SPD-Entschluss gegen Enteignungen: Jetzt bloß kein teurer Aktionismus

Anders als die grünen und linken Koalitionspartner stellt sich die Berliner SPD gegen Enteignungsvolksbegehren. Gut so, findet unser Autor.

Eine Hauswand ist mit einem riesigen Graffiti bemalt

Ist keine SPD-Position: Forderung auf Hauswand nach Enteignung der Deutschen Wohnen Foto: dpa

Einfach mal mutig sein, mal die Bedenken beiseiteräumen und ein klares Zeichen setzen. Die Argumentation der letztlich unterlegenen Enteignungsfreunde beim SPD-Parteitag am Samstag hatte durchaus was. Eine mutige Forderung kommt oberflächlich betrachtet natürlich besser, als nüchtern abzuwägen, langweilig nachzurechnen und ermüdend Folgen abzuschätzen.

Bloß ging es bei der Debatte nicht darum, ein schwieriges neues Kuchenrezept zu probieren – sondern um eine Entscheidung, die Folgekosten zwischen 20 und 36 Milliarden Euro gehabt hätte: die Enteignung aller großen Wohnungsunternehmen in Berlin. Es ist richtig, dass die Berliner SPD dies abgelehnt hat.

Denn zum Mutigsein gehörte am Samstag auch, sich einzureden, die milliardenschweren Entschädigungen ließen sich allein über die Mieteinnahmen und dauerhaft günstige Krediten finanzieren, ohne dass ein einziger Euro aus dem Berliner Landeshaushalt nötig wäre. Wäre das nur von den Jusos zu hören gewesen, ließe sich das unter jugendlichem Leichtsinn verbuchen.

Doch zu den Befürwortern des Enteignungsvolksbegehrens in der fast zweistündigen Debatte gehörten auch zwei führende SPD-Parlamentarierinnen, Bau-Ausschuss-Chefin Ülker Radziwill und die führende Bildungspolitikerin Maja Lasić. Die müssten es besser wissen.

Fatale Folgen für die Landesfinanzen

Denn Milliardenkredite sind nicht über Jahrzehnte zu jetzigen Minizinsen zu haben. Bei einem Zinssatz von 4 bis 5 statt 1 Prozent aber stünde bei einem 10-Milliarden-Euro-Kredit etwa plötzlich knapp eine halbe Milliarde Zinsen jährlich an – ohne dass dadurch ein einziger Euro des Kredits getilgt wäre.

Lasić und Radziwill müssten zudem wissen, dass sich mit Verstaatlichung bei den Mieterinnen und Mietern die Erwartung von Mietsenkungen verbindet – was sonst macht den Unterschied zu einem privaten Eigentümer aus? Über suboptimalen Service klagen auch schon mal Mieter landeseigener Gesellschaften. Wie aber sollen sinkende Mieteinnahmen helfen, Milliardenkosten zu decken?

137 der rund 240 Delegierten waren schließlich klüger und stellten sich gegen das Ziel des Volksbegehrens. Zum Glück: Denn ansonsten hätten sich die SPDler im Abgeordnetenhaus gleich am Montag mit den Fraktionen von Linkspartei und Grünen, die schon seit Längerem das Volksbegehren unterstützen, zusammensetzen und dieses Enteignungsgesetz basteln müssen – mit fatalen Folgen für die Landesfinanzen.

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