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Polizeigewalt gegen Schü­le­r*in­nenAls niemand etwas beweisen konnte

Nach der Verkehrsschulung in einer vierten Klasse in Hamburg berichten Schü­le­r*in­nen von Misshandlungen durch eine Polizistin. Nachweisen kann man ihr nichts.

Die Fahrradprüfung in der vierten Klasse soll Schulkinder eigentlich spielerisch auf Sicherheit im Straßenverkehr vorbereiten. Im geschützten Raum sollen sie Verkehrsregeln lernen, außerdem ist es für viele der erste engere Kontakt mit einem Polizisten oder einer Polizistin. Letzteres wurde für Schü­le­r*in­nen der Grundschule Sternschanze in Hamburg zum traumatischen Erlebnis.

Der Vorfall liegt bereits zwei Jahre zurück – so lange zogen sich die Ermittlungen gegen die Polizistin hin, und so lange wollten die Eltern der betroffenen Kinder nicht an die Öffentlichkeit gehen. Vor wenigen Wochen wurden die Ermittlungen nun eingestellt.

„Meine Tochter hat mich nach Schulschluss angerufen und war total aufgelöst“, sagt Rani L., eine Mutter, gegenüber der taz. Die Polizistin sei handgreiflich gegenüber den Schü­le­r*in­nen geworden, habe sie angeschrien und beleidigt – so habe es L.s Tochter berichtet. Einem Kind habe die Polizistin auf die Finger geschlagen, einem anderen die Hand weggeschlagen, einem anderen auf den Fahrradhelm gehauen. Einem Mädchen habe sie gesagt „Du fährst so schlecht, du kannst es gleich lassen.“

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Einen Jungen habe sie von der Prüfung ausgeschlossen, weil er kein eigenes Fahrrad mitgebracht hatte, dabei sei vorher mit der Klassenlehrerin vereinbart worden, dass man Fahrräder teilen könnte. Einen anderen Jungen habe die Polizistin geschubst, sodass er fast vom Fahrrad gefallen wäre.

Schule bekommt kalte Füße

Die Eltern von drei Kindern erstatteten danach Anzeige gegen die Polizistin Verena B. Der Verdacht: Körperverletzung im Amt und Nötigung. Auch mit der Schulleitung suchten die Eltern das Gespräch. Sowohl die Klassenlehrerin als auch die Schulleiterin hätten die Beschwerden der Eltern sehr ernst genommen, berichtet Britta J., die Mutter des Jungen, der fast vom Fahrrad geschubst wurde. Sie habe ihren Sohn aus der Schule abholen müssen, weil er so geweint habe. „Er war völlig aufgelöst, so erlebe ich ihn sonst nie“, sagt J.

Auf Nachfrage der taz schrieb die Schulleiterin damals, über den Vorfall sei seitens der Klassenlehrerin transparent mit den Eltern kommuniziert worden – allerdings war die Lehrerin selbst bei der Fahrradprüfung nicht anwesend – und auch keine andere Lehrkraft. Kurze Zeit später bekam die Schule offenbar kalte Füße.

Die Schulleiterin teilte der taz mit, die Klassenlehrerin habe sich gegenüber der Polizistin für die ungesicherten Vorwürfe, die von der Schule per Mail an die Elternschaft kommuniziert worden waren, „aufrichtig entschuldigt“.

Ob die Anschuldigungen gegen die Polizistin berechtigt waren, ermittelt, wie immer in solchen Fällen, die Polizei selbst. Genauer: das Dezernat Interne Ermittlungen der Innenbehörde. Die dort arbeitenden Kol­le­g*in­nen kamen nun zu dem Schluss: Alles in Ordnung, Verena B. habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Ein Sprecher der Polizei teilt auf Nachfrage mit: „Frau B. ist weiterhin als Verkehrslehrerin tätig.“

Zumindest im Fall des Jungen, der angab, die Polizistin habe ihn fast vom Fahrrad geschubst, lassen die Ermittlungen jedoch Fragen offen, denn die Polizei hat ihn nie zu dem Vorfall angehört. Bereits aus der Anzeige sei nicht hervorgegangen, ob der Junge durch das Schubsen zu Boden gefallen sei oder sich sonst irgendwie verletzt haben könnte, gibt die Staatsanwaltschaft im Schreiben über die Einstellung des Verfahrens an.

Dass im Nachhinein von den Behörden nichts kam – keine Entschuldigung oder zumindest Nachfragen – findet die Mutter wirklich schwach

Für Körperverletzung im Amt gebe es somit keine Anhaltspunkte. „Auch die weiteren Ermittlungen konnten nicht klären, dass es bei Ihrem Sohn zu Beeinträchtigungen gekommen ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Wie auch? Dafür hätte die Polizei den Jungen wohl befragen müssen.

Was den Vorwurf der Nötigung betrifft, sei der Kontext des Schubsens in der Ermittlung zu unklar geblieben. „Es konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden, in welchem Kontext es zu dem Schubsen gekommen sein und zu welchem Verhalten die Beschuldigte Ihren Sohn hierdurch bewegt haben soll“, so die Staatsanwaltschaft.

Die Angaben des Kindes gegenüber seiner Mutter und der Klassenlehrerin hätten sich zudem widersprochen: In der Anzeige habe Britta J. angegeben, die Polizistin habe ihren Sohn noch vor dem Losfahren entgegen der Fahrtrichtung geschubst. Gegenüber der Klassenlehrerin gab der Junge jedoch an, vom Rad geschubst worden zu sein, als er bereits am Fahren war.

„Auf dieser Grundlage konnte weder die konkrete Situation rekonstruiert werden, noch kann nachvollzogen werden, mit welcher Intention dies erfolgt ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Schockierendes Erlebnis

Die Mutter Britta L. ärgert sich über diese Argumentation. Es sei allgemein bekannt, dass Betroffene von Gewalt mitunter Angaben machten, die sich in Details unterschieden – zumal ihr Sohn damals erst zehn Jahre alt war. „Für ihn war es total schockierend, von einer Polizistin so angegangen zu werden“, sagt J. Auch, dass im Nachhinein von den Behörden nichts kam – keine Entschuldigung oder zumindest Nachfragen – findet sie „wirklich schwach“.

Die Staatsanwaltschaft gibt auf Nachfrage an, den Jungen nicht befragt zu haben, weil sich schon bei der Anzeige kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben habe. Es seien in dem gesamten Ermittlungsverfahren insgesamt acht Personen befragt worden – sechs Kinder, die Klassenlehrerin und ein Polizei-Verkehrslehrer, der zusammen mit Verena B. im Einsatz gewesen war. Ein strafbares Verhalten habe B. nicht nachgewiesen werden können.

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14 Kommentare

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  • In meiner Grundschulzeit (1970er) fand sowas in einer einwöchigen Veranstaltung in einer Art Landjugendheim mit eigenem Verkehrsübungsplatz statt. Fahrräder wurden natürlich gestellt und es war neben einem Polizisten, der die Regeln erklärt hat natürlich Lehrer und einige Eltern dabei. Hat letztlich allen Spass gemacht.



    Da wir einer der geburtenstärksten Jahrgänge waren dürfte der Spass schon einiges gekostet haben. Da kann man auch sehen, dass man den Kindern heute wenig Wert zumisst.

  • Das ist das übliche "deutsche Muster", Jugendliche werden nicht ernst genommen, deswegen natürlich auch nicht als Zeugen befragt. Die löbliche Ausnahme ist hier nur, daß zumindest die Eltern ihre Kinder ernst genommen haben, das kommt selten genug vor.

  • Auch wenn es lange her ist kann ich mich daran erinern.



    Bei mir waren Lehrer dabei.

    Was ich aber nicht verstehe ist, daß die aussage mehrerer Kinder kein Nachweis sein soll.



    Soll doch ein Richter bitte entscheiden in wie weit er den Kindern glauben schenken kann.

    Das hat für mich den größten Beigeschmack, neben dem, daß keine Lehrkraft mit dabei war.

    • @Jan Hünerasky:

      Ich habe es erst überlesen.

      Sie haben völlig recht, das ist seltsam, dass überhaupt keine Lehrer anwesend waren.

  • Da müsste doch eigentlich immer eine Lehrkraft mit dabei sei. Wenn bisher nicht, dann ab jetzt.

  • Es gibt doch eine ganze Schulklasse an Zeugen, die sie entweder be- oder entlasten könnten. So viel Material steht in Mishandlungsfällen doch seltenst zur Verfügung. Wie kann es da sein, dass sich nichts nachweisen oder widerlegen lässt? Also außer, man will es nicht, wie so oft wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt.

  • Anscheinend waren weder Eltern noch Lehrer oder andere Erwachsene anwesend. Und auch von Zeugnis durch weitere Kinder steht zu den einzelnen Anschuldigungen nichts im Artikel. Heftiges Weinen tritt bei den Kleinen gerne auch auf, wenn sie sich verbal angemacht fühlen. Nur läuft das nicht unter Körperverletzung noch sonst was Justiziablem. Schon gar nicht ohne klare Angaben und Zeugen.

    • @uwe:

      Es geht ja auch nicht unbedingt um Justiziables, sondern darum, dass die Polizistin sich gegenüber den Schülern unangemmessen verhalten hat.

  • Das schafft Vertrauen in die Polizei. Ansonsten rate ich nur, sofort einen Anwalt zu kontaktieren. Der Rechtsstaat existiert nur in bestimmten Grenzen.

  • Die Aussagen von Kindern werden nicht ernst genommen.



    Das ist nicht neu. Dass diese Polizistin nach der Vielzahl von Beschuldigungen, von denen ja wohl nicht alle gelogen sein können, weiterhin mit Kindern arbeiten darf, ist für sich gesehen schon ein Skandal.



    Man kann auch ohne Verurteilung der Polizistin davon ausgehen, dass sie für diese Tätigkeit offensichtlich ungeeignet. Ist. Ihren Ruf wird das sicher nicht verbessern.

  • Das hört sich für mich an, als wäre die Polizistin mit der Klasse komplett überfordert gewesen. Das ordne ich nicht der Polizeigewalt zu.



    Die Frage ist für mich eher, warum keine Lehrkraft der Schule dabei war, um die Klasse zu beaufsichtigen und ggf. für Ordnung zu sorgen.

    • @MK:

      Und weil niemand dabei war rechtfertigt dass die eventuellen Übergriffe der Polizistin?



      Ach und weil sie überfordert war, darf sie schubsen, schlagen und Kinder anbringen?

      Die Frage, die sie stellen sollten, ist warum diese Frau überhaupt als Polizistin arbeiten darf?

      • @Barnie:

        Da interpretieren Sie jetzt aber auch ganz schön viel rein in MKs Beitrag.

  • Es kann und darf eigentlich nicht sein, dass keine Lehrkraft anwesend ist.