Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg: Neue Hallen nur noch mit Solardach
Ab 2022 ist Photovoltaik für Neubauten in Baden-Württemberg verpflichtend. Zunächst nur für Gewerbe-Immobilien, Wohnhäuser sollen folgen.
Das vom grünen Minister Franz Untersteller geführte Umweltressort will eine solche Pflicht später auch für Wohngebäude etablieren und nennt die Entscheidung daher einen „Einstieg in die allgemeine PV-Pflicht“. Die einstweilige Beschränkung auf Nichtwohngebäude war lediglich ein politischer Kompromiss zwischen den Grünen, die gerne sofort alle Gebäude aufgenommen hätten, und der CDU, die eine Baupflicht grundsätzlich kritisch sieht. Aus sachlichen Gründen gebe es keinen Grund, die Regelung nicht auch auf Wohngebäude zu übertragen, heißt es im Umweltministerium.
Auf kommunaler Ebene war Tübingen im Juli 2018 mit der Einführung einer Solarpflicht für alle Neubauten bundesweiter Vorreiter. In den Nachbarländern ist Wien führend, wo jetzt im Rahmen einer Novelle der Bauordnung eine PV-Pflicht für alle neuen Gebäude geschaffen werden soll, nachdem es eine solche für Industriebauten schon gibt.
In Baden-Württemberg soll das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden. Das Umweltministerium nennt die entsprechende Kabinettsentscheidung „bahnbrechend“, sie sei „innovativ und mutig“. Im Nichtwohnbereich, also zum Beispiel auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern, gebe es „ein enormes Flächenpotenzial“, sagt Minister Untersteller. So werde „Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit“.
Novelliertes Klimaschutzgesetz
Bislang hat unter den Bundesländern allein Hamburg eine solche PV-Pflicht beschlossen. Allerdings wird diese in der Hansestadt erst ab 2023 gelten, weshalb Baden-Württemberg davon ausgeht, das erste Bundesland zu sein, das tatsächlich loslegt.
Nach dem Hamburger Gesetz, das bereits in Kraft ist, haben Eigentümer von Gebäuden, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt, „sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf der Dachfläche errichtet und betrieben werden“. Ab 2025 gilt die Pflicht dann zudem „bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes“. Wer nicht selbst in eine Solaranlage investieren möchte, kann das Dach auch einem Dritten überlassen.
In Hamburg wie in Baden-Württemberg ist die PV-Pflicht Teil eines novellierten Klimaschutzgesetzes. In Baden-Württemberg soll auch das Thema Wärmeversorgung darin verstärkt berücksichtigt werden. Die rund 100 großen Städte und Kommunen, in denen etwa die Hälfte der Baden-Württemberger leben, sollen daher verpflichtet werden, eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen.
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