Protest gegen christliche Rechte: Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat, kein Verfahren
Wegen Blockaden kamen Evangelikale zu spät zu einer Demo gegen Abtreibungen. Sie zeigten die Aktivist*innen an, das Verfahren wurde eingestellt.
Foto: Manuel Genolet/dpa
Die Bremer Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen mehrere feministische Aktivist*innen eingestellt. Diese hatten im September einen Bus von christlichen Fundamentalist*innen auf seinem Weg zu einer Anti-Abtreibungsdemo blockiert. Die Fundamentalist*innen hatten die Aktivist*innen wegen Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Volksverhetzung angezeigt.
Am 20. September 2025 demonstrierten rund 2.000 Menschen in Berlin gegen die körperliche Selbstbestimmung. Auf dem sogenannten „Marsch fürs Leben“ gehen jedes Jahr christliche Fundamentalist*innen gemeinsam mit weiteren antifeministischen Akteur*innen aus konservativen, rechtsklerikalen und teils extrem rechten Milieus aus ganz Deutschland auf die Straße, um gegen Schwangerschaftsabbrüche und Sterbehilfe zu protestieren.
Auch Mitglieder der evangelikalen Bremer St. Martini-Gemeinde wollten an der Demonstration in Berlin teilnehmen – sie trafen jedoch bereits vor ihrer Abfahrt aus Bremen auf Gegenprotest. Der Weser-Kurier hatte zuerst berichtet. Rund 30 feministische Aktivist*innen blockierten in den Morgenstunden den Reisebus der Fundamentalist*innen und verzögerten damit die Abfahrt um anderthalb Stunden. Die Gemeindemitglieder riefen noch vor Ort die Polizei, welche mehrere der Aktivist*innen festnahm.
Tina Simons von der Basisgruppe Antifaschismus Bremen, die in den vergangenen Jahren zu den Protesten aufgerufen hatte, betont, dass der Protest gegen Abtreibungsgegner*innen ein wichtiger Teil im Kampf gegen Rechts sei. Religiöse Rechte wie die der Bremer St. Martini-Gemeinde seien schließlich eine „gut vernetzte Struktur und wichtige politische Akteure im aktuellen gesellschaftlichen antifeministischen Rollback“.
Pastor der Gemeinde wegen Volksverhetzung angeklagt
Die evangelikale St. Martini-Gemeinde steht seit Jahren aufgrund ihrer erzkonservativen und antifeministischen Positionen in der Kritik. Der Pastor der Gemeinde, Olaf Latzel, wurde 2019 bereits wegen Volksverhetzung angeklagt, nachdem er von einer „teuflischen Homo-Lobby“ gesprochen und Homosexualität als „todeswürdig“ bezeichnet hatte. In seinen Ansprachen beklagte er, dass „überall diese Verbrecher vom CSD“ rumlaufen und Partys feiern würden.
Das Verfahren gegen ihn ging durch mehrere Instanzen, bis es schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde: Latzel musste 5.000 Euro an das queere Rat-und-Tat-Zentrum in Bremen spenden.
Nun ist es Latzels Gemeinde selbst, die den Vorwurf der Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung erhebt. Die feministischen Aktivist*innen hätten im September „menschenfeindliche, beleidigende, blasphemische und antisemitische Hassparolen“ skandiert – so wird Jürgen Fischer, der Vorsitzende der Gemeinde, in einem Artikel des Weser-Kuriers zitiert.
Die Staatsanwaltschaft spricht gegenüber der taz dagegen lediglich von „öffentlichen Meinungsbekundungen in Gestalt von Parolen und Sprechchören“. Das Verfahren wurde aufgrund seiner Unverhältnismäßigkeit eingestellt, ein Straftatbestand sei nicht ersichtlich. Fischer bezeichnet diese Entscheidung im Weser-Kurier als „geradezu haarsträubend, ein Skandal“.
Tina Simons, Basisgruppe Antifaschismus Bremen
Eigentlich müssten die Evangelikal*innen die Proteste bereits gewohnt sein, schließlich hatte es in den vergangenen Jahren so einige davon gegeben: auf einen Schaukasten der Kirche wurde beispielsweise „God is gay“ geschrieben, die Kirchenmauern mit dem zehn Meter großem Schriftzug „Fight Queerphobia“ versehen. Mehrmals hatten feministische Aktivist*innen vor der Kirche einen Infostand aufgebaut und die gemeinsame Anreise der Gemeinde zum „Marsch fürs Leben“ wurde auch 2024 bereits aufgrund von Protest und Blockadeaktionen verzögert.
Auch diesen September wird der „Marsch fürs Leben“ in Berlin und Köln stattfinden, die Gemeindemitglieder hatten angekündigt, wieder gemeinsam hinzufahren. Obwohl sie mit einer verschärften Kriminalisierung feministischer und antifaschistischer Proteste rechnet, ist Simons von der Basisgruppe Antifaschismus überzeugt: „Auch zukünftig haben die rechten Jesusfreaks mit entschlossenem Protest zu rechnen.“
Sollte der Straftatbestand der Nötigung, der diesmal nicht nachgewiesen werden konnte, beim nächsten Mal erfüllt werden, müssten die Aktivist*innen mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
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