Nach Kündigung einer Pflegerin: Dauerprotest vor Asklepios-Klinik
Über die Kündigung einer Pflegerin muss im Februar das Arbeitsgericht in Hamburg urteilen. Die Kolleg:innen protestieren nun dauerhaft.
Seit Freitag veranstalten Unterstützer:innen eine tägliche Mahnwache vor der Klinik. Bis Anfang Februar über die Kündigung vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden soll, will das Bündnis weiter täglich protestieren.
„Der Kündigungsversuch mitten in der Pandemie erfolgt in der Absicht, Kritiker:innen der Sparpolitik mundtot zu machen“, kritisiert die Krankenhausbewegung den Konzern. Der Pflegerin war nach einem Interview mit dem „Hamburg Journal“ des NDR Ende Dezember von Asklepios gekündigt worden.
„Bei allem Verständnis für teils berechtigte Kritik am Gesundheitssystem ist es nicht hinnehmbar, dass Mitarbeiter aus ideologisch-politisch motivierten Gründen gegenüber Medien wissentlich Falschinformationen verbreiten“, begründete Asklepios-Sprecher Rune Hoffmann die Kündigung.
Protest auch gegen die Hamburger Sozialbehörde
Der Protest richtet sich allerdings nicht allein gegen das Unternehmen, sondern auch gegen die Stadt. Sie ist mit 25,1 Prozent bei Asklepios Miteigentümerin. „Die Verantwortlichen der Sozialbehörde müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen“, fordert die Krankenhausbewegung. Deshalb solle die Behörde in den Dialog mit den Beschäftigten treten. Bislang hatte die Sozialbehörde Asklepios bei der Zurückweisung der Kritik den Rücken gestärkt.
Auch die Gewerkschaft Ver.di sowie dutzende Hamburger zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Rücknahme der Kündigung. „Wir erwarten vom Konzern und dem städtischen Miteigentümer, dass sie sich hinter die Beschäftigten stellen und alles unternehmen, um kritisierte Missstände zu beseitigen“, sagte Ver.di-Landesbezirksleiter Berthold Bose.
Eine am Mittwoch gestartete Online-Petition für die Rücknahme der Kündigung hat bereits knapp 8.000 Unterzeichner:innen.
Ob die Kündigung der Pflegerin überhaupt rechtmäßig war, muss ab Anfang Februar das Hamburger Arbeitsgericht entscheiden. Bei der Pflegerin handelt es sich auch um eine gewählte Betriebsrätin. Betriebsratsmitglieder besitzen einen besonderen Kündigungsschutz. Ob Asklepios sich mit der Kündigung durchsetzt, ist deshalb fraglich.
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