Rechtsstreit um Rigaer Straße 94: Finale Niederlage für Eigentümer
Die Eigentümer der Rigaer94 scheitern vor dem Kammergericht. Ihre Rechtsfähigkeit ist nicht zu beweisen, alle Räumungsklagen zum Scheitern verurteilt.
Die Kammer vertritt darin einstimmig die Auffassung, „dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat“. Die Klägerin kann innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen, ehe der finale Beschluss gefällt wird – oder die Berufung zurückziehen. Ihr droht damit das Ende ihrer Bemühungen, mittels Räumungsklagen die Bewohner:innen oder die Kadterschmiede aus dem Haus zu klagen.
Ebenso wie das Landgericht vertritt das Kammergericht – Berlins höchstes Gericht – die Auffassung, dass es dem Prozessvertreter der Klägerin, Anwalt Markus Bernau, an einer wirksamen Prozessvollmacht fehlt. Bei der eingereichten Vollmacht einer Lafone Investment Limited – ohne s am Ende – könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich „um zwar namensähnliche, aber doch um zwei unterschiedliche Gesellschaften handelt“, so das Gericht.
Trotz entsprechender Rüge habe Bernau diesen Widerspruch nicht erklärt. Außerdem fehle es an einer ausreichenden Beglaubigung der Vollmacht, die der angebliche Geschäftsführer der Lafone, Mark Robert Burton, erteilt haben soll.
Firma nicht rechtsfähig
Doch nicht nur das: Das Gericht zweifelt die Rechtsfähigkeit der Briefkastenfirma insgesamt an. So könne von der Bestellung von Burton „zum (alleinigen) Direktor“ der Klägerin „nicht ausgegangen werden“. Die notwendige Bescheinigung hierfür sei „nicht nachgewiesen“. Burton sei demnach nicht berechtigt, eine Prozessvollmacht auszustellen. In einem Eilverfahren im Februar 2021 hatte das Kammergericht der Glaubhaftmachung der Klägerin ohne eigene Prüfung noch stattgegeben. Dies ist damit obsolet. Bestätigt worden sind damit auch Urteile am Landgericht von 2018 und 2019, in denen die Lafone ebenfalls die notwendigen Nachweise nicht erbringen konnte.
Rigaer 94-Anwalt Lukas Theune spricht von einem „entscheidenden Beschluss in einem jahrelangen Rechtsstreit“. Das Kammergericht werde, so Theune zur taz, das höchste Gericht bleiben, das sich mit dieser Frage beschäftigt. Es sei nun endgültig festgestellt, dass die Lafone „keine Rechtsfähigkeit“ besitze.
Der Beschluss bedeute, „dass nicht nur die Räumungsklage gegen die Kadterschmiede zum inzwischen vierten Mal abgewiesen ist, sondern auch alle anderen Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben“. Schon zuvor hatte das Amtsgericht Kreuzberg bis auf eine Ausnahme sämtliche Räumungsklagen, die gegen alle bekannten Bewohner:innen des Hauses erhoben wurden, als unzulässig abgewiesen. Berufungen dagegen hätten nun keine Aussicht mehr auf Erfolg, so Theune.
Gegen einen Beschluss bliebe der Klägerin nur noch die Möglichkeit, die Zulassung der Revision zu beantragen. Ohne eine Änderung ihrer Rechtsform oder einem Auftauchen des wahren Eigentümers hinter der Briefkastenfirma dürften die Erfolgsaussichten für die Lafone laut Theune aber beschränkt bleiben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen