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Mamdani und die Netanjahu-Festnahme Taktisch richtig, moralisch klar

Leon Holly

Kommentar von

Leon Holly

New Yorks Bürgermeister kann den israelischen Premier nicht festnehmen lassen. Das zeigt umso mehr: Die US-Linke muss für das Völkerrecht streiten.

W enn Benjamin Netanjahu im September nach New York City kommt, kann die Stadt den israelischen Premier nicht festnehmen lassen. Das hat Bürgermeister Zohran Mamdani nach einer ausführlichen Rechtsprüfung bekannt gegeben.

Linke könnten da auf Gedankenspiele kommen: Wenn die bürgerlichen Parteien permanent ihr eigenes Recht beugen, um gegen politische Gegner vorzugehen, wieso dann nicht auch die Linke? Wieso nicht trotzdem einen international gesuchten Kriegsverbrecher festnehmen lassen, Befugnis hin oder her? Quasi eine unmittelbare Rechtsbeugung, um höherem Recht Geltung zu verschaffen.

Das ist es scheinbar, was einige Linke im Kopf haben, die Mamdani jetzt für seinen Rückzieher kritisieren. Sie verweisen auf ein Wahlkampfversprechen Mamdanis. Auf die Frage, ob er Netanjahu als Bürgermeister festnehmen lassen würde, obwohl die USA das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nicht unterzeichnet haben, bejahte Mamdani noch ohne Umschweife.

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Dabei ist es richtig, dass Mamdani sich jetzt an US-Recht hält. Allein aus taktischen Gründen wäre es falsch, die NYPD im September auf Netanjahu anzusetzen. Denn der Bürgermeister würde damit offen auf Kriegsfuß mit Trump und der Bundesregierung stehen, was die Umsetzung seiner Politik in NYC gefährden würde. Auch darüber hinaus ist es wichtig, dass Mamdani nicht nur mit moralischer Klarheit über Israels Verbrechen spricht, sondern daraus auch eine Verpflichtung auf das internationale Recht ableitet.

Linke kritisieren berechtigterweise, dass dieses Recht nur selektiv angewandt wird. Und trotzdem existiert mit dem Völkerrecht eine gemeinsame Sprache und ein zivilisatorischer Minimalkonsens, den Progressive nicht aufgeben können.

Mamdani und die demokratischen Sozialisten gewinnen bei den Demokraten massiv an Einfluss. Die Partei und die USA auf Kurs zum internationalen Recht zu bringen – etwa durch eine Anerkennung des IStGH – sollte ihre Minimalforderung sein.

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Leon Holly

Leon Holly

Schreibt über gesellschaftliche Konflikte und internationale Politik, mit besonderem Fokus auf die USA und die Levante. Von 2023 bis 2024 Volontär der taz Panter Stiftung. Davor Studium der Politikwissenschaft und Nordamerikastudien in Berlin und Paris.
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30 Kommentare

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  • Mit der neuen Überschrift des Artikels wird Mamdanis Verhalten sogar noch besser entlarvt, danke taz 👍



    Denn wenn es jetzt "Taktisch richtig, moralisch klar" ist, dass Mamdani Netanjahu nicht festnehmen lassen will, dann hat er ja wissentlich im Wahlkampf gelogen: "Auf die Frage, ob er Netanjahu als Bürgermeister festnehmen lassen würde, (...) bejahte Mamdani noch ohne Umschweife."



    Die internationale Rechtslage hat sich nicht geändert seit dem Wahlkampf.



    Also entweder hat er damals dreist gelogen oder handwerklich ungeprüft einfach das Blaue vom Himmel erzählt.



    Das war dann, egal welche der beiden Optionen," Taktisch falsch, moralisch unklar", oder?

    • @Astrid Sehnefeld:

      Das ist eine sehr einseitige Einlassung. Was antwortest Du oder sonstwer auf die Frage, ob man mal mit einer Rakete die Erde umrunden würde? Ohne den geringsten Zweifel wird da mit "Ja" geantwortet. Ist das gelogen? Oder ist das der Wunsch, den man ausdrückt? So hat Mamdani das auch gemeint - der ist nicht dumm, er hat Courage und ist ehrlich.

  • Netanjahu ist ein Kriegsverbrecher...ebenso Putin, Trump etc...verhaftet werden nur mehrmalige Schwarzfahrer, Ladendiebe, Schnellfahrer, aggressive Demonstranten...Gaza ist platt gemacht, das Westjordanland zum Abschuss freigegeben, der Donbass ein Sodatenfriedhof, Venezuela ein US-Satelitenstaat, Kuba vor dem Kollaps...und Trump und seine Entourage schwören auf die Bibel...wer hält das aus?

  • Der Linken Hang auch den eigenen Heiland zu unterschätzen ist doch immer wieder überraschend: Natürlich wusste Mamdani von Anfang an, dass er Netanjahu nicht festnehmen lassen kann, sonst hätte er nicht öffentlich verlautbaren lassen, es zu versuchen.



    Ausserdem ist das (nicht die) NYPD keine Handlangertruppe des Bürgermeisters. Es darf bezweifelt werden dass er die Polizei wirklich auf Netanjahu hätte "ansetzen" können.



    Ein wenig sollte man als Journalist das Polittheater schon durchschauen.

  • Ob er sich wohl solche Gedankenspiele traut, wenn Xi Jinping NYC besuchen möchte? Oder nur dort, wo er ganz gratismutig nichts zu befürchten hat?

  • Erst großspurig ankündigen, Netanjahu verhaften zu lassen – und dann feststellen, dass man dafür gar keine Zuständigkeit hat. Politische Symbolpolitik in Reinform: Hauptsache die Schlagzeile stimmt, auch wenn die Rechtslage nicht mitspielt. Wenigstens weiß jetzt jeder, dass Pressekonferenzen einfacher sind als Völkerrecht

    • @Zippism:

      So sieht es aus.



      Herr Mamdani weiß eben, wie er seine Fans bedienen kann ohne dass daraus auch konkrete Taten entstehen müssen.

  • Mamdani ist Bürgermeister von NYC. Damit hat er einen ziemlich klaren Job, er soll sich um New York kümmern, natürlich darf er sich privat äußern zu was er möchte.



    Es nimmt immer mehr überhand, dass sich jedes Thema auf die Frage „wie hältst du’s mit Israel?“ bezieht. So auch zu sehen bei dem Streit zwischen propalistina und proisrael Gruppen beim Berliner CSD oder Schlägereien in einem linken Hausprojekt.



    Wieso gibt es eigentlich keine Sudan-solidarische Linke oder Schwule für Frieden in Myanmar? Wie steht den der Bürgermeister von Mumbai zum Konflikt in Kolumbien?

    • @Jesus:

      "Es nimmt immer mehr überhand, dass sich jedes Thema auf die Frage „wie hältst du’s mit Israel?“ bezieht."

      Wenn ich es richtig verstehe geht es hier nicht um Israel, sondern um Netanjahu. Uns es gibt viele Israelis und Juden (nein, auch das ist nicht das gleiche), die Netanjahu scharf kritisieren.

      • @Josef 123:

        Und natürlich geht es um Israel, Netanyahu reist ja nicht als Privatperson nach New York, als solche könnte er nämlich sehr wohl festgenommen werden.

      • @Josef 123:

        Wenn Netanyahu weder Israeli noch Jude wäre, würden seine mutmaßlichen Kriegsverbrechen niemanden interessieren, genau das ist ja der Punkt.



        Bevor hier jemand nach weiteren Fehlern sucht, das Bürgermeisteramt von Mumbai wird von einer Frau besetzt und es müsste natürlich nicht Sudan-Solidarität sondern Solidarität mit einem der beiden sudanesischen Warlords und seinen Anhängern heißen, damit die Analogie stimmt.

      • @Josef 123:

        Das ist die exakt richtige Antwort.



        Danke dafür!

  • Netanyahu wird für einen Besuch bei der UN nach NY fahren und damit sind sämtliche Diskussionen hinfällig. Für offizielle UN-Besuche gibt es Sondervisas, die nur in NY und für den Flughafen gelten. Die USA sind verpflichtet, sämtlichen UN-Besuchern diese Visas auszustellen und freies Geleit zu garantieren. Das wurde schon bei der Ansiedelung der UN in NY so vertraglich festgelegt. Ich sehe auch nicht, wie das für eine solche Organisation anders gehandhabt werden könnte - freier Zugang unabhängig von politischen Winden ist da eine grundlegende Voraussetzung. Übrigens waren mit solchen Visas auch schon diverse afrikanische Warlords mit IStGH Haftbefehl bei der UN - nur gab es da nicht diese Aufregung.

    • @TheBox:

      Dass es da eine Rechtslage gibt und man für die nach mit etlichen hundert Mannstunden juristischer Recherche am Ende keine Löcher pieksen kann, steht ja wohl auch nicht (mehr) zur Debatte. Die Frage ist wohl eher, ob es ratsam ist, die Sache anzugehen, wie es Trump möglicherweise täte, wenn ein aus SEINER Sicht krimineller UN-Besucher (wie z. B. Chamenei Jr.) den Fuß auf US-Boden setzte.



      (Die Israelis selbst würden übrigens in vergleichbarer Situation überhaupt nichts machen. Der international gesuchte UN-Gast würde einfach nur abends im New Yorker Hotel ins Bett gehen und dann ganz friedlich auf einem Schiff auf hoher See wieder aufwachen, das rein zufällig unter der Flagge eines Zeichnerstaats des Rom-Statuts fährt... ;-))

  • Unabhängig vom Sachverhalt: "... bejahte Mamdani noch ohne Umschweife" - und wieder kann ein Poliker nicht das Halten, was er vorher verlautbart/versprochen hat. Es ist so frustrierend!

  • Es tut gut, dass man auch Politiker findet, die Courage haben und sich nicht in Duckmäusertum üben. Daran sollten sich unsere Eliten ein Beispiel nehmen und nicht ausschließlich daran denken, die Wirkung ihrer Handlungen nur an der eigenen Karriere zu orientieren.

    • @Perkele:

      Welche Courage? Mandani hat für seine Fanbase große Reden geschwungen und gibt jetzt klein bei. Alles für die eigene Karriere.

      • @Oma:

        Oh nein! Er hat das Maul aufgemacht - was viele andere eben nicht tun - wegen der eigenen Karriere!

        • @Perkele:

          Einigen wir uns auf Maulheld?

  • Tatsächliche ist die Diskussion über Völkerrecht vor allem Völkerstrafrecht und den IStGH / die IStGH - Haftbefehle sehr lückenhaft.

    So das irreführende Eindrücke entstehen

    Zwei Fakten aus dem etablieten Völkerrecht sowie ein Detail des Rom-Statut um diese "Lücken" zu schließen.

    1.) Es gilt im Völkerrecht grundsätzlich "Staatenimmunität", Staaten bestimmen/urteilen nicht über andere Staaten -- Einschränkungen nur durch Verträge.



    -- Das bedeutet auch Immunität für amtierende Staatsführer, auch für Netanjahu und Putin solange wie diese im Amt sind.



    (Siehe u.a. Wikipedia-Artikel "Staatenimmunität")

    2.) Weder im Zivilrecht nocht im Völkerrecht gibt es "Verträge zu Lasten Dritter". Wenn 100-Staaten vertraglich ein "Völkerrstrafrecht" vereinbahren bindet das keine Staaten die dem Vertrag nicht beitreten.



    (Siehe u.a. Wikipedia-Artikel "Vertrag zu Lasten Dritter")

    3.) Zitat Rom-Statut (Grundlage des IStGH):



    "Art 98 ...



    Der Gerichtshof darf kein Überstellungs- oder Rechtshilfeersuchen stellen, das vom ersuchten Staat verlangen würde, in Bezug auf die Staatenimmunität ... einer Person... eines Drittstaats entgegen seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu handeln..."

    • @Jörg Heinrich:

      Und noch etwas möchte ich sehr klar sagen:

      -- ich bin sehr dafür politsche und rechtliche Konsequenzen aus den Verbrechen in Gaza zu ziehen und politisch wie rechtlich und völkerrechtlich darauf zu reagieren.

      -- alleine die Diskussion über eine letztlich völkerrechtswidrige Festnahme amtierender Präsidenten lehne ich ab.

      Richtig wäre jetzt -- auch für Deutschland -- nach meiner Meinung:

      1.) Den Staat Palästina so wie die UN und über 140 andere Staaten auch formal als Staat an-zu-erkennen.

      2.) Waffenlieferungen und Rüstungskooperation mit Israel ein-zu-stellen solange Israel nicht den völkerrechtlichen Anforderungen an Beendigung der Besatzung und Kompensationen entsprechend dem IGH (höchsten-UN-Gutachten) Gutachten zur Besatzung Palästinas von 2024 Folge leistet.

      3.) Das Völkerstrafrecht im deutsche Recht, das deutsche "Völkerstafgesetzbuch", konsequent gegen Kriegsverbrecher in Palästinakonflikt anwenden.



      Das würde sehr sicher die Mehrzahl aller isrealischen Soldaten die an der Gaza-Kampanie ab 2023 beteiligt waren betreffen -- und warscheinlich auch Siedler im Westjordanland usw.

      Die schärfste Waffe gegen das Unrecht ist das rechtsstaatliche Recht.

    • @Jörg Heinrich:

      Die rechtliche Konstruktion, nach der Israel überhaupt vor dem IGH angeklagt werden kann, ist auch abenteuerlich: die ihm vorgeworfenen Verbrechen hätten auf dem Gebiet eines Staates stattgefunden, das den IGH anerkennt (Israel tut dies nicht) - damit ist der Beobachterstatus Palästinas bei den UN gemeint. Für Gaza also die Herrschaft der Hamas als Rechtsgrundlage für die Klage.



      .



      Rechtsstaatlich bedeutet m.E. auch 'unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils'. Christian Rath schreibt hier taz.de/Den-Haager-...etanjahu/!6198142/



      .



      》Dass Zohran Mamdani angesichts dieser Rechtslage auf die Idee kommt, er könne Benjamin Netanjahu in den USA festnehmen und an den IStGH überstellen lassen, ist sehr verwunderlich.《 - Mamdani kann aber nun quasi ein eigenes "Urteil" sprechen und tut das hier www.instagram.com/...F1Z2lmOWdkNnJuYg== ganz offiziell als Bürgermeister von NY.



      .



      Eine medial inszenierte Quasi-Selbstjustiz, die im Hinblick auf die Zunahme antisemitischer Gewalttaten weltweit gegen Juden, Israelis - nach dem Muster "wenn wir schon gegen Netanjahu machtlos sind..." - das Potential hat, als Brandbeschleuniger zu wirken.

      • @ke1ner:

        Jetzt mal abgesehen von der fehlenden Zuständigkeit New Yorks: wo ist das Problem damit, eine wegen Völkerrechtsverbrechen angeklagte Person festzunehmen und dem entsprechenden Gericht zu überstellen? Das wird doch auf nationaler Ebene bei "ganz normalen" Straftaten mit U-Haft bei entsprechenden Gründen (z.B. Fluchtgefahr) auch so gehandhabt. Trotzdem gilt die angeklagte Person unschuldig bis ihre Schuld bewiesen ist.

        • @~Toni~:

          Mamdani erklärt Netanjahu - ohne Urteil - ausdrücklich zum 'Kriegsverbrecher', "the architect of a horrific genocide against the Palestinian people" - "vor Gericht stellen" war klar nie erreichbar.



          .



          Die UN mit ihrem Sitz in NY ist aber DER Ort, wo geredet werden kann, mit jedem Vertreter seines Staats, so z.B.mit S. Hussein, den Assads, Chruschtschow, die dort unbesorgt sprechen durften.



          .



          Dieses Prinzip will Mamdani medial delegitimieren, seine Behauptung "Architekt eines fürchterlichen Genozids" soll das moralisch unterfüttern.



          .



          Chefankläger Karim Khan aber hat zuletzt im März erklärt, dass er bislang keine ausreichenden Beweise für einen Völkermord Israels im Gazastreifen habe (tagesspiegel.de), Südafrika hat 18 Monate Fristverlängerung beantragt und erhalten, um sie doch noch vorzulegen.



          .



          Haft für Netanjahu wäre ein tatsächlicher Eingriff zugunsten der Hamas, würde Diplomatie VERHINDERN, nicht für Gerechtigkeit sorgen - Mamdani stünde es sehr viel besser zu Gesicht, islami(sti)sche Akteure in diesem Krieg an den Pranger zu stellen.



          .



          Allen voran den Iran und sein Proxy Hamas: am 7. Okt. waren es - beabsichtigt! - tatsächlich nur Zivilisten die Ziele des Angriff wurden.

        • @~Toni~:

          Btr. Zitat:

          " Das wird doch auf nationaler Ebene bei "ganz normalen" Straftaten mit U-Haft bei entsprechenden Gründen (z.B. Fluchtgefahr) auch so gehandhabt"

          Das Problem liegt zumindest gegenwärtig darin das der Ministerpräsident Israels absolute Staatenimunität geniest.



          Siehe meinen Erstkommentar in diesem Thread oben.

          Das sind absolute Grundsätze des Völkerrechts und sie sind auch von entscheidender Wichtigkeit.

          Ohne Staatenimunität auch für die Staatsführung und ohne diplomatische Imunität für die diplomatischen Vertretungen von Staaten könnte sich jeder Staat "herausnehmen" in anderen Staaten letztlich zu intervenieren.

      • @ke1ner:

        Tatsächlich erkennen mittlerweile 157 von 193 UN-Mitgliedern den Staat Palästina an -- ebenso wie die UN-selbst und mehrere UN-Unterorganisationen.

        Das einzig "abenteuerliche" daran ist das die Anerkennung nicht viel früher erflogt ist.

        Eigentlich hätte man von Anfang an von einem "Staat Palästina" in "Staatenkontinuität" zum britisch verwalteten Mandatsgebiet sprechen müssen.

        Der "Zweck" der Mandate war gleich von begin an ab 1920 die Mandatsgebiete zur eigenständigen souveränen Staaten zu entwickeln.

        Mit der Auflösung des Völkerbundes wurden Mandasgebiete eigentlich 1946 unter UN-Verwaltung gestellt (UN-Treuhandgebiete) -- das hätte eigentlich auch mit Palästina erfolgen müssen.

        Versöße gegen die "Völkermordkonvetion" würden übgrigen in gleicher oder ähnlicher Weise vorliegen wenn Gaza israelisches Staatsgebiet wäre und dort eine ethniche Minderheit "morden" täte.

        Die Anerkennung Palästinas als Staat dürfte kaum die Voraussetzung für das jetzt laufende Verfahren sein.

        • @Jörg Heinrich:

          Sie haben es im Grunde doch selbst ausgeführt: Israel ist nicht Vertragsstaat, daher könnte Netanjahu vor dem IStGH eigentlich nicht angeklagt werden.



          .



          Dessen Gerichtsbarkeit erstreckt sich aber auf das Hoheitsgebiet von Vertragsstaaten - nur so erhielt das Gericht die Kompetenz für Taten, die im Westjordanland, in Ostjerusalem und im Gazastreifen begangen wurden. ( > 》Die fragile Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für Verbrechen in Palästina《 ( verfassungsblog.de...isdictional-basis/ ))

          • @ke1ner:

            Btr. Zitat:

            "Sie haben es im Grunde doch selbst ausgeführt: Israel ist nicht Vertragsstaat, daher könnte Netanjahu vor dem IStGH eigentlich nicht angeklagt werden."

            Der IStGH ist grundsätzlich zuständig für alle im Statut gelisteten Straftaten die auf dem Gebiet eines Vertragsstaates des Rom-Statut begangen wurden-- hier Gaza.

            Zitat Rom-Statut Art 12

            "2. Im Fall des Artikels 13 Buchstabe a oder c kann der Gerichtshof seine Gerichtsbarkeit ausüben, wenn einer oder mehrere der folgenden Staaten Vertragspartei [eng. State Party]dieses Statuts sind oder in Übereinstimmung mit Absatz 3 die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkannt haben:

            a) der Staat, in dessen Hoheitsgebiet das fragliche Verhalten stattgefunden hat, ..."

            Zitat Wikipedia Artikel "States parties to the Rome Statute":

            "States parties



            ...



            Palestine — 2 January 2015 [ratifiziert] 1 April 2015 [in Kraft seit] ...



            ..."

          • @ke1ner:

            Der Pärsident Netanjahu kann nicht festgenommern werden -- Art. 98 Rom Statut ...

            ... genau so lange wie er Präsident ist oder gernauer Teil der Staatsführung ist.

            Der Privatman oder auch der Politiker ohne Amt Netanjahu kann nicht nur festgenommen werden.

            Der "Privatman" (im Sinne von ohne Amt) Netanjahu MUSS von jedem Vertragsstaat des Rom-Statuts (dem Statut zum IStGH ) festgenommen werden.



            Und von jedem "nicht-Vertragsstaat" sprich "Drittstaat" im Text des Rom-Statutes KANN er dann festgenommen werden.

            Am 27. Okt diesen Jahres (2026) sind Wahlen.

            Wird die Regierung Netanjahu abgewählt, was als warscheinlich gilt (Unfragen zeigen knapp 60% pro Oposoition) ...



            ... dann sollte Netanjahu besser nicht mehr nach NewYork fliegen -- vor allem nicht durch europäischen Luftraum.

      • @ke1ner:

        Nun bleibt es ihr Geheimnis, was daran abenteuerlich sein sollte, dass der IGH für Verbrechen, die auf dem Territorium von Mitgliedstaaten begangen werden, zuständig ist, unabhängig von der Herkunft der Täter. Aber Ihre Aussage, dass die Hamas-Herrschaft hier als Rechtsgrundlage gilt, ist objektiv falsch: welche Gebiete zu dem Staat Palästina gehören, wurde auf der Grundlage von Verträgen und Abkommen entschieden, die nichts mit Hamas zu tun haben, und als Vertretung dieses Staates die Autonomiebehörde akzeptiert (was die Legitimität der Hamas-Herrschaft in Gaza explizit in Frage stellt).