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Identitärer Rechtsreferendar in PassauRechtsextremer Rechtsverdreher

Arndt N. war lange gut vernetzt im völkischen Lager, am Landgericht Passau macht er jetzt ein Referendariat. Prüfte die bayerische Behörde den Fall ausreichend?

Die Villa der pflichtschlagenden Münchner Burschenschaft Danubia in der Potsdamer Straße 1a, München, am 25. Januar 2025 Foto: Catherina Hess/SZ Photo/picture alliance

Berlin taz | Männer in Trachten, mit Schärpe und Burschenschaftskappe, ziehen in einem Aufzug durch Schärding in Oberösterreich. In der Menge tummeln sich Politiker der AfD und FPÖ, selbsternannte Identitäre, NPD-nahe Burschenschafter und Aktivisten der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative. Es ist ein Wochenende Anfang Juni 2024, Anlass der Farben tragenden Zusammenkunft ist der 40. Burschentag und das 60-jährige Bestehen der Verbindung Scardonia Schärding.

Dokumentiert hat das Treffen die antifaschistische Rechercheplattform „Völkische Verbindungen kappen“. Grinsend zeigen junge Burschenschafter die in der extremen Rechten verbreitete White-Power-Handgeste in die Kameras der am Rande stehenden Journalist:innen. Einige andere Demoteilnehmer scheinen dagegen mit der Pressefreiheit ein Problem zu haben. Videoaufnahmen zeigen, wie unliebsame Fo­to­gra­f:in­nen bedroht und bedrängt werden.

Viele der Teilnehmenden begrüßen diese Konfrontation mit der Presse. Niemand greift ein. Auch Arndt N. steht daneben, ein junger Mann aus Bayern mit rechtsextremer Biografie, der unter anderem bei der Identitären Bewegung aktiv war. Im Video ist zu sehen, dass Arndt N. die Farben der schlagenden Verbindung Saxonia Czernowitz trägt. Rund vier Monate später beginnt er sein Rechtsreferendariat beim Landgericht Passau. Das Referendariat ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in den Staatsdienst, etwa als Staatsanwalt oder Richter. Nach taz-Informationen plant N., sich danach als Rechtsanwalt in Passau niederzulassen.

Ist es richtig, dass Arndt N. trotz seiner Verbindungen ins rechtsextreme Milieu und seiner eigenen politischen Biografie nun ein Referendariat absolvieren darf? Und haben die Behörden den Fall ausreichend geprüft?

Dass Arndt N. aktuell sein Referendariat am Landgericht in Passau absolviert, wurde Ende Juni bekannt. Die Passauer Grünen und Linken machten auf den Fall aufmerksam. Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken vom Kreisverband Passau, sagt dazu der taz: „Es ist beängstigend, dass ein gut vernetzter Rechtsextremist in Passau sein Referendariat macht und somit Einfluss und Macht über das Leben der Menschen hat.“ So könne N. etwa während seiner Station bei der Staatsanwaltschaft weitgehend eigenmächtig Entscheidungen treffen, die Rechtsfolgen für Betroffene im Strafverfahren haben, so Hoß weiter.

Man stelle sich vor, wie sich eine Person fühlen muss, die von rassistischer Gewalt betroffen ist und ihm im Gerichtssaal gegenübersitzt

Luke Hoß, Linken-Bundestagsabgeordneter Wahlkreis Passau

Tatsächlich durchlaufen Rechts­re­fe­ren­da­r:in­nen verschiedene Stationen, arbeiten auch im Gerichtssaal, etwa im Verwaltungs- oder Sozialrecht, und auch im Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft. Als Referendar hat N. mitunter auch Zugriff auf sensiblen Daten. „Man stelle sich vor, wie sich eine Person fühlen muss, die von rassistischer Gewalt betroffen ist und ihm im Gerichtssaal gegenübersitzt“, sagt Hoß. Der bayerische Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl gibt gegenüber der taz auch zu bedenken, man dürfe „Rechtsextremen nicht die Werkzeuge des Rechtsstaats in die Hand geben“, die Gefahr durch die Mitglieder rechter Netzwerke sei nicht zu unterschätzen.

Ein Haus, in dem Nationalsozialisten gelobt werden

In eben solchen Netzwerken bewegt sich Arndt N. schon seit langem. N. war während seines Studiums, von 2014 bis 2018, aktives Mitglied in der Burschenschaft Danubia, übernahm dort auch Führungsaufgaben. Ein Szene-Aussteiger berichtete 2020 über die Burschenschaft, man habe dort ganz offen „NS-Größen“ lobpreisen können. Auch die Saxonia Czernowitz, deren Farben N. 2024 in Schärding trug, hat die Adresse im selben Haus, sie gilt als die Vorfeldorganisation der Danubia. Laut Verfassungsschutz liegen bei der Danubia „seit vielen Jahren Erkenntnisse über rechtsextremistische Bestrebungen“ aktiver Mitglieder vor, berichtete die Süddeutsche Zeitung kürzlich.

Erst Ende Juni führten Ermittlungen der bayerischen Staatsanwaltschaft gegen Aktivisten der Gruppe „Lederhosenrevolte“, einem Ableger der Identitären Bewegung (IB), ins Haus der Danubia. Auch Arndt N. war rund vier Jahre bei der IB aktiv, nach taz-Informationen mindestens bis Mitte 2017. Im Jahr 2016 hielt er auch einen Redebeitrag auf einer Kundgebung. Der bayerische Verfassungsschutz betonte im Bericht von 2016 bereits den rechtsextremistischen und völkischen Charakter der IB sowie die Nähe der IB zur Danubia.

Der Passauer Rechtsreferendar N. ist der Danubia schon qua Geburt verbunden. Nach taz-Informationen gehörten bereits der Vater und der Großvater von Arndt N. der Danubia an. 2017 posierte N. für einen Bericht im Spiegel-Magazin im Haus der Danubia und wurde mit der Aussage zitiert, es sei wichtig, „dass etwas gegen den großen Austausch getan wird“. Unter dem Schlagwort „Großer Austausch“ verbirgt sich eine rassistische Verschwörungserzählung mit antisemitischer Konnotation, wonach die Bevölkerung Europas angeblich durch gezielte und gesteuerte Massenmigration ersetzt werden solle.

Auch publizistisch war N. einschlägig unterwegs. So moderierte er bis 2016 den Videoblog „Jugendmut“, in dem laut Verfassungsschutz zur „Aufnahme des politischen Kampfes auf ganzer Ebene“ aufgerufen wurde, schrieb 2018 für das „neurechte“ Magazin Sezession und hostete 2020 den Podcast „Lagebesprechung“ der rechtsextremen Plattform Ein Prozent.

Ende 2023 besuchte N. in Steyregg in Österreich eine Veranstaltung im „identitären“ Hausprojekt „Castel Aurora“, ein Treffpunkt für den internationalen Rechtsextremismus. Im Juni 2024 schließlich folgte der Besuch im österreichischen Schärding.

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Erst Identitäre Bewegung, dann Rechtsreferendariat?

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Prüfte das Münchner Gericht ausreichend?

Der bayerische Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl äußert gegenüber der taz Zweifel, ob im Auswahlverfahren für das Rechtsreferendariat beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) München „gründlich genug hingeschaut wurde“. Linken-Politiker Hoß betont, die „rechtsextreme Gesinnung von N.“ sei gut dokumentiert. Es sei daher erschreckend, dass das OLG N. zugelassen hat.

Vor der Aufnahme ins Referendariat durchlaufen Be­wer­be­r:in­nen ein Prüfungsverfahren, bei dem sie auch auf ihre Verfassungstreue abgeklopft werden. Dazu müssen sie in einem Fragebogen angeben, ob sie in einer extremistischen Organisation sind oder waren. Geben Be­wer­be­r:in­nen ihre Mitgliedschaften nicht wahrheitsgemäß an, kann dies als „arglistige Täuschung“ gewertet werden, heißt es beim OLG München auf eine taz-Nachfrage. Dies könne zur Rücknahme der Zulassung führen.

Ergeben sich Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber:innen, kommt es zu einer persönlichen Anhörung. Auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz ist denkbar. Doch ob das im Fall N. geschehen ist, bleibt unklar. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts will man sich beim zuständigen OLG und auch beim bayerischen Justizministerium nicht äußern.

Dass das OLG München nicht leichtfertig Re­fe­ren­da­r:in­nen ablehnt und jeden Fall genau prüft, ist wichtig. Schließlich benötigen Juristen nicht nur für den Staatsdienst, sondern auch für die Arbeit als Anwalt ein abgeschlossenes Referendariat. Eine Ablehnung käme einem Berufsverbot als Rechtsanwalt gleich.

Es geht auch anders

Doch ein vergleichbarer Fall aus diesem Jahr zeigt, dass rechtsextremes Engagement durchaus zu einer Ablehnung führen kann: John Hoewer war Burschenschafter der Germania in Köln, zeitweise bei der IB aktiv und im Vorstand der Jungen Alternative (JA), veröffentlichte 2021 beim rechtsextremen Jungeuropa-Verlag das Buch „Europa.Power.Brutal“.

Das Verwaltungsgericht Koblenz verwehrte ihm in einem Beschluss wegen fehlender Verfassungstreue das Rechtsreferendariat. Vorbestraft war Hoewer nicht. Das Verwaltungsgericht Koblenz argumentierte, sein Menschenbild stehe in „eklatantem Widerspruch“ zu den Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht. Ausschlaggebend war seine Rolle in der JA.

Wurde im Fall von Arndt N. beim OLG München genau hingesehen? Allgemein heißt es auf eine taz-Nachfrage beim OLG: Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation allein reiche nicht aus, um das Referendariat zu verwehren. Be­wer­be­r:in­nen könne das Referendariat nur dann verwehrt werden, wenn diese eine verfassungsfeindliche Bestrebung unterstützen und als Mitglied einer extremistischen Organisation die „freiheitlich demokratische Grundordnung in strafbarer Weise“ bekämpfen oder „aktiv versuchen“ diese zu „beeinträchtigen“, etwa durch die Übernahme von Führungspositionen.

Die taz hat versucht, Arndt N. auf verschiedenen Wegen zu kontaktieren. N. ließ alle Anfragen unbeantwortet.

Katharina Fuchs von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern sieht keinen Anlass, zu glauben, dass N. sich von seiner rechtsextremen Gesinnung distanziert haben könnte. Burschenschaften wie die Danubia definieren sich als „Lebensbund“, sagt sie. Dass N. der Danubia auch nach seiner Studentenzeit als Alumni, sogenannter „Alter Herr“, verbunden bleibt, zeige sich auch bei seiner Teilnahme in Schärding 2024.

Fuchs kritisiert: „Eine Entscheidung wie im Fall N. attestiert einem langjährig aktiven Rechtsextremisten eine unbescholtene Haltung zur demokratischen Grundordnung“. So werde extrem rechtes bis neonazistisches und völkisches Denken legitimiert und auch bagatellisiert. „Wenn jemand wie N. zugelassen wird, frage ich mich, was man noch alles machen muss, um nicht zugelassen zu werden“, so Fuchs weiter.

In Passau macht sich derweil wohl ein weiterer Aktivist vom äußerst rechten Rand für eine mögliche juristische Laufbahn bereit. Der einstige stellvertretende Vorsitzende der erwiesen rechtsextremistischen Jungen Alternative Ostbayern soll sein erstes Staatsexamen bereits absolviert haben, so berichtete es der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl der taz. Ob auch ihm vom Gericht die Unbedenklichkeit bescheinigt wird?

In einer früheren Version des Textes hatten wir geschrieben, dass John Hoewer in der Verbindung Gothia in Berlin aktiv war. Das ist falsch. Hoewer war in der Germania Köln aktiv. Außerdem haben wir den Text an anderer Stelle gekürzt.

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39 Kommentare

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  • Hauptsache, die bayrische Regierung schließt Menschen mit linken Überzeugungen unter fadenscheinigen Begründungen vom Lehramt aus. Nichts gelernt aus dem "Vogelschiss in der deutschen Geschichte"...

  • man muss das ganz realistisch betrachten.



    Wenn die AfD mal das Sagen haben wird, dann brauchen sie auch die gleichgesinnten Richter die sie auf die richtigen Positionen hieven können, à la Trump

  • Danach, wie sich RAF-Opfer gegenüber von Anwälten wie Schily, Mahler und Ströbele fühlten, hat nie einer gefragt. Und wenn, wurden diese Fragen von von den Gerichten nicht weiter ernst genommen. Mindestens einer der drei, es ließ sich nie feststellen wer, ist wohl auch ein gefährlicher Schwerverbrecher. Auf eigenen Beinen ist die geladene Waffe jedenfalls nicht in den Hochsicherheitstrakt gewandert.

    • @Axel Berger:

      Statt auf den aktuellen Fall einzugehen, verweisen Sie hier auf irgendwelche anderen Vorgänge aus dem letzten Jahrhundert. Das mag zwar ein interessanter historischer Hinweis sein, lenkt aber die Debatte in eine andere Richtung und trägt sicher nicht wirklich bei, die hier aufgeworfene Fragen zu klären. Nennt man im Übrigen auch „What-About-Ism“

      • @Dima77140:

        Nein es geht um "eine Regel für uns und eine andere Regel für die anderen". Und auf genau diesen Doppelstandard im Denken mancher Schreiber muß man immer wieder deutlich hinweisen. Eine andere, nicht selten zu beobachtende Form ist "Eigentlich ist das die Regel, aber für uns gilt es nicht, denn wir sind ja die Guten."

  • "Wenn jemand wie N. zugelassen wird, frage ich mich, was man noch alles machen muss, um nicht zugelassen zu werden“



    Ganz einfach: Seien Sie zu weit links für den Geschmack der bereits etablierten rechten Netzwerker.

    • @aujau:

      Haben Sie Beispiele?

      • @rero:

        Ich mache mir einen schlanken Fuß und verweise auf den Radikalenerlass und die hier untenstehenden Kommentare.



        Ein ggf. etwas abweichendes Beispiel ist noch die Intrige gegen Frauke Brosius-Gersdorf.

  • Die Heimatzeitung Passauer Neue Presse gilt als ausgesprochen CSU-nah. Man würde annehmen, sie spiele das Thema herunter.

    Das ist aber nicht der Fall. Die PNP ist seit dem 28. Februar 2025 an dem Thema dran, stellte dem Justizministerium sogar eine Anfrage. Seitdem ist das Thema zusammen mit dem Wahlkreisabgeordneten Toni Schuberl (Grüne) auf der Agenda. Da muss ich sagen, so geht Vierte Gewalt. It Works.



    Seitdem hat die PNP mehrere Artikel zu dem Fall gmacht berichtet auch über Demonstrationen vor dem Landgericht.

    Der Grüne MdB Toni Schuberl sagt: Gerade diese Verbindung zwischen bestimmten Burschenschaften und der IB sei in der Region Passau das Rückgrat eines aktiven rechtsextremen Netzwerkesund verweist auf frühere problematische Fälle. Wie weit auch im aktuellen Fall ein aktiver Kampf gegen die Verfassung vorliege, solle nun die schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung aufklären.

    Mich beruhigt, dass das auch andere Medien jenseits der taz beim Thema Unterwanderung von Institutionen und die daraus resultierende Gefahr für die demokratische Verfasstheit sensibilisiert sind.

  • Ich bin leider schon alt genug, um mich noch an den «Radikalenerlass» (sprich: Berufsverbote) von 1972 zu erinnern. Ich habe seither extrem Mühe mit der Forderung nach Berufsverboten wegen einer politischen Gesinnung, und sei diese (in meinen Augen) noch so widerlich.

    • @K.M.:

      Sie können den Radikalenerlass von damals nicht mit den Maßnahmen heute gegen radikale Kräfte vergleichen. Im RAF-Klima war das damals geradezu eine Panikmache, man unterschied nicht zwischen DKP-Fahnenträgern auf Demos und anderen Demonstranten, die dabei zusahen.

      Meine Deutsch- und Religionslehrerin war davon betroffen. Sie war zufällig in der Nähe einer RAF-Demo und wurde vom Verfassungsschutz erfasst. Die Zeitschrift Stern sammelte damals eine sechsstellige Summe, um ihre Anwaltskosten zu bezahlen.

      Der Unterschied heute zu damals ist die kritische Masse. Das Klima, dass die Pegida-Demonstrationen schufen, dann die Corona-Leugner, die anfingen von Corona-Diktatur zu faseln, schließlich eine AfD, die sich anschickt unsere Lebensart in Europa zu zerstören, sich einem Diktator andient und unsere gesellschaftliche und finanzielle Basis durch Remigration zu zerstören, hat eine ganz andere Qualität.

      Wir müssen den Radikalenerlass heute so neu denken, wie man Aufrüstung und Wehrhaftigkeit neu denken muss, weil die Bedrohungslage 2025 eine ganz andere als 1980 ist.

    • @K.M.:

      Der Radikalenerlass war damals doch gar nicht das Problem (oder sollte man bedenkenlos Mitgliedern der damals aktiven linksextremistischen Mao- und Pol Pot- und Enver Hodscha-Anhängern den problemlosen Weg in den Schul- oder Justizdienst ermöglichen?), sondern die damit verbundene Regelanfrage beim Verfassungsschutz für ALLE Bewerber um eine Stelle im Staatsdienst. Da wurde eine ganze Generation unter Generalverdacht gestellt und ein gesellschaftliches Schnüffel-Klima etabliert, was absolut kontraproduktiv war.

      • @Plewka Jürgen:

        Na‘s sann ja n ganz ahnungslos schlauer (“… Mao- und Pol Pot- und Enver Hodscha-Anhängern den problemlosen Weg in den Schul- oder Justizdienst ermöglichen?“



        Schlichter Quatsch • )



        Ja. Regelanfrage Schonn! But



        Es traf ja gerade unter dem Deckmantel Radikalenerlaß heillos querbeet!

        Cum grano salis für at all.



        Der Spiegel



        www.spiegel.de/pol...-0000-000014020621



        RECHT



        Ins Gegenteil



        Das Bundesverfassungsgericht hat der ausufernden Praxis bei der Abwehr von Extremisten Einhalt geboten.“

        Friedens/AKWBewegung



        Ganz rasant - mal ne Schote tief im Sauerland.



        Ne Lersche engagiert



        Briefwechsel ihrer Schülerinnen



        Ein Vater drob pikiert -



        Konnte nicht umhinnen



        Seine Tochter zu stibitzen



        Und der RP blieb nicht drauf sitzen!



        Leitete - ach nein, die Entlassung ein



        “Der liberale und zuvorkommende Kammervorsitze aus Warstein



        Redete sich den Mund fusselig&klein



        Aber nein! Aufheben diesen Unfug!



        Sei er nicht befugt!



        So nahmen Schicksal und Urteil ihren Lauf!



        Und quant - hatte all dess Bestand.

    • @K.M.:

      Leider isses 🧠 fürs genaue Erinnern auch zu alt! Woll



      Ähnliche Erlasse auf Länderebene gab’s zuvor



      Dann - Extremistenbeschluß - Geht it?



      Und dann - sein big fault - ließ sich Willy über den Tisch ziehen - Radikalenerlaß!



      Ersichtlich was Richtung Berufsverbote! Ja.



      Mal die Tour d’horizont bei Ingo Müller



      www.ev-akademie-bo...520909-Mueller.pdf



      Aber die Eindampfung auf FDGO verstöße bemühte sich erfolgreich ala longe die Rechrsprechung



      Letzte Hoffnung Karlsruhe?

      Der Extremisten beschloß hat die Probe nicht bestanden



      Aus der ZEIT Nr. 39/1973



      Hans Schueler wider Willkür



      www.zeit.de/1973/3...hoffnung-karlsruhe



      & Karlsruhe Urteil



      opinioiuris.de/entscheidung/3959



      &



      RECHT



      Ins Gegenteil



      Das Bundesverfassungsgericht hat der ausufernden Praxis bei der Abwehr von Extremisten Einhalt geboten. *



      29.05.1983, 13.00 Uhr • aus DER SPIEGEL 22/1983



      www.spiegel.de/pol...-0000-000014020621

      Soll mal reichen - der Gesinnungsabstrafung wurde erfolgreich ein Riegel vorgeschoben!



      Extremismus too •

  • Durch den Artikel (Unterüberschrift: "Prüfte die bayerische Behörde den Fall ausreichend?") wird der Eindruck erweckt, die Behörden hätten nicht richtig geprüft oder sogar bewusst nicht genau hingeschaut.

    Da keine der "gut dokumentierten" Handlungen Gegenstand eines Strafverfahrens waren, sind diese halt nicht aktenkundig im strafrechtliche Sinne. Alles andere beruht nur auf Eigenangaben des Referendars.

    Hierzu ist anzumerken, dass bei Referendaren insbesondere keine Überprüfung durch oder ein Abgleich mit dem Verfassungsschutz vorgenommen wird. Dies ist aus meiner Sicht bei der Vielzahl von Referendaren und der Kürze des Referendariats (2 Jahre) auch nicht sachdienlich.

    Soweit den Behörden damals die Vorwürfe nicht gewesen sein sollten, liegt kein Fehler vor.

    • @DiMa:

      Na wenn niemand Schuld sein will, ist ja alles in Ordnung. Weiter so. Ab 05:45 wird zurückgeschossen.

      Die Prüfung auf Verfassungstreue ist in Deutschland generell eine Lachnummer. Ich gehe davon aus daß 99% aller Verfassungsfeinde sie mit Bravour bestehen. Siehe H.G.Maaßen. Der ist garantiert nicht erst 2018 rechtsextrem geworden.

      • @Matt Olie:

        Was wäre den die Alterntive? Jeden Referendar vom Verfassungschutz prüfen lassen. Ist wohl ein bischen viel Aufwand für zwei Jahre.

        Oder wollen Sie lieber gleich alle öffentlichen Orte filmen lassen mit KI Gesichtserkennung?

        Und können Sie Ihre Vermutung in Sachen Maaßen auch belegen? Möglicherweise war er schon zuvor rechtsextrem, nur ist ja die Frage, ob er sich entsprechend nach außen verhalten hat. Hier bleibt Ihre Argumentation dürftig.

  • „Wenn jemand wie N. zugelassen wird, frage ich mich, was man noch alles machen muss, um nicht zugelassen zu werden“,

    Siehe anderer Fall einer Lehrerin in Bayern, rechts gut, links böse:



    www.br.de/nachrich...rin-werden,UcUNhag



    Via Social Media verbreitete die 28-Jährige Auszüge aus dem 105-seitigen Bescheid. Darin verweist das Ministerium unter anderem auf die antikapitalistische Haltung Poettingers sowie die Verwendung von Begriffen wie "Klassenkampf" und "Profitmaximierung". Das Ministerium schreibt demnach: "Nach Mitteilung des Verfassungsschutzes vom 05.11.2024 stammt der Begriff 'Profitmaximierung' aus dem Kommunismus und wertet Gewinnstreben in der Wirtschaft ab." Auch ein Eintreten für den "Klassenkampf" stehe "in diametralem Gegensatz" zum Einsatz für die freiheitliche demokratische Grundordnung.

    Ich wusste auch noch nicht, dass Kapitalismus in unserer Verfassung verankert ist.

    • @RonSlater:

      Tts ts ts - die kennen im Ministerium Worte - wa! Und wenn nicht - schlau fragen! Wollnich

      kurz - Klagen - spätestens in Karlsruhe ist Ende mit lustig und der Fahnenstange für‘s Ministerium •



      Masel tov & drücke die Daumen

    • @RonSlater:

      Gegen Frau Poettinger laufen aber auch mehrere Strafverfahren, zumindest in einem Fall ist sie auch in der ersten und bisher einzigen Instanz vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt worden (es ging um das Abreissen von AfD-Wahlplakaten):



      www.abendzeitung-m...zahlen-art-1043992







      Und auch ihr Eilantrag zur Zulassung zum Referendariat ist vor dem Verwaltungsgericht München abgelehnt worden:



      www.news4teachers....g-und-will-klagen/



      Gegen Herr N. laufen dagegen keine Strafverfahren, das ist schon ein Unterschied.

    • @RonSlater:

      Frau P. war durch die eingeleiteten Ermittlungsverfahren bei der Einstellung hinreichend aktenkundig; anders dagegen bei Herrn N. gegen den ganz offensichtlich noch kein Ermittlungsverfahren geführt worden ist. Daher ist das Ergebnis nicht weiter verwunderlich.

  • Warum steht bei Luke Hoß, "Linken-Bundestagsabgeordneter Wahlkreis Passau" ?



    Der Mann ist Linken-Bundestagsabgeordneter der Landesliste Bayern.



    In Passau haben ihn ganze 2,9 Prozent der Wähler gewählt.

    • @Don Geraldo:

      Ja und????

  • Ja was denn? Ist das schlimm?? Viel gefährlicher sind doch die Klimakids, Fridays for Future und wie sie alle heißen. DIE dürfen kein Praktikum machen - zumindest nicht in Bayern.

  • Wie im Artikel auch erwähnt: das Rechtsrefendariat ist verpflichtend, wenn man als Anwalt arbeiten will. Deswegen sind auch die Zulassungsbedingungen für ein Refendariat etwa unterschiedlich gegenüber einem Berufsbeamten:



    Ein Referendar ist während des Referendariats Beamter auf Widerruf, was bedeutet, dass er nicht für die Dauer seines Berufslebens verbeamtet ist, sondern diesen Status nach Abschluss des Referendariats verliert. Ein Berufsbeamter ist dagegen typischerweise Beamter auf Lebenszeit oder Probe und hat einen längerfristigen Beamtenstatus, der auch ein bestimmtes Maß an Eignung, Gesundheit und charakterlicher Eignung voraussetzt.



    Das kann dazu führen, dass jemand zwar ein Referendariat machen darf, aber trotz folgendem erfolgreichem zweiten Staatsexamen nicht in den Staatsdienst übernommen wird.



    Ich hatte damals in den siebziger Jahren einen sehr guten Sportlehrer, dem ist das passiert, Stichwort Radikalenerlass. Er war als Student in einer kommunistischen Kleinstpartei, durfte ohne Umstände sein Referendariat machen und dann war, auch nach mehreren Gerichtsverfahren, an staatlichen Schulen Feierabend für ihn.

  • In Bayern sind nur Klimaakativistinnen die Lehrerinnen werden wollen ein Problem...

  • Schwierig. Es ist eine Sache, jemanden mit einer bestimmten "Gesinnung" nicht als Richter arbeiten zu lassen, bzw in generell in den Staatsdienst zu stellen. Das Berufsverbot geht aber ja dann doch einen Schritt weiter. Und so sehr ich diesen Schlag Mensch verachte, könnte ein solches Urteil auch leicht in die andere Richtung interpretiert werden. Beispiel: Jemand hält sich in linksextremen Kreisen auf, ist aber NICHT vorbestraft und auch sonst gegenüber Behörden nicht aufgefallen (die Burschenschaft zum Beispiel ist ja wohl nicht verboten, rechtsextreme Äußerungen wurden nicht dokumentiert etc). Sollte so jemandem dann auch das Ref verboten werden? Hätten Schily und Ströbele dann damals Anwalt werden können? Wohl eher nicht. Und ob das dann am Ende die Lösung ist? Schwierig...

    • @MarsiFuckinMoto:

      Na ja, in einem anderen bekannten Fall in Bayern ist schließlich genau das passiert…

    • @MarsiFuckinMoto:

      Ein Berufsverbot als Rechtsanwalt ist ja kein Berufsverbot an sich. Sebastian Kurz hat in Österreich vorgeführt, dass man mit einem abgebrochenen Jura-Studium sogar Bundeskanzler werden kann.

      • @Phoebe:

        Was soll ein "Berufsverbot an sich" sein?



        Ein Berufsverbot ist das Verbot einen bestimmten Beruf auszuüben.

  • Bemerkenswert ist die Argumentation, die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation allein reiche nicht aus, um das Referendariat zu verwehren.



    Im Falle der Klimaschutzaktivistin Lisa Poettinger war man sich in Bayern vor kurzem noch sehr sicher, genau aus diesem Grund die Verweigerung des Refendariats im Schuldienst abzuleiten.



    Während ökologisches Engagement zur Disqualifikation führt, werden rechtsgerichtete Netzwerke offenbar mit Nachsicht betrachtet?



    Das wirft einige Fragen nach rechtsstaatlicher Konsistenz und politischer Neutralität auf – oder ob der Staat einfach mal wieder auf dem rechten Auge blind ist.

    • @Dima77140:

      An der Schule kann man Propaganda für besonders dafür Empfängliche treiben, im öffentlichen Prozess vor Gericht nicht oder zumindest nicht unwidersprochen.

    • @Dima77140:

      Frau Poettinger wird vorgeworfen einen Polizisten geschlagen zu , und Wahlplakate abgerissen zu haben. Mit Klimaschutz hat das wenig zu tun.Und für den der mit Kindern zusammen arbeiten möchte gelten besondere Vorraussetzungen.

      .

      Ist jemand zu einer Geldstrafe von 90 Tagesätzen verurteilt, darf er noch nicht einmal als Fußballtrainer mit Kindern zusammen arbeiten.

      • @Martin Sauer:

        Es geht ja vor allem darum, dass gleiche Standards angelegt werden und nicht darum, Straftaten kleinzureden – selbstverständlich gelten für alle, die mit Kindern arbeiten strenge Maßstäbe.



        Aber genau dieselben Maßstäbe müssen auch für Personen gelten, die als Referendare oder Anwälte im Staatsdienst arbeiten wollen.



        Das Entscheidende ist: Lisa Poettinger wurde politisch zur Symbolfigur gemacht. Ein vergleichbares Vorgehen bei Personen aus dem rechten Spektrum – die nachweislich verfassungsfeindliche Ideologien vertreten – ist bislang eher die Ausnahme.



        Auf diese Doppelmoral darf man durchaus hinweisen.

    • @Dima77140:

      @ Dima



      Nein, diese Fragen stellen sich nicht, weil die Lehrerin Beamtin werden wollte, während der Referendar nur Beamter auf Zeit wird. Nach dem Referendariat is tautomatisch Schluss. Und ob jemand mit dieser Vita Beamter auf Lebenszeit wird, ist höchst fraglich. Also nicht gleich wieder eine Verschwörung wittern...

      • @Bommel:

        Ein Rechtsreferendar ist deswegen doch nicht harmloser, weil er nur auf Zeit im Staatsdienst ist. Gerade in dieser Phase sammelt er Praxiserfahrung in Staatsanwaltschaften, Gerichten und Verwaltungen, also in Kernbereichen derselben Rechtsstaats. Wer dort extremistisches Gedankengut einbringt, kann ebenfalls ziemlich großen Schaden anrichten.

        • @Dima77140:

          "Sammeln" und "Einbringen" sind aber zwei diametral entgegengesetzte Richtungen. In der Schule steht ein Referendar in der Regel allein einer Gruppe unerfahrener und beeinflußbarer Schüler gegenüber, am Gericht einer Gruppe älterer und erfahrener Kollegen. Das bewirkt einen erheblichen Unterschied für den Einfluß, den er ausüben könnte.

  • Hier nur mal ein Gedanke, der mich immer wieder auch im Gericht oder in (Ausländer-)Behörden beschleicht:



    wer von denen wird wie weiland 1.2.1933 seinen Kragensiegel umdrehen, wenn die AFD hier (mit)regiert.



    Anhaltspunkte gibt es recht häufig...



    In Mannheim studiert, hat schon / noch in den Jahren Anfang 1990 in der Vorlesung zur Rechtsgeschichte der Prof. gemeint: die absolute Monarchie sei das Ideal, die habe 1000 Jahre gehalten (800 bis Reichsdeputation-Hauptschluss Reichsdeputation-Hauptschluss 1803; anderes Absolute sei aber auch akzeptabel, wenn es nicht demokratisch sei.

    • @oldleft:

      Falls er das tatsächlich so gesagt hat, hat er eine profunde Unkenntnis gezeigt.



      Mit den "1000 Jahren" bezieht er sich offenbar auf das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, dass bekanntlich bis Anfang des 19.Jahrhunderts in unseren Gefilden den staatlichen Rahmen für mehere hundert (deutsche) Fürstentümer, freie Städte und kirchliche Herrschaften bildete. Dieses Reich war aber mitnichten eine absolute Monarch, der Kaiser an der Spitze hatte gegenüber den regional herrschenden Fürsten bzw. Bischöfen nicht allzuviel zu sagen. Er wurde, anders als im klassischen Absolutismus, auch von den Kurfürsten gewählt.