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Neues Familienbild der AmpelEine kleine Revolution

Gereon Asmuth
Kommentar von Gereon Asmuth

Die Ampel will bis zu vier Eltern pro Kind erlauben. Endlich wird die Lebensrealität von Regenbogenfamilien rechtlich abgesichert.

Mehr als eine Mama und ein Papa? Die Ampel will Regenbogenfamilien stärken Foto: dpa

E s ist nicht weniger als eine kleine Revolution, auf die sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben. Das Familienrecht soll an eine vielerorts längst gelebte Praxis angepasst werden. Eltern sollen auch zu dritt oder zu viert Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Und das soll für alle denkbaren Konstellationen gelten. Sogar für Heteros!

Dass die Ampel die Diskriminierung lesbischer Mütter, die derzeit erst ein von ihrer Ehepartnerin geborenes Kind adoptieren müssen, abschaffen würde, hatte man erwarten können. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtlich Mütter des Kindes, heißt es nun in schöner Klarheit im Koalitionsvertrag.

Be­den­ken­trä­ge­r:in­nen mit konservativem Familienbild hatten eingewandt, dass durch diese Reform der biologische Vater außen vor gelassen würde. Tatsächlich kann mann als Samenspender bisher nur auf alle Rechte und Pflichten verzichten. Oder es bliebe die Ehepartnerin der leiblichen Mutter ausgeschlossen.

Hier leistet nun eine zweite Reform der Ampel Abhilfe. Vereinbart wurde der Ausbau des sogenannten kleinen Sorgerechts, durch das Stiefeltern bereits jetzt die Möglichkeit haben, in gewissen Alltagsfragen mitzureden. Es soll ausgebaut und zu einem eigenen Rechtsinstitut werden. Den Kerneltern können also noch weitere mit Mitspracherecht zur Seite treten. Damit wird rechtlich anerkannt, dass Elternschaft nicht auf zwei Personen beschränkt ist.

Die Liberalen hatten, anders als Grüne und SPD, in ihrem Wahlprogramm sogar vorgeschlagen, dass bis zu vier Menschen ohne Wenn und Aber rechtliche Eltern eines Kindes sein dürfen. Eine Zahl, die bei der Kooperation von lesbischen mit schwulen Paaren ja schnell zusammenkommt. Ganz so Laissez-faire wollten es die Ko­ali­ti­ons­part­ne­r:in­nen dann aber doch nicht haben. Nun müssen die Beteiligten damit leben, dass die einen ein großes, die anderen nur ein nachgeordnetes kleines Sorgerecht bekommen können.

Aber allein die Tatsache, dass Mama, Mami, Papa und Papi – ganz egal wer von den vieren mit wem eine sexuelle oder eine Liebesbeziehung hat oder hatte oder nicht hatte – künftig schon vor Geburt mit staatlichem Segen vereinbaren dürfen, die Erziehung ihres Kindes gemeinsam zu wuppen, ist im Wortsinne weltbildverändernd.

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Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters
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40 Kommentare

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  • Meine Überlegung zeigt, das es auch in Ergänzung der Möglichkeit der bis zu sechs Elternteilen, auch die Reduzierung auf ein einziges Elternteil gibt.

    Aus einer Hautzelle der Frau wird eine Samenzelle generiert, die sie selbst verwendet.

  • "... eingewandt, dass durch diese Reform der biologische Vater außen vor gelassen würde".

    Die Gefahr besteht. Und Samenspender, die vertraglich auf alle Rechte verzichten, sind wohl nicht das Problem. Relevanter sind Väter, die das "in die Ehe zweier Frauen hineingeborene Kind" im Rahmen eines Seitensprungs einer der beiden Damen gezeugt haben (Bisexualität soll ja öfter vorkommen).

  • 2G
    23025 (Profil gelöscht)

    Seltsame Prioritäten - Väter, egal ob biologisch oder sozial, werden in unserem Familienrecht seit Jahrzehnten wie Dreck behandelt. Schön wäre es, wenn das einmal geändert würde, dabei geht es nicht zuletzt auch um den Schutz der Kinder vor ihren Müttern.

  • Die Komplexität von Beziehungs- und Erziehungsgeflechten wird nicht mit einem Gesetz in allen Facetten abgebildet werden können und in Rechtsfällen zu klaren Entscheidungen verhelfen und Streit schlichten können. Wer hier Perfektionismus fordert, wird nicht befriedigt werden.

    Doch ist es grundsätzlich wünschenswert das bisherige biologische Paarverhältnis zu erweitern und den vielfältigen Beziehungsgeflechtern gesetzlichen Unterbau für den Alltag zu geben.

    Auf die nach ein paar Jahren daraus gemachten Erfahrungen läßt sich dann aufbauen.

  • Ich lebe leider von meinem Kind getrennt. Ich möchte aber für mein Kind da sein. Deshalb befürworte ich das paritätische Modell. Es gibt genug Väter die sich nicht um Ihre Kinder kümmern. Die die nicht wollen sind die einen, die die nicht dürfen die anderen. Ich hoffe und wünsche mir das dieses Gesetz den Vätern hilft, die ein Teil im Leben Ihrer Kinder bleiben wollen.

    • @Hans Wurst:

      könnte aber auch sein - und klingt ein wenig danach, dass die Vaterrolle noch weiter geschwächt werden soll - Mutter hat einen neuen Freund oder zieht mit ihrer besten Freundin in eine WG und dann bekommt der oder die Neue auch das Sorgerecht.

  • 8G
    86548 (Profil gelöscht)

    ich fand schon meine zwei eltern furchtbar, vier wäre ein alptraum gewesen.

    • @86548 (Profil gelöscht):

      lol

  • Wahrscheinlich liegt es an mir und einer veralteten Moral- und Lebenseinstellung, dass ich dies alles etwas merkwürdig finde. Aber wenn es der Konsens der neuen Generationen und durch parlamentarische Mehrheit so gewollt ist, dann muss ich es halt zu akzeptieren lernen, auch wenn ich anders darüber denke.



    Fazit: Das Problem liegt bei mir.

    • @Rudi Hamm:

      Nein, ich finde es auch merkwürdig.



      Und ich musste leider nach der Trennung vom Vater meiner Tochter 2 Jahre Psychoterror über mich ergehen lassen. Danach hat er seine neue Freundin, jetzt Frau in die Mutterrolle geschoben und gegen mich als Mutter ausgespielt.



      Auf dem Papier sehen so Modelle immer so wunderbar progressiv und hübsch aus. Die Realität ist leider oft sehr hässlich. Noch mehr Chaos und Machtkämpfe ums Kind?

  • Gibt es dann auch viermal Erbrecht mit Pflichtteil, mit entsprechender Verwässerung des Erbrechts der Kinder mit "nur" zwei Eltern?

  • Wieso nur 4? 8 wären doch vielleicht noch besser! Schon wegen dem Erben...^^

  • Ich bin schwul und habe ein Kind. Wie jedes Kind hat auch meines eine Mutter und einen Vater.

    Bei vielen Kindern - unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern - sind die Eltern kein Paar, oft haben die Eltern andere Partner als den anderen Elternteil, manchmal übernimmt nur ein Elternteil Verantwortung, manchmal ist der Partner eine wichtige Bezugsperson.

    Das ist also kein Regenbogenfamilenthema, es gibt auch nicht bei allen schwulen oder lesbischen Eltern Partner. Daher sollte man hier auch nicht Regenbogenfamilen anders betrachten, auch dort haben die Kinder Mutter und Vater.

    Ich finde es gut, wenn den Partnern der Eltern eine wichtige Rolle zugestanden werden kann, auch rechtlich,Bauch wenn eine Trennung erfolgt ist und der Partner eine wichtige Bezugsperson war.

    Aber es sind keine Eltern, sie stehen nicht auf der gleichen Ebene. Das hat auch ganz pragmatische Gründe:

    - Bei einer Trennung oder beim Tod eines Elternteils wäre es falsch, dass ein Partner gegenüber einem Elternteil beim Sorgerecht bevorzugt wird.

    - Ist ein Elternteil single, der andere in einer Beziehung, sollte es nicht so sein, dass das Paar die Einzelperson bei wichtigen Entscheidungen überstimmen kann.

    - Grundsätzlich ist es meistens einfacher, Einigungen zu zweit zu erreichen, als zu dritt. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Kompromisse bei so einer Konstellation extrem wichtig sind, das erschwert man mit extra Eltern.

    - Irgendwann kommt der Punkt dem das Kind in die Pubertät kommt und erwachsen wird, sich loslösen muss von den Eltern, Konflikte mit den Eltern durchstehen muss. Das ist schon gegen zwei Eltern oft schwierig, es wird mit mehr Eltern nicht einfacher.

    • @Ruediger:

      "Aber es sind keine Eltern, sie stehen nicht auf der gleichen Ebene."



      Ihr Einstehen für die ganz, ganz, ganz normale Normalität in Ehren, aber was Sie hier beschreiben, geht an der Normalität vieler Kinder einfach komplett vorbei. Ihr Begriff "Bezugsperson" kommt mir zudem so vor, als wollten Sie damit wegreden, um was es beim Sorgerecht wirklich geht: Dass für Kinder klar sein muss, wo ihr Lebensmittelpunkt ist und welche Erwachsenen für ihr Wohlergehen die Verantwortung übernehmen. Es ist schlicht und einfach Anerkennen der Realität, dass diese erwachsen Personen nicht in jedem Fall mit der gebärenden Frau und dem zeugenden Mann identisch sind. Genau dieser Realität trägt der Reformvorstoß Rechnung.

    • @Ruediger:

      Ich stimme Ihnen zu, dass es sich nicht nur um ein ausschließliches Regenbogenfamilien-Thema handelt. Dass jedes Kind Mutter und Vater hat stimmt aber schlichtweg nicht. Das naheliegendste Beispiel wird ja auch im Koalitionsvertrag genannt: Kinder die in eine Partnerschaft zwischen zwei Frauen geboren werden, ohne dritte Elternrolle.

      • @Camue:

        Auch die haben einen Vater. Und deswegen ist auch die automatische Adoption falsch. So zu tun, als hätten diese Kinder keinen Vater, ist Betrug an den Kindern.

        • @Ruediger:

          Niemand tut so, das Dilemma liegt für alle deutlich sichtbar auf dem Tisch und wird als solches auch benannt. Der Ehekonstellation als Familie und Lebensmittelpunkt der Kinder wird hier Vorrang eingeräumt, sofern die Kinder in diese hineingeboren werden. Dass das nicht allen Lebensentwürfen gerecht werden kann, ist notwendigerweise so.

          • @mats:

            Ziel muss es dann aber sein, möglichst den Lebensentwürfen gerecht zu werden, die den Bedürfnissen des Kindes am gerechtesten werden. Und das sind doch eher die, in denen Vater und Mutter unabhängig vom Ehe- und Beziehungsstatus Verantwortung übernehmen, als die, wo sich der Vater um die Verantwortung drückt und dem Kind suggeriert wird, es hätte zwei Mütter. Väter von Kindern lesbischer Mütter verlieren durch die automatische Stiefkindadoption Rechte, sie sind maximal der Stiefmutter gleichgestellt. Das sollte eigentlich nicht so sein.

            • @Ruediger:

              "Und das sind doch eher die, in denen Vater und Mutter unabhängig vom Ehe- und Beziehungsstatus Verantwortung übernehmen"



              Nein. Was Sie hier wollen, ist die Situation von Scheidungskindern auf Regenbogenkinder ausweiten. Damit setzen Sie die Kinder zwischen die (Familien)-Stühle. Das Ehe-Prinzip ist aber gerade: Die eheliche Partnerschaft der gebärenden Frau ist ab Geburt die Familie des Kindes. Und Punkt. So ist es für Heteros auch. Das wird den Bedürfnissen des Kindes gerecht, nach dem, was wir heute wissen: *einen* Lebens- und Sorgemittelpunkt für das Kind, darüber hinaus können sich weitere "kleine" Sorgeberechtigte an der Erziehung beteiligen. Das ist das wirklich Wichtige.



              Dass zwei Frauen als Hauptsorgeberechtigte das nicht so gut machen könnten wie (zeugender) Mann + (gebärende) Frau, oder dass das Kind dadurch Entwicklungsnachteile hätte, ist nun wirklich seit - man muss fast sagen: seit Jahrzehnten wissenschaftlich wiederlegt.



              Den Lebensentwurf, den Sie demgegenüber wollen, ist auch noch immer möglich, aber eben nicht zusammen mit Ehe, auf die müssen die Frauen dann verzichten.



              "und dem Kind suggeriert wird, es hätte zwei Mütter"



              Drollig. Wie wollen sie das denn machen?

      • @Camue:

        Auch Kinder von Frauenpartnerschaften haben einen Vater neben der Mutter. Anderes lässt die Natur nicht zu, ganz egal, ob das ins eigene Weltbild passt oder nicht.

        Biologische Eltern lassen sich nicht ausblenden, das wird Ihnen jedes Adoptivkind bestätigen, auch wenn man es gerne möchte.

        • @TazTiz:

          "Einen Vater haben" und "einen Vater haben" meint aber nicht in jedem Kontext dasselbe. So wird im Unterschlagen dieser unterschiedlichen Bedeutungen aus einem Allgemeinplatz Dogmatismus.

        • @TazTiz:

          Ein bisschen Sperma macht noch keine Elternschaft, wenn das für alle Beteiligten klar ist. Das hat nichts mit Ausblenden zu tun. Dass es jemanden gibt der bereit ist zwei Menschen zur Elternschaft zu helfen ist wunderbar aber die Beziehung zu dieser Person muss keine Elternbeziehung sein. Das gilt auch für Hetero Eltern. Warum es glücklichen Familien mit biologistischen Argumenten unnötig schwer machen?

  • Sstellt euh mal vor was für ein Haufen Omas und Opas dann im Wettbewerb um das Kind Süßigkeiten verteilen!

    Das dürfte wohl der einzige kindeswohlgefährdende Aspekt dieser Entwicklung sein.

  • Als Vorteil für lesbische und schwule Väter finde ich das sehr gut. Und auch, dass das Kind jetzt vier Personen hätte, statt zwei, die sich für ihn abwechselnd Zeit nehmen könnten. Das alles bedeutet Entlastung für die drei oder vier Eltern und eine zusätzliche Fürsorge für das Kind - mehr Zeit mit den (hoffentlich!) geliebten Eltern, und weniger in der Kita oder dem Kindergarten, wo er oder sie herumgeschubst wird.

    Aber auf der anderen Seite: Sehr oft können sich selbst eine Mama und ein Papa nicht einigen, und gehen vor Gericht. Der Streit zwischen zwei Erwachsenen wird heutzutage oft auf dem Rücken des Kindes ausgetragen, das wie beim Tauziehen hin und her geschoben wird. Kann sich jemand vorstellen, wie schlimm es für das Kind wird, wenn vier Personen sich streiten und nicht einig werden können? Das Kind wird dann in vier verschiedene Richtungen gezogen!



    Darüber hätte man vorher eine öffentliche Debatte führen sollen und/oder die bereits bestehenden Familienunits mit mehr als zwei Eltern und deren Kinder mal genauer studieren sollen (ich nehme an, dass das nicht geschah, wenn ich falsch liege, dann nehme ich das zurück).

  • Das ist so ein Unfug.



    Gesetzgebung hin- oder her: In der Realität kommt es einzig und allein darauf an, wie sich die einzelnen Personen verhalten und ob sie respektvoll und umsichtig mit ihrer Verantwortung, die sie für die Ijnder haben, umgehen.



    Ich habe auch das Sorgerecht für meine Tochter und diese seit 4 Jahren nicht gesehen. Einfach weil es die Mutter verhindert, ohne einen Grund zu haben, der mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar wäre. Sie will es nicht. Punkt. Ende der Geschichte. Das Blatt Papier, das mir und dem Kind Rechte und Pflichten garantiert kann ich mir da hinstecken wo keine Sonne scheint.



    Fakt ist: Es kommt nicht darauf an, was das Gesetz einem für Rechte einräumt - es kommt darauf an, ob alle Beteiligten diese auch akzeptieren und respektieren. Ist das nicht der Fall - Pech.

  • Ich freue mich über die Entscheidung. Bei mir ist der erste Papa A des älteren Kindes B im Beziehungsstatus zwar Ex-Partner, aber für mein jüngeres Kind C absolut geliebter und verlässlicher Bonuspapa. Wir bestreiten große Teile des Alltags zusammen mit beiden Kindern.

    Der leibliche Vater D ist mein Partner, allerdings leben wir nicht zusammen weil er aufgrund einer chronischen Erkrankung die Dauerbelastung Familie nicht schafft. Kümmern tut er sich dennoch und ist auch liebender Vater - aus genannten Gründen aber ohne Sorgerecht (was ich im angeboten habe für ihn gemeinsam zu regeln, er kommt aber nicht in die Gänge).

    Wäre ich morgen tot, gäbe es rechtlich große Probleme, wie die Sorgerechtsregelung passieren könnte.

    Dieses Gesetz wird mir (als einziger mit vollem Sorgerecht) helfen, Rechtsicherheit zu schaffen. Vollmachten für Abholungen, Aufenthalte und ärztliche Versorgung konnte ich aber immer ausstellen und habe das auch gemacht. Mit dem neuen Gesetz wird es vielleicht einfacher.

  • Ich finde die angestrebte Zwischenlösung einen guten Vorschlag. Bei der Umsetzung muss nur sicher gestellt werden, dass durch die "Eltern zweiter Stufe" hinsichtlich des Erb- und Erbschaftsteuerrechts keine Vor- und Nachteile entstehen.

    Bezüglich der "Eltern zweiter Stufe" sollte es also keine Pflichtteilsansprüche und keine Begünstigungen in der Erbschaftsteuerklasse geben.

  • Das wird noch interessant, rechtlich wie auch zwischenmenschlich. Ich wünsche niemandem, mit bis zu vier Helikoptereltern aufwachsen zu müssen. Und Verantwortung ist früher oder später auch gegenseitig, d.h. neben der schönen Aussicht von bis zu vier Eltern etwas zu erben, könnten im ungünstigsten Fall vier Senioren von ihrem Einzelkind Unterstützung brauchen. Ob man da allen gerecht werden kann?

    • @Winnetaz:

      Stief- oder soziale Helikoptereltern (plus -tanten, -onkel, -großeltern etc.) kann ein Kind auch ohne kleines Sorgerecht haben. Ich glaube, es wird allgemeinhin unterschätzt, was es alles sowieso schon auch ohne gesetzlichen Rahmen gibt. Hier geht es bei den abgestrebten Reformen aber um Rechtssicherheit für das Kind.



      Erbfolge und Elternunterhalt, die Sie ansprechen, gründen sich auf gesetzlich definierte Verwandtschaftsverhältnisse. Solche werden wiederum durch biologische Abstammung oder Adoption begründet. Das "kleine Sorgerecht" hat darauf keinen Einfluss, sondern regelt bestimmte Entscheidungsbefugnisse nahestehender Erwachsener für das Kind im Alltag.

      • @mats:

        Ich bringe meine Bedenken mal auf eine knappe Formel: Kleines Sorgerecht - großer Streit. Der taz-Autor formuliert es so:



        "Nun müssen die Beteiligten damit leben, dass die einen ein großes, die anderen nur ein nachgeordnetes kleines Sorgerecht bekommen können."

        Wenn man sich anschaut, wie verbissen schon heute zuweilen vor Gericht um das Sorgerecht gestritten wird, dann sehe ich auf Familienrechtler goldene Zeiten zukommen. Dem Kindeswohl wird das alles - wieder einmal - nicht dienlich sein.

        • @Winnetaz:

          "... - wieder einmal - ..."



          Tut mir leid, ich kann nicht nachvollziehen, wovon Sie schreiben. Welche Reformen des Familienrechts genau sind in den letzten 50 Jahren zulasten der Kinder gegangen? Welche Gesetze genau wurden eingeführt, die Hauen und Stechen zwischen Sorgeberechtigten befeuert haben?

          • @mats:

            Eskalierende Streitigkeiten werden durch die am FG Beteiligten begünstigt. Da werden Gutachter hinzugezogen, das JA ist involviert, es wird ein Beistand bestellt. Kommen dann noch Familienhelfer (das sind dann Externe weil das JA Outsourcing betreibt) plus verschiedene weitere Berater (Kinderpsychologen, Schulsozialarbeiter) mit hinzu, das Ganze mit 4 Sorgeberechtigten, werden Verfahren nicht einfacher...

            • @Tom DaSilva:

              Sie haben wohl Recht damit, dass es in den letzten Jahren nicht einfacher geworden ist, aber dadurch ist es besser geworden. Es liegt jedoch in erster Linie immer an den Eltern und an der Fähigkeit des Gerichts, wie kompliziert die Streitigkeiten werden.

  • Das wird in ein paar Jahren sehr interessant für Erbrechtsanwälte....

    • @Suryo:

      …und damit für die Klientel der FDP. Überhaupt sorgen die im Bundestag deutlich überrepräsentierten Juristen dafür, dass ihrem Berufsstand die von den anderen teuer zu bezahlende Arbeit nie ausgeht.

  • 1G
    14390 (Profil gelöscht)

    Warten wir einmal ab, was das Bundesverfassungsgericht am Ende zu diesen Plänen sagt.

  • Ich wünsche allen Kindern aus tiefstem Herzen, dass das funktioniert, und sie nicht, auch das ist leider sehr oft die Realität, die Leidtragenden sein werden.

    • @Berlin:

      Kinder sind jetzt schon die Leidtragenden, das ist nur das, was ihr nicht sehen wollt. Das was in diesem Gesetz geregelt werden soll, wird in der Realität schon so gelebt und nun nur gesetzlich gedeckelt. Bei allem anderen kümmert es euch doch auch nicht, wenn Kinder unter der Familiensituation leiden.