Software Palantir: Das Prinzip wird sich durchsetzen
Justizministerin Hubig hat der Software Palantir für Bundesbehörden eine Absage erteilt. Das Innenministerium prüft dennoch eine ähnliche Technologie.
D ie Software Palantir für die Bundesbehörden komme sicher nicht. So jedenfalls sagte es Justizministerin Stefanie Hubig in der Rheinischen Post. Klingt nach Rückgrat, nach Positionierung gegen die Union, gegen den Druck aus vier Bundesländern, die Palantirs Software „Gotham“ bereits im Einsatz haben. Sechs Wochen später legte Hubigs Haus den Gesetzentwurf zur „Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse“ vor. Der ist ein Lehrstück darüber, wie man ein Versprechen politisch einhält und es inhaltlich bricht.
Was ist konkret geplant? Erstens: Biometrische Daten aus Strafverfahren sollen automatisiert mit öffentlich verfügbaren Bildern im Internet abgeglichen werden. Zweitens: Bisher getrennte Polizeidatenbanken sollen zusammengeführt und mittels KI-gestützter Software durchsuchbar gemacht werden. Beide Maßnahmen betreffen laut Justizministerium ausschließlich schwere Straftaten. Das ist die offizielle Lesart. Die ehrlichere: Es entsteht eine Superdatenbank, die neben Beschuldigten auch Opfer, Zeugen und unbeteiligte Personen erfasst. Das erlaubt die Erzeugung tiefgreifender Persönlichkeitsprofile und ermöglicht Schlussfolgerungen, die weit über die ursprünglichen Erhebungszwecke der analysierten Daten hinausgehen.
ist Tech-Unternehmerin und analysiert die Machtstrukturen der digitalen Ökonomie. Ihr Buch „Broligarchie“ über die neue Macht der Tech-Elite ist gerade bei Econ erschienen.
Hubig hat eine Palantir-Absage erteilt – aber das Innenministerium prüft weiterhin „produkt- und technologieoffen“ verschiedene Lösungen, darunter ausdrücklich Palantir. So schafft dieser Gesetzentwurf also die Infrastruktur. Wer sie am Ende befüllt, entscheidet möglicherweise eine andere Regierung, ein anderer Minister, ein anderes politisches Klima.
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2023 hat das Bundesverfassungsgericht exakt diese Konstruktion für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung kennt dieses Urteil. Diesmal sei es anders, argumentiert sie. Die Eingriffschwellen seien höher, die Grenzen klarer. Doch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen sehen das anders und fordern die Rücknahme beider Gesetzesentwürfe. Wer recht hat, wird vermutlich wieder ein Gericht klären müssen.
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