Petition zu unfairer Rentenzahlung: Keine Rente mehr für den toten Ex
Eine Rentnerin erhält weniger Rente, weil sie den Versorgungsausgleich für ihren Ex-Mann zahlen muss – obwohl dieser verstorben ist.
Margitta Lüdtke aus der Kleinstadt Frankenthal in Rheinland-Pfalz hat mit dem Internet eigentlich wenig am Hut. Auch das Phänomen „Online-Petition“ entdeckte sie eher durch Zufall. Als sie sah, für was Bürger:innen sich dort einsetzen – zum Beispiel gegen Barschließungen oder auch für mehr Hundeauslaufstellen –, wollte sie ebenfalls aktiv werden. Ihr Anliegen ist jedoch etwas komplizierter: Es geht um ihre Rente. Die Pfälzerin zahlt Geld an ihren Ex-Mann, der mittlerweile verstorben ist.
Werden Ehen geschieden, tritt der Versorgungsausgleich in Kraft. Er sorgt dafür, dass während der Ehe erworbene Versorgungsansprüche (zum Beispiel für Renten) gleichmäßig auf beide Ex-Partner:innen aufgeteilt werden. Die Ansprüche beider Eheleute werden einander angeglichen, indem beide die Hälfte an die jeweils andere Partei abtreten. Der Gedanke dahinter ist, dass während der Ehe geleistete Tätigkeiten wie Pflege-, Erziehungs- und Bildungsarbeit unbezahlt sind und nicht steuerlich erfasst werden.
Deshalb entstehen daraus auch keine Rentenansprüche. Im Falle einer Trennung kann das zu Altersarmut führen. Der 1976 eingeführte Versorgungsausgleich sollte dies besser regeln. Damals betraf das Gesetz hauptsächlich Frauen, die nicht als Verliererinnen aus einer „Einverdienerehe“ gehen sollten. Im Fall von Margitta Lüdtke sind die Verhältnisse umgedreht: Während ihrer Ehe verdiente sie mehr Geld als ihr Ehemann.
Nach ihrer Trennung 1981 entschied das Familiengericht, dass sie einen Teil ihrer Rentenansprüche abtreten muss. Margitta Lüdtke fällt noch unter die alte Gesetzesregelung, bei der die Hälfte dessen, was sie mehr verdient hat, an ihren Ex-Mann geht. Als dieser 2017 verstarb, war sie sich sicher, dass mit seinem Ableben auch ihre Rentenabgaben enden würden. Doch dem war nicht so, sie muss weiterhin die Abgaben zahlen. Das führt dazu, dass sie jährlich 1.000 Euro weniger Rente erhält.
Niemand scheint von dem Geld zu profitieren
Frau Lüdtke ist schockiert. Sie versteht die Regelung nicht, denn niemand scheint von ihrem Geld zu profitieren. Auch die Hinterbliebenen können die Rentenpunkte nicht erben, das ist zivilrechtlich nicht möglich. Stattdessen geht das Geld an den zuständigen Versorgungsträger. Nach dem Tod bleiben Rentenkontos dort bestehen.
Müssen etwa nach dem Ableben Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten gezahlt werden, wird das Geld aus diesem Topf verwendet. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, geht das Geld an den Versorgungsträger. In den meisten Fällen sind die Betroffenen damit einverstanden, ihre Rente zu teilen, um dem oder der Ex ein Auskommen zu ermöglichen. Doch die Fortführung der Zahlung nach dem Ableben empfinden die meisten als unfair.
Schon vor Margitta Lüdtkes Petition gab es Versuche, gegen das Gesetz vorzugehen. So berichtet die B.Z. von einem Berliner Rentner, der es bereits geschafft hat, das Geld einzuklagen. Damit dies funktioniert, muss der Versorgungsausgleich nach altem Recht, also von vor 2009, erfolgt sein. Zudem muss sich der Wert der Rente geändert haben, zum Beispiel durch eine Mütterrente. Auf Margitta Lüdtke scheint all dies jedoch nicht zuzutreffen. Ein Richter des Familiengerichts hat ihr von einem Verfahren abgeraten.
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