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Mieterin klagt gegen KündigungNesthäkchen hat Eigenbedarf

Eine Charlottenburger Mieterin wehrt sich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Der junge Eigentümer lässt sich vor Gericht von seinem Vater vertreten.

Justitia überm Haupteingang zum Amtsgericht Charlottenburg: Monika Smolarek fürchtet um ihre Wohnung Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin taz | Vor dem Amtsgericht Charlottenburg herrschte am Dienstagvormittag großer Andrang. Dort wurde über die Eigenbedarfskündigung der Mieterin Monika Smolarek verhandelt. Eigentlich Alltag in Berlin: Nach Angaben des Berliner Mietervereins sind jedes Jahr mehr als zehntausend Mie­te­r*in­nen von Eigenbedarfskündigungen betroffen, bei denen der Wohnungseigentümer oder nahe Verwandte Anspruch auf die Räume erheben.

Doch Monika Smolarek gehört zu jenen Betroffenen, die sich gegen die Kündigung wehren. Im Internet hat sie dazu schon vor einigen Wochen eine Petition gestartet. Leicht sei ihr der Schritt an die Öffentlichkeit nicht gefallen, betont Smolarek: „Aber ich habe es getan, weil ich meiner neunjährigen Tochter ein gutes Leben ermöglichen will“, so die Mieterin zur taz.

Zuvor hatte sie vergeblich versucht, für sich und ihre Familie eine neue Wohnung zu finden. „Ich habe in den letzten Wochen viele Zettel für die Wohnungssuche in meinen Stadtteil aufgehängt und mich auf kostenpflichtigen Wohnportalen angemeldet. Doch ich hatte keinen Erfolg“, lautet Smolareks ernüchterndes Fazit.

Kauf, Grundbucheintrag, Kündigung

Die Wohnung von Monika Smolarek war 2023 an einen 26-jährigen Mann verkauft worden. Am Tag nach dem Eintrag ins Grundbuch flatterte Smolarek prompt die Kündigung in den Briefkasten. Der neue Eigentümer gab an, dass er gemeinsam mit seiner Partnerin aus dem zwölf Quadratmeter großen Kinderzimmer seiner elterlichen Villa in Charlottenburg aus- und in die Wohnung einziehen wolle.

Doch Smolarek und ihre Anwältin Carola Handwerg sind davon nicht überzeugt. Um die Größe des Kinderzimmers in der elterlichen Immobilie ging es dann auch am Dienstag vor Gericht. Handwerg wollte von der Mutter des Eigentümers – die als Zeugin geladen war – wissen, wie groß das Zimmer wirklich ist. Klare Antworten gab es kaum.

Dafür mischte sich immer wieder der Vater des Eigentümers ein, der seinen Sohn vor Gericht als Anwalt vertritt – sich aber nicht als Zeuge zu den Fragen äußern durfte. „Eine solche Konstellation hatte ich vor Gericht bisher noch nie“, wundert sich Anwältin Handwerg gegenüber der taz.

Sie begrüße es, wenn bei solchen Gerichtsterminen solidarische Mie­te­r*in­nen die Verhandlung verfolgen. „Dann arbeitet das Gericht sorgfältiger und auch die Zeu­g*in­nen sind mit ihren Aussagen viel vorsichtiger“, betont die Anwältin.

Eine Entscheidung fiel am Dienstag noch nicht. Die Richterin muss entscheiden, ob sie noch weitere Zeu­g*in­nen anhört und einen möglichen Härtefall auf Seiten der Mieterin prüft. Smolarek und ihre Familie haben Zeit gewonnen, doch die Angst um ihre Wohnung bleibt.

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16 Kommentare

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  • Klassisches Versagen der Berliner Politik der letzten Jahre. Geld verteilen, aber keinen Wohnraum schaffen. Am Tropf der anderen Länder hängen, verfassungswidrige Mietendeckel schaffen, über Enteignung sich Gedanken machen, um was zu erreichen: Keiner will in Berlin Wohnraum bauen. Und dann wundert man sich, dass es zu Knappheit von Wohnraum kommt, wenn man keinen schafft, sondern nur die, die schon welchen besitzen (nicht Eigentümer sind!) schützen möchte. Als geschlossene Gesellschaft sozusagen. Aber der private Eigentümer, der eine Wohnung für den Eigenbedarf kauft, soll dann der Buhmann sein?! Liebe Berliner, schaut euch an, was ihr an Politik die letzten Jahre gewählt habt. Wenn sich der Wohnungsmarkt entspannen soll, muss nicht der aktuelle Wohnraum billig sein, sondern es braucht MEHR Wohnraum. Gab es nicht mal einen Flughafen, den man bebauen könnte?

  • Laut Mieterverein besitzt der Vater, ein Immobilienanwalt, mehrere Immobilien, sein Hauptwohnsitz hat mehrere Wohneinheiten, und da soll der 26-Jährige Sohn in einen kleinem Zimmer darben? Wohl kaum. Besichtigt hat der Sohn die gekaufte Wohung nie.

    Sie müsse auch bereit sein, nach Marzahn umzuziehen, sagte die Richterin der Mieterin, die aufgrund auf ihrer schulpflichtigen Tochter bisher nur in benachbarten Stadtteilen suchte. Diese, die Gentrifizierung ignorierende Aussage, ist an Zynismus kaum zu überbieten, denn schnell eine Wohnung in Marzahn für sich und drei Kinder zu finden ist kaum möglich. Folge: die Obdachosigkeit droht, eine Gefahr, die in einem anderen Berliner Verfahren eine Kündigung verhinderte!



    Grund genug, dass die taz bei dem Verfahren am Ball bleibt!

    www.capital.de/imm...echt-34565320.html

  • Genau diese Fälle sind doch mit ein Grund, warum viele Vermieter, mich eingeschlossen, keinen Sinn in der Vermietung mehr sehen. Es ist ja nicht so, das hier nur zu höheren Mietkosten neu vermietet werden soll. Warum noch Wohneigentum erwerben, wenn man dies dann nicht für sich selbst nutzen kann.



    Und da die Wohnung ja offensichtlich zum Verkauf stand, warum hat die Mieterin dann nicht zugeschlagen? Und das Argument,, das sie in ihrem Stadtteil nichts gefunden hat, ist wohl etwas dürftig. Hat sie nicht in anderen Stadtteilen gesucht? Warum ist sie nicht bereit ins Umland zu ziehen?

    • @Oleg Fedotov:

      Was ist das für ein Argument:

      Ins Umland ziehen? Die Kinder aus Kita / Schule nehmen und ihrem gewohnten Umfeld entreißen?

    • @Oleg Fedotov:

      Was für ein klassistischer Kommentar. Charlottenburg hat die Größe einer Großstadt. Meistens ist man in der Umgebung eingebunden mit Schule, Kitas, Ärztlicher Versorgung, Soziale Bindungen, Anbindung an den ÖPNV. Berlin hat bundesweit die niedrigste Anzahl von PkW/1000 Bewohner. Die Mehrheit der Berliner unterhält kein Auto. Ein Umzug in's Umland bedingt meist auch die Anschaffung eines PKW.



      Ihnen ist bekannt, dass vermietete Wohnungen am Markt preisgünstiger angeboten werden, als leere. Wenn also ein zukünftiger Eigentümer direkt einziehen möchte, dann sollte dieser eine leere Wohnung erwerben. Das genau ist aber das Kalkül. Günstiger erwerben und altangestammte Mieter herausklagen in der Hoffnung, dass die Mieter so geschockt sind und nicht gegen die Eigenbedarfskündigung vorgehen. Ein abgekartertes Spiel und in diesem Fall perfide, wenn man behauptet, der Sohnemann lebe in einer Villa in einem Zimmer mit 12 qm. Man kann sich schon die Gesichter der Beklagten fast vorstellen, wie sie die vermeintliche Lüge zu verbergen versuchen. Widerlich. Eigentum verpflichtet!

      • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

        . Meistens ist man in der Umgebung eingebunden mit Schule, Kitas, Ärztlicher Versorgung, Soziale Bindungen, Anbindung an den ÖPNV. Berlin hat bundesweit die niedrigste Anzahl von PkW/1000 Bewohner. Die Mehrheit der Berliner unterhält kein Auto. Ein Umzug in's Umland bedingt meist auch die Anschaffung eines PKW.

        Also, dann wird es doch Zeit, dass mal andere in den Genuss kommen. Es ist doch nur solidarisch, wenn mal wer anders da wohnen darf, wo Milch und Honig fließen. Und was ist an dem Kommentar "klassisch"? Das man keine Lust hat, Vermieter zu sein. Werden Sie Vermieter und dann lassen Sie die Menschen drin wohnen! Ganz einfach!

  • Ekelhaft. Söhnchen hätte eine nicht vermietete Wohnung kaufen müssen. Ich drücke Frau Smolarek die Daumen.

    • @My Sharona:

      Sollen dann nur noch Investoren Wohnungen kaufen? Warum hat nicht Frau Smolarek gekauft?

      • @Strolch:

        Vielleicht hat sie einen normalen Job, war damit ausgelastet, Kinder zu erziehen - und vor allem keinen reichen Papa im Hintergrund.

  • Solche Eigenbedarfskündigungen, die Familien auf die Straße setzen, sollten gesetzlich ausgeschlossen werden.

    Ich bin mir sicher, der Charlottenburger Anwalt findet eine andere Unterkunft für seinen Sohn - wenn er ganz scharf nachdenkt.

  • Es gibt ja genug Fälle, bei denen der Eigenbedarf nur vorgeschoben wird oder noch für die Cousine dritten Grades geltend gemacht werden soll. Wenn der Eigentümer aber tatsächlich selbst einziehen will, dürfte seine Kündigung rechtmäßig sein - da kann das Kinderzimmer in der Elternvilla groß wie ein Ballsaal sein.

    Man kann die Gesetze ungerecht finden, aber das Gericht prüft nur, ob sie korrekt angewendet wurden.

  • Wieso wird hier so gegen den Eigentümer getreten?



    Zunächst mal ist 26 heutzutage voll im Durchschnitt um von Zuhause auszuziehen. (Bezüglich "Nesthäkchen")



    Es scheint auch keine Hinweise zu geben dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wäre. (Was völlig unzweifelhaft eine Riesensauerei ist und hart bestraft gehört). Welchen Wert soll denn das Grundrecht auf Eigentum noch haben wenn man nicht mal selbst in der eigenen Wohnung wohnen darf.



    Die Größe des Kinderzimmers ist völlig unerheblich. Es gehört zu den Grundbedürfnissen eines jungen Menschen von Zuhause auszuziehen.



    Als Mieter muss man sich immer bewusst sein dass man fremdes Eigentum bewohnt und dass es völlig zu Recht keinen lebenslangen Anspruch auf die Wohnung gibt.



    Man sollte nicht die die sich noch Eigentum zur selbstnutzung anschaffen und damit auch selbst Verantwortung für ihren Wohnraum übernehmen für das Versagen der Politik, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, in Mithaftung nehmen!

    • @silicananopartikel:

      Zunächst: Der Anwaltssohn hat sicherlich das Eigentum nicht vom eigenen Geld erworben. Ich konnte mit 26 nicht aus der Charlottenburger Villa meiner Eltern (lol) ins Eigentum wechseln.

      Sie etwa?

      Dann: Der Käufer hat die Wohnung zum Vorzugspreis (ca. 20-30% untermarktüblichem Veräußerungspreis) erhalten, WEIL sie vermietet war. Er wusste also beim Kauf, dass er eine Familie auf die Straße setzen müsste, um einzuziehen.

      Halten Sie so eine Spekulation mit Wohnraum für moralisch vertretbar?

      Finden Sie das nicht ziemlich kaltblütig?

      Würden Sie genauso handeln? Ich denke wohl kaum.

      • @Stavros:

        Sie wissen, dass die Wohnung bar bezahlt wurde? Es gibt etwas, wie Kredite. Es ist im übrigen keine Spekulation, wenn man Wohnraum für sich kauft. Spekulation ist es, wenn man diese kauft, um sie später teurer weiter zu verkaufen. Der Mieter ist durch lange Kündigungsfristen geschützt. Wenn Sie mit Moral kommen: Finden Sie es nicht ein ziemliches Schmarotzen, wenn man eine Wohnung, die einem nicht gehört, dem Eigentümer nicht gibt, der sie selber braucht? Auf der Straße wird die Familie auch nicht enden, nur nicht im Wunschviertel.

    • @silicananopartikel:

      Ich stimme zu.



      Zur Ergänzung: Im Gegensatz dazu werden junge Menschen, die nicht von zuhause ausziehen, gern als Bewohner von "Hotel Mama" kritisiert.



      Ich kann dem Text auch nicht entnehmen, dass der Eigentümer die Mieterin mit Schikanen oder Mietwucher aus der Wohnung drängen will. Offenbar handelt es sich auch nicht um einen "Fake" (weit entfernter Verwandter). Die Größe seiner bisherige Unterkunft spielt übrigens keine Rolle.



      "„Eine solche Konstellation hatte ich vor Gericht bisher noch nie“, wundert sich Anwältin..." Dass der Eigentümer sich von seinem Vater anwaltlich vertreten lässt, ist jetzt weswegen unlauter? Oder verkehrt? Weil es für die Anwältin etwas ungewohnt ist?

    • @silicananopartikel:

      Vielleicht sollte man einfach die Umwandlung von Mietshäusern in einzelne Eigentumswohnungen stoppen.