Prozess gegen Franco A.: Ist er ein Terrorist?
Der Offizier Franco A. soll Anschläge geplant haben und steht vor Gericht. Bald fällt das Urteil im größten Rechtsextremismus-Fall der Bundeswehr.
E in deutscher Student, der an einer französischen Elite-Militärakademie eine rassistische und antisemitische Masterarbeit schreibt – und bei der Bundeswehr eine zweite Chance bekommt. Ein exzellent ausgebildeter Oberleutnant der Jägertruppe, der illegal Waffen und Munition hortet – und nur durch Zufall auffliegt. Ein junger Mann aus Offenbach, der sich als syrischer Flüchtling ausgibt – und mehr als ein Jahr ein unbemerktes Doppelleben führt. Ein Prepper, der sich mit anderen Soldaten und Polizisten auf einen „Tag X“ vorbereitet – und Terroranschläge geplant haben soll.
Jeder Aspekt für sich allein wäre ein Skandal. Doch hier handelt es sich um ein und dieselbe Person: Franco A., heute 33 Jahre alt. Vor fünf Jahren hat sein Fall die Bundeswehr, Politik und Gesellschaft erschüttert. Die juristische Aufarbeitung des Ganzen ist langwierig. Dass sich ein Bundeswehroffizier wegen Rechtsterror vor Gericht verantworten muss, gab es vorher noch nie.
Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, der die Terroranklage der Bundesanwaltschaft zunächst gar nicht verhandeln wollte, hat sich mehr als ein Jahr und fast 40 Sitzungstage Zeit genommen. Am kommenden Freitag soll der Prozess zu Ende gehen. Die Bundesanwaltschaft fordert 6 Jahre und 3 Monate Haft für Franco A. Die Verteidigung beschreibt den Angeklagten als unschuldig Verfolgten.
Noch ist Franco A. Offizier der Bundeswehr, wenn auch suspendiert, er darf keine Uniform mehr tragen, und sein Sold wurde um die Hälfte gekürzt. Erst wenn er zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird – dafür reichen schon die Waffendelikte – muss er die Bundeswehr verlassen.
Die Waffen
Da ist die Pistole des französischen Herstellers M. A. P. F., Kaliber 7,65 Millimeter Browning, Baujahr zwischen 1928 und 1944. Schussbereit, geladen mit sechs Kugeln im Magazin und einer im Lauf. So hat sie Franco A. im Wiener Flughafen Anfang 2017 in einem Putzschacht einer Behindertentoilette deponiert. Sie wurde zufällig entdeckt, im Anschluss überwachte die Polizei die Toilette. Als Franco A. die Pistole holen wollte, wurde er festgenommen. Seine Erklärung: Er sei angetrunken gewesen, habe die Waffe beim Pinkeln gefunden, eingesteckt und vor dem Abflug schnell loswerden müssen.
An dieser Räuberpistole hat im Prozess nicht einmal Franco A. ernsthaft festgehalten. Er hat aber auch keine andere Erklärung präsentiert, warum er mit einer geladenen illegalen Pistole durch Wien spaziert ist. Fakten haben Zeug:innen geliefert: Eine Molekularbiologin hat ausgesagt, dass er die Pistole mehrfach in der Hand gehabt und das Magazin ausgebaut haben muss, weil auch daran DNA-Spuren von ihm gefunden wurden.
Und die Bundesanwaltschaft präsentierte eine Indizienkette, die zum Schluss kommt, dass Franco A. die Waffe bereits ein halbes Jahr zuvor in Paris gekauft hatte. Unter anderem stand in seinem Kalender die Abkürzung „Rr“, der Modellname. Es wurde für diese Abkürzung keine andere Erklärung geliefert. Franco A. hat zudem offenbar ausgerechnet einem Bekannten aus seiner Prepper-Chatgruppe mitgeteilt, dass er nach Paris reist. Der Bekannte ist ein Waffenhändler, bei dem Franco A. mit seinem Schnellfeuergewehr G 3 geschossen hat. Bei Treffen der Preppergruppe hatte A. mehrfach gefragt: Wie komme ich an Waffen?
Auch Sophia T. wird zur Pistole gefragt. Sie ist Franco A.s Verlobte und Mutter seiner drei kleinen Kinder, das jüngste hat sie Anfang Mai in den Gerichtssaal mitgebracht. Sie ist die Schwester eines Bundeswehrkameraden von Franco A., der anfangs als mutmaßlicher Mittäter in U-Haft saß, gegen den die Ermittlungen dann aber eingestellt wurden. Sophia T. war damals in Wien dabei, will aber vom angeblichen Pistolenfund – wie von allen anderen relevanten Dingen – erst im Nachhinein erfahren haben.
Sophia T. bestätigt indirekt, dass Franco A. ihr mal eine andere Geschichte erzählt hat, wie er an die Pistole kam. Mehr will sie nicht sagen, sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Können Sie sagen, ob andere Personen von der wahren Geschichte wissen?“, fragt der Vorsitzende Richter. „Das wäre Spekulation“, sagt Sophia T.
Ein zentrales Ergebnis des Prozesses ist, dass Franco A. neben der Pistole aus Wien definitiv mindestens das G 3 und zwei weitere illegale Waffen besaß. Das hat er vor Gericht zugegeben. Für den Tatvorwurf spielen sie eine wichtige Rolle: ohne Bewaffnung kein Terror. Er hat diese Waffen mal in Offenbach im Keller gelagert, mal in Straßburg unter seinem Bett, wo er in der Nähe in einem deutsch-französischen Bataillon stationiert war. Dazu mehr als 1.000 Schuss Munition und Sprengkörper. Die Waffen wurden nie gefunden. Sie seien im Ausland geblieben, sagt seine Verlobte im Prozess aus. „Die Waffen existieren nicht mehr“, sie seien entsorgt worden. Das habe ihr Franco A. so erzählt. Belege für diese Behauptung gibt es keine.
Der Terrorverdacht
Hat Franco A. einen oder mehrere Anschläge geplant? Das ist die zentrale Frage des Prozesses. Dass der Angeklagte rechtsextrem ist, hat er mit seinen eigenen Aufzeichnungen, Sprachmemos und Gesprächen belegt. So hat er etwa eine angebliche Rassenvermischung als Bedrohung für das deutsche Volk bezeichnet und einen „Autogenozid“ beklagt. Er wollte einen völkisch geprägten „Zentralrat der Deutschen gründen“. A. selbst bestreitet, ein Rechtsextremist zu sein.
Auch im Gerichtssaal äußert sich Franco A. antisemitisch. Der Vorsitzende Richter entzieht ihm einmal das Wort, weil A. kurz davor ist, Volksverhetzung zu begehen. Das wäre strafbar, seine Gesinnung allein ist es nicht. Sie spielt aber eine Rolle, wenn Namenslisten, Waffen und Ausspähungen dazukommen. Laut Bundesanwaltschaft war Franco A.s Gesinnung „Triebfeder seines geplanten Anschlags“. Juristisch ergibt sich so der Vorwurf der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“.
Dazu müssen Ort, Zeit und Opfer nicht genau feststehen. Es reicht, wenn der Beschuldigte „fest zur Tat entschlossen war“. Den Paragrafen 89a des Strafgesetzbuches gibt es noch nicht lange. Er wurde in erster Linie eingeführt, um islamistische Attentäter zu verfolgen. Juristisch ist ein Terrorvorwurf leichter zu belegen, wenn zu beschafften Waffen oder Sprengstoff ein Treueschwur auf den IS oder eine andere als Terrororganisation eingestufte Gruppe hinzukommt. Bei Rechtsextremen ist das schwieriger, zumal wenn sie sich außerhalb der klassischen Neonazi-Szene bewegen. Eine Verurteilung von Franco A. könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie künftig auf ähnlich gelagerte Fälle geschaut wird.
Dass sich Franco A. illegal Waffen und Munition beschaffte, ist unstrittig. Ob er nach Opfern suchte, ist komplizierter nachzuweisen. Zur damaligen grünen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und heutigen Kulturministerin hat sich A. zum Beispiel notiert: „Claudia Roth lokalisieren“. Auch der damalige Justizminister Heiko Maas und Anetta Kahane, die damalige Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung, tauchen in seinen Aufzeichnungen auf.
Es sind Personen, die bei Rechtsextremen als Feindbilder gelten und die Franco A. offenbar als Vertreter eines von ihm verhassten Systems wahrnahm. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt davon, dass er sie umbringen wollte und damit ein „politisch wirksames Zeichen setzen gegen das Konstrukt des Staates, dessen Gesetze null und nichtig“ seien. Dass er das in seiner Tarnidentität als syrischer Flüchtling machen wollte, sei naheliegend, aber nicht zwingend, sagte die Anklage-Vertreterin in ihrem Plädoyer.
Auffällig ist eine Verkettung von Ereignissen im Sommer 2016: Am 22. Juli fährt Franco A. zur Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin, trifft deren Chefin Anetta Kahane nicht an und fotografiert in der Tiefgarage die Nummernschilder der Autos. Vier Tage später übt er auf einem Schießplatz in der Oberpfalz mit seinem G 3-Gewehr. Am 28. Juli fährt er nach Paris, wo er wohl die Pistole kauft, die er später im Wiener Flughafen versteckt.
Franco A. begeht dann kein Attentat. Die Bundesanwaltschaft sagt, dafür könne es viele Gründe geben. Womöglich habe er sich nach einer Operation nicht fit genug gefühlt. Oder er sah die Zeit noch nicht gekommen. Es sei ihm aber nicht mehr um das Ob gegangen, sondern nur noch um das Wie.
Die Verteidigung
Franco A. hätte gerne vor Gericht sein Abibuch verlesen lassen. Darin gibt er unter anderem als Lieblingsinterpreten an: Tracy Chapman und die Ärzte. Verteidiger Moritz Schmitt-Fricke argumentiert, dass sein Mandant einen breiten Musikgeschmack habe und kein NS-Liedgut höre. Der Beweisantrag wird zurückgewiesen. Von einem „breiten Musikgeschmack“ könne nicht auf die Gesinnung des Angeklagten geschlossen werden. Zumal könne das Beweismittel gar nicht belegen, was der Angeklagte nicht gehört habe.
Christoph Koller, Vorsitzender Richter, zu Franco A.
Es ist nur ein Beispiel für eine Reihe von teils hanebüchenen Versuchen der Verteidigung, Franco A. als einen freundlichen jungen Mann darzustellen, der neugierig durch die Welt spaziert. Diese Strategie hat im Laufe des Prozesses immer weniger funktioniert. Sie ist auch nicht so recht zu Ende gedacht. In dem erwähnten Abibuch antwortet Franco A. auf die Frage, welche Berufe ihn am meisten abschrecken, mit antisemitischen Klischees: „Finanzbanker, Devisenhändler, Spekulant“.
Zu Beginn hat sich Franco A. als Opfer einer politischen Verschwörung der Bundesregierung inszeniert, die ihn vor Gericht habe bringen lassen, weil er Lücken im Asylsystem aufgedeckt habe. Aus Franco A.s selbstbewusstem Auftreten ist eine mitunter verzweifelte Form der Selbstverteidigung geworden, bei der selbst die Richter:innen sich manchmal das Lachen kaum verkneifen können. Sein zweiter Verteidiger Johannes Hock wollte – erfolglos – sein Mandat zurückgeben, da er „ein grundlegend anderes Verständnis von der Rolle als Pflichtverteidiger“ habe als der Angeklagte.
Franco A. hatte viel Zeit, sich zu überlegen, wie er seinen illegalen Waffenbesitz rechtfertigt. Er sagt: Es handele sich um ein „berechtigtes Schutzinteresse“. Er habe fest mit dem Eintreten von Krisensituationen gerechnet, Angriffen von Islamisten oder einem Dritten Weltkrieg. Er habe Angst um seine Angehörigen gehabt.
Dieses Argument führt er auch an, als es um Macheten geht, die im Haus seiner Familie gefunden wurden. Der Vorsitzende Richter fragt: „Nur dass man es versteht: Wenn die Russen kommen, geben Sie dann eine Machete Ihrer Mutter und eine Ihrer Verlobten?“ Da widerspricht Franco A. seiner Darstellung und sagt, dass die Macheten eher für einen Bürgerkrieg gedacht seien, „wenn die Horden reinkommen“.
Auffällig ist, dass der Angeklagte bei Argumentationslücken und Widersprüchen im Prozess schweigt oder den Saal mit pseudowissenschaftlichen Ausführungen zutextet, sodass die eigentliche Frage mitunter in einem einzigen Redebrei verschwimmt. Kurz vor Ende der Beweisaufnahme geht es mal wieder um eine von Franco A.s Notizen: Deutschland und die Welt sollten „von ihrem Joch“ gerettet werden. Und zwar bis 2019. Der Zeitrahmen für einen Anschlag?
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Das sei ein Gebetszettel, sagt Franco A. „Wir retten Deutschland bis 2019“ habe er geändert in „Deutschland und die Welt“, die vom Joch befreit werden soll. „Das ist keine Tatsache, die national zu sehen ist.“ Es gehe immer um Liebe, nie um Hass. „Mag ja alles sein“, sagt der Vorsitzende Richter. „Aber die Frage ist, von welchem Joch sie die Welt befreien wollen.“ Der Angeklagte spricht von einer sozialen Matrix, Cancel Culture und der „Unfähigkeit, auf weibliche Mitbürger zuzugehen“.
Die Verschwörungstheorien
Verschwörungserzählungen in unterschiedlichen Graden der Absurdität haben sich durch den gesamten Prozess gezogen. Franco A. hat solche Erzählungen in seiner Masterarbeit ausgebreitet, er erwähnt und erzählt sie aber auch im Alltag. Das reicht bis hin zu Kaugummis mit Nervengift und Baumattrappen als Abhörstationen. Franco A. sagte im Prozess, dass er nicht unbedingt an all diese Theorien glaube. Aber: „Ich lehne keine Theorie grundsätzlich ab.“
Die Verschwörungserzählungen stehen für Franco A. mindestens gleichberechtigt neben anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Auch rechtsesoterische Schriften wie die des Briten David Icke sind für ihn ganz normale Quellen. Franco A. erwähnt diesen Autor immer wieder von sich aus. Er bezeichnet ihn sogar als seinen Lehrmeister.
Er versuchte mehrfach, ihn unangekündigt auf der Isle of Wight zu besuchen. Franco A. scheint nicht zu bemerken, dass er auch durch solche Aussagen die Sicht der Anklage stützt. Ickes Schriften triefen vor Antisemitismus.
Ein anderer Mann, den Franco A. als Lehrmeister bezeichnet, wird im Gericht als Zeuge befragt. Es ist der skurrilste Auftritt im Prozess. Der Mann ist 74 Jahre alt, er trägt einen weißen Pferdeschwanz. Er wohnt im Schwarzwald und war für das Gericht schwer zu erreichen, aber die Verteidigung wollte ihn unbedingt. 2017 hat Franco A. ihn besucht, um bei ihm eine Dunkeltherapie zu machen.
Der Zeuge erinnert sich daran, dass ihm Franco A. von seiner Offiziersausbildung in Frankreich erzählt habe, Ausbildung im Häuserkampf, solche Dinge. Er habe sich mehr Förderung gewünscht. „Er wollte einen geistigen Prozess durchlaufen“, sagt der Zeuge, „eine höhere Erkenntnis seiner selbst, seinen wahren Wesenskern erkennen“.
Der Vorsitzende Richter stellt eine Frage, die ihm fast schon ein bisschen peinlich zu sein scheint: „Haben Sie irgendetwas zu tun mit der Theorie der Reptiloiden?“ Er bezieht sich damit auf eine Verschwörungstheorie, laut der Echsenmenschen die Welt beherrschen. Der Zeuge sagt: „Darüber habe ich elf Bücher geschrieben.“ Der Richter fragt: „Haben Sie sich darüber unterhalten?“ Zeuge: „Er hat jedenfalls kein Buch von mir gelesen.“
Dann befragt Franco A. den Zeugen selbst, die Strafprozessordnung erlaubt ihm das und er macht das oft und gerne. Ihm ist wichtig, herauszuarbeiten, dass er mögliche Gesprächspartner:innen oft unangekündigt besucht, egal wo sie sich politisch verorten. Das ist ihm deshalb ein Anliegen, weil sich die Anklage bei ihrem Terrorvorwurf unter anderem auf sein unangemeldetes Auftauchen bei der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin 2016 bezieht.
Franco A. verweist mehrfach auf den Krieg in der Ukraine und erwähnt einmal mehr den bayerischen Hellseher Alois Irlmaier, gestorben 1959. Der habe schon damals einen von Russland begonnenen Krieg vorausgesehen. Deshalb habe Franco A. sich vorbereitet und mit Waffen und Munition eingedeckt.
Die offenen Fragen
Wo sind die verschwundenen Waffen? Wollte Franco A. sie in Frankreich holen, bevor er im Februar wieder in Untersuchungshaft kam?
Woher hatte Franco A. die Pistole in Wien? Was wollte er mit der Waffe? Wer wusste davon, dass er sie versteckt hatte? Wer aus seinem Umfeld wusste von einem möglichen Tatplan? Ist seine Verlobte so unwissend, wie sie tut?
Wo hatte Franco A. seine anderen Waffen her? Wo und wie genau ist er an die Bundeswehr-Munition und die Sprengkörper gekommen, die er in seinem Keller gelagert hat? Hat das jemand in der Bundeswehr mitbekommen, dass er Munition geklaut oder unterschlagen oder von anderen bekommen hat? Haben die Bundeswehr und die Ermittler:innen tatsächlich umfassend untersucht, wie das passieren konnte?
In welcher Intensität hat Franco A. nach wie vor Kontakt zu anderen rechtsextremen Bundeswehrsoldaten? Was wussten seine Kameraden, gegen die die Ermittlungen eingestellt wurden, von seinen Plänen? Warum haben Bundeswehrsoldaten ein so schlechtes Gedächtnis, wenn sie als Zeugen aussagen müssen? Was haben Vorgesetzte wirklich mitbekommen?
Mit wem hat sich Franco A. alles vernetzt? Mit welchen rechten und rechtsextremen Organisationen hatte Franco A. alles Kontakt? Wie eng war der Austausch mit dem KSK-Soldaten André S. alias „Hannibal“ und den anderen Preppern der Chatgruppe „Süd“? Wie tief war er in die Strukturen des Vereins Uniter eingebunden, der inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet wird?
Wie hat das Publikum Ende 2016 beim „Preußenabend“ in München auf Franco A.s Vortrag reagiert, bei dem er laut Redemanuskript einen Kampf gegen das bestehende System beschwor? Über was hat er beim Treffen des konspirativen „Jagsthausener Kreises“ gesprochen? Wo hat er noch überall solche Reden gehalten oder geplant?
Haben die Sicherheitsbehörden wirklich gelernt, sich rechtsextreme Netzwerke besser anzuschauen? Würden die Nachrichtendienste und Ermittler:innen heute einen solchen Fall schneller erkennen und aufklären können?
Welche Folgen gab es für die Personen auf Franco A.s Feindesliste, die allesamt im Prozess nicht befragt wurden? Hatte sich Franco A. mit anderen über potenzielle Opfer ausgetauscht?
Was hatte Franco A. konkret vor? Wie gefährlich ist er, wenn er wieder aus dem Gefängnis kommt?
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