vor. Sie, das ist die zeitlich befristete Sondersteuer auf Übergewinne, zielgenauer auf Extraprofite vor allem in den Kassen der Mineralölkonzerne. Diese Steuer richtet sich gegen die missbrauchte Marktmacht von der Ölquelle über die Raffinerien und Transporte bis zur Tankstelle.
Mit deren Einnahmen ließen sich beispielsweise staatliche Programme zur Entlastung der durch steigende Energiepreise in Not Geratene finanzieren. Diese mutig durch das Land Bremen eingebrachte Initiative zu dieser zeitlich befristeten Sondersteuer ist allerdings auf der letzten Bundesratssitzung am Widerstand der Landesregierungen mit CDU- und FDP-Beteiligung gescheitert.
An diesem „schwarzen Freitag“ einer gerechten Steuerpolitik für eine faire Wettbewerbswirtschaft ist die Preissetzungsmacht der monopolistischen Oligopole steuerlich gestärkt worden. Trotz Schwierigkeiten im Detail, diese Sondersteuer auf Extraprofite gegenüber normalen und innovationsgetriebenen Gewinnen abzugrenzen, sie ist machbar. Das belegen auch internationale Erfahrungen.
Die am Markt monopolistisch auftretenden Big Five-Mineralölkonzerne haben jüngst selbst gezeigt, wie sie ihre Übergewinne staatlich subventioniert steigern. Es handelt sich um die Tankrabatte, die großteils mit preispolitischen Tricks in die Konzernkassen gelenkt wurden. Auch das Ifo-Institut irrt mit seiner zweifelhaften Vergleichsstudie, die die nahezu komplette Weitergabe der Rabatte auf Kraftstoffe behauptet.
Politik muss sich um Ursachen kümmern
Deshalb ist klar: Da die CDU zusammen mit der FDP die Sondersteuer auf Extraprofite abgelehnt hat, sollten diese staatlichen Subventionen per missbrauchter Tankrabatte unverzüglich abgeschafft werden. Natürlich wäre es am besten, statt die Übergewinne zusätzlich zu besteuern, deren Ursachen zu beseitigen. Sie sind das Ergebnis monopolistisch eingesetzter Marktmacht durch die Konzerne.
Dagegen allein mit einer schärferen Kontrolle durch das Kartellamt vorzugehen, reicht nicht. Hierzu ist eine wirksame Wettbewerbspolitik bis hin zur Entflechtung der Marktmacht missbrauchenden Konzerne über alle Stufen der Wertschöpfung erforderlich. Solange dies nicht politisch durchsetzbar ist und die Extraprofite weiter sprudeln, ist die darauf erhobene Sondersteuer unvermeidbar.
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