Münchner Urteil zum Israel-Boykott: Meinungsfreiheit für alle

Ein Gericht hat festgestellt: In städtischen Räumen darf über Israel-Boykott debattiert werden. Man muss BDS nicht mögen, um das gut zu finden.

Ein Demonstrant mit einer Flagge Palästinas umhüllt steht während einer Demonstration in München auf der Straße.

In städtischen Räumen darf über Israel-Boykott diskutieren werden Foto: Sachelle Babbar/imago

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein wichtiges Urteil zur Freiheit der Meinungsäußerung verkündet. Ein generelles Verbot, in städtischen Räumen über einen Israel-Boykott zu diskutieren, ist rechtswidrig. Ein entsprechender Beschluss des Münchner Stadtrats verstoße gegen das Grundgesetz.

Wie immer, wenn über die Meinungsfreiheit gestritten wird, muss vorab eines betont werden: Eine Meinung zuzulassen bedeutet nicht, diese gut zu heißen. Die Gewährung der Meinungsfreiheit ist kein Siegel für besonders wertvolle Gedanken, sondern Grundvoraussetzung eines freiheitlichen Staats. Jeder soll sagen können, was er/sie denkt. Und darüber soll auch öffentlich diskutiert werden können.

Wie weitgehend das Münchner Verbot war, zeigt sich schon am konkreten Rechtsstreit. Da wollten Bürgerrechtler über den Stadtratsbeschluss und die Meinungsfreiheit diskutieren. Doch auch das wurde nicht erlaubt, weil dabei auch der Anlass des Beschlusses, die Forderung nach einem Israel-Boykott, zur Sprache kommen könnte.

Die Richter haben sich nun zu Recht nicht in die Tiefen der Diskussion um die BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) begeben. Denn es geht nicht darum, ob BDS „antisemitisch“ ist, wie der Münchner Stadtrat meint, oder ob hier legitime aktionistische Kritik an der israelischen Besatzungspolitik geäußert wird. Selbst Antisemitismus steht – soweit nicht Gesetze oder die öffentliche Ordnung verletzt werden – unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat selbst der verfassungsfeindlichen NPD das Recht zugesprochen, für ihre Parteitage städtische Hallen zu nutzen. Wer sich daran erinnert, dürfte nun nicht überrascht sein, wenn der Bayerische VGH dafür sorgt, dass in kommunalen Münchner Gebäuden Thesen der BDS-Bewegung diskutiert und auch propagiert werden dürfen.

Es ist politisch richtig, die BDS-Bewegung, gerade in Deutschland, nur mit spitzen Fingern anzufassen. Aber es ist auch richtig, gerade in Deutschland, möglichst wenig Ausnahmen von der Meinungsfreiheit zuzulassen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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