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Rollenaufteilung und Familienrecht„Die Arbeitsteilung ist noch weitgehend traditionell“

Formale Gleichheit bedeutet noch keine faktische Gleichheit. Darüber spricht Jura-Professorin Kirsten Scheiwe auf dem Feministischen Juristinnentag.

Ungleich verteilt: Fußballnationalspielerin Jule Brand weist mit ihrem Trikot auf Geschlechtsunterschiede bei der Sorgearbeit hin Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Kaija Kutter

Interview von

Kaija Kutter

taz: Frau Scheiwe, was passiert beim 50. Feministischen Juristinnentag in Hamburg?

Kirsten Scheiwe: Es gibt diesen Tag schon seit 1978. Es treffen sich dort feministische Anwältinnen, Studierende, Richterinnen und weitere zum Austausch, zur Vernetzung und zur Strategiediskussion. Der Eröffnungsvortrag widmet sich der Frage: „Brauchen Feministinnen neue Strategien im Kontext des globalen Rechtsrucks?“. Es gibt zudem über 20 Arbeitsgruppen, etwa zu Datenschutz, familiengerechten Arbeitszeiten und häuslicher Gewalt.

taz: Sie leiten dort die Arbeitsgruppe „Genderneutrales Familienrecht – formale Gleichheit und ihre Probleme“. Was heißt hier genderneutral?

Scheiwe: Das alte patriarchalische Familienrecht behandelte Frauen und Männer ja unterschiedlich und diskriminierte Frauen. Es gab Vorrechte für Ehemänner und Väter. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1953 kam die Gleichberechtigung im Familienrecht. Es gab aber immer noch geschlechtsspezifische Regelungen, zum Beispiel jene, die das Modell der Hausfrauenehe zur Grundlage nahmen. Erst seit 1977 setzte sich ein geschlechtsneutrales Recht durch. Seitdem ist die Rede von „Ehegatten“ und nicht mehr von Männern und Frauen. Oder bei der elterlichen Sorge waren es dann „Eltern“, nicht mehr „Väter und Mütter“. Und seit Einführung der Ehe für alle 2017 kommt es auch für die Eheschließung nicht mehr auf das Geschlecht an.

Bild: privat
Im Interview: Kirsten Scheiwe

69, ist Professorin für Recht am Fachbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften der Universität Hildesheim i.R. mit den Schwerpunkten Familienrecht, Sozialrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Recht und Geschlechterverhältnisse. Sie ist Mitautorin des 10. Familienberichts der Bundesregierung: „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“.

taz: Also wurde das Familienrecht genderneutral?

Scheiwe: Ja. Nur beim Abstammungsrecht nicht. Ob die Regelungen über Mutterschaft und Vaterschaft geschlechtsneutral formuliert werden sollten, darüber besteht auch in der feministischen Diskussion keine Einigkeit. Wenn der Begriff der Mutter ersetzt wird durch „Geburtselternteil“ in der Regelung, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die das Kind geboren hat, ist die Frage, ob dahinter nicht die positiven Leistungen von Mutterschaft verschwinden? Unstrittig ist, dass es Reformbedarf bei der Mit-Mutterschaft in der lesbischen Ehe gibt. Ein Ehemann wird automatisch Vater, die Ehefrau einer Mutter nicht.

Mütter arbeiten achtmal so häufig in Teilzeit wie Väter, und Frauen verwenden im Schnitt 44 Prozent mehr Zeit täglich für unbezahlte Sorgearbeit als Männer

taz: Und wo liegen die Probleme formaler Gleichheit?

Scheiwe: Es gibt keinen Weg zurück hinter geschlechtsneutrales Recht, weil damit Diskriminierungen durch und im Recht beseitigt wurden. Formale Gleichheit bedeutet aber nicht automatisch faktische, materielle Gleichheit. Das Risiko ist, dass die faktische Ungleichheit verschleiert wird. Aber trotz geschlechtsneutralem Recht gibt es das gender pay gap – Frauen verdienen durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer pro Stunde.

taz: Und machen meist die Carearbeit.

Scheiwe: Genau, Mütter arbeiten achtmal so häufig in Teilzeit wie Väter, und Frauen verwenden im Schnitt 44 Prozent mehr Zeit täglich für unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Man könnte erwarten, dass die formale Egalität dazu führt, dass Eltern gemeinschaftlich erziehen. Aber tatsächlich ist die Arbeitsteilung noch weitgehend traditionell. Und Frauen haben im Schnitt etwa 40 Prozent weniger Vermögen als Männer. Und guckt man auf die Alleinerziehenden, ist deren Armutsrisiko dreimal so hoch wie bei zusammenlebenden Paaren. An diesen faktischen Ungleichheiten hat die formale Gleichheit im Familienrecht nichts geändert.

taz: Müsste Sorgearbeit nicht als Arbeit zählen?

Scheiwe: Dass wir die Arbeitsteilung bei der Sorge heute geschlechtsneutral als „Carearbeit“ bezeichnen, ist ein Ausdruck davon, dass Männer diese Arbeit genauso leisten können. Aber de facto ist es nicht so. Die große Reform wäre wirklich, dass Sorgearbeit sichtbar gemacht und besser anerkannt wird.

Kongress

Der 50. Feministische Juristinnentag (FJT) findet vom 17. bis 19. April in der Bucerius Law School in Hamburg statt. Die Eröffnungsveranstaltung am Freitag um 19 Uhr befasst sich mit der Frage „Bedeutung des FJT für die Arbeit feministischer Juristinnen – brauchen wir neue Strategien im Kontext des globalen Rechtsrucks?“

taz: Und nun wird der Juristinnentag erstmal nicht mehr vom Familienministerium gefördert. Wie finden Sie das?

Scheiwe: Bedauerlich und sehr ärgerlich. Der Feministische Juristinnentag spielte bei den Reformen für Gleichstellung und Gleichberechtigung immer eine wichtige Rolle. Gleichstellung zu fördern, ist eine Aufgabe des Bundesfamilienministeriums und im Grundgesetz verankert. Von daher ändert sich das beim nächsten Mal hoffentlich, und es wird wieder gefördert.

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