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Melden von Falschparkern und DatenschutzVerwarnungen gestoppt

Bayerische Datenschützer lassen mehrere Verfahren ruhen. Sie wollen vorerst kein Geld mehr von Leuten, die der Polizei Falschparker melden.

Bayern verfolgt Bürger:innen, die falsch parkende Autos fotografieren Foto: Imago

Berlin taz | Bayern lässt vorerst die Verfahren gegen Bür­ge­r:in­nen ruhen, die Falschparker an die Polizei gemeldet haben. Das wegen seiner umstrittenen Verwarnungen in die Kritik geratene Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bestätigte der taz eine entsprechende Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Die Behörde hat Bür­ge­r:in­nen verwarnt, weil sie falsch parkende Autos fotografiert und die Bilder an die Polizei gegeben hatten. Nach ihrer Auffassung verstößt das gegen die Datenschutz-Grundverordnung. „Gegenstand der bisherigen Verwarnungsverfahren sind nicht nur einzelne oder gelegentliche Bildaufnahmen von Parkverstößen, sondern fortgesetzte und systematische ­Serienbilder, die weder Gefährdungen der Anzeigeerstatter oder Dritter erkennen lassen und für die die Verantwortlichen keine tragfähigen, ihre Datenverarbeitung rechtfertigenden Interessen aufzeigen konnten“, begründet Landesamt-Präsident Michael Will das Vorgehen gegenüber der taz.

Mit der Verwarnung verbunden ist eine Zahlung von 100 Euro. Das sei kein Bußgeld, sondern eine wie für jede andere behördliche Amtshandlung entstehende „Kostentragungspflicht“, so Will.

Bayerische Datenschutzbehörde pausiert Verfahren

Zwei Betroffene klagen dagegen, einen unterstützt die DUH. Nachdem das öffentlich wurde, haben sich weitere Bür­ge­r:in­nen bei der DUH gemeldet, die Post vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht bekommen hatten. In einem Schrei­ben an Betroffene teilt das Landesamt jetzt mit, dass es bis zum Ausgang der Gerichtsverfahrens nichts unternehme. „Aufgrund der derzeitigen Entwicklung, insbesondere mehrerer zu dieser Thematik anhängiger Gerichtsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, stellen wir diesbezügliche Verfahren derzeit zurück“, heißt es dem Brief.

Die DUH begrüßt das. „Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bayerische Datenschutzbehörde nun darauf verzichtet, weitere Menschen zu verwarnen, und laufende Verfahren pausiert“, sagt Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er fordert ein „Ende der Schikanen“. Falschparken sei kein Kavaliersdelikt, sondern gefährde Menschen mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen.

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19 Kommentare

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  • "...weil sie falsch parkende Autos fotografiert und die Bilder an die Polizei gegeben hatten."



    Das könnte man doch im kommenden Winter ausweiten. Nachbarn fotografieren, die ohne Wintermantel im Wohnzimmer sitzen.

    • @sollndas:

      Da gibt es doch einen entscheidenden Unterschied: Falschparken ist verboten, ohne Wintermantel zu frieren oder die Heizung zu nutzen dagegen nicht. Vergleiche hinken manchmal. Dieser aber torkelt durch die Finsternis des Äpfel- und Birnenparadieses.

      • @Axel Donning:

        "Falschparken ist verboten, ... die Heizung zu nutzen dagegen nicht."



        Abwarten. Runterdrehen bis knapp bevor der Schimmel wächst soll man ja schon.

  • Die Behörde sagt also es geht nur um Serienbilder.



    Ich kann mir kaum vorstellen, dass es in Bayern so viele Menschen gibt, die serienweise Falschparker ablichten und anzeigen.



    Wenn erkennbar ist, dass jemand systematisch ganze Straßen nach Falschparkern absucht, würde ich das auch verwarnungswürdig finden.



    Aber nicht wegen der DSGVO, das kommt ja schon recht nah an Amtsanmaßung ran.

    • @Herma Huhn:

      "Wenn erkennbar ist, dass jemand systematisch ganze Straßen nach Falschparkern absucht, würde ich das auch verwarnungswürdig finden."



      Warum? Was spricht juristisch dagegen es sich zum Hobby zu machen Ordnungs- oder Gestezesverstöße anderer zu finden und an die entsprechenden Stellen weiter zu leiten,solange damit keine eigenen Verstöße verbunden sind? Das ist doch sogar die Pflicht eines guten Bürgers ,die Behörde von entdeckten Verstößen in Kenntnis zu setzen. Wurde mir mal so sinngemäß von Ordnungsamtsmitarbeitern erklärt.Die selber nur für die Parkraumbewirtschaftung zuständig waren und deshalb einen Hinweis von mir auf widerrechtliche Nutzung von öffentlichen Straßenland mit der Zuständigkeit der anderen Abteilung abwimmelten. ;-)

      • @Mustardmaster:

        "Was spricht juristisch dagegen es sich zum Hobby zu machen Ordnungs- oder Gestezesverstöße anderer zu finden und an die entsprechenden Stellen weiter zu leiten...?...Das ist doch sogar die Pflicht eines guten Bürgers..."



        Na, so was ähnlich Vorbildliches haben doch kürzlich ein paar militante Abtreibungsgegner veranstaltet, w.g. Werbung auf Webseiten von Ärzten.

    • @Herma Huhn:

      Man könnte jedoch auch Personal einstellen und insbesondere gefährdete Zonen häufiger mal besuchen. Ebenso einfach die Pakrsünder anhand des Gehalts berechnen lassen, aber ok dann müssten wir dieses Papiertigergesetz ja noch angehen. Das geht ja nicht. Naja müssen wohl erst wieder midnestens 10 Radfahrer/Fußgänger verrecken, damit man vielleicht auf die Idee kommt "müssen wir handeln?"

  • Denunzieren ist so typisch deutsch. Naja was soll man sagen der/die gute alte ABV*innen ist immer noch im Dienst, schnüffelt und schießt Fotos.

    Das dümmste ******* im ganzen Land



    ist und bleibt der/die Denunziant*in

  • Die Praxis bei WhatsApp verletzt die DSGVO. Jedes Adressbuch der NutzerInnen wird komplett ausgelesen. Das ist bekannt, aber man unternimmt nichts. Es ist unverständlich. Hier jammert man wegen der DSGVO und an anderer Stelle ist es egal. Kann mior keiner erzählen, dass hier nur rechtstreu gehandelt werden soll.

    • @Harald27:

      "Man unternimmt nichts" - wer ist hier "man"?

      Das ist aus meiner Sicht die Gesellschaft, der das Thema Datenschutz viel egaler ist als dem Grundgesetz (Persönlichkeitsrecht -> informationelle Selbstbestimmug...). Auch wenn es wehtut, die allermeisten Bürger nehmen stark mehrheitlich lieber in Kauf, gläsern zu sein, als auf die smarte Welt zu verzichten, die ihnen die IT-Industrie vorsetzt. Wir haben hier also den traurigen Fall, dass das Volk ein elementares Grundrecht einfach nicht will.

      Nun ist das Persönlichkeitsrecht aber nach wie vor ein Grundrecht und muss irgendwie zur Geltung kommen - spätestens dann, wenn einer der ganz wenigen Unsmarten vorbeikommt und auf sein Recht pocht. Deshalb gibt es die DSGVO, und deshalb bekommt man auch auf Schritt und Tritt Einwilligungserklärungen vorgelegt, die es dem modernen, smarten Menschen ermöglichen, auf juristisch korrekte Art auf sein Grundrecht zu scheißen.

      Das ist natürlich kein Zustand, und klar auch, dass es dabei immer wieder zu kuriosen Situationen kommen muss. Aber bevor sich was ändert, muss die Gesellschaft damit beginnen, das Thema ernst zu nehmen. Vielleicht geschieht das ja noch (in 20 - 30 Jahren...).

  • Das gibt es aber auch nur in Bayern. In freien Bundesländern wird es gefördert, dass auch Bürger diese Rowdies anzeigen!

  • Wiedermal typisch für das CSU-Bayern.



    Was sagt der ADAC eigentlich dazu?

  • So ein Aggressiver Akt von Menschen in der Verwaltung, ein System zu protegieren das die Zukunft der Menschheit zerstört, macht mich einfach nur wütend.

    • @TAE EZR:

      Inwiefern zerstört Falschparken die Zukunft der Menschheit?

  • "Das Fotografieren von falsch geparkten Autos verstößt gegen die DSGVO" diese Aussage unter dem Bild ist schlichtweg falsch!



    Was in Bayern verhandelt wird ist die Auslegung der Behörde bzgl. Bilder, die keine Gefährdung für Dritte erkennen lassen und das eben diese Bilder aufgrund weiterer Merkmale gegen die DSGVO verstosse. Das ist eine (steile) Behauptung einer Behörde in Bayern, kein Fakt.