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Kadterschmiede in der Rigaer Straße 94Eigentümer verliert weiter

Erneut scheitert die Rigaer94-Eigentümerfirma mit einer Räumungsklage gegen die Kneipe Kadterschmiede. Ihr Problem ist ihre Struktur.

Bild aus dem Gerichtssaal von der Verhandlung im Februar gegen die Kadterschmiede in der Rigaer94 Foto: dpa

Berlin taz | Die Eigentümerfirma der Rigaer Straße 94 ist zum wiederholten Male damit gescheitert, einen Räumungstitel gegen die Kneipe Kadterschmiede im Seitenflügel des umkämpften Hausprojekts zu erwirken. Die 59. Zivilkammer des Landgerichts wies am Montag die Klage als unzulässig ab, da die Anwälte der Kläger keine wirksame Prozessvollmacht nachweisen konnten.

Zum Problem für die englische Briefkastenfirma Lafone Investment Limited wurde auch, dass sie infolge des Brexits nicht mehr rechtmäßig in Deutschland agieren kann. Der Richterin zufolge sei sie nun als Personengesellschaft nach deutschem Recht zu behandeln. Als solche aber habe sie nicht nachweisen können, ihren Rechtsbeistand ordnungsgemäß beauftragt zu haben.

Aufgrund der Unzulässigkeit der Klage wurde über die eigentliche Forderung nach Räumung und Herausgabe der Räume sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht entschieden. Der vermeintliche Anwalt der Eigentümer, Markus Bernau, zeigte sich nach dem Urteilsspruch enttäuscht, kündigte aber die Prüfung einer möglichen Berufung vor dem Kammergericht an. Er müsse „bedauerlicherweise feststellen“, dass das Gericht „meint, dass die Limited untergegangen sei“, also ihre Rechtsfähigkeit verloren habe, so Bernau. Er sprach von einem „zähen Ringen mit der Berliner Justiz“.

Das Kammergericht sowie das Verwaltungsgericht hatten Anfang vergangenen Jahres der Eigentümerseite den Zutritt ins Haus gewährt und die Prozessvollmacht der Anwälte nicht beanstandet. Laut Gerichtssprecher Thomas Heymann habe es sich dabei jedoch um ein Eilverfahren gehandelt, bei dem ein „geringerer Maßstab“ gelte, also „kein Vollbeweis für eine wirksame Prozessvollmacht“ erbracht werden musste.

Weiterhin keine Miete

Im aktuellen Verfahren vor dem Landgericht hatten die Beklagten ein Vergleichsangebot der Beisitzenden Richterin in der Hauptverhandlung, ab dem 1. März einen ordentlichen Nutzungsvertrag für 650 Euro monatlich abzuschließen, abgelehnt. Laut ihrem Anwalt Lukas Theune bräuchte es dafür eine Gesamtlösung für das Haus. Da der Eigentümer Räumungsklagen gegen mehr als ein Dutzend Be­woh­ne­r:in­nen des Haus angestrengt habe, habe eine solche Lösung „keinen Sinn“.

Gegenüber der taz sagte Theune zum Urteil: „Wer keine Steuern auf sein Grundeigentum zahlt und die Vorgaben des Transparenzregisters durch Scheingesellschaften in Steuerparadiesen bewusst umgeht, verliert damit eben seine Rechtsfähigkeit.“ Damit schiebe das Landgericht „der Steuervermeidungsstrategie des Eigentümers erneut einen Riegel vor“. Dies sei ein Urteil mit „Signalwirkung“.

Ob das Urteil Folgen für die Räumungsklagen gegen die Be­woh­ne­r:in­nen hat, ist unklar. Im ersten verhandelten Fall, will der Richter per Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht klären lassen, ob die Eigentümergesellschaft des Gebäudes überhaupt existiert. Dafür müsse die Klägerseite aber 4.000 Euro vorstrecken.

Die Lafone hatte in der Vergangenheit immer wieder versucht, einen Räumungstitel gegen die Kadterschmiede zu erwirken, war damit aber bereits 2017, 2018 und 2019 jeweils wegen nicht nachgewiesener Rechtsfähigkeit und Prozessvollmacht gescheitert. Eine Räumung der Kadterschmiede durch die Polizei 2016 wurde im Nachhinein für illegal erklärt.

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1 Kommentar

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  • "Eine Räumung der Kadterschmiede durch die Polizei 2016 wurde im Nachhinein für illegal erklärt." (Zitat aus dem Artikel)



    Die dafür verantwortlichen Nötiger sowie Hausfriedensbrecher und Sachbeschädiger im Staatsdienst wurden jedoch selbstverständlich weder straf- noch zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen.