Prozess über rassistische Beleidigung: „Es ist besser, wir sind wie eine Familie!“
In Hamburg steht eine 53-Jährige vor Gericht, die einen Moia-Fahrer rassistisch beleidigt haben soll. Ein Prozesstag, der einen traurig zurücklässt.
Manchmal geht man traurig aus dem Gericht. Weil es ein Verfahren ist, an dessen Ende Kollateralschäden stehen und man nicht einmal sagen könnte, wie es hätte besser laufen können. Dabei ist es, juristisch gesehen, pillepalle. Ein Einspruch vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Ergangen gegen die 53-jährige Britta W., die sich, so die Anklage, „als Kraftfahrzeugführerin über den verkehrsbedingt langsam vor ihr fahrenden Shuttlebusfahrer F. geärgert, diesen angehupt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben“ soll. Als dieser sie auf ihr Verhalten angesprochen habe, soll sie ihn mit „Geh weiter, Scheiß-Ausländer, du Arschloch, verpiss dich“ beschimpft haben.
Britta W. trägt ein schwarzes Oberteil und eine schwarze Hose, die blonden Haare offen und ist offenkundig angefasst. Im Zuschauerraum sitzen ein paar Jurastudent:innen, die nun erfahren, was ein Gericht tut, wenn Aussage gegen Aussage steht.
Was W. von dem Vorfall erzählt, hat keinerlei Ähnlichkeit mit dem, was ihr die Staatsanwältin vorwirft. Sie sei mit ihrer Tochter unterwegs gewesen, sagt W., als der Moia-Fahrer sich plötzlich von rechts auf die Spur hereingedrängt habe. Hätte sie nicht stark gebremst, wäre er in sie hineingefahren. Als Reaktion habe sie gehupt, woraufhin der Fahrer sie als Schikane immer wieder ausgebremst habe und schließlich ausgestiegen sei. Er habe Fotos von ihr und ihrer Tochter im Auto gemacht. „Ich habe nur gedacht, will er uns was tun“, sagt W. Schließlich habe sie an ihm vorbeifahren können.
Was Mohammad F., der Fahrer, als Zeuge aussagt, ist eine völlig andere Geschichte. Eines sagt er immer wieder: „Man kann nett sein, das ist kostenlos.“ Folgt man ihm, dann war W. vieles, aber nicht das. Er habe im Stau vor ihr gestanden und im Rückspiegel gesehen, wie sie ihm mehrfach den Mittelfinger gezeigt habe. Daraufhin habe er das Fenster geöffnet und sie gefragt, was das solle, woraufhin W. gerufen habe: „Schwein, verpiss dich, Scheiß-Ausländer“. Ganz genau wisse er den Wortlaut nicht mehr und „Ich will nicht lügen“.
Die Tochter der Angeklagten sagt als Zeugin aus
Sein Eindruck war, dass die Tochter versuchte, beruhigend auf ihre Mutter einzuwirken. Er habe seinen Chef kontaktiert, der ihm geraten habe, Anzeige zu erstatten. Nein, er sei nicht ausgestiegen, es sei ihm streng verboten, das Auto zu verlassen. „Es ist besser, wir sind wie eine Familie in diesem Land“, sagt er abschließend.
F. fährt inzwischen nicht mehr Moia, aber das liegt nicht an dem Vorfall – er bereitet sich auf eine Ausbildung als Polizist vor. Er habe keine Ängste davon getragen, sagt er auf Nachfrage der Staatsanwältin. Hätte er W. weiter belasten wollen, wäre dies eine gute Gelegenheit dazu gewesen.
Die nächste Zeugin ist die Tochter der Angeklagten. Sie hat einen langen blonden Pferdeschwanz, trägt Schwarz wie ihre Mutter und bewegt sich mit der Unbehaglichkeit einer 15-Jährigen, die vor Gericht aussagt. Sie bestätigt, was ihre Mutter berichtet hat, an einer Stelle sagt sie es wortgleich. Etwa: Durch die Vollbremsung seien sie nach vorn geschleudert worden. F. habe sich nach hinten gedreht und gelacht. Wie sie das habe erkennen können, fragt der Richter. Sie weiß es nicht mehr.
Der Richter fragt, ob sie sich mit ihrer Mutter vorab über den Inhalt ihrer Aussage ausgetauscht habe. „Nein“, sagt sie. „Sie hat versucht, dass ich das nicht machen muss. Aber wenn es so ist, ist es halt so.“ An dieser Stelle beginnt sie zu weinen, ihre Mutter wischt sich über die Augen.
Das Gericht sieht die Anklage bestätigt
Nach ihrer Aussage unterbricht das Gericht die Verhandlung. Draußen auf dem Flur umarmt ein Mann in Lederjacke Britta W. und ihre Tochter. Ihr Anwalt kommt dazu. Aus der Entfernung auf dem Gerichtsflur sind Satzfetzen zu verstehen. „Ich habe mein Fenster oben gehabt“, sagt Britta W. „Wieso sollte ich das gesagt haben. Das ist doch ungerecht. Man muss nur jemanden anzeigen. Nur weil sich jemand gekränkt fühlt, weil ich ihn angehupt habe. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich meine Tochter dem nicht ausgesetzt.“
Zurück im Saal fragt der Richter, ob W. den Einspruch zurücknehmen oder sie ein Urteil erhalten möchte. Wenn W. schuldig gesprochen wird, muss sie die Gerichtskosten tragen. Der Richter fragt sie nach ihren Einkommensverhältnissen. Sie verdient als Sachbearbeiterin etwa 2.100 Euro netto, ganz sicher ist sie nicht. W. ist alleinerziehend mit zwei Töchtern, 18 und 15 Jahre alt. Sie hat einen Kredit von 100.000 Euro aufgenommen, von dem sie jeden Monat 600 Euro abzahlt.
Die Staatsanwältin fasst sich kurz, für sie hat sich der Sachverhalt durch das, was heute zu hören war, „vollumfänglich bestätigt“. Die Aussage der Tochter sei nicht glaubhaft gewesen, da die Formulierungen derjenigen der Mutter zu stark ähnelten. F. wiederum habe keinerlei Belastungstendenzen gezeigt. Strafverschärfend für die Staatsanwältin ist, dass W. gemeinschädliches Verhalten und rassistische Beweggründe gezeigt habe. „Das geht gar nicht.“ Sie fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro und einen Monat Fahrverbot.
W.s Anwalt ist jung, sein Plädoyer stockt. Die ähnlichen Formulierungen von Tochter und Mutter sind für ihn kein Anhaltspunkt für Absprachen, sondern für ein Leben in einem gemeinsamen Haushalt. Es stünde Aussage gegen Aussage und er fordert Freispruch für seine Mandantin. Die hat das letzte Wort. „Ich habe nichts gegen Ausländer“, sagt sie. „Mein Schwager ist Bulgare. Ich wähle nicht AfD.“
Offene Fragen?
Der Richter sieht es wie die Staatsanwältin: Die Aussagen hätten die Anklage bestätigt. Es sei glaubhaft, dass der Fahrer sich an das Ausstiegsverbot gehalten habe, es sei nicht glaubhaft, dass ein einzelner Bremsvorgang Mutter und Tochter im Auto nach vorn geschleudert habe und es sei auch nicht glaubhaft, dass die Tochter habe erkennen können, dass der Fahrer lachte.
Er verurteilt Britta W. zu 40 Tagessätzen à 50 Euro, das sind zehn weniger als von der Staatsanwältin gefordert und zehn mehr als im ursprünglichen Strafbefehl. Die Staatsanwältin geht mit zwei Jurastudent:innen aus dem Gericht. „Ob sie noch Fragen haben“, will sie wissen.
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