Schwierige Suche nach Arztterminen: Vermittlungsplattform Doctolib verurteilt
Ein Verbraucherschutzverband hat wegen Irreführung von Patient:innen geklagt – und in erster Instanz recht bekommen.
Das Landgericht Berlin hat die populäre Arztterminbuchungsplattform Doctolib wegen Irreführung verurteilt. Die Richterin gab damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Kläger recht: Die Plattform hat demnach gesetzliche Versicherte in die Irre geführt, als sie ihnen nicht nur Termine für Kassenpatient:innen angeboten hat, sondern auch solche für Selbstzahler:innen.
„Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zu Recht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. Doch bei Doctolib sei das nicht der Fall: „Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler.“ Das erfahren die Suchenden aber erst, wenn sie Praxis und Termin auswählen und sich damit weiter durch den Buchungsprozess klicken.
Doctolib ist eine Onlineplattform, über die Patient:innen Termine in Arztpraxen buchen können. Stand vergangenen April verwendeten nach Angaben des Unternehmen 25 Millionen Nutzer:innen in Deutschland die Plattform, also knapp ein Drittel der Bevölkerung.
Vor Gericht ging es nun um Folgendes: Wer auf Doctolib nach einem Termin sucht, bekommt dabei einen Filter „€ Gesetzlich“ angeboten. Die Erläuterung dazu lautet: „Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“. Doch wer den Filter aktiviert hat, bekommt auch Termine vorgeschlagen, bei denen die Praxen eine Selbstzahlung verlangen. So heißt es in einem vor Gericht vorgebrachten Fall beispielsweise: „Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitte bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.“
Noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht urteilte: Der Vorwurf der Irreführung sei gerechtfertigt. Der Filter „€ Gesetzlich“ erwecke die Erwartung, nur Termine angezeigt zu bekommen, die über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind. Der vzbv hat das Urteil am Donnerstag öffentlich gemacht, gefallen ist es bereits im November. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Doctolib hat Berufung eingelegt. „Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Patient:innen zutreffend ab und kann unserer Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.
Dabei sieht der vzbv Terminvermittlungsplattformen erst einmal positiv: Sie können dabei helfen, schnell und ohne viel Telefonieren Arzttermine zu bekommen. Doch dass die Praxen zunehmend auf die Vermittlungsplattformen setzen, schafft auch Probleme: So sind manche Praxen gar nicht mehr per Telefon erreichbar, sondern bieten nur noch digitale Terminbuchungen an. Für alle, die nicht die entsprechenden digitalen Endgeräte nutzen oder ihre Daten nicht an eines der Vermittlungsportale geben wollen, wird die Versorgung damit schlechter.
Zudem sorgen auch die Filter immer wieder für Ärger: Suchende bekommen im ersten Schritt häufig eine Fülle potenzieller Termine angezeigt, die sich beim näheren Hinschauen mitunter als wenig passend erweisen: etwa weil keine Neupatient:innen aufgenommen werden oder die Leistung, für die man eigentlich eine Praxis gesucht hatte, dann doch nicht verfügbar ist.
Auch politisch ist das Problem der Arztterminvergabe und der teilweise langen Wartezeiten ungelöst. Die schwarz-rote Koalition konzentriert sich momentan darauf, die Zahl der Arztbesuche mit Negativanreizen zu verringern. Eine zentrale Forderung der Verbraucherschützer:innen bleibt dabei ungehört: Die Terminvergabe dürfe keine Gruppe von Patient:innen schlechter stellen.
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