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Prozess über rassistische Beleidigung„Es ist besser, wir sind wie eine Familie!“

In Hamburg steht eine 53-Jährige vor Gericht, die einen Moia-Fahrer rassistisch beleidigt haben soll. Ein Prozesstag, der einen traurig zurücklässt.

Aussage gegen Aussage im Straßenverkehr: Den Fahrer eines Moia-Sammeltaxis soll die Angeklagte rassistisch beleidigt haben Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Manchmal geht man traurig aus dem Gericht. Weil es ein Verfahren ist, an dessen Ende Kollateralschäden stehen und man nicht einmal sagen könnte, wie es hätte besser laufen können. Dabei ist es, juristisch gesehen, pillepalle. Ein Einspruch vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Ergangen gegen die 53-jährige Britta W., die sich, so die Anklage, „als Kraftfahrzeugführerin über den verkehrsbedingt langsam vor ihr fahrenden Shuttlebusfahrer F. geärgert, diesen angehupt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben“ soll. Als dieser sie auf ihr Verhalten angesprochen habe, soll sie ihn mit „Geh weiter, Scheiß-Ausländer, du Arschloch, verpiss dich“ beschimpft haben.

Britta W. trägt ein schwarzes Oberteil und eine schwarze Hose, die blonden Haare offen und ist offenkundig angefasst. Im Zuschauerraum sitzen ein paar Jurastudent:innen, die nun erfahren, was ein Gericht tut, wenn Aussage gegen Aussage steht.

Was W. von dem Vorfall erzählt, hat keinerlei Ähnlichkeit mit dem, was ihr die Staatsanwältin vorwirft. Sie sei mit ihrer Tochter unterwegs gewesen, sagt W., als der Moia-Fahrer sich plötzlich von rechts auf die Spur hereingedrängt habe. Hätte sie nicht stark gebremst, wäre er in sie hineingefahren. Als Reaktion habe sie gehupt, woraufhin der Fahrer sie als Schikane immer wieder ausgebremst habe und schließlich ausgestiegen sei. Er habe Fotos von ihr und ihrer Tochter im Auto gemacht. „Ich habe nur gedacht, will er uns was tun“, sagt W. Schließlich habe sie an ihm vorbeifahren können.

Was Mohammad F., der Fahrer, als Zeuge aussagt, ist eine völlig andere Geschichte. Eines sagt er immer wieder: „Man kann nett sein, das ist kostenlos.“ Folgt man ihm, dann war W. vieles, aber nicht das. Er habe im Stau vor ihr gestanden und im Rückspiegel gesehen, wie sie ihm mehrfach den Mittelfinger gezeigt habe. Daraufhin habe er das Fenster geöffnet und sie gefragt, was das solle, woraufhin W. gerufen habe: „Schwein, verpiss dich, Scheiß-Ausländer“. Ganz genau wisse er den Wortlaut nicht mehr und „Ich will nicht lügen“.

Die Tochter der Angeklagten sagt als Zeugin aus

Sein Eindruck war, dass die Tochter versuchte, beruhigend auf ihre Mutter einzuwirken. Er habe seinen Chef kontaktiert, der ihm geraten habe, Anzeige zu erstatten. Nein, er sei nicht ausgestiegen, es sei ihm streng verboten, das Auto zu verlassen. „Es ist besser, wir sind wie eine Familie in diesem Land“, sagt er abschließend.

F. fährt inzwischen nicht mehr Moia, aber das liegt nicht an dem Vorfall – er bereitet sich auf eine Ausbildung als Polizist vor. Er habe keine Ängste davon getragen, sagt er auf Nachfrage der Staatsanwältin. Hätte er W. weiter belasten wollen, wäre dies eine gute Gelegenheit dazu gewesen.

Die nächste Zeugin ist die Tochter der Angeklagten. Sie hat einen langen blonden Pferdeschwanz, trägt Schwarz wie ihre Mutter und bewegt sich mit der Unbehaglichkeit einer 15-Jährigen, die vor Gericht aussagt. Sie bestätigt, was ihre Mutter berichtet hat, an einer Stelle sagt sie es wortgleich. Etwa: Durch die Vollbremsung seien sie nach vorn geschleudert worden. F. habe sich nach hinten gedreht und gelacht. Wie sie das habe erkennen können, fragt der Richter. Sie weiß es nicht mehr.

Der Richter fragt, ob sie sich mit ihrer Mutter vorab über den Inhalt ihrer Aussage ausgetauscht habe. „Nein“, sagt sie. „Sie hat versucht, dass ich das nicht machen muss. Aber wenn es so ist, ist es halt so.“ An dieser Stelle beginnt sie zu weinen, ihre Mutter wischt sich über die Augen.

Das Gericht sieht die Anklage bestätigt

Nach ihrer Aussage unterbricht das Gericht die Verhandlung. Draußen auf dem Flur umarmt ein Mann in Lederjacke Britta W. und ihre Tochter. Ihr Anwalt kommt dazu. Aus der Entfernung auf dem Gerichtsflur sind Satzfetzen zu verstehen. „Ich habe mein Fenster oben gehabt“, sagt Britta W. „Wieso sollte ich das gesagt haben. Das ist doch ungerecht. Man muss nur jemanden anzeigen. Nur weil sich jemand gekränkt fühlt, weil ich ihn angehupt habe. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich meine Tochter dem nicht ausgesetzt.“

Der Richter sieht es wie die Staatsanwältin: Die Aussagen hätten die Anklage bestätigt.

Zurück im Saal fragt der Richter, ob W. den Einspruch zurücknehmen oder sie ein Urteil erhalten möchte. Wenn W. schuldig gesprochen wird, muss sie die Gerichtskosten tragen. Der Richter fragt sie nach ihren Einkommensverhältnissen. Sie verdient als Sachbearbeiterin etwa 2.100 Euro netto, ganz sicher ist sie nicht. W. ist alleinerziehend mit zwei Töchtern, 18 und 15 Jahre alt. Sie hat einen Kredit von 100.000 Euro aufgenommen, von dem sie jeden Monat 600 Euro abzahlt.

Die Staatsanwältin fasst sich kurz, für sie hat sich der Sachverhalt durch das, was heute zu hören war, „vollumfänglich bestätigt“. Die Aussage der Tochter sei nicht glaubhaft gewesen, da die Formulierungen derjenigen der Mutter zu stark ähnelten. F. wiederum habe keinerlei Belastungstendenzen gezeigt. Strafverschärfend für die Staatsanwältin ist, dass W. gemeinschädliches Verhalten und rassistische Beweggründe gezeigt habe. „Das geht gar nicht.“ Sie fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro und einen Monat Fahrverbot.

W.s Anwalt ist jung, sein Plädoyer stockt. Die ähnlichen Formulierungen von Tochter und Mutter sind für ihn kein Anhaltspunkt für Absprachen, sondern für ein Leben in einem gemeinsamen Haushalt. Es stünde Aussage gegen Aussage und er fordert Freispruch für seine Mandantin. Die hat das letzte Wort. „Ich habe nichts gegen Ausländer“, sagt sie. „Mein Schwager ist Bulgare. Ich wähle nicht AfD.“

Offene Fragen?

Der Richter sieht es wie die Staatsanwältin: Die Aussagen hätten die Anklage bestätigt. Es sei glaubhaft, dass der Fahrer sich an das Ausstiegsverbot gehalten habe, es sei nicht glaubhaft, dass ein einzelner Bremsvorgang Mutter und Tochter im Auto nach vorn geschleudert habe und es sei auch nicht glaubhaft, dass die Tochter habe erkennen können, dass der Fahrer lachte.

Er verurteilt Britta W. zu 40 Tagessätzen à 50 Euro, das sind zehn weniger als von der Staatsanwältin gefordert und zehn mehr als im ursprünglichen Strafbefehl. Die Staatsanwältin geht mit zwei Ju­ra­stu­den­t:in­nen aus dem Gericht. „Ob sie noch Fragen haben“, will sie wissen.

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19 Kommentare

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  • Was hat der Hinweis, dass der Moia-Fahrer sich jetzt sich auf



    eine Ausbildung als Polizist vorbereitet, mit der gerichtlichen



    Auseinandersetzung über eine Beleidigung zu tun. Und die



    Beschreibung der Kleiderordnung bei den Damen ?



    Fehlt nur noch die Beschreibung der Nasenlänge der Beteiligten, da



    man daran bekanntlich ja erkennen kann, ob die Beteiligten die Wahrheit sagen.

  • Ich hätte, wenn schon, auch gern erfahren, welche Haarfarbe der Moia-Fahrer hatte, wie er sein Haar trug und wie er gekleidet war. Da die Autorin dies bei der Angeklagten und deren Tochter recht ausführlich beschreibt, aber nur bei ihnen, scheint dies für den Ausgang des Verfahrens irgendwie von Bedeutung gewesen zu sein. Nur von welcher?



    Oder der Leser soll sich ein bestimmtes Bild von der Angeklagten machen (können). Wie auch immer. Diese Diskrepanz in der Darstellung von Angeklagter und Kläger möge mir mal jemand erklären.

    • @Vigoleis:

      Ist es dass, was Dich umtreibt? Nicht Rassismus sondern Frisuren? Merkwürdig.....

      • @Perkele:

        Das ist der Punkt: Ein „antirassistisches“ Mantra lautet, dass das Aussehen von Personen keine Rolle zu spielen hat, im Gegenteil. Im Text aber wird besonderer Wert und Betonung auf das Aussehen der Angeklagten und ihrer Tochter gelegt. Ich fragte mich, warum? Gilt das „Mantra“ nicht für alle Menschen?

        • @Vigoleis:

          Ich kann Dein Argument immer noch nicht verstehen - es bestätigt doch meine Auffassung.

          • @Perkele:

            Ich verstehe nicht, was Sie nicht verstehen. Das scheint an Ihrem etwas limentiertem Rassismusbegriff zu liegen. Ich kann es mir nicht anders erklären.

            • @Vigoleis:

              Ich habe fast mein gesamtes Berufsleben mit cerschiedenen Erthnien zu tun gehabt und - habe sehr viele Freunde bis heute. Es ist vermessen, mir an diesem Punkt unterschwellig Rassismus vorzuhalten.

            • @Vigoleis:

              Korrektur: Es heißt „limitiert“.

  • Das Urteil ist gut, was dahinter steckt ist ein handfester Alltragsrassismus. Da Deutschland bunter wird, ist dieser wohl öfter auch präsent, hier war die Justiz mal konsequent. Ein Glück.

  • Es ist wohltuend, dass ein Gericht ernsthaft gegen solche rassistischen Auswüchse vorgeht. Oft genug hatte man den Eindruck, dass es eher zu leicht genommen wird - auch in der Justiz.

  • Die Betonung der blonden Haare und der Kleidung bei Mutter und Tochter hinterlässt einen unangenehmen Eindruck (, während das Äußere der übrigen Beteiligten berechtigterweise keine Erwähnung findet). Warum sollte die Haarfarbe der beiden wichtig sein? Beim Thema Objektifizierung war die taz schon mal weiter.

    • @HanM:

      Können Sie Ihr Gefühl einmal näher beschreiben? Was daran hinterlässt bei Ihnen einen "unangenehmen Eindruck"?

  • Klar gibt es eine Möglichkeit wie es juristisch besser hätte laufen können. Beleidigung sollte wie in den USA einfach gar kein Straftatbestand sein können. Problem erledigt. Geldstrafen und damit Klassenjustiz gehören ebenfalls abgeschafft.

  • Offensichtlich eine überforderte allein erziehende Frau, der die Gäule durchgegangen sind. Dass das Gericht die doch sehr junge Tochter als Zeugin nicht "ernst" genommen hat, wundert mich nicht.

    • @Il_Leopardo:

      Der Richter glaubt dem Kläger, nicht der Beklagten. Glauben heißt aber auch nicht 100 %bewiesen oder gar 100% Wissen. Es bleiben immer Zweifel wer nun die Wahrheit sagt. Ein Richter ist natürlich auch nur ein Mensch, der seine persönlichen Gefühle und Sympathien wohl auch nicht gänzlich ignorieren kann, wie gesagt, absolut menschlich und zu verstehen.

      • @Filou:

        Die Staatsanwältin hat ihm auch nicht geglaubt. Sind schon zwei professionelle Juristen, die so ihre Erfahrungen gemacht haben dürften.

        • @Il_Leopardo:

          Die Staatsanwaltschaft klagt an, der Verteidiger verteidigt, das ist der jeweilige Job. Der Ankläger bezweifelt die Aussage des Beklagten, der Verteidiger stärkt die Aussage. So läuft das.

        • @Il_Leopardo:

          Sorry - es muss "ihr" heißen.

  • Und wieder muss ich an den Spruch denken: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.