piwik no script img

Petition zu unfairer RentenzahlungKeine Rente mehr für den toten Ex

Eine Rentnerin erhält weniger Rente, weil sie den Versorgungsausgleich für ihren Ex-Mann zahlen muss – obwohl dieser verstorben ist.

Im Alter für den toten Mann bezahlen – willkommen in Deutschland Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Margitta Lüdtke aus der Kleinstadt Frankenthal in Rheinland-Pfalz hat mit dem Internet eigentlich wenig am Hut. Auch das Phänomen „Online-Petition“ entdeckte sie eher durch Zufall. Als sie sah, für was Bürger:innen sich dort einsetzen – zum Beispiel gegen Barschließungen oder auch für mehr Hundeauslaufstellen –, wollte sie ebenfalls aktiv werden. Ihr Anliegen ist jedoch etwas komplizierter: Es geht um ihre Rente. Die Pfälzerin zahlt Geld an ihren Ex-Mann, der mittlerweile verstorben ist.

Werden Ehen geschieden, tritt der Versorgungsausgleich in Kraft. Er sorgt dafür, dass während der Ehe erworbene Versorgungsansprüche (zum Beispiel für Renten) gleichmäßig auf beide Ex-Partner:innen aufgeteilt werden. Die Ansprüche beider Eheleute werden einander angeglichen, indem beide die Hälfte an die jeweils andere Partei abtreten. Der Gedanke dahinter ist, dass während der Ehe geleistete Tätigkeiten wie Pflege-, Erziehungs- und Bildungsarbeit unbezahlt sind und nicht steuerlich erfasst werden.

Deshalb entstehen daraus auch keine Rentenansprüche. Im Falle einer Trennung kann das zu Altersarmut führen. Der 1976 eingeführte Versorgungsausgleich sollte dies besser regeln. Damals betraf das Gesetz hauptsächlich Frauen, die nicht als Verliererinnen aus einer „Einverdienerehe“ gehen sollten. Im Fall von Margitta Lüdtke sind die Verhältnisse umgedreht: Während ihrer Ehe verdiente sie mehr Geld als ihr Ehemann.

Nach ihrer Trennung 1981 entschied das Fami­lien­gericht, dass sie einen Teil ihrer Rentenansprüche abtreten muss. Margitta Lüdtke fällt noch unter die alte Gesetzesregelung, bei der die Hälfte dessen, was sie mehr verdient hat, an ihren Ex-Mann geht. Als dieser 2017 verstarb, war sie sich sicher, dass mit seinem Ableben auch ihre Rentenabgaben enden würden. Doch dem war nicht so, sie muss weiterhin die Abgaben zahlen. Das führt dazu, dass sie jährlich 1.000 Euro weniger Rente erhält.

Niemand scheint von dem Geld zu profitieren

Frau Lüdtke ist schockiert. Sie versteht die Regelung nicht, denn niemand scheint von ihrem Geld zu profitieren. Auch die Hinterbliebenen können die Rentenpunkte nicht erben, das ist zivilrechtlich nicht möglich. Stattdessen geht das Geld an den zuständigen Versorgungsträger. Nach dem Tod bleiben Rentenkontos dort bestehen.

Müssen etwa nach dem Ableben Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten gezahlt werden, wird das Geld aus diesem Topf verwendet. Doch auch wenn dies nicht der Fall ist, geht das Geld an den Versorgungsträger. In den meisten Fällen sind die Betroffenen damit einverstanden, ihre Rente zu teilen, um dem oder der Ex ein Auskommen zu ermöglichen. Doch die Fortführung der Zahlung nach dem Ableben empfinden die meisten als unfair.

Schon vor Margitta Lüdtkes Petition gab es Versuche, gegen das Gesetz vorzugehen. So berichtet die B.Z. von einem Berliner Rentner, der es bereits geschafft hat, das Geld einzuklagen. Damit dies funktioniert, muss der Versorgungsausgleich nach altem Recht, also von vor 2009, erfolgt sein. Zudem muss sich der Wert der Rente geändert haben, zum Beispiel durch eine Mütterrente. Auf Margitta Lüdtke scheint all dies jedoch nicht zuzutreffen. Ein Richter des Familiengerichts hat ihr von einem Verfahren abgeraten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

20 Kommentare

 / 
  • nun ja, er hat versucht, ne Frau als noch dümmer hinzustellen. Normalerweise reicht das ja auch.

  • Rentenanwartschaften sind doch stets ein Glücksspiel. Man sammelt sie in der Zeit der Erwerbstätigkeit und hofft dann auf ein möglichst langes Leben.

    Hier "zahlt" Frau Lüdtke momentan nix, sondern sie hat einen Teil ihrer Anwartschaften im Zuge der Scheidung verloren. Insoweit ist doch alles in Ordnung.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    So funktioniert das Rentensystem halt. Ob meine ExFrau noch lebt, der ich auch Rentenpunkte abgeben musste, weiß ich nicht. Wenn ja, bekommen das Geld alle anderen Rentner. Das nennt man Topf.

    • @4813 (Profil gelöscht):

      Danke - daßse des dem Tropf di taz mal reingerieben haben - anschließe mich.

      kurz - Recherche - das den tazis unbekannte Wesen. Fröhliche Urständ!



      &



      Vermutlich reichen die Wände auch im neuen TAZ-Gebäude nicht aus für die:



      Goldener-Griff-ins-Klo-Plaketten - 👻 -



      Allein diese Woche - drei satte Treffer!

      Na Mahlzeit

  • Mh, ein irgendwie schlecht recherchierter oder schlecht aufbereiteter Artikel.



    Wenn ich den richtig lese, wurde die Ehe 1981 geschieden - damit bekamen Frau Lüdtke und ihr Ex-Mann jeweils die Hälfte der während der Ehejahre angesammelten Rentenpunkte. Da Frau Lüdtke offenbar mehr verdiente, hat sie also auch mehr in den gemeinsamen Topf geworfen, beide haben genau so viel aus dem Topf bekommen.



    Nun ist der Ex-Mann gestorben, sein Rentenanspruch erlischt. Das ist immer so beim Tod. Wenn ich zwei Monate nach Renteneintritt sterbe, bekommt mein ehemaliger Arbeitgeber auch nicht einen Teil seiner für mich gezahlten Beiträge wieder..... Weil damit eben nur ANSPRÜCHE bezahlt wurden, die wegen Ableben nicht mehr eingelöst werden konnten.



    Frau Lüdtke zahlt auch nix an ihren verstorbenen Mann, sie hat ihm 1981 aufgrund des geltenden Scheidungsrechts die Hälfte ihrer Ansprüche abgegeben (und dafür die Hälfte seiner Ansprüche erhalten und behält sie auch nach seinem Tod).



    Ich wünsche Frau Liedtke ein langes Leben, denn dann bekommt sie für ihre Rentenpunkte auch noch lange Geld :-).



    Und dem taz Autor wünsche ich eine Fortbildung in Rentenrecht, dann könnte er objektiv und über den konkreten Fall hinaus über das Thema berichten....

    • @xriss:

      sehr schön erklärt.

    • @xriss:

      Ich denke auch, dass hier im Artikel ein Mangel an grundlegendem Verständnis der Rentesystematik vorliegt. Das macht auch die völlig unpassende Unterschrift unter dem Foto deutlich: "Im Alter für den toten Mann bezahlen – willkommen in Deutschland". So als hätte man einen großen Skandal beschrieben.

      • @Karl B:

        anschließe mich meinen Vorrednern.

        kurz - Vorsichtig ausgedrückt - lausig.



        Suboptimal •

        unterm—— Immergriiens



        Kongo-Kobold - Annalena - gleiches Kaliber - Nix auf Tasche - Aber schwer auf dicke Hose! Peinlich - Kein Ausdruck

  • Finanz- und Wirtschaftsthemen liegen euch echt nicht liebe tazler...

    Der Versorgungsausgleich findet zum Zeitpunkt der Scheidung statt. Es werden die jeweiligen Rentpunkte ausgeglichen. Niemand "zahlt" den Versorgungsausgleich (außer der Rentenkasse). Und genau so wie der profitierende Rentner bei vorzeitige Ableben des Ex seine Rente nicht gekürzt bekommt, so bekommt der, der die Rentpunkte zur Scheidung abgab diese nicht zurück. Das ist im Einzelfall doof, aber eben auch gerecht

  • Wie ist es eigentlich im umgekehrten Fall, sprich: wenn der/die Hauptverdiener*in zuerst stirbt. Wird dann dem/der Empfänger*in auch die Rente entsprechend gekürzt?



    Falls ja, wäre die aktuelle Regelung wirklich ein Skandal; falls nein finde ich sie nur fair.

    • @Kaceyn:

      M. W. - ist letzteres der Fall.



      & btw but not only -

      RECHENGRÖSSE & • da wird nix -



      “Abgezogen“ - kerr.

  • Ach was! Mal genderneutral - Gelle!

    “ Petition zu unfairer Rentenzahlung



    : Keine Rente mehr für den toten Ex



    Eine Rentnerin erhält weniger Rente, weil sie den Versorgungsausgleich für ihren Ex-Mann zahlen muss – obwohl dieser verstorben ist.“

    kurz - Das gilt umgekehrt auch - 😱 -

  • Wenn einer der Ehepartner vor dem eigenen Rentenbezug verstirbt, kann der andere den Versorgungsausgleich rückgängig machen.

    • @Peter Weyers:

      Ergänzung: Der Versorgungsausgleich wird auch rückgängig gemacht, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung nicht länger als 3 Jahre bezogen hat (§ 37 Versorgungsausgleichsgesetz).

    • @Peter Weyers:

      Gute Info.

      Löst aber das oben geschilderte Problem nicht.



      Es ist doch mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen, wieso der Versorgungsausgleich auch nach dem Tod der Person weiter gelten soll. Jedenfalls wurde im Artikel nichts genannt.

      Gut, dass eine Frau sich wehrt, sonst würden übliche Vorurteile laufen.

      • @fly:

        Mal short cut soviel.

        Da wird nix abgezogen - das ist eine Rechengröße - Nothing else.

        unterm——- erheiterndes zu —-



        Frauen - das liebe Geld & besonders bei



        Versorgung&Ausgleich - gern näher:



        Ein andermal - 😂 -

      • @fly:

        Die Rentenversicherung übernimmt das Risiko. Beide Risiken.

        Wenn der Mann als erster stirbt, kassiert sie weiter. Wenn die Frau als erste stirbt, zahlt sie weiter.

        Da Frauen länger leben, häufiger Empfängerinnen solcher Zahlungen sind und in Ehen auch noch in der Mehrzahl die Jüngeren, halte ich es für recht unwahrscheinlich, dass die Rentenversicherung über alle solchen Fälle ein Plus macht.

        • @Huck :

          Beitrag wurde entfernt.



          Die Moderation

          • @Lowandorder:

            Ach was! Nettikettiert. Vom Feinsten.

            Wo sprang - der Kettenknopf denn an?



            Wg Kritik an lausig Beiträgen?



            Zutreffend - aber nicht gern gehört!



            Nun ist aber allgemeiner Konsens hier im around - das mit Rente Versorgung & Ausgleich - unverstanden leblos wie ne ahl Leich.



            Oder drückte euch genderneutral doch arg der Schuh?!



            Doch was ich zu Frauens erzählt dazu.



            Ist echt aus dem Leben & kaan Schmuh!

            kurz - Wer sojet derb Schmonzes coram publico hett vorjesohlt.



            Der wird völlig zu recht - Kielgeholt.



            So wie ist’s unter ehrlich Seeleut Brauch



            Und genauso - kommt es auch - 😂 -

  • Zitat: Werden Ehen geschieden, tritt der Versorgungsausgleich in Kraft. Zitatende

    Es gibt auch Scheidungen, die ohne einen Versorgungsausgleich enden.