Neues Krankenkassengesetz: Tiefer in die Kasse greifen
Am Freitag stellte Gesundheitsministerin Warken im Bundestag ihre Pläne zur Gesundheitsreform vor. Es hagelt Kritik der Opposition und im Bundesrat.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
„Sie haben sich grob verschätzt“, wirft Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, als er am Rednerpult steht. Das Gesundheitsministerium sei im laufenden Jahr von unrealistisch niedrigen Ausgaben ausgegangen. Trotz „verheerendem Kahlschlag“ ließen sich Beitragserhöhungen jetzt nicht mehr verhindern, fürchtet Dahmen.
Das Gesundheitsministerium geht in diesem Jahr von 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben aus als bislang geplant. Damit ergibt sich im nächsten Jahr – trotz Sparpaket – eine neue Finanzierungslücke von 2,5 Milliarden Euro.
Warken will das Gegenteil: Die Krankenkassenbeiträge sollen nicht weiter steigen, dieses Ziel hat die Gesundheitsministerin ausgegeben. Am Freitag stellte sie im Bundestag ihr „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ vor, das eigentlich noch vor der Sommerpause am 10. Juli durch das Parlament gepeitscht werden soll.
Tausende gingen auf die Straße
„Wir wollen die Bürger entlasten“, betont Ministerin Warken vor dem Plenum im Reichstagsgebäude. Sie wolle Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen wieder ins Gleichgewicht bringen. Damit wolle die Regierung verhindern, dass die Beiträge immer weiter steigen.
„Glauben Sie wirklich, dass weniger Geld am Ende mehr Personal bedeutet?“, fragt Stella Merendino (Die Linke), die selbst gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin ist. Warkens Gesetz beruhe auf der Annahme, dass Gesundheitsarbeiter:innen immer weiter belastet werden könnten. „Diese Menschen können einfach nicht mehr, sie haben Grenzen“, sagt Merendino. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Tariferhöhungen nicht mehr vollständig refinanziert werden können. Dagegen gingen bereits diese Woche Tausende auf die Straßen.
Nina Warken gibt selbstkritisch zu, es werde zu Recht angemahnt, dass der Bund für die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger:innen aufkommen soll. Die Krankenversicherung von Bürgergeldempfänger:innen wird nicht aus Steuergeldern, sondern von den Kassen finanziert.
Kritik auch aus dem Bundesrat
Als Warken davon spricht, dass der Bund künftig seinen Anteil an den Kosten um zunächst 250 Millionen Euro erhöhen wolle, wird es laut im Plenum. Janosch Dahmen kritisiert, der Bund greife den Versicherungen mit zwei Milliarden Euro, die gleichzeitig an Zuschüssen wegfallen, deutlich tiefer in die Kasse.
Noch am selben Tag üben die Länder im Bundesrat, der zeitgleich tagt, ebenfalls Fundamentalkritik an vielen zentralen Punkten von Warkens Gesetzesentwurf. Der Bundesrat fordert die Regierung unter anderem dazu auf, die Beiträge für die Empfänger:innen von Bürgergeld, künftig wieder Grundsicherung, allein zu tragen. Krankenhäuser würden durch die Sparmaßnahmen überproportional belastet, heißt es aus der Länderkammer.
Auch die pharmazeutische Industrie werde durch die Reform zu hoch belastet. Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme des Bundesrates positionieren, bevor der Bundestag wieder am Zug ist. Schlussendlich braucht das Gesetz aber auch die Zustimmung des Bundesrats.
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