Razzien bei der Letzten Generation: Sind Spenden erlaubt?

In Bayern fand man, Spenden für Klimakleber stellen eine strafbare Unterstützung dar. Aber so einfach ist das nicht.

Eine Person wird von Polizisten abgeführt

Ob die Letzte Generation eine „kriminelle Vereinigung“ darstellt, ist noch gerichtlich zu klären Foto: Jonas Gehring/imago

Im Rahmen der Razzien gegen die Letzte Generation sperrte das Landeskriminalamt die Webseite der Letzten Generation. Beim Versuch, diese aufzurufen, tauchte am Mittwoch zwischenzeitlich der Hinweis auf: „Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!“ Nach mehreren Stunden nahmen sie die Meldung wieder runter. Was ist denn nun erlaubt?

Richtig ist:

Die Polizei hat recht: Wäre die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch, so wären Spenden an sie strafbar. Aber noch fehlt eine solche gerichtliche Einordnung. Die Meldung der Staatsanwaltschaft zu entfernen, war daher notwendig, denn bis zu einem gerichtlichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

„Aber, dass es sich bisher nur um einen Anfangsverdacht handelt, heißt nicht, dass sie nicht doch als kriminelle Vereinigung verurteilt werden könnten“, legt Martin Heger, Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität dar.

Davon ausgehend wirkt das Urteil rückwirkend. Das gelte bei Straftaten immer, ein Beispiel: Wenn jemand einen Betrug begeht, dann darf diese Person bis zum Urteil nicht Be­trü­ge­r*in genannt werden, dennoch war die Person es zum Zeitpunkt der Tat und im vorangegangenem Zeitraum.

Somit ist es nicht verboten, zu spenden. Für den Fall, dass Paragraf 129 auf die Protestgruppe zutrifft, könnten aber auch rückwirkend Spen­de­r*in­nen haftbar gemacht werden. Dabei kommt es im Einzelfall auf Vorsatz und Wissen hat. Hat man billigend in Kauf genommen, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist?

Hat man in Unterstützung von Straftaten gespendet, diese sogar direkt finanziert, indem man Kleber oder das Fahrzeug gemietet hat, mit dem der Verkehr blockiert wurde? Oder wollte man nur eine Gruppe, die sich für Gesellschaftsrat und Tempolimit engagiert, bestärken? Diese Argumentation könnte nach den Razzien schwerer sein, schätzt Heger.

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