Prozess wegen Kinderpornografie: Ganz unten
Zehntausende Fälle landen jedes Jahr bei den Behörden, die meisten bleiben unbekannt. Nicht so bei dem Ex-Fußballstar Christoph Metzelder.
J uni 2019: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Therapieauflage verurteilt das Landgericht Altenburg einen Mann aus Sachsen, der im Darknet Tausende Bilder und Videos von unter Zehnjährigen heruntergeladen hat. Zudem hatte er fiktive Verwandte für sexuelle Handlungen in einem Chat angeboten.
Februar 2020: Das Bad Hersfelder Amtsgericht verurteilt einen 31-jährigen Mann aus Wildeck zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er hatte 273.000 Bilder und Videos mit kinderpornografischen Inhalten im Internet heruntergeladen und teilweise auch verbreitet. Die Fotos und Videos zeigen teils schwerste Misshandlungen von Kindern.
Meldungen wie diese schaffen es nur dann in die Zeitung, wenn es besonders unappetitlich wird. Es wäre ja auch kaum Platz für all die anderen Fälle: Straftaten nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches (StGB), also Besitz, Herstellung oder Verbreitung von Missbrauchsabbildungen, auch Kinderpornografie genannt, werden in Deutschland massenhaft begangen: Mehr als 25.000 vergleichbare Ermittlungsverfahren nach Paragraf 184 StGB wurden allein im Jahr 2019 an deutschen Gerichten durchgeführt.
In vielen Fällen, etwa bei Ersttätern, kommt es gar nicht erst zu einer öffentlichen Verhandlung: Der Täter bekommt seinen Schuldspruch als Strafbefehl per Post zugestellt, oft erfährt das dann nicht einmal der Arbeitgeber. Geschweige denn die Öffentlichkeit.
Da ergötzt sich jemand an sexuellen Darstellungen mit Kindern und kommt so billig davon? Müsste man Taten dieser Art nicht härter ahnden und vor allem öffentlich, der Abschreckung wegen und als Signal dafür, dass der Rechtsstaat den Kinderschutz ernst nimmt?
Der Ruf nach härteren Strafen
Es ist noch nicht lange her, da sorgte eine Reihe besonders drastischer Missbrauchsfälle für Schlagzeilen: Auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde wurden zwischen 2008 und 2018 mehr als 40 Kinder von mehreren Männern missbraucht und dabei gefilmt. Einer der Haupttäter war der Pflegevater eines betroffenen Mädchens.
2019 hoben Polizei und Staatsanwaltschaft in Bergisch Gladbach das größte bisher bekannte Pädosexuellen-Netzwerk aus, mit mehreren Zehntausenden Tatverdächtigen im ganzen Bundesgebiet. 2020 schließlich wurden in Münster knapp ein Dutzend Männer beschuldigt, schweren Missbrauch an eigenen sowie Stiefkindern begangen und die Taten gefilmt zu haben.
Die öffentliche Empörung über derlei Taten und der Eindruck, dass die Strafverfolgungsbehörden ihnen nur sehr ungenügend begegnen können, setzte die Politik unter Zugzwang. Etwas sollte, ja musste geschehen. Von diesen Gedanken geleitet, hat der Bundestag im März 2021 eine Gesetzesverschärfung beschlossen.
Ausnahmslos alle Kinderpornografiedelikte gelten künftig als Verbrechen und müssen somit vor Gericht verhandelt werden: Mindestens ein Jahr Gefängnis für Herstellung, Verbreitung, Besitz – und das gilt schon ab einem einschlägigen Bild auf dem Rechner oder Mobiltelefon.
Der Fall Metzelder
Mit der „stillen Lösung“ ist es also künftig vorbei. Was das im Einzelfall bedeutet, lässt sich am Urteil gegen Christoph Metzelder zeigen. Am vergangenen Donnerstag verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf den 40-jährigen ehemaligen deutschen Fußballnationalspieler für die Verschaffung des Besitzes von kinderpornografischen Schriften an andere Personen in 26 Fällen und für den Besitz kinderpornografischer Schriften zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Weitere Auflagen wurden nicht erteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
Was das Strafmaß angeht, hat Metzelder Glück: Die neue Gesetzeslage mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten gilt für sein Verfahren noch nicht. Verhält er sich in den nächsten zwei Jahren unauffällig, dann muss er keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen. Auch eine Geldstrafe muss er nicht zahlen, keine Therapie beginnen. Die große Öffentlichkeit in seinem Fall, so befindet es die Richterin, sei für ihn Strafe genug.
Die Taten Die polizeiliche Kriminalstatistik für 2020 verzeichnet 14.594 Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder, ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozentpunkte. Die Zahl der Straftaten in Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen im Internet stieg sogar um rund 54 Prozent an, auf 26.739 Fälle.
Die Täter Neueren Studien zufolge ist der durchschnittliche Konsument von Missbrauchsabbildungen mit Kindern nicht immer pädophil im klinischen Sinn, überdurchschnittlich gebildet, oft verheiratet oder Familienvater und im mittleren Lebensalter.
Das Gesetz Am 25. März 2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Der Strafrahmen bei Missbrauch (Paragraf 176 StGB) und Kinderpornografie (Paragraf 184b StGB) wird damit deutlich verschärft – alle darunter gefassten Taten gelten als Verbrechen und werden mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.
Die Strafen Bei Paragraf 176 gilt nun ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, statt wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, statt bisher drei Monate bis fünf Jahre. Besitz und Besitzverschaffung sollen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis fünf Jahren geahndet werden. Bisher waren es drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Für den bandenmäßigen Umgang mit Missbrauchsdarstellungen sind zwei bis 15 Jahre vorgesehen. Strafbefehle sind für diese Delikte künftig nicht mehr möglich, eine Hauptverhandlung vor Gericht ist zwingend. Zudem steht jetzt auch das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe. (taz)
Öffentlichkeit als Strafe? Genügt das für einen, der drei Frauen Bilder und Filme geschickt hat, auf denen die Vergewaltigung von unter zehnjährigen Mädchen zu sehen ist?
Empörung nach dem Urteil
Die öffentlichen Reaktionen auf das Urteil fallen heftig aus: Ex-Nationalspieler Lukas Podolski kritisiert es als „zu lasch“. Das frühere Model Natascha Ochsenknecht nennt es einen „Skandal und eine Katastrophe für die Kinder“. So ziemlich jedeR B-und C-Prominente in Deutschland äußert Unverständnis oder Abscheu – viele hätten Metzelder gern hinter Gittern gesehen. Auf Kampagnenplattformen im Internet ist von „einem Schlag ins Gesicht“ für Betroffene sexueller Gewalt die Rede.
Am Fall Metzelder lässt sich gut zeigen, welchen Stellenwert Kinderpornografiedelikte in unserer Gesellschaft haben: Die Empörungsbereitschaft ist groß, der Ruf nach harten Strafen laut, aber die Aufmerksamkeitsspanne im Konkreten gering.
Als Christoph Metzelder am Morgen des 29. April pünktlich, sehr aufrecht und flankiert von Polizeibeamten das Düsseldorfer Gerichtsgebäude betritt, warten keine Schaulustigen am Eingang. Keine Schmährufe, keine Solidaritätsbekundungen, kein Andrang auf die aufgrund der Coronabeschränkungen nur 16 Plätze im Zuschauerraum. Dabei hatte das Gericht im Vorfeld noch die Sicherheitsvorkehrungen erhöht, aus Sorge vor Handgreiflichkeiten gegen das ehemalige Fußballidol. Doch da ist nichts.
Die bundesdeutsche Medienlandschaft ist fast vollständig versammelt, das schon. Auch ein paar professionelle Gerichtsbeobachter sind gekommen, so wie die ältere Dame aus Leverkusen, die sich seit Jahren keine Verhandlung in der Region entgehen lässt. Die restliche Öffentlichkeit aber hat zum Zeitpunkt des Prozessauftaktes ihr Urteil längst gefällt.
Die Vorwürfe gegen den Ex-Fußballprofi sind seit anderthalb Jahren bekannt. Schon als die Polizei im September 2019 erstmals zur Durchsuchung anrückte, war die Bild-Zeitung mit vor Ort. Und so spärlich im Lauf der Ermittlungen die Strafverfolgungsbehörden mit Details umgingen, umso lustvoller zerkauten alle anderen jede Einzelheit: Metzelders Chatbekanntschaft aus Hamburg, die zwischenzeitlich selbst als Beschuldigte vor Gericht stand, weil sie so zögerlich die Polizei eingeschaltet hatte, ließ sich in verschiedenen Medien über die anzüglichen Nachrichten des Promis und die von ihm verschickten schlimmen Bilder aus, die sie „zerstört“ hätten.
Die Strategie von Metzelders erstem Anwalt, die Angelegenheit mit einem Geständnis und Strafbefehl ohne Gerichtsverfahren beizulegen, scheiterte auch daran, dass niemand ein Interesse an Diskretion hatte. Nicht die Medien, nicht die Fans, die nach immer neuen Details gierten – und auch nicht die Staatsanwaltschaft, die klar machte: Ein Verfahren wird diesem erfolgreichen Prominenten nicht erspart.
Die Bemühungen des Anwalts
Metzelders zweiter Rechtsbeistand, der gewiefte Kölner Promianwalt Ulrich Sommer machte es sich zur Aufgabe, unliebsame Berichterstattung über den Fall zu unterbinden. Die Zeit musste einen Artikel, in dem die Hamburger Zeugin aus dem Chat plauderte, aus dem Netz nehmen; die Stadt Düsseldorf wurde dazu verpflichtet, in einer Sitzung den Tagesordnungspunkt Metzelder-Verfahren zu streichen. Sommer bemühte sich darum, die Stimmung im Sinne seines Mandanten zu drehen – was aber nur halb erfolgreich war.
Der Anwalt gab Interviews: Mal raunte er, die Zeugin sei eine von Dritten gesteuerte Provokateurin und sein Mandant „Spielball höherer Interessen“. Mal schwadronierte er in einem RTL-Interview von „attraktiven, jungen Frauen, die Sie und ich genauso attraktiv finden würden“, ganz so, als säße hier eine scheinheilige Öffentlichkeit über Fotos blonder Teenies zu Gericht und nicht über Kinder. Metzelder selbst schwieg – und ließ höchstens durch Sommer ausrichten, dass er sich nicht einmal mehr zum Brötchenholen zu gehen traue.
Die vielen juristischen Wendungen, Indiskretionen und Spekulationen machten die lange Zeit vom Bekanntwerden der Vorwürfe bis zum Prozessauftakt zum Fortsetzungsspektakel – eine Art öffentlich betreutes „Stirb langsam“. Wie sich nach und nach Fans, Freunde, Geschäftspartner und Arbeitgeber von ihm abwandten, das schildert Metzelder in seinem selbstbewusst vorgetragenen Eingangsstatement selbst: Der 3. September 2019 sei eine Zäsur gewesen, sagt der ehemalige Darling der Sportwelt über den Tag, als Fahnder des Landeskriminalsamts Hamburg in der Sportschule in Hennef erschienen, sein Handy konfiszierten und seine Privat- und Geschäftsräume durchsuchten.
Sein Vertrag als Fernseh-Fußballexperte: ruhend. Seine Tätigkeit in der Sportmarketingagentur: vorbei. Die Christoph-Metzelder-Stiftung, die benachteiligte Kinder und Jugendliche beim Start ins Berufsleben unterstützt, arbeitet jetzt unter anderem Namen weiter – ohne ihn. Er lebe mittlerweile sehr zurückgezogen und habe kein Einkommen, schildert Metzelder. Tiefer kann man kaum fallen.
Der tiefe Fall
In Metzelders Fall geht es besonders tief bergab. Denn lange schien im Leben dieses am 5. November 1980 im Nordruhrgebietsstädtchen Haltern am See geborenen Jungen alles nur nach oben zu gehen. In seiner Einlassung vor Gericht klingt durchaus Stolz durch, wenn er im Schnelldurchlauf sein Leben rekapituliert. Bürgerliches Vorzeigeelternhaus, Einserabitur, dann eine steile Fußballerkarriere: Profivertrag mit Borussia Dortmund als Verteidiger, 2002 Deutscher Meister. Wechsel zu Real Madrid, 2008 spanische Meisterschaft, weiter zum FC Schalke 04, 2011 der DFB-Pokal. Metzelder wurde Teil der Deutschen Nationalmannschaft, die 2002 Vizeweltmeister wurde.
Doch Metzelder war nicht nur ein glänzender Sportler, er wusste sich auch in der Gesellschaft zu bewegen. Engagierte sich in der CDU, unterhielt beste Beziehungen zu Angela Merkel und Ursula von der Leyen. Seine Nähe zur Macht lässt er vor Gericht aus, wohl aber erwähnt er seine elfjährige Tochter und hebt sein bürgerschaftliches Engagement hervor: für seinen Heimatverein TuS Haltern und immer wieder für benachteiligte oder in Not geratene Kinder, für das er mehrfach ausgezeichnet wurde. Was er weglässt, ist sein Engagement als „Schutzengel“ in der Aktion Roter Keil, die gegen Kinderprostitution aktiv ist.
Schutzengel. Ausgerechnet. Und so jemand schickt erwachsenen Frauen, mit denen er chattet und flirtet, Bilder, auf denen Kinder vergewaltigt werden? Um die Schwere dieses Falls besser beurteilen zu können, muss man nicht selbst die Bilder und Videos gesehen haben, die Staatsanwaltschaft, Richterin und Verteidiger in Saal E.116 unter Ausschluss der Öffentlichkeit sichten.
Zur Einordnung genügt die Anklage, die von Staatsanwältin Kathrin Radtke zum Auftakt mit monotoner Stimme verlesen wird. Da ist die Rede von Bildern, auf denen ein unter zehnjähriges Mädchen zu sehen ist, dem ein Erwachsener ins Gesicht ejakuliert. Oder ein Mädchen, das von einem Erwachsenen penetriert wird. Aus Versehen findet man solche Bilder nicht, auch wenn Metzelder betont, sie aus dem frei zugänglichen Internet besorgt zu haben. Und sie gehören auch nicht jenem Graubereich an, der, zumindest nach alter Gesetzeslage, formal verboten, aber gesellschaftlich und vor Gericht als minder schwer gesehen wird. Auf diesen Bildern sind echte Kinder zu sehen, die vergewaltigt werden. Und Metzelder benutzte diese Bilder offensichtlich zu seiner Erregung.
Diese bürgerliche Rechtschaffenheit und diese abwegigen sexuellen Fantasien – wie passt das zusammen? In Saal E.116 lässt sich darauf keine Antwort finden, denn über moralische Fragen befindet Richterin Astrid Stammerjohann nicht. Hier geht es ganz konkret und kleinteilig um die Frage, was Metzelder konkret nachgewiesen werden kann: Die Äußerungen im Chat, die verschickten Bilder und Videos. Und was nicht: Von dem Besitz von 287 Dateien in der Anklage bleiben vor Gericht nur 18 übrig, eine vergleichsweise kleine Zahl. Die Richterin stellt im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von zehn bis zwölf Monaten in Aussicht.
Als der Angeklagte dann ein Teilgeständnis ablegt, ist ihm wichtig klarzustellen, dass er nicht pädophil sei. Er habe aus eigener Initiative einen Therapeuten aufgesucht, der ihm aber bestätigt habe, keine „tieferen Neigungen“ zu besitzen. Er sei auch nie im Darknet unterwegs gewesen oder in einschlägigen Foren, und zu keinem Zeitpunkt habe er echte Übergriffe auf Kinder geplant. Ihm sei es lediglich um den Reiz der gemeinsamen Grenzüberschreitung mit seinen Chatpartnerinnen gegangen, den „Austausch von Extremfantasien“ in einer ausschließlich digitalen Parallelwelt.
Der Angeklagte vor Gericht
Metzelder spricht auch vom Leid, das hinter diesen Bildern steckt. Er spricht davon, all seine Ehrungen zurückgeben zu wollen. Und er bittet, mit zunehmend brüchiger Stimme und Tränen in den Augen, um Vergebung: die Opfer sexualisierter Gewalt, die Öffentlichkeit. Um dann zu schließen: „Damit werde ich den Rest meines Lebens als Teil dieser Gesellschaft leben müssen.“ Das klingt, wie viele seiner Äußerungen an diesem Tag, merkwürdig trotzig. Fast wie eine Warnung: Ich bleibe Teil dieser Gesellschaft, ob ihr mich wollt oder nicht.
Es ist ein ambivalenter Auftritt: Hier steht ein Mann, dem auch das Gericht seine Reue abnimmt. Aber hier steht auch ein Prominenter, der sich über die Maßen gesellschaftlich geächtet fühlt: Als sein Verteidiger Heiko Klatt eine „mittelalterliche Hexenjagd“ durch die Medien beklagt, strafft sich Metzelder und blickt über seine schwarze FFP2-Maske hinweg zornig in Richtung Presse. Ist der öffentliche Auftritt vor Gericht also Strafe genug? Die Verlesung der hässlichen Details vor Publikum, das Blitzlichtgewitter, das Geständnis vor aller Augen – reicht all das aus, um jemanden, der Missbrauchsabbildungen teilt, davon abzuhalten, es wieder zu tun?
Metzelder ist auf absehbare Zeit gesellschaftlich erledigt, dafür hat die Öffentlichkeit gesorgt. Doch er verlässt das Gericht als freier Mann, und ob er die Untiefen seiner sexuellen Fantasien jemals aufarbeitet, bleibt ihm selbst überlassen. Wenn künftig also alle ähnlich gelagerten Fälle öffentlich verhandelt werden, stellt sich die Frage, ob der Aufwand einer Hauptverhandlung wirklich zu mehr Gerechtigkeit führt. Oder ob die öffentliche Empörung angesichts bald sehr vieler Hauptverhandlungen nach Paragraf 184b bald erlahmt. Dann blieben immer noch die härteren Strafen. Und die sind mehr als ein Signal: Eine Studie aus der Schweiz zeigte, dass sich Repression lohnt. Die meisten Ersttäter, die verurteilt wurden, traten danach nicht mehr vor Gericht in Erscheinung.
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