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Pro und Contra zum EhegattensplittingSteuern sparen für alle?

Steuervorteile für Verheiratete bleiben umstritten. Sind sie reaktionär? Was ändert sich mit der Ehe für alle? Und wie finden wir das?

Endlich weg mit überkommenen Idealen – und damit auch dem Ehegattensplitting? Foto: dpa

A m Freitag wird wohl im Bundestag die Ehe für alle beschlossen. Soll es, daraus folgend, auch ein Ehegattensplitting für alle geben?

Ja, es begegnet realen Lebensverhältnissen

Die Ehe für alle ist eine gesellschaftliche Chance. Für homosexuelle Paare sowieso, das liegt auf der Hand. Aber auch die Heteros werden davon profitieren. Denn die Ehe für alle wird erstmals dazu führen, die Chancen des umstrittenen Ehegattensplittings zu erkennen – losgelöst von allen Geschlechterdebatten.

Wer heute noch heiratet, tut das in der Regel aus zwei Gründen. Da ist zum einen das Bekenntnis zueinander – vor Familie und Freunden, bei einigen auch vor Gott. Doch wer es romantisch haben will, sollte statt ins sterile Standesamt lieber ganz ohne Beamte auf eine sonnige Waldlichtung ziehen und sich dort versprechen, was man sich zu versprechen wünscht. Auch Liebe, Sex, Kinder und Einbauküche sind längst problemlos ohne Trauschein zu bekommen. Für all das bräuchte es das staatliche Institut der Ehe gar nicht.

Der zweite Grund steht bei der zeremoniellen Feierei selten im Vordergrund, ist tatsächlich aber von weit größerer Bedeutung. Es geht um die Bildung einer kleinen Solidargemeinschaft – und um die Anerkennung als solche durch den Staat. Mit allen Rechten. Vor allem aber auch mit allen Pflichten. In guten wie in schlechten Zeiten. Wenn man ehrlich ist: vor allem in schlechten Zeiten.

Denn Eheleute gehen eine Versorgungsgemeinschaft ein, sie verpflichten sich zu unbedingter, finanzieller Solidarität – was sogar im Falle einer Scheidung erst mal weiter gilt. Kann oder will eineR der GattInnen nicht mehr für sich sorgen, ist der Staat fein raus – und erkennt im Gegenzug das Paar als Steuergemeinschaft an.

Das Ehegattensplitting ist die Keimzelle solidarischer Partnerschaft

Das wiederum macht Verheiratete frei. Sie müssen und dürfen untereinander ausmachen, wer welche Aufgaben übernimmt. Dabei geht es keineswegs nur um Kohle und Kinder, sondern auch um Zeit für unbezahltes Engagement, Freiräume für Kreativität oder, warum auch nicht, das Recht auf Faulheit. Wenn der Partner das mitträgt, gilt: anything goes ganz ohne staatliche Gängelung in der kleinen autonomen Zelle Ehe.

Dennoch gilt die Forderung, den Steuervorteil für Verheiratete abzuschaffen, in linken Kreisen seit Jahren als progressiv, weil er Frauen benachteilige, sie als tendenziell weniger Verdienende zurück an den Herd dränge. Das stimmt. Doch bei den künftig vollkommen gleichgestellten Homopaaren gibt es diesen Gendergap nicht. Das zeigt: Das Problem ist die gesellschaftliche Diskriminierung der Frauen, die sich nur in einer gemischtgeschlechtlichen Ehe fortsetzt. Das muss natürlich bekämpft werden.

Das Ehegattensplitting aber sollte als Keimzelle solidarischer Partnerschaften nicht abgeschafft, sondern ausgeweitet werden, als Möglichkeit für Lebensgemeinschaften, die längst real und weit größer sind als eine Zweierbeziehung – ganz egal, ob man sie nun Ehe, Familie, WG, Freundeskreis oder wie auch immer nennt.

Gereon Asmuth

***

Nein, es sollte abgeschafft werden

Die „Ehe für alle“ ist ein großer Fortschritt – symbolisch. Denn faktisch waren schwule und lesbische Paare auch schon vorher weitgehend gleichgestellt. So urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits 2013, dass das Ehegattensplitting auch für eingetragene Partnerschaften gilt. Aber man sollte die Symbolik nicht unterschätzen. Es hatte ja eine Funktion, dass die Konservativen so hartnäckig an der Vorstellung festhielten, die „echte“ Ehe sei nur für Heterosexuelle da.

Mit dieser Überhöhung der Hetero-Ehe wurde gleichzeitig ein antiquiertes Partnerschaftsmodell transportiert und gefeiert: Der Mann geht seinem Beruf nach, die Frau arbeitet höchstens Teilzeit. Genau für dieses altertümliche Modell ist auch das Ehegattensplitting konstruiert: Es lohnt sich nur, wenn ein Partner viel verdient – und der andere weitgehend zu Hause bleibt. Den meisten Bürgern ist deshalb noch gar nicht aufgefallen, dass das Ehegattensplitting längst auch für eingetragene Partnerschaften gilt. Denn bei schwulen und lesbischen Paaren haben beide Partner oft ähnlich gute Jobs, sodass das Ehegattensplitting für sie nicht relevant ist.

Mit der „Ehe für alle“ geraten die Konservativen in die Defensive. Wenn alle in gleicher Weise verheiratet sind, dann wird offensichtlich, dass es absurd ist, nur eine Form der Partnerschaft steuerlich zu begünstigen: die Ein-Verdiener-Ehe.

Zu den Absurditäten des Ehegattensplittings gehört, dass auch Verheiratete subventioniert werden, die gar keine Kinder aufziehen – während umgekehrt eine Alleinerziehende keine Steuervergünstigungen erhält. Kinder sind inzwischen das größte Armutsrisiko. Statt eines Ehegattensplittings bräuchten wir eigentlich ein Familiensplitting, das sich daran orientiert, wie viele Kinder im Haushalt leben oder unterstützt werden. Auch Fans des Ehegattensplittings haben nichts dagegen – solange auch der Vorteil für kinderlose Ehen erhalten bleibt. Doch für beides reicht das Steuergeld nicht. Wer Kinder angemessen fördern will, muss sich von der Subventionsgießkanne für die Ein-Verdiener-Ehe verabschieden.

Wer Kinder angemessen fördern will, muss sich von der Subventionsgießkanne verabschieden

Bleibt ein letztes Argument, das von den Fans des Ehegattensplittings gern angebracht wird: das „Solidar-Prinzip“: Ehepartner würden sich gegenseitig beistehen, „bis der Tod sie scheidet“ – und dadurch den Sozialstaat entlasten. Da sei es nur fair, dass Eheleute einen Steuervorteil erhalten. Wieder liegt die Tücke im Detail: Vom Ehegattensplitting profitieren vor allem die Spitzenverdiener: Je höher das Einkommen – desto höher die Steuer­ersparnis durch das Splitting. Umgekehrt profitieren Geringverdiener gar nicht. Das Prinzip der Solidarität wird also auf den Kopf gestellt.

Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus der Adenauer-Zeit. Es sollte abgeschafft werden.

Ulrike Hermann

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Ulrike Herrmann
Wirtschaftsredakteurin
Der Kapitalismus fasziniert Ulrike schon seit der Schulzeit, als sie kurz vor dem Abitur in Gemeinschaftskunde mit dem Streit zwischen Angebots- und Nachfragetheorie konfrontiert wurde. Der weitere Weg wirkt nur von außen zufällig: Zunächst machte Ulrike eine Banklehre, absolvierte dann die Henri-Nannen-Schule für Journalismus, um anschließend an der FU Berlin Geschichte und Philosophie zu studieren. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin der Körber-Stiftung in Hamburg und Pressesprecherin der Hamburger Gleichstellungssenatorin Krista Sager (Grüne). Seit 2000 ist sie bei der taz und schreibt nebenher Bücher. Ihr neuester Bestseller heißt: "Das Ende des Kapitalismus. Warum Wachstum und Klimaschutz nicht vereinbar sind - und wie wir in Zukunft leben werden". Von ihr stammen auch die Bestseller „Hurra, wir dürfen zahlen. Der Selbstbetrug der Mittelschicht“ (Piper 2012), „Der Sieg des Kapitals. Wie der Reichtum in die Welt kam: Die Geschichte von Wachstum, Geld und Krisen“ (Piper 2015), "Kein Kapitalismus ist auch keine Lösung. Die Krise der heutigen Ökonomie - oder was wir von Smith, Marx und Keynes lernen können" (Piper 2018) sowie "Deutschland, ein Wirtschaftsmärchen. Warum es kein Wunder ist, dass wir reich geworden sind" (Piper 2022).
Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters
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28 Kommentare

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  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Steuervorteile wegen des Partnerschaftmodells sind ungerecht.

    Wenn mensch das Recht auf Faulheit unterstützt, dann doch libertär für alle - mit einem bedingungslosen Grundeinkommen!

     

    Auch wegen des Kind-Habens sind Steuervorteile nicht gerecht.

    Jedes Kind ist gleich viel wert. Deswegen lieber das Kindergeld erhöhen.

    Ein Elterngeld wäre auch gerecht, damit auch mal ein Wellness-Wochende mit Kinderfremdbetreuung möglich ist.

    Für Alleinerziehende dann doppeltes Elterngeld!

  • Die Kommentatoren übersehen fast vollständig, dass sich durch die Einführung der Ehe für alle nichts beim Thema Ehegattensplitting ändert. Homosexuelle Lebenspartner konnten bisher auch voll und uneingeschränkt das Splitting in Anspruch nehmen.

     

    Kinder werden heute bereits durch Kindergeld und Kinderfreibetrag steuerlich gefördert.

     

    Die Behauptung, dass durch das Splitting Frauen benachteiligt werden, wird stets nur von Leuten angebracht, die schlichtweg keine Ahnung vom Steuersystem haben.

  • Das Ehegattensplitting wurde auf Anordnung unseres höchsten Gerichts eingeführt. Es schließt die Gerechtigkeitslücke, dass Wirtschaftsgemeinschaften (Ehepaare) mit gleichem Gesamteinkommen nicht unterschiedlich besteuert werden dürfen. Durch die Steuerprogression können bei Einzelbesteuerung Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen gegenüber Ehepaaren mit gleichem Einkommen benachteiligt werden. Diese Ungleichbehandlung wird durch das Ehegattensplitting aufgehoben.

     

    Das Ehegattensplitting betrifft nur die Gleichbehandlung von Erwachsenenhaushalten. Es ist keine Familiensubvention noch hat es etwas mit Kindern zu tun. Letzteres haben ihre eigenen Steuervorteile und Kindergeldansprüche usw..

     

    Fazit : das Ehegattensplitting ist ein Gleichbehandlungsgesetz. Wer behauptet, es wäre eine Subvention von "Reichen", "Kinderlosen" usw. hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder ist demagogischer Lügner.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @ton.reg:

      Gerichtsurteile aus der Adenauerzeit sind wohl kaum unumstößlich, Damals gab es auch die EU-Charta noch nicht.

      Gleichbehandlungs- bzw. Nicht-Diskriminierungsgrundsätze gelten für natürliche Personen, nicht für Ehepaare.

      Unverheiratete und Verheiratete, deren Partner in etwa dasselbe verdienen wie sie selbst, werden benachteiligt gegenüber Verheirateten, deren Partner weit weniger oder gar nichts verdienen.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Unverheiratete und Verheiratete, deren Partner in etwa dasselbe verdienen wie sie selbst, werden benachteiligt gegenüber Verheirateten, deren Partner weit weniger oder gar nichts verdienen.

         

        Na, ja...

        Eine Eheschließung definiert besondere Anspruchs- und Haftungsrisiken im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft "Partnerversorgung".

         

        a) Verheiratete, mit etwa gleichem Einkommen werden durch das Splitting anderer nicht schlechter gestellt. Der Steuersatz ist gleich.

        b) Unverheiratete Paare werden tatsächlich benachteiligt. Haben aber den "Vorteil", dass im Trennungsfall ggf. die Sozialkassen aufkommen.

         

        Um daher jede Art von "Benachteiligung" zu vermeiden müsste die Rechtsform "Ehe" abgeschaft werden. Jeder zahlt maximale Steuern. Partner mit Mindereinkommen haben Sozialhilfeanspruch. Bisherige Unterhalts- bzw. Ausgleichszahlungen bei Trennungen (z.B. Kindererziehung, Rente, Arbeitslosigkeit) entfallen und werden per Regelsatz von den Sozialkassen übernommen. Der vormals Unterhalstpflichtige zahlt und zahlte ja schon den max. Beitrag in die Staatskasse.

         

        Würde Sie diese Regelungen mehr begeistern ?

  • Jeder Betrieb kann alle mögliche Eingaben & Ausgaben verrechnen.

     

    Ich glaube nicht, dass das Spliting steuerlich irgendwie gesamtwirtschaftlich sonderlich relevant ist

     

    Ich glaube dass sich hier gerade überflüssige Scheindebatten entwickeln.

     

    Die linke sollte das Thema auch nicht unbedingt vor Wshlen aus den Hut zaubern

  • Das wichtigste fütr mich: Ulrike Herrmann vermochte keine gegenpart zu seten zur "Keimzelle solidarischer Partnerschaften"

  • "Die Ehe für alle ist eine gesellschaftliche Chance."

    Bei diesem ersten Satz von Herrn Asmuth habe ich aufgehört zu lesen. Sorry... Erörterung Gesamtschule Hintertupfingen Fazit des Themas "Ehe im katholischen Evangelium" oder so.

     

    Frau Herrmann: Eingetragene Partnerschaft ist ein alter Hut und wurde im aktuellen Hype ausgeblendet, Familiensplitting, das isses. Leider ist in diesem Hype das Wesentliche wieder mal entwischt bei SPD und anderen "Medien".

  • Jetzt gibt es ja auch Regionen, in denen es nicht möglich ist, das bei einem Paar beide Partner Arbeit haben. Da ist das Splitting dann schon vernünftig. Im Gegenzug bekommt ja auch ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft nunmal auch kein ALG 2 oder sonstige Unterstützung, wenn ein Partner zuviel verdient. Da wird ja auch das Einkommen des gesamten Haushaltes gewertet. So hoch sind da die Grenzen auch nicht.

  • Mein persönliches Beispiel zu den praktischen Folgen des Ehegattensplittings: Ich, verwitwet, drei Kinder, zahle deutlich höhere Steuern auf mein Einkommen als mein Kollege, verheiratet, ein Kind, Ehefrau nicht berufstätig.

    Versteh' ich nicht.

    • @ChristineG:

      Sie, verwitwet mit drei Kindern, bekommen für Ihre drei Kinder Freibeträge und Kindergeld.

       

      Ihr Kollege bekommt nur einen Freibetrag für das Kind mit einfachem Kindergeld. Die Versorgung der Frau wird als Wirtschaftsgemeinschaft durch das Ehegattensplitting berücksichtigt. Ohne Splitting würde die vollversorgte Frau (mit Ansprüchen bei der Scheidung) lediglich mit ca. 8000€ Unterhalt absetzbar sein.

       

      Anyway, Sie sollten sich fragen, welche Familie mehr Geld pro erwachsener Person hat und welche nicht. Die Kindergrundkosten werden durch Freibeträge und Kindergeld usw. Fallen also aus der Betrachtung heraus. Dass Kinder durch Smartphone usw. höhere, freiwillige Kosten verursachen können, ist nicht Aufgabe der Steuerzahler.

       

      Final dürfte sich für die Erwachsenen wohl kein sonderlicher Unterschied ergeben. Das Einzelgehalt eines Erwachsen abzüglich höher Steuer kann sogar höher sein, als ein Einzelgehalt abzüglich geringerer Steuer geteilt durch zwei....

  • "...sogar der Firmenwagen, wenn der Sprit für die Urlaubsfahrt von der Allgemeinheit bezuschusst wird ..."

     

    Irrtum! Da schaut das Finanzamt so genau hin, dass sogar die Fahrt zu nächsten Tankstelle abseits der Autobahn gerügt und nicht anerkannt wird!

    • @noevil:

      Die Allgemeinheit zahlt für den Dienstwagen! Siehe 1-Prozent-Versteuerung (zzgl. die 0.03 Prozent, Entfernungskilometer). Wie läuft es denn ... Der echte Zweitwagen (Privatwagen) tankt in der Regel die gleiche Kraftstoffsorte. Wenn man es "richtig" anstellt wird der Zweitwagen auch von der gleichen Marke geordert. Oder der Händler seines Vertrauens bietet noch andere interessante Dienstleistungen oder Fahrzeuge an.

      Wird auch gerne gemacht. Man fragt Frau oder Kind welches Fahrzeug denn gerne in zwei/drei Jahren privat genutzt werden soll. Papa (Unternehmer) "least" mit ordentlich hoher Leasingrate den "Wunschwagen". Nach Ablauf der Leasingzeit wird der Wagen zum Schnapper-Preis rausgekauft.

      Kurzum:

      Der steuerliche Vorteil gehört für Betriebsflotten komplett abgeschafft! Das wird aber keine Partei in Auto-Deutschland wagen.

    • @noevil:

      Kommt vor, vor allem wenn einer im der FA Karriere machen will. Hatte mal einen, der wollte mir in fast 20Minuten am Telefon bei der Arbeit vorschreiben, wo ich zu tanken habe bei meinen 129km einfache Fahrt. I.d.R. werden keine Details geprüft, die haben für so was keine Zeit. Hatte zuletzt keinen Belegt für Kosten bei Mieteinnahmen bewusst beigelegt. Alles anerkannt. Bin einfacher Beschäftigter. Das geerbte Haus, eher Hütte ist verkauft. Das mit dem Splitting ist eine Neiddebatte. Das mit der Verschärfung der Progression nach der Leistungsfähigkeit nicht, als Nachtrag an die TAZ.

  • Zu dem Aspekt des progressiven Steuervorteils: Der gilt für fast alle Arten von Kosten, die steuerlich absetzbar sind (z.B. Parteispenden u. Handwerkerkosten nicht), nicht nur die Werbungskosten sondern sogar der Firmenwagen, wenn der Sprit für die Urlaubsfahrt von der Allgemeinheit bezuschusst wird (mal auch die MwSt. einbeziehen, dann wird´s noch doller). Also lasst doch den , auch hohen Steuervorteil, denn im Fall des Falles muss auch richtig Unterhalt gezahlt werden. Es gab mal (Stiftung Warentest hatte es veröffentlicht) ein Urteil, dass die Hausfrau wegen des gut verdienenden Ehemannes für ihre Eltern im Heim zahlen sollte. Emanzipation und Gerechtigkeit können als letzes beim Splitting oder bei der Quote für Vorstandseinkommensmillionäre verbessert werden. Außerdem ist das ein Beispiel für die Überlegenheit der Frauen: Bei der Erstellung des Sozialprodukts sind die Männer führend, bei der Verwendung die Frauen. Wo ist da der massenhafte Zwang?

  • Zwei Gedanken, die ich in der Debatte vermisse:

     

    Wir haben 2017 heuer, nicht mehr 1958. Der Staat fördert mit dem Ehegattensplitting nicht mehr (nur) das Heimchen am Herd ohne eigene Ambitionen, das seinem Göttergatten den Rücken frei hält. Er fördert – bewusst und gewollt oder auch nicht – inzwischen (auch) solche Ehen, in denen einer der Partner sich bewusst (und mit mehr oder weniger großer Zustimmung des Partners) sozial, kulturell, wissenschaftlich oder sonstwie unbezahlt engagiert. Solchen Menschen will der Staat ihren Einsatz finanziell partout nicht vergüten. Es werden also auch keine Steuern fällig, die er ihnen erlassen könnte. Er fördert den Einsatz allerdings steuerlich – zumindest im Rahmen der Ehe.

     

    Statt das Splitting ersatzlos abzuschaffen, weil man unbedingt seine Uralt-Vorurteile bedienen will, sollte man sich also vielleicht erst einmal überlegen, wie der Staat dazu gebracht werden kann, seine Förderung etwas gerechter und zeitgemäßer zu gestalten. Schließlich: Wenn es bereits Lohn genug wäre, die eigene Arbeit selbst aussuchen und verantworten zu dürfen, ohne gleich mit seiner ganzen materiellen Existenz dafür zu haften, müsst das – wenn schon, denn schon – nicht nur für Unverheiratete gelten, sondern auch für Verheiratete.

     

    Im Übrigen kommt diese Debatte womöglich nicht ganz zu rechten Zeit. Bisher hieß es immer, mit der Ehe für alle würde niemandem was weggenommen. Wer also versucht, das Thema Ehegattensplitting noch vor der Beschlussfassung anzukoppeln an das Gesetz über die Ehe für alle (im Sinne von: „Wäre ein Abwasch!“), der läuft eventuell Gefahr die vermeintlich breite Mehrheit doch noch zu beschädigen. Ich finde, an dieser Stelle sollte doch erst noch ein wenig nachgedacht werden darüber, was wäre, wenn...

    • Gereon Asmuth , Autor des Artikels, Ressortleiter taz-Regie
      @mowgli:

      Aber das schreieb ich doch: "Verheiratete (...) müssen und dürfen untereinander ausmachen, wer welche Aufgaben übernimmt. Dabei geht es keineswegs nur um Kohle und Kinder, sondern auch um Zeit für unbezahltes Engagement, Freiräume für Kreativität oder, warum auch nicht, das Recht auf Faulheit."

  • im Übrigen gilt dieses Solidarprinzip auch für unverheiratet zusammenlebende - die Bedarfsgemeinschaft.

    Natürlich ganz ohne jeden Steuervorteil...

  • 3G
    35730 (Profil gelöscht)

    Steuerklasse 2 ist die Subventionierung der getrennt Erziehenden. Sie gilt für Eltern, bei denen das eroberte Kind den Hauptwohnsitz hat.

  • "Doch für beides reicht das Steuergeld nicht."

     

    Es geht - wie immer - um Umverteilung. Die Steuervorteile für kinderlose Ehen entsprechen in der Summe exakt den Nachteilen bei den in Nicht-Ehe-lebenden Steuerzahlern.

     

    Die Besserstellung verwitweter Rentner durch großzügige Witwenrentenregelungen entspricht exakt der Schlechterstellung der nichtverwitweten Rentenbeitragszahler.

     

    Unsere Parteien sind sehr gut in der Lage Geschenke an bestimmte Wählergruppen zu verteilen.

     

    Anderen Wählergruppen etwas wegnehmen können sie nicht, weil das ja Wählerstimmen kosten könnte. Daran scheitert jede Diskussion über die Abschaffung des Ehegatensplittings. Den daraus resultierenden Verlust an Wählern würde keine Partei überleben.

  • Ich habe die Kritik am Ehegattensplitting noch nie verstanden. Bei uns arbeite ich als Frau vollerwerbstätig, mein Mann kümmert sich um unsere 3 Kinder und hat hin und wieder wenige hundert Euro Verdienst durch den Verkauf von Manuskripten. Von "meinem" Einkommen leben also 5 Menschen ... da muss es doch einen Unterschied geben zu Singles oder Paaren mit doppeltem Einkommen! Und wenn wir keine Kinder hätten oder unsere Kinder irgendwann aus dem Haus sind, fallen sofort die Kinderfreibeträge weg oder wenn mein Mann mehr verdienen sollte, wird das doch sofort gemeinsam mitbesteuert, weil wir doch ALLE von dem ganzen Geld leben. Natürlich gibt es einen Unterschied zu UNVERHEIRATETEN Paaren, aber diese stehen ja auch nicht füreinander ein, wenn sie sich mal trennen sollten, bis hin zu allen zukünftigen Einkünften & Renten.

    • @NXGYM ORPZC:

      Die Kritik (meine wenigstens) geht dahin, dass ich als Alleinerziehende bis auf einen jämmerlichen Steuerfreibetrag wie ein Alleinstehender besteuert werde, während kinderlose Ehepaare durch Ehegattensplitting begünstigt werden. Die Vergünstigungen sollten meiner Meinung nach an den zu versorgenden, zu unterstützenden Kindern festgemacht werden und nicht am "Stand" der Eltern.

  • Merkel hat geschickt agiert, die Ehe für alle wird noch in dieser Legislaturperiode durchgehen und ist damit kein Hindernis für künftige Koalitionsverhandlungen. Die CSU kann dann nicht mehr blockieren.

     

    Nun also können alle heiraten und von linker Seite kommt die Forderung nach Streichung des Ehegattensplittings. Glückwunsch, damit bleibt eine linke Mehrheit auch künftig eine Illusion.

     

    Gereon Asmuth weist zu Recht darauf hin, dass die Ehe eine kleine Solidargemeinschaft darstellt und der Staat gefälligst sein Rüssel dort raus halten sollte.

     

    Das Argument von Ulrike Hermann, dass die Reichen mehr Steuern sparen durch Splitting und es daher abgeschafft werden sollte ist erschütternd dürftig. Menschen die viele Steuern zahlen, können auch mehr Steuern sparen. Das als Argument zu nehmen, dass künftig alle Eheleute mehr Steuern zahlen müssen ist wie oben bereits erwähnt ein guter Grund nicht R2G zu wählen. Denn wer glaubt denn wirklich, dass ein Familiensplitting eingeführt werden wird? Da gilt ja dann das gleiche Neidargument, dass Kinder von Reichen eine viel größere Steuerentlastung bekommen als Kinder von Armen.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Das ist so: Einkommen 120000 € pro Jahr, 2 Erwachsene, 1 Kind Steuerersparnis ca 10000 € ( Davon kann ein HarzIV ein Jahr leben)

      Einkommen 20000 € (ca. Existenzminimum) Steuerersparnis ca. 0 €.

      Die Frage ist, ob der Staat das Intetnat oder die Privatschule wohlhabender Kinder subventionieren sollte.

      Jede Art von Steuersplitting, auch Familiensplitting, bevorzugt Wohlhabende: Je mehr verdient wird, umso mehr die Ersparnis. Es sei denn, es würde ein negativer Progressionsfaktor eingeführt, der diesen Effekt umkehrt.

      Fakt ist: Als Single kann man HatzIV oder Grundsicherung beantragen, als Arbeitloser oder Erwebsunfähiger nicht, wenn Partner/in entsprechend verdient.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Dass die Ehe eine Solidargemeinschaft ist, das steht außer Frage. Aber das begründet noch keine staatliche Subvention. Eine alleinerziehende Person bildet mit ihren Kindern auch eine Bedarfsgemeinschaft. Hier gibt es jedoch keine Subvention, was Ulrike Hermann völlig zurecht als absurd bezeichnet. Hält der Staat seinen Rüssel aus der Ehe raus, so subventioniert er sie nicht, sprich so wird das Ehegattensplitting abgeschafft. Er mischt sich durch das Ehegattensplitting auf positive Weise ein. Das Ehegattensplitting wurde eingeführt, um die traditionelle Familie mit Kindern zu unterstützen, die damals in den meisten Fällen einer Ehe entsprang. Das ist heute jedoch nicht mehr allgemeine Lebensrealität. Die Motivation ist gleichbleibend gut, jedoch wirkt sie bei alleinerziehenden oder nicht verheirateten Eltern nicht. Daher sollte bei gleicher Zielsetzung das Instrument neu justiert werden und ein Familiensplitting eingeführt werden. Eine kinderlose Ehe sollte meiner Meinung nach jedoch auch darunter fallen. Jedoch wäre eine Anrechnung des Ehepartners mit 0,5 anstatt mit 1 meiner Meinung nach sinnvoll. Also beide Einkommen zusammen rechnen und bei negativen Ergebnis für die Familie immer das Günstigkeitsprinzip pro Familie anwenden, also das Splitting nicht vornehmen.

      • @Lucas Werner:

        "Dass die Ehe eine Solidargemeinschaft ist, das steht außer Frage. Aber das begründet noch keine staatliche Subvention. " Doch! Wird einer der Ehegatten zum Sozialfall, muss der Staat nichts (oder weniger) zahlen, weil der Ehegatte gerade stehen muss. Ob die Subvention für das Risiko angemessen ist, weiß ich nicht/kann ich nicht berechnen, da mir da die Daten fehlen. Richtig ist aber: der entscheidenede Fokus sollte auf den Kindern liegen, die mit versorgt werden. Wobei die bessere Variante ein höheres Kindergeld wäre. Denn von Steuervorteilen profitiert ein/e Alleinerziehende/r in der Regel kaum, da das Einkommen nicht hoch genug ist, um Steuern sparen zu können.

      • @Lucas Werner:

        Wir haben unterschiedlich Sichtweisen: Ich betrachte die Ehe als Einheit, die als solche zu besteuern ist. Sie wollen jeden einzelnen Ehepartner besteuern wie einen Alleinverdiener und jedem Ehepartner zusätzlich die Versorgungsverpflichtungen belassen. Wir werden sehen, welches Modell von der Mehrheit der Gesellschaft gewünscht wird.

        • @Gesunder Menschenverstand:

          Das trifft es auf den Punkt! Gut gebrüllt Löwe!