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Nach Tötung eines Elternpaars in BremenSpekulationen über die Psyche

Hätte ein Mann, der verdächtig ist, seine Nachbarn getötet zu haben, weggesperrt sein müssen? Der Fall wird zur Kritik an der Psychiatrie genutzt.

Die Tötung zweier Menschen in Bremen am vergangenen Wochenende nutzen Medien und Polizeigewerkschaft aktuell zur Kritik an der Psychiatriereform. Der mutmaßliche Täter, ein Nachbar des getöteten Ehepaares, hatte bereits im April einen Polizeieinsatz ausgelöst.

Die Tat selbst geschah am vergangenen Freitag im Stadtteil Vegesack im Bremer Norden. Ein 40-jähriger Mann war am Freitagnachmittag gegen 14 Uhr schreiend vor seinem Haus auf der Straße angetroffen worden; er hatte mehrere Stich- und Schnittverletzungen und starb kurz darauf, trotz der herbeigerufenen Rettungskräfte. Seine 35-jährige Frau wurde später tot im Keller des Hauses aufgefunden. Die beiden Opfer hatten ein zweijähriges Kind.

Als Täter wurde schnell ein junger Nachbar der beiden verdächtigt. Mit seiner Mutter lebt er im selben Mehrfamilienhaus. Eine Öffentlichkeitsfahndung führte die Polizei schließlich zu dem 22-Jährigen: Sie fanden ihn schwer verletzt in einem Maisfeld in der Nachbargemeinde Schwanewede.

Die Behörden vermuten, dass er sich die lebensgefährlichen Stichwunden selbst zugefügt hatte. Der Mann musste reanimiert werden, ist mittlerweile laut Staatsanwaltschaft aber außer Lebensgefahr. Ein Haftrichter hat ihn am Montag im Krankenhaus besucht, um dort die Untersuchungshaft zu verhängen.

Keine Einweisung in die Psychiatrie

Zu einem möglichen Motiv ist bisher öffentlich nichts bekannt, auch wenn RTL und Bild schon am Wochenende ein paar Nach­ba­r*in­nen mit Spekulationen zu Wort kommen ließen. Bekannt ist dafür eine Vorgeschichte des Verdächtigen: Der nämlich war im Frühjahr schon einmal als gewalttätig aufgefallen.

Damals, so kann man es der Polizei-Pressemeldung aus dem April entnehmen, hatte er offenbar mit einem Druckluftgewehr aus seiner Wohnung heraus um sich geschossen. Als die Polizei anrückte, versteckte er sich in einer Hecke und bedrohte die Beamten von dort aus mit einer Art selbstgebautem Bajonett. Bei seiner Festnahme biss er einem Polizisten in die Hand.

Zur psychiatrischen Begutachtung wurde er in das Klinikum Bremen-Nord gebracht. Eingewiesen wurde er aber nicht: Offenbar noch am selben Tag konnte C. die Psychiatrie wieder verlassen.

Diese Vorgeschichte hat nun verschiedene Kritiker auf den Plan gerufen: „Solche Ereignisse“, schreibt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einer Pressemitteilung, lenkten „den Blick auf ein tiefer liegendes Problem: den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen in Bremen“.

Gemeint ist die Psychiatriereform: Seit 2013 soll die in Bremen dafür sorgen, dass Pa­ti­en­t*in­nen stärker ambulant, also in ihrem eigenen Wohnumfeld psychiatrisch versorgt werden. Gleichzeitig soll in der Behandlung weniger Zwang eingesetzt werden – die Psychiatriereform setzt auf Freiwilligkeit. Umgesetzt wird damit auch eine Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wir sehen zunehmend, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen durch das Raster fallen.

Nils Winter, Landesvorsitzender der GdP Bremen

Mehrere Fälle der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass das bestehende System der psychiatrischen Versorgung in der Praxis an Grenzen stoße, stellt die GdP fest. „Wir sehen zunehmend, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen durch das Raster fallen“, sagt der Landesvorsitzende Nils Winter. „Unsere Kolleginnen und Kollegen treffen immer wieder auf dieselben Personen, führen sie in Hilfesysteme – doch oft bleibt die notwendige Wirkung aus.“

Kritische Stimmen zur Psychiatriereform und ihrer Umsetzung gibt es immer mal wieder. Doch der vorliegende Fall passt nicht zur Generalkritik der Polizeigewerkschaft. Bei der Polizei könnte man das wissen. Auch wenn der Doppelmord – ohne weitere Hintergründe – schwer erklärbar ist: Eine psychische Erkrankung wurde bei C. im April nicht festgestellt. Der Mann wurde im April nach einer psychiatrischen Begutachtung aus der Klinik entlassen.

Die Gewerkschaft der Polizei ist mit ihrem Unverständnis der Entlassung im April nicht allein. Auch der Weser-Kurier kritisierte bereits am Wochenende die frühere Freilassung des nun Verdächtigen C. Am Montag legte die Lokalzeitung nach – und lässt nun einen Bremer Forensiker die Entscheidung einordnen.

In einer Ferndiagnose stellt Psychiater Axel Janzen die Einschätzung der Kol­le­g*in­nen aus dem Krankenhaus grundsätzlich infrage: „Wie man jemanden, der ein Bajonett gegen Polizeibeamte einsetzt, nicht als fremdgefährdend einstufen kann, ist mir schleierhaft“, wird Janzen in dem Artikel zitiert.

„Fremdgefährdend“ ist allerdings nicht die alleinige Kategorie, nach der im entsprechenden Gesetz, dem Bremer PsychKG, entschieden wird. Eine zwangsweise Unterbringung ist nur dann und nur solange möglich, wie „eine psychisch erkrankte Person aufgrund ihres krankheitsbedingten Verhaltens eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für das eigene Leben oder das Leben anderer Personen darstellt“. Ob die Fremdgefährdung zum Zeitpunkt der Untersuchung noch „gegenwärtig“ war, können allenfalls jene beurteilen, die ihn damals gesehen haben.

Auch ob C. überhaupt eine „psychisch erkrankte Person“ ist, und ob sein konkretes Verhalten „krankheitsbedingt“ war, bleibt vor dem Hintergrund der bekannten Informationen fraglich. Bremen ist mit seinem PsychKG in diesem Punkt nicht herausragend liberal: Die Voraussetzungen zur zwangsweisen Unterbringung werden in anderen Bundesländern fast wortgleich formuliert.

Die Klinik will sich zu konkreten Pa­ti­en­t*in­nen nicht äußern. Nur allgemein heißt es: „Wenn keine akute psychische Gefährdung vorliegt, kann man einen Menschen nicht festhalten“, so Karen Matiszick, Sprecherin der Krankenhausgesellschaft Gesundheit Nord (Geno). „Das Krankenhaus ist ja kein Gefängnis.“ In eine ähnliche Richtung geht eine Antwort aus der Gesundheitsbehörde: „Nicht jeder Straftäter ist psychisch krank. Es gibt auch einfach Kriminelle.“

Machtlos gegen um sich schießende Personen ist der Staat deshalb noch nicht. Das Polizeirecht ermöglicht Aufenthaltsverbote, Gefährderansprachen oder Ingewahrsamnahmen. „Auch wiederholte Kontrollen sind möglich, wenn die Gefahrenlage das erfordert“, schreibt Rabea Berstermann, die Pressesprecherin der Bremer Polizei auf Nachfrage. Was im Fall C. seit dem April konkret unternommen wurde, bleibt indes bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

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