Gewalt gegen Proteste: Demonstrant für Frauenrechte in Afghanistan erschossen
In Afghanistan sind die Taliban gewaltsam gegen eine Demonstration für festgenommene Frauen vorgegangen. Diese sollen gegen die Kleiderordnung verstoßen haben.
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Laut der UNO haben Polizeikräfte der Taliban im westafghanischen Herat am Dienstag auf überwiegend männliche Demonstranten geschossen, die für Frauenrechte auf die Straße gegangen waren. Dabei sei „mindestens ein Mensch, ein Junge, durch Schüsse getötet worden“, berichtete die UN-Mission in Afghanistan (Unama) am Dienstag. Es gebe Berichte über einen zweiten Toten und mehrere Verletzte „durch Schläge mit Stöcken“.
Zwei Zeugen berichteten der Nachrichtenagentur AFP, sie hätten den Schusswaffeneinsatz bei der Demonstration gesehen. Einer von ihnen bestätigte, dass die Polizei auch Stöcke und Peitschen verwendet hätte. Der TV-Sender CNN zeigte Aufnahmen aus Herat, auf denen Schüsse zu hören und weglaufende Männer zu sehen sind. Doch bleibt unklar, wer geschossen hat.
Anonyme Augenzeugen berichteten der Agentur AP, zuerst sei in die Luft geschossen worden, später seien Menschen getroffen worden. Auf der Straße sei Blut zu sehen gewesen. Berichten zufolge sollen bei dem Protest auch Rufe nach „Bildung, Arbeit und Freiheit“ zu hören gewesen sein.
Die Polizei bestritt jeglichen Einsatz von Waffen und warf ihrerseits den Demonstranten vor, „die öffentliche Ordnung zu stören“. Sie hätten „Spannungen geschürt unter dem Vorwand, gegen Regelungen zur Einhaltung der Kleiderordnung auf die Straße zu gehen“, sagte Polizeisprecher Saed Masud zu AFP. Die Lage konnte aber „vollständig unter Kontrolle gebracht werden“.
Solidaritätsdemonstration für festgenommene Frauen
Der auf bis zu 150 Personen geschätzte Protest im Viertel Jibrail war eine Solidaritätsdemonstration für mehrere Frauen, die in den Vortagen von der Sittenpolizei wegen angeblichen Verstoßes gegen die Kleiderordnung festgenommen worden waren. Proteste sind unter den Taliban in Afghanistan de facto verboten und sehr selten.
Laut Unama sind mindestens 30 Frauen und Mädchen am 6. und 7. Juni wegen angeblich unangemessener Kleidung festgenommen und bis zum 8. Juni festgehalten worden. Festnahmen durch die Sittenpolizei würden Frauen „enorm stigmatisieren“ und gefährden, kritisierte die amtierende Unama-Leiterin Georgette Gagnon.
Das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters wies Berichte über die Festnahme von Frauen als Gerüchte zurück. Zugleich erklärte es, das Tragen des Hidschabs sei „ein göttliches Gebot, ein Gesetz, das wir umzusetzen verpflichtet sind“.
Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett, erklärte auf X, er sei alarmiert vom exzessiven Gewalteinsatz in Herat gegen allem Anschein nach friedliche Demonstranten. Er forderte die Behörden auf, die für die Gewalt Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es sei an der Zeit, Spannungen abzubauen und das Recht der Bürger auf Redefreiheit zu respektieren, insbesondere mit Blick auf Frauen und Mädchen.
Sittenpolizei hat neue Vorschriften für Frauen verkündet
Am Freitag sollen Imame Herats in Moscheen im Namen des Tugendministeriums verkündet haben, dass Frauen ihre Häuser nicht ohne Kopftuch verlassen dürften. Am Samstag dann sollen die Festnahmen begonnen haben. Am Mittwoch kündigte die Sittenpolizei neue Vorschriften für Frauen an. Demnach dürfen diese künftig keine nackten Füße mehr zeigen oder Make-up tragen.
Das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters in Kabul wollte sich auf AFP-Anfrage nicht zu den Geschehnissen äußern. Die regionale Niederlassung des Ministeriums erklärte jedoch, Verstöße gegen die Kleiderregeln könnten zu „Festnahme und Inhaftierung“ könnten. „Wenn auch nur ein Teil der Haare an der Stirn, an den Seiten oder am Hinterkopf sichtbar ist, gilt dies als Verstoß gegen die islamischen Kleidungsvorschriften.“
Nach der erneuten Machtübernahme der radikalislamistischen Taliban im August 201 wurden Frauen in Afghanistan weitgehend von formaler Bildung und Arbeit außerhalb des Hauses ausgeschlossen. Sie dürfen sich nur verhüllt in Begleitung eines männlichen Verwandten in der Öffentlichkeit bewegen. Zuletzt wurde ihnen auch das Scheidungsrecht genommen. (mit afp/ap)
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