Prozess wegen tödlicher Polizeigewalt: Neun Polizisten wegen lebensgefährlicher Fixierung angeklagt
Eine Gruppe von Polizisten steht ab Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Sie sollen einen Geflüchteten auf lebensgefährliche Art gefesselt haben.
Foto: Martin Möller/Funke Foto Service/imago
dpa/taz | Knapp zweieinhalb Jahre nach dem Tod eines Flüchtlings aus Guinea in Mülheim an der Ruhr müssen sich neun Polizeibeamte ab Mittwoch in Duisburg vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung im Amt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, den Flüchtling bei einem Einsatz am 6. Januar 2024 an Händen und Füßen gefesselt und beide Fesselungen anschließend mit Kabelbindern auf dem Rücken verbunden zu haben.
Diese Art der Fixierung war laut Anklage nicht gerechtfertigt und potenziell lebensgefährlich. Der Flüchtling war nach einem Herzinfarkt und weiteren Komplikationen im Rettungswagen gestorben. Eine Schuld an seinem Tod tragen die Polizisten laut Anklage nicht.
Der 26-jährige Mann aus Guinea war nach einem Polizeieinsatz in einer kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung in Mülheim an der Ruhr gestorben. Er soll randaliert und sich einem Bericht zufolge weder beruhigen noch fesseln lassen haben. Daher hätten die Polizisten einen Elektroschocker eingesetzt, hieß es im Januar 2024.
Der Einsatz des „Distanzelektroimpulsgeräts“ habe zweimal keine Wirkung entfaltet, teilte im März 2026 ein Sprecher des Gerichts mit. Die Angeklagten hätten den Mann an Händen und Füßen gefesselt und die Fesseln mit Kabelbindern verbunden. Den Angeklagten soll dabei bewusst gewesen sein, dass diese Art der Fesselung in Bauchlage mit zusätzlicher Verbindung „abstrakt lebensgefährlich, unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt“ gewesen sei.
Im Rettungswagen sei der Mann „an einem Kombinationsgeschehen aus einem lagebedingten Erstickungstod und einem frischen Herzinfarkt“ verstorben, hieß es weiter in der Gerichtserklärung. Der Tod sei durch einen akuten Kokaineinfluss, einen akuten Erregungszustand und eine bestehende Lungenerkrankung begünstigt worden.
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