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Organisationen fordern LieferkettengesetzDrei Gründe für mehr Regulierung

64 NGOs fordern gemeinsam, dass Unternehmen für Menschenrechts­verletzungen bei ihren Zulieferern haftbar gemacht werden. Was würde es helfen?

Moahe ist neun und arbeitet in der Elfenbeinküste bei der Kakaoernte mit Foto: dpa

Berlin taz | Frankreich, Großbritannien, die Niederlande haben sie – Gesetze, nach denen Unternehmen keine Kinderarbeit, keine moderne Sklaverei zulassen dürfen, Menschenrechte weltweit achten müssen. Und Deutschland? Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagt, „die Wirtschaft hat den Menschen zu dienen und nicht umgekehrt“ – doch sie steuert das wenig.

Zu wenig aus Sicht von 64 Organisationen, darunter das katholische Hilfswerk Misereor, die Entwicklungsorganisation Oxfam, der Umweltverband BUND und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Diese forderten am Dienstag gemeinsam ein Lieferkettengesetz. Damit könnten Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltfrevel im Ausland haftbar gemacht werden. Wie würde das gehen?

Beispiel 1: Der deutsche Chemiekonzern BASF bezieht jedes Jahr Platin im Wert von rund 600 Millionen Euro aus der Marikana-Mine in Südafrika, um Abgaskatalysatoren für die deutsche Autoindustrie zu beschichten. Im August 2012, schon damals war BASF Großkunde, wurden dort 34 Beschäftigte erschossen, die für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen gestreikt hatten. Bis heute leben rund 30.000 Arbeiter rund um die Mine ohne Strom, fließendes Wasser oder Sanitäranlagen. Die Brunnen führten aufgrund des enormen Wasserverbrauchs beim Platin­abbau oft tagelang kein Wasser. Die Initiative meint: Wäre das Platin mangelhaft, hätte BASF dies „allein aus Haftungsgründen gegenüber seinen Kunden“ kaum hingenommen. Aber die Produktionsbedingungen? Die müssten mit einem Lieferkettengesetz „ähnliche Bedeutung“ bekommen. Was das genau heißt?

Kinderarbeit im Fokus

Beispiel 2: Kakao für Schokolade kommt zum Großteil aus Westafrika, vor allem aus der Elfenbeinküste und Ghana. Dort schuften rund zwei Millionen Kinder, sie schleppen zu schwere Kakaosäcke, versprühen Pestizide ohne Schutzkleidung, verletzen sich immer wieder, weil sie mit Macheten arbeiten. Dabei versprachen schon vor knapp zwanzig Jahren Kakao- und Schokoladenhersteller, bis 2005 „die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beenden“. Heute, erklärt die Initia­tive, strebten die Schokoladenhersteller nur an, die Kinderarbeit bis 2020 um 70 Prozent zu reduzieren. Mit einem Lieferkettengesetz müssten Süßwarenhersteller zunächst klären, wie groß das Risiko ist, dass Kinder für sie arbeiten, Gegenmaßnahmen ergreifen und darüber berichten, was diese bringen.

Firmen müssen gegensteuern. Sonst gibt es Bußgelder, öffentliche Aufträge fallen weg

Denn: Alle großen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind oder Geschäfte tätigen, sollen die Auswirkungen auf Menschenrechte, die Belange der Beschäftigten und die Umwelt ermitteln, dann gegensteuern und öffentlich machen, wie gut sie dabei sind. Wenn sie sich weigern, soll es Bußgelder geben oder den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Bundesregierung fragt lieber freundlich nach

Beispiel 3: Anfang 2019 brach in einer Eisenerzmine nahe der Stadt Brumadinho im Südosten von Brasilien der Damm eines Rückhaltebeckens für Bergbauabfälle. Eine giftige Schlammlawine rollte über Teile der Anlage und benachbarte Siedlungen hinweg. 246 Menschen starben, ein Fluss wurde verseucht. Kurz vor dem Unglück hatten Mitarbeiter der brasilianischen Tochter des TÜV Süd die Rückhaltebecken noch geprüft und für sicher befunden. Im Mai sah es dann ein brasilianisches Gericht als erwiesen an, dass der TÜV von den Sicherheitsmängeln gewusst, diese jedoch verschleiert habe, um Verträge mit dem Bergbaukonzern Vale nicht zu gefährden.

Gäbe es das Lieferkettengesetz, müsste TÜV Süd dafür sorgen, dass sein brasilianisches Tochterunternehmen Sorgfaltspflichten einhält. Und falls nicht, könnten Betroffene eine Zivilklage gegen TÜV Süd in Deutschland einreichen.

Die Bundesregierung scheut sich allerdings vor verbindlichen Vorgaben. Sie lässt derzeit 1.800 Unternehmen befragen, wie gut sie bereits auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen achten. Erst wenn die Umfrage ergibt, dass mehr als die Hälfte der Firmen dabei Mängel haben, sollen weitere Schritte geprüft werden.

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4 Kommentare

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  • "Die Bundesregierung scheut sich allerdings vor verbindlichen Vorgaben. Sie lässt derzeit 1.800 Unternehmen befragen, wie gut sie bereits auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen achten." - und alle rufen: "Natüüüürlich achten wir darauf!"

  • "menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten"



    "Schäden an Mensch und Umwelt"



    Nach welcher Bemessungsgrundlage soll das passieren? Ohne diese birgt das erhebliche juristische Risiken.

    Erlaubt das Vertragsrecht überhaupt Haftung für Handlungen Dritter?



    Wie stellen sich die Personen die lokale Zwangsumsetzung denn genau vor?

    Ich glaube nicht, dass die Besserung von Menschenrechten von außen umsetzbar ist.



    Jede Besserung oder Revolution musste selber vom Proletariat erzwungen werden, weil nur das Proletariat genau um die ökonomischen Handlungsmöglichkeiten weiß. Deshalb schrotten übrigens Nichtproletarier bei Zwangsübernahme meist die Wirtschaft, weil die sich nicht auskennen mit den Wirtschaftsvorgängen.

  • Sehr gute Idee ! Aber bei der Politik des Nur-Ankündigens von Merkel wohl ohne Aussicht auf Verwirklichung!

  • Ich bestelle immer außerhalb von Amazon(ien) - reicht das?