Reform der Netzentgelte: Haushalte mit Solaranlage zahlen mehr
Wie können die Kosten für den Umbau des Stromnetzes besser verteilt werden? Die Bundesnetzagentur will auch Stromerzeuger belasten.
Haushalte mit einer eigenen Photovoltaikanlage sollen künftig für ihren Stromanschluss einen höheren Grundpreis bezahlen. Das ist Teil eines Plans, den die Bundesnetzagentur jetzt im Rahmen ihrer noch nicht abgeschlossenen Netzentgeltreform AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) präsentierte.
Die Zusatzbelastung für Kunden mit Eigenerzeugung sei „sachgerecht“ und „ein Gebot der Fairness“, teilte die Behörde mit. Schließlich tragen die Produzenten von eigenem Strom – Prosumer genannt – durch ihre reduzierte Abnahmemenge aus dem Netz weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Gleichwohl könnten sie sich aber „auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen“. Der zusätzliche Fixbetrag für Eigenerzeugung solle pro Haushalt „unter 100 Euro im Jahr“ liegen. Steckersolaranlagen sollen von der neuen Regel ausgenommen sein.
Größere Erzeugungsanlagen sollen, anders als bisher, künftig ebenfalls einen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Das jährliche Einspeiseentgelt werde zum Start voraussichtlich bei 4 bis 7 Euro pro Kilowatt maximaler Einspeiseleistung liegen.
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Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert, dass diese Regelung auch für steuerbare Kraftwerke wie beispielsweise Biogasanlagen gelten soll. Dabei sind diese ja gerade angehalten, ihre Leistung stark hochzufahren, wenn der Strom gebraucht wird. Somit sei die Einführung eines pauschalen Kapazitätspreises „völlig konträr zu den Flexibilitätsanforderungen des EEG“, so der Branchenverband. Man setze damit „genau die falschen Anreize“.
Privileg soll bleiben
Auch eine geplante Verlängerung des sogenannten Bandlastprivilegs, das Ende 2028 auslaufen sollte, nun aber bis Ende 2031 fortbestehen soll, ruft in der Branche der Erneuerbaren Kritik hervor. Bei diesem Privileg profitieren bisher Unternehmen, die rund um die Uhr gleichmäßig Strom verbrauchen, von reduzierten Netzentgelten. Somit ist eine Flexibilisierung des Verbrauchs im Sinne des Gesamtsystems selbst für Firmen, deren Produktion dazu in der Lage ist, nicht lukrativ. Schließlich müssten sie dann höhere Netzentgelte zahlen.
Positiv aufgenommen wurde unterdessen sowohl von der etablierten Energiewirtschaft als auch von der Erneuerbaren-Branche die Entscheidung, bestehende Speicher weiterhin von Netzentgelten zu befreien. Ursprünglich sollten für alle Speicher bereits ab 2029 Entgelte eingeführt werden, nun soll nur für neue Speicher ein Kapazitätspreis erhoben werden, analog jenem von Erzeugungsanlagen.
Die wohl größte Baustelle sind dynamische Netzentgelte. Sie können einen Anreiz schaffen für Speicher und Stromerzeuger, sich netzdienlich zu verhalten – was die Anlagen heute oft nicht tun. Solche räumlich und zeitlich differenzierten Netzentgelte sind aus Sicht der Energiewende auf Dauer kaum vermeidbar, weshalb die Bundesnetzagentur sie für Speicher möglichst bis 2033 und für Einspeiser bis spätestens 2035 einführen will.
Aber die Umstellung bringt einen enormen Aufwand. Der Branchenverband BDEW erklärt, dynamische Netzentgelte erzeugten „in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kunden-Prozessen“. Energieversorger klagen bereits, dass allein schon die Aufrüstung der Informationstechnik sehr viel Geld kosten werde. Diesen Prozess klug zu moderieren, dürfte daher in den kommenden Jahren die größte Aufgabe der Bundesnetzagentur sein.
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