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Polizeihundeführerin vor GerichtTreffen zehn Po­li­zis­t*in­nen und ein Hund auf zwei Männer

Das Hamburger Amtsgericht verurteilt eine Polizistin zu einer Haftstrafe. Sie hatte ihren Diensthund auf einen Mann gehetzt, von dem keine Gefahr ausging.

Es passiert selten, dass ein Richter mit so deutlichen Worten das Vorgehen der Polizei kritisiert. Die Polizistin Jennifer S. habe ihren Diensthund vorsätzlich gegen den Mann eingesetzt, von dem keine Gefahr ausging, sagt der Amtsrichter am Dienstagmorgen. Ihr Verhalten sei nicht gerechtfertigt gewesen. Der Befehl an den Hund, den Mann zu beißen, sei weder erforderlich noch verhältnismäßig gewesen; schwere Verletzungen habe die erfahrene Hundeführerin billigend in Kauf genommen. Er verurteilt sie zu acht Monaten Freiheitsstrafe, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Anfang 40-jährige Hamburger Polizistin Jennifer S. stand seit Anfang Juli vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihr gefährliche Körperverletzung im Amt wegen eines Vorfalls im Januar 2023 vor. Damals war sie zu einem Einsatz hinzugekommen, bei dem ein anderer Streifenwagen ein Fahrzeug ohne Kennzeichen verfolgte. In der Nacht hatte es einen Unfall gegeben, bei dem jemand Fahrerflucht begangen hatte. Einer Streife fiel etwas später das Fahrzeug ohne Kennzeichen auf – sie verfolgte es, um zu sehen, ob es die Flüchtigen sein könnten.

Als das Auto parkte und die Streife hinter dem Fahrzeug zum Stehen kam, passierte zunächst nichts. Die beiden Po­li­zis­t*in­nen stiegen aus, um nachzusehen, und fanden einen alkoholisierten Mann auf dem Beifahrersitz sowie einen weiteren Mann auf der Rückbank vor. Sie zerrten den Mann vom Beifahrersitz aus dem Auto. Dieser wehrte sich nicht. Er pustete ins Röhrchen und wies einen Wert von 1,7 Promille auf. In seiner Arbeitshose fanden die Be­am­t*in­nen einen Zollstock, ein Cuttermesser und einen Bleistift.

Der Mann, der in dieser Nacht auf dem Rücksitz saß, ist der Nebenkläger Petricia A., der weder Deutsch noch Englisch spricht. Er sei nach einem langen Arbeitstag und einigen Gläsern Wein erschöpft auf der Rückbank eingeschlafen. Der Aufforderung des Polizisten, herauszukommen und seine Hände zu zeigen, folgte er nicht. Die Hintertür ließ sich von außen nicht öffnen, also schlug der Polizist die Scheibe ein und verletzte sich dabei an der Hand. A. blieb drinnen und tat nichts. Derweil rückte polizeiliche Verstärkung an – erst ein Streifenwagen, dann ein zweiter mit zwei Hun­de­füh­re­r*in­nen, schließlich noch ein weiterer.

Polizistin beschreibt Kol­le­g*in­nen als „Hühnerhaufen“

Die Dienst­hun­de­füh­re­r*in­nen hätten den Eindruck gehabt, die Situation übernehmen zu müssen, rekapituliert der Richter in seiner Urteilsbegründung. Denn die Kol­le­g*in­nen vor Ort hätten sich ihnen als, Zitat einer Hundeführerin: „Hühnerhaufen“ dargestellt.

Die Polizist*innen, die von Anfang an dabei waren, führten die Kol­le­g*in­nen in die Situation ein – und erwähnten das Cuttermesser. War das für Jennifer S. der Grund, den Hund einzusetzen? Die Angeklagte hatte sich im Prozess nicht geäußert. Der Richter betonte aber, dass der alkoholisierte Fahrer keine Anstalten gemacht habe, das Messer einzusetzen. Auch habe es weder Anhaltspunkte für die Annahme gegeben, dass Petricia A. bewaffnet sei, noch habe dieser sich aggressiv verhalten. „Anders als hier mehrfach behauptet wurde, war die Situation nicht dynamisch“, sagt der Richter.

Jennifer S. führte ihren Diensthund an die hintere Autotür. „Zu diesem Zeitpunkt“, sagt der Richter, „standen alle Türen des Autos offen und es befanden sich acht Polizeibeamten und ein Praktikant vor Ort.“ Hätte es nicht mildere Mittel gegeben, den passiven A. aus dem Auto zu bekommen? Es kam noch eine weitere Streife dazu.

„Haixa“, so heißt der betreffende Polizeihund, sei ein „sehr guter Diensthund“, so zitiert der Richter einen Polizeizeugen. Haixa sei hervorragend trainiert, zuverlässig und gehorsam. Jennifer S. wies den Hund zunächst an, Petricia A. mit der Schnauze zu stoßen – zu diesem Zeitpunkt trug er noch einen Maulkorb. Als A. das Auto daraufhin nicht verließ, nahm sie den Maulkorb ab und wies den Hund an, zu beißen.

Es ist dem Gericht nicht erklärlich, dass die Polizisten, die später dazukamen, nicht wissen, was die Kollegen vorher schon versucht haben und was nicht

Hamburger Amtsrichter

Und das tat er. In den Oberarm, die Unterarme und Waden, er ließ auch nicht von A. ab, als dieser sich mit Tritten und Schlägen wehrte und schließlich aus dem Auto taumelte. Eine Polizistin brachte A. zu Boden, aber der Hund setzte noch nach, biss ihn in die Oberschenkelinnenseiten. Die Hundeführerin Jennifer S., die schon mehrfach an der Leine gerissen und den Hund zum Aufhören aufgefordert hatte, konnte ihn schließlich stoppen.

Zwei Operationen und eine Hauttransplantation

Ein Rettungswagen brachte A. ins Krankenhaus. Er war so schwer verletzt, dass er zweimal operiert werden musste. Einmal wurde dabei Haut transplantiert. S. muss ihm zusätzlich zu ihrer Haftstrafe 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Der Richter rügte noch das Kommunikationsverhalten der Polizist*innen: „Es ist dem Gericht nicht erklärlich, dass die Polizisten, die später dazukamen, nicht wissen, was die Kollegen vorher schon versucht haben und was nicht“, bemängelt er. Offenbar sei nicht übermittelt worden, dass niemand versucht habe, A. unter Einsatz einfacher körperlicher Gewalt aus dem Auto zu zerren. Selbst wenn es der Polizistin darum gegangen sei, A. wegen möglicher Fahrerflucht festzunehmen, sei das Beißen des Hundes weder erforderlich noch angemessen gewesen. „Wir sprechen hier von Kriminalität am unteren Rand.“

Am unteren Rand bleibt der Richter auch mit dem Strafmaß. Sechs Monate bis zehn Jahre stehen auf gefährliche Körperverletzung im Amt. Doch S. habe nicht böswillig gehandelt – sie habe situativ versagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verurteilte kann innerhalb einer Woche Berufung einlegen.

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4 Kommentare

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  • Es ist ein gutes Gefühl, dass auch mal gelegentlich ein Richter Courage beweist und eine*n Polizist*in verurteilt. Üblich ist bei deutschen Gerichten eher das Gegenteil.

  • Zitat: Das Hamburger Amtsgericht verurteilt eine Polizistin zu einer Haftstrafe

    Eine Bewährungsstrafe ist keine Haftstrafe. Bild kennt den Unterschied auch nicht.

    • @Tom T.:

      Eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, ist sehr wohl eine Haftstrafe, nur halt zur Bewährung. Wenn der/die Verurteilte sich während der Bewährung einer weiteren Straftat schuldig macht, oder den Auflagen nicht nachkommt, kann die Bewährung aufgehoben werden. Auch kann es dann zu einer Gesamtstrafe kommen, die nicht unbedingt auch wieder zur Bewährung ausgesetzt wird.

  • Interessanter Bericht; aber es wäre gut zu erfahren was die Konsequenzen für die Polizistin sind: wird sie aus dem Dienst entlassen? Oder wird sie weiter als Polizistin arbeiten, weil die Strafe nur auf Bewährung ist?