Leistungen für Dublin-Flüchtlinge: Das eigentliche Problem übersehen

Die Ampel will Dublin-Geflüchteten alle Leistungen streichen. Doch das wird nichts bringen, da die eigentlich zuständigen EU-Staaten Abschiebungen verhindern.

Geflüchtete verlassen die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen am Standort Braunschweig, Oktober 2023 Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Ampel-Koalition will Leistungen für Dublin-Flüchtlinge in vielen Fällen auf Null reduzieren. Das ist einer der wesentlichen Punkte des sogenannten Sicherheitspakets, das die Ampel-Koalition am Donnerstagnachmittag vorstellte.

Von Dublin-Flüchtlingen spricht man, wenn ein Flüchtling nach den Dublin-Regeln der EU Anspruch auf ein Asylverfahren in einem anderen EU-Staat hat, insbesondere weil er dort erstmals EU-Boden betrat. Dann muss er in diesen Staat zurückkehren.

Die Koalition hat nun beschlossen, dass Asylsuchende in Deutschland keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen haben, sobald der eigentlich zuständige Staat der Rücküberstellung zugestimmt hat. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hofft, dass Betroffene dann freiwillig in das zuständige Land ausreisen.

Buschmann hatte bereits Ende 2023 gemeinsam mit FDP-Chef Christian Lindner gefordert, dass Dublin-Flüchtlinge nur noch die Fahrkarte in den zuständigen EU-Staat erhalten sollen.

Bett, Brot und Seife ist bereits aktuelle Praktik

Manche Medien berichten nun, dass ausreisepflichtige Dublin-Flüchtlinge nur noch „Bett, Brot und Seife“ bekommen sollen. Das ist wohl ein Missverständnis. Die Reduzierung der Leistungen für ausreisepflichtige Dublin-Flüchtlinge auf Essen, Unterkunft sowie „Körper- und Gesundheitspflege“ ist bereits derzeitige Rechtslage. Nur bei besonderen Umständen können auch weitergehende Leistungen für den persönlichen Bedarf gewährt werden. Diese bereits 2015 eingeführte Kürzungsmöglichkeit wird von den Ausländerbehörden auch genutzt.

Bei der nun geplanten Reform geht es tatsächlich um einen völligen „Ausschluss“ der Leistungen. Wie dies in der Praxis dann aussehen wird, ist allerdings noch offen. Faktisch wird wohl niemand hungern müssen, aber dann vielleicht nur noch Sachleistungen für Obdachlose erhalten. Aber das ist derzeit noch Spekulation.

Wahrscheinlich rechtmäßig

Die Organisation Pro Asyl hat die Pläne der Koalition massiv kritisiert, sie seien „absehbar verfassungswidrig“. Zu Recht weist Pro Asyl darauf hin, dass Sozialleistungen nicht zur bloßen Abschreckung gestrichen oder willkürlich gekürzt werden dürfen.

Allerdings geht es hier nicht um abstrakte Abschreckung, sondern um Durchsetzung der geltenden Dublin-Regeln. Flüchtlinge haben danach in der EU zwar Anspruch auf ein Asylverfahren, können sich aber den Zielstaat nicht aussuchen. Es dürfte daher nicht verfassungswidrig sein, Asylsuchende darauf zu verweisen, dass sie in anderen EU-Staaten Anspruch auf Ernährung und Unterkunft haben.

So hat das Gericht bereits 2022 in einem anderen Fall erklärt, dass der Gesetzgeber von Asylsuchenden durchaus verlangen kann, „an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken oder die Bedürftigkeit gar nicht erst eintreten zu lassen“. Dazu passt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen von 2019. Danach können die Sozialleistungen ausnahmsweise vollständig versagt werden, wenn die „Aufnahme einer angebotenen zumutbaren Arbeit“ abgelehnt wird. Denn damit habe es der Bedürftige in der Hand, seine menschenwürdige Existenz selbst zu sichern.

Die Reform wird kaum etwas ändern

Das eigentliche Problem ist das Dublin-System selbst, wonach Deutschland fast nie für Asylverfahren zuständig wäre, weil es keinerlei EU-Außengrenzen hat. Das ist offensichtlich ungerecht und es ist deshalb gut nachvollziehbar, dass die EU-Staaten, die an den EU-Außengrenzen liegen, das Dublin-System unterlaufen, wo es geht.

Da die Streichung der Sozialleistungen für Dublin-Flüchtlinge zurecht an die konkrete Aufnahmebereitschaft des zuständigen EU-Staats geknüpft ist, wird es also wohl auch künftig viele Dublin-Flüchtlinge geben, die in Deutschland bleiben können und auch versorgt werden – weil nicht sie die Überstellung verhindern, sondern der zuständige EU-Staat.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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