Schuldenregeln der EU: Neue Möglichkeiten für die Energiewende
Für Rüstung hat Brüssel Ausnahmen von der EU-Schuldenbremse bereits möglich gemacht. Jetzt soll es sie auch für die ökologische Transformation geben.
dpa | Angesichts der durch den Iran-Krieg verursachten Energiekrise will die Europäische Kommission die Schuldenregeln der EU weiter lockern. Nach einem Vorschlag der Brüsseler Behörde sollen künftig höhere Schulden auch für Investitionen in die Energiewende erlaubt sein. Diese Ausgaben sollen unter eine bereits bestehende Ausnahmeregelung in den EU-Schuldenregeln für Verteidigungsausgaben fallen können.
Mit dem Vorhaben will die EU-Kommission mehr Investitionen in die Energiewende ermöglichen. Dazu sollen Maßnahmen zählen, die seit Februar 2026 umgesetzt werden und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Rechnerisch könnte Deutschland dann mehr als 25 Milliarden Euro zusätzlich in entsprechende Energieprojekte investieren.
Seit 2025 dürfen EU-Staaten auf Antrag die Schulden-Obergrenzen für Investitionen in Aufrüstung übertreten. Bislang nutzen Deutschland und rund 15 andere Länder diese Ausnahme und können über vier Jahre zusätzlich bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die Verteidigung ausgeben – ohne Sorge vor einem sogenannten Defizitverfahren.
Die EU-Kommission will nun, dass innerhalb dieses Rahmens im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP auch für Ausgaben etwa in die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden können. Für die drei Jahre insgesamt gilt eine Obergrenze von 0,6 Prozent.
Konkurrenz zu Rüstungsausgaben
Deutschlands BIP lag 2025 bei rund 4,5 Billionen Euro – davon ausgehend würde die neue Regel rechnerisch Mehrausgaben für die Energiewende in Höhe von 27 Milliarden Euro ermöglichen.
Damit würden allerdings Rüstungs- und Energieausgaben um denselben finanziellen Spielraum konkurrieren. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs hält die EU-Kommission in den nächsten Jahren zusätzliche Verteidigungsinvestitionen in Höhe von rund 500 Milliarden Euro für erforderlich. Deshalb hat man sich in Brüssel im vergangenen Jahr auf eine sogenannte nationale Ausweichklausel verständigt, die in den EU-Schuldengrenzen verankert ist.
Denn eigentlich gelten in der EU strenge – schon immer umstrittene – Obergrenzen für den Schuldenstand und die Neuverschuldung der Mitgliedsstaaten. So schreibt das Regelwerk, vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das jährliche Defizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gehalten werden.
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Umstrittene Defizitregeln
Um mehr öffentliches Geld in die Bewältigung der Energiekrise stecken zu können, hatte vor allem Italien eine Ausnahme von den strengen EU-Schuldenvorgaben gefordert. Auch Spanien drang auf mehr Flexibilität. Die Regierung fordert, dass Energie- und Transformationsausgaben für den grünen Wandel anders behandelt werden als normale Staatsausgaben.
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