Bremen führt Hundeführerschein ein: Mehr Kopfarbeit für Zweibeiner
Wer sich in Bremen nun erstmals einen Hund anschafft, muss seine Kompetenz dafür nachweisen. Tierschützer*innen freuen sich. Bürokraten auch.
Prüfungsfrage: Sie gehen mit Ihrem Hund unangeleint spazieren und es kommt Ihnen eine Gruppe Kinder entgegengerannt. Was tun Sie? Zur Auswahl stehen vier Antworten: 1. Wenn Ihr Hund Kinder nicht beißt, können Sie ihn laufen lassen. 2. Ihr Hund hat einen relativ guten Gehorsam. Sie können ihn laufen lassen. 3. Sie rufen den Kindern zu, dass diese stehenzubleiben haben, da sonst bei dem Hund ein Jagdverhalten auslösbar wäre. 4. Sie leinen Ihren Hund an.
Die Frage ist eine von 35, die all diejenigen beantworten müssen, die sich seit dem 1. Juli 2026 in Bremen oder Bremerhaven einen Hund zulegen wollen. Die 35 Fragen bilden den theoretischen Teil des „Hundeführerscheins“, den der Stadtstaat eingeführt hat. Einen praktischen Teil gibt es auch: Hier müssen die angehenden Hundehalter*innen zeigen, dass ihr Hund auf Kommandos wie „Sitz“, „Bleib“ und auf einen „Rückruf“ hören und entspannt an der Leine gehen kann.
Wer also seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 aufgenommen hat, muss die Prüfungen nicht ablegen. Die betroffenen Ersthundehalter*innen müssen die theoretische Prüfung ablegen, bevor der Hund ins Haus kommt. Für die praktische Prüfung mit ihrem Hund haben sie dann ein Jahr Zeit.
Angestoßen wurde der Bremer Hundeführerschein von einem Vorfall im Jahr 2023, bei dem sich ein Rottweiler an der Weser von der Leine gerissen und ein sechsjähriges Mädchen mit Bissen in den Kopf schwer verletzt hatte. Die Bremer Innenbehörde begründet die neue Regelung mit der Einschätzung, dass „Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, eher in der Lage sind, ihre Hunde sicher zu führen. Der Hundeführerschein sorgt dafür, dass Halterinnen und Halter ihr Wissen über den Umgang mit dem Tier nachweisen.“
Pressestelle des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums
Bremen folgt mit der Einführung dem benachbarten Niedersachsen, wo weitgehend identische Regelungen seit 2013 gelten. Das Besondere am bremisch-niedersächsischen Hundeführerschein ist, dass er alle Hundehalter*innen in die Pflicht nimmt und nicht nur diejenigen, die bestimmte Hunderassen halten wollen.
Beispielsweise in Hamburg und Schleswig-Holstein gild dagegen eine Nachweispflicht nur für Halter*innen von gefährlichen Hunden – dazu zählen in Hamburg unter anderen Bullterrier und Rottweiler. Eine Debatte zum Thema gab es in Hamburg im Jahr 2022, als ein Hund auf dem Balkon einer Oma deren zweijährige Enkelin lebensgefährlich in den Hals biss.
Ob ein Hundeführerschein hilft, die Zahl an Beißvorfällen zu reduzieren, ist statistisch nicht belegt. In der Bremer Innenbehörde stützt man die neue Regelung nicht auf Zahlen: „Ziel der Neuregelung ist es, Risiken durch eine verbesserte Sachkunde zu verringern“, schreibt die Pressestelle.
Aus Niedersachsens zuständigem Landwirtschaftsministerium ist zu erfahren, dass keine Statistik zu den Effekten des Hundeführerscheins vorliegt: „Die Zahl der Hundebisse wird in Niedersachsen nicht zentral erfasst. Auch wird nicht jeder Hundebiss der zuständigen Behörde bekannt, da es keine rechtliche Verpflichtung gibt, Hundebisse zu melden.“ Weiter schreibt das Ministerium: „Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge liegt das Problem bei Beißvorfällen nicht bei den Hunden selbst, sondern am anderen Ende der Leine.“
Bei Tierschützer*innen ist das Echo auf Bremens Hundeführerschein positiv. Die Tierschutzorganisation Peta findet, „ein Hundeführerschein kann nicht nur Beißvorfällen vorbeugen, sondern auch nachhaltig Tierleid verhindern und Tierheime entlasten. Deshalb ist die bundesweit verpflichtende Einführung längst überfällig.“ Auch der Deutsche Tierschutzbund fordert einen verpflichtenden theoretischen Sachkundenachweis für Tierhalter*innen – nicht nur in Bezug auf Hunde, sondern in Bezug auf alle Haustiere.
Im Detail wird's knifflig
Weniger begeistert dürften die angehenden Hundehalter*innen selbst und die Gegner*innen von Bürokratie sein. Der Hundeführerschein mag im Grundsatz schnell zu verstehen sein, aber im Detail wird es knifflig: Gilt der Hundeführerschein aus Niedersachsen auch in Bremen? Muss man ihn beim Gassigehen mitführen? Muss jedes Mitglied eines Hundehaushalts den Hundeführerschein machen? Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung erlaubt? Wer darf die Prüfung abnehmen? Und nicht zuletzt: Wer überprüft das Ganze?
Die Bremer Innenbehörde beantwortet zwanzig dieser Fragen auf einer Website. Diese macht durch ihre bloße Existenz deutlich: Wer sich erstmals einen Hund anschaffen will, überlege sich das gut. Das gilt in Teilen auch für diejenigen, die bereits einen Hund haben – und noch einen wollen: Wer in den vergangenen fünf Jahren schon einen Hund für mindestens zwei Jahre besessen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt hat, muss mit einem neuen Hund nur noch den praktischen Teil absolvieren.
Andererseits hängt die Messlatte beim Theorietest nicht allzu hoch: Eine Handvoll gesunder Menschenverstand hilft da schon weiter. Also: Was tun wir, wenn uns beim Gassigehen eine Gruppe Kinder entgegengerannt kommt? Es stimmt Antwort Nummer vier: Wir leinen den Hund an.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 30 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert