SPD-Parteigericht bestätigt Ausschluss: Sarrazin muss gehen
Berlins einstiger Finanzsenator wird aus der Partei geworfen. Sarrazin hatte seine Partei jahrelang mit islamfeindlichen Thesen verärgert.
Damit geht ein zehn Jahre währender quälender Prozess zuende. Allerdings nur parteiintern. Der ehemalige Berliner Finanzsenator hatte schon mehrfach angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen für sein Parteibuch.
Der Vorwurf gegen Sarrazin lautete, er schade der Partei mit rassistischen und islamfeindlichen Thesen, die mit den SPD-Werten unvereinbar seien.
Auslöser des aktuellen Verfahrens war Sarrazins 2018 erschienenes Buch „Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“. Er selbst findet, er habe „wissenschaftliche Sachbücher geschrieben“. Für SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil dagegen enthält das Buch „rassistische Thesen“. So sahen es auch die Schiedsgerichte auf Kreis- und Landesebene, die einen Parteiausschluss jeweils als gerechtfertigt ansahen.
Ärger hat die SPD mit Sarrazin aber nicht erst seit 2018, sondern seit mehr als einem Jahrzehnt. Erstmals offiziell rauswerfen wollte der Berliner Landesverband ihn 2009 nach einem Interview. Doch die Landesschiedskommission sah damals keinen Verstoß gegen die Parteiordnung. Damals hatte Sarrazin, der seit 1973 in der SPD ist, etwa von der „Produktion von Kopftuchmädchen“ gesprochen.
Ein weiteres Parteiordnungsverfahren folgte 2011, nachdem das Buch „Deutschland schafft sich ab“ erschienen war. Es endete in einer gütlichen Einigung zwischen Parteispitze und Autor. Die Provokationen Sarrazins gegenüber seinen Genossen endeten damit freilich nicht. Er bewegte sich in rechten Kreisen, 2018 trat er neben AfD-Chef Jörg Meuthen auf und sprach auf Einladung der AfD auch im Bundestag.
Beim dritten Verfahren nun wollte die SPD-Spitze möglichst wasserdicht vorgehen und ließ erst mal eine Kommission das jüngste Sarrazin-Buch untersuchen – und drang dann auf den Parteiausschluss. Die Begründung: Die Thesen seien rassistisch, islamfeindlich, diskriminierend und schädigten Ansehen und Glaubwürdigkeit der SPD. Dem stimmte erst die Kreisschiedskommission zu, dann auch das Schiedsgericht auf Landesebene.
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