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Prozess um Auto-Anschlag in MünchenAnklage fordert Maximalstrafe

Zwei Menschen starben, als ein Islamist 2025 mit dem Auto in einen Demonstrationszug in München raste. Jetzt geht der Prozess gegen ihn zu Ende.

Dominik Baur

Aus München

Dominik Baur

Farhad N. soll zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das zumindest fordert die Bundesanwaltschaft im Münchner Terrorprozess wegen des Anschlags auf eine Verdi-Demonstration im Februar 2025. Außerdem verlangte sie in ihrem Schlussvortrag am Dienstagvormittag die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließen.

Auch wenn es für die Beurteilung der Tat durch das Gericht natürlich keine Rolle spielt, hat der Prozess gegen Farhad N. für die Beobachter eine neue Aktualität erfahren. Freilich dachte man sofort auch an das Attentat auf den Berliner CSD vom Wochenende, als die Bundesanwaltschaft im Gerichtssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim ihr Plädoyer hielt. Ein Auto rast in eine Menschenmenge, es gibt eine Tote, Dutzende Verletzte, der Hintergrund ist vermutlich ein islamistischer: Die Parallelen sind zu augenfällig.

„Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, sagte zum Anschlag in München einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft. Es bestehe kein Zweifel daran, dass der Angeklagte das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert habe.

Mutter und zweijährige Tochter getötet

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem zweifachen Mord und 22-fachen Mordversuch vor. Dazu kommt – überwiegend gefährliche – Körperverletzung in 22 weiteren Fällen. Auch an dem Motiv haben die Ankläger keine Zweifel: islamistischer Terror. N. steht seit Januar wegen des Anschlags auf die Verdi-Kundgebung in der Münchner Innenstadt vor Gericht. Am 13. Februar 2025 hatte er sein Auto, einen Mini, von hinten ungebremst in den Demonstrationszug gesteuert.

Zunächst überholte er die Polizeifahrzeuge, die den Demonstrierenden in Schrittgeschwindigkeit folgten, dann trat er aufs Gas und raste direkt in die Menschenmenge. Nachdem das Auto sein erstes Opfer erfasst hatte, fuhr N. noch 23 Meter weiter. Zum Stehen kam er nur, weil die Vorderräder in der Luft hingen – wegen der unter und vor dem Auto liegenden Menschen.

Amel S., eine Bedienstete der Stadt München, und ihre Tochter Hafsa wurden bei dem Anschlag frontal von dem Auto erfasst, rund zehn Meter weit durch die Luft geschleudert und so stark verletzt, dass sie kurz darauf im Krankenhaus starben. Amel S. war 37 Jahre, ihre Tochter zwei Jahre alt. 44 Menschen wurden verletzt – zum Teil schwer bis lebensgefährlich. Auf den Bildern vom Tatort, die später in den Nachrichten gezeigt wurden, sah man häufig die Überreste des Kinderwagens, in dem Amel S. ihre Tochter auf der Kundgebung vor sich schob.

In der Wahrnehmung des Angeklagten habe die Attacke dem Willen Allahs entsprochen und sei eine gebotene Reaktion auf das Handeln der USA und anderer westlicher Staaten in Gaza und Afghanistan gewesen, so die Ankläger in ihrem fast zweistündigen Plädoyer. Auch persönliche Gefühlsregungen hätten eine Rolle gespielt: „Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten.“

Erst kurz vor Tat radikalisiert

N. selbst hatte unmittelbar nach der Tat in einer Vernehmung durch die Polizei angegeben, er sei am Steuer eingeschlafen. N. habe die Polizeiautos bei der Demo gesehen „und gedacht, ich lebe nicht mehr in dieser Welt. So war es in meinem Kopf.“ Warum er in die Menge gefahren sei? Er wisse es nicht. „Mir ist schlecht geworden und ich wusste nicht, was ich tue. Es war ein Fehler, ich entschuldige mich bei allen Leuten.“

N. war 2016 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, galt lange als unauffällig. Er widmete einen großen Teil seiner Freizeit dem Bodybuilding, hatte einen Job als Sicherheitskraft und eine eigene Wohnung. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft radikalisierte er sich erst kurz vor dem Anschlag. Den entscheidenden Schub gaben wohl Hasspredigten afghanischer Geistlicher auf sogenannten sozialen Medien.

Am Dienstagnachmittag sollten noch die Nebenklägervertreter zu Wort kommen. Am Mittwoch wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten, der Angeklagte erhält die Gelegenheit zum letzten Wort. Das Urteil fällt voraussichtlich am 6. August.

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