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Kritik an Deutschlands Israel-PolitikStrafanzeige gegen die Regierung

„Beihilfe zum Völkermord“ in Gaza wirft eine Gruppe deutscher Ju­ris­t*in­nen unter anderem dem Kanzler vor. Die Aussichten sind allerdings gering.

Bundeskanzler Olaf Scholz und Israels Präsident Izchak Herzog bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2024 Foto: dpa

Freiburg taz | Der neue Generalbundesanwalt Jens Rommel, der an diesem Montag in Karlsruhe ernannt wird, muss sich gleich mit dem Gaza-Krieg beschäftigen. Ende Februar ging bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen „Beihilfe zum Völkermord“ ein. Sie stammt von einer Gruppe Berliner Rechts­an­wäl­t:in­nen um Nadija Samour und von der Rechtsprofessorin Nora Salem, die an der Deutschen Universität Kairo lehrt.

Die Anzeige richtet sich gegen die neun Mitglieder des Bundessicherheitsrats, der auch über Rüstungsexporte entscheidet. Neben Kanzler Olaf Scholz (SPD) gehören dem Gremium etwa Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) an. Konkret wird ihnen vorgeworfen, dass im Jahr 2023 Rüstungs­exporte im Wert von über 300 Millionen Euro an Israel genehmigt wurden, Deutschland seine Zahlungen an das UN-Hilfswerk für ­Palästina (UNRWA) ausgesetzt hat und Israels Vorgehen durch Solidaritätsbekundungen politisch unterstützt wurde. Dies sei strafbar, weil es Beihilfe zu einem Völkermord Israels in Gaza sei.

Die Ju­ris­t:in­nen berufen sich dabei auf eine Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag von Ende Januar. Darin wurde die Möglichkeit eines Völkermords in Gaza für „plausibel“ erklärt; Israel wurde aufgefordert, Genozidhandlungen seiner Armee zu verhindern.

Ob in Gaza wirklich ein Völkermord geschieht, ist äußerst umstritten und wird auch vom IGH erst im Hauptverfahren geklärt. Entscheidend ist, ob Israel die Intention hat, die Pa­läs­ti­nen­se­r:in­nen in Gaza als Gruppe auszulöschen. Israel bestreitet dies; man bekämpfe nur die Hamas, die aber die palästinensische Zivilbevölkerung als Schutzschild missbrauche. Der IGH hielt den von Südafrika erhobenen Vorwurf zumindest für plausibel, weil es entsprechend zu verstehende Äußerungen des moderaten Präsidenten Izchak Herzog und der Likud-Minister Joav Galant und Israel Katz gab.

Reicht ein Anfangsverdacht?

Die Strafanzeige verweist darauf, dass für ein deutsches Ermittlungsverfahren ein Anfangsverdacht genüge. Vermutlich wird sich die Bundesanwaltschaft aber nicht in die Frage eines Völkermords einmischen, sondern auf die angeführten Beihilfehandlungen der Regierungsmitglieder konzentrieren.

Hier ist die Argumentation der Strafanzeige eher schwach. So gibt es darin keinen Hinweis darauf, dass die genehmigten Waffen bereits geliefert wurden. Mit ungelieferten Waffen kann die Armee aber niemanden töten. Die Genehmigung neuer Mittel für das UNRWA hatte Deutschland auch nicht ausgesetzt, um die Not der Pa­läs­ti­nen­se­r:in­nen zu vergrößern, sondern weil wohl UNRWA-Mitarbeiter am Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober beteiligt waren. Als Ersatz hat die Bundesregierung die Mittel für das Rote Kreuz erhöht.

Auch der Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Völkermord dürfte nicht überzeugen: Neben Solidaritätsbekundungen gab es immer auch Versuche, mäßigend auf Israel einzuwirken.

Es wird also voraussichtlich weder ein Ermittlungsverfahren noch eine Anklage wegen Beihilfe zum Völkermord geben.

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30 Kommentare

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  • Es waren ja wohl nicht nur die Äußerungen von drei israelischen Politikern die den Verdacht auf Völkermord für das IHG plausibel machten. Die vorläufige Anklageschrift enthielt mehrere Seiten von Aussagen diverser Politiker, Netanjahu der mehrmals über Amalek redete (kurz: die Auslöschung eines Volkes samt Frauen und Kinder), ein Video von israelischen Soldaten die darüber gesungen haben und sangen es gibt keine Unschuldigen in Gaza. Ben Gvir´s Äußerungen und Taten, die teilweise mehr als fraglich sind. Nach dem vorläufigen Urteil des IHG namen mehrere Regierungsmitglieder an einer Konferenz teil wo es um die Neubesiedlung Gaza´s durch Israel ging und de facto eine Vertreibung der Palästinenser gefordert wurde. Ich weiß nicht wieso wir hier in Deutschland die Aussagen israelischer Politiker vor allem der rechten so abtun, wenn wir sie selber nie von einem Politiker hier akzeptieren würden. Gerade erst vor ein paar Tagen haben 6 Mitglieder des amerikanischen Repräsentantenhauses mit pro israelischen Ansichten und Wahlhistorie nach einem Besuch in Israel über Netanjahu gesagt: he has “utter disregard for Palestinian lives” !



    Und ich möchte noch hinzufügen, dass bis heute weder der UN, UNRWA, oder irgendeiner Nation Beweise für die Anschuldigungen gegen UNWRA vorgelegt wurden. Die Amerikaner sagten nur in einem Dossier das es keine Beweise gibt das zehn Prozent von UNWRA Mitarbeitern Hamas sind oder mit ihnen zusammenarbeiten, und das der Vorwurf gegen einige Mitarbeiter wegen direkter Beteiligung plausibel ist aber sich nicht unabhängig bestätigen lässt. Das israelische Dossier auf dem die Vorwürfe gegen UNRWA beruhen und auf das sich der Artikel im Wall Street Journal im Januar bezog, enthält laut Aussagen mehrerer Medienorganisationen (Channel 4 UK, Financial Times, Sky News) hauptsächlich Anschuldigungen und Vorwürfe die UNRWA nicht direkt belasten, mangelt aber an Beweisen.

  • Die Klage setzt ein gutes Zeichen um zu zeigen dass Deutschland rechtsstaatlich ist. Egal zu welchem Ergebnis sie führt, stärkt sie den Diskurs.

  • Es ist ein Sympol, es ist aber möglich und richtig. Und alle die da jetzt Palästina und die Hamas anklagen wollen. Bitteschön, nicht schreien, sondern tun ...

  • DEN HAAG, 1.03.2024. Die Republik Nicaragua hat heute beim Internationalen Gerichtshof einen verfahrenseinleitenden Antrag gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen angeblicher Verstöße



    gegen die Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen, den "unumstößlichen Grundsätzen des humanitären Völkerrechts" und anderen Normen des allgemeinen Völkerrechts in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere den Gazastreifen, vorgebracht hat. Der Antragsteller behauptet, dass "jede Vertragspartei der Völkermordkonvention durch dieses Instrument verpflichtet ist, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Begehung von Völkermord zu verhindern" und dass seit Oktober 2023 "die anerkannte Gefahr eines Völkermords am palästinensischen Volk und vor allem an der Bevölkerung des Gazastreifens" bestehe. N. argumentiert, dass Deutschland durch die politische, finanzielle und militärische Unterstützung Israels und die Einstellung der Finanzierung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) "die Begehung dieses Völkermords erleichtert und in jedem Fall gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Begehung des Völkermords zu verhindern". Nicaragua will die Zuständigkeit des Gerichtshofs auf die Erklärungen, in denen beide Staaten die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkennen, und auf die Schiedsklausel in Artikel IX des Völkermordübereinkommens stützen.



    Die Klageschrift enthält auch einen Antrag auf Angabe von Sicherungsmaßnahmen. N. ersucht den Gerichtshof, bis zu seiner Entscheidung in der Hauptsache dringend Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf "die Beteiligung Deutschlands an dem plausiblen Völkermord und den schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts, die im Gazastreifen begangen wurden" anzugeben.

    • @Des247:

      Die Republik Nicaragua ist eine Diktatur, die studentische Aufstände brutal niedergeschlagen, zahlreiche Tote zu verantworten und Oppositionelle unter grausamen Bedingungen eingesperrt hat.

      • @Hauptschullehrkraft:

        Und deswegen dürfen Sie nicht auf anderes Unrecht aufmerksam machen? Laut den Völkermord Konventionen haben alle Länder, die diese unterzeichnet haben, sogar die Pflicht, darauf aufmerksam zu machen und das nicht nur wenn der Völkermord bereits passiert ist. Das ist das besondere an dieser Konvention, sie soll auch Völkermord verhindern. Auch der versuchte Völkermord oder die Anstiftung und eben Unterstützung ist strafbar. Wenn wir danach gehen das nur eine Regierung oder ein Land mit einer reinen Weste Anklagen gegen andere erheben kann, dann können wir internationales Recht gleich aus dem Fenster schmeißen, denn solche Länder gibt es kaum auf diesem Planeten.

  • 4G
    47351 (Profil gelöscht)

    Täterschaft und Teilnahme von Herzberg. Ist gar nicht so dick, Vergleichbares sollte man gelesen haben, bevor man sich mit derlei Anzeigen juristisch blamiert.

  • Und da dachte ich dass Nicaragua in der vergangenen Woche am ICJ in den Haag gegen Deutschland ein Verfahren wegen der Beihilfe zum Genozid beantragt hat.



    Siehe auch www.dw.com/en/nica...-israel/a-68422846

    Was wenn die Deutsche Justiz diese hier nicht eröffnet und das vor dem ICJ eröffnet würde? Wäre das dann irgendwem peinlich?

    Das Verfahren von Südafrika gegen Israel wg. Genozid läuft schon. Für das stattfinden eines Genozids gibt es also mindestens einen Anfangsverdacht wenn ich das richtig verstehe.

    Wie kann es dann keinen Anfangsverdacht wg. Beihilfe durch Deutschland #Staatsraison geben?

    • @Mr.Henry:

      Für das stattfinden eines Genozids gibt es also mindestens einen Anfangsverdacht wenn ich das richtig verstehe.

      Na, da würde ich aber nochmal versuchen es zu verstehen... Das scheint mir der klassische Fall zu sein, wo darauf spekuliert wird, dass beständiges Wiederholen von Unsinn wenigstens bei jenen, die sich nicht arg genau mit dem Gegenstand befassen, verfangen wird. Für gewöhnlich gehen diese mit der "wird schon was dran sein, sonst würden man das ja nicht machen"-Haltung aus solcher persuasiven Bearbeitung raus.

  • Ich könnte die Kläger fast verstehen wenn die von der Hamas entsprechend bezahlt werden, schlüssig ist diese Anklage trotzdem nicht.

  • Die Aussichten sind schon deshalb gleich Null, weil es keinen Völkermord in Gaza gibt. Mithin auch keine Beihilfe. Und das ist auch gut so.

  • Komisch, auf die Idee die Hamas als Verursacher zu verklagen, kommen die gar nicht.

    • @vieldenker:

      Wieso muss Nicaragua Hamas verklagen? Laut Völkermord Konventionen hat jeder Staat der diese unterschrieben hat sogar die Pflicht dieses Verbrechen anzuzeigen, dazu gehört auch das die Absicht und Anstiftung zum Begehen eines Völkermords und die Unterstützung strafbar sind und angezeigt werden müssen. Israel hat mehrfach gesagt das Hamas einen Völkermord an den Israelis begehen wollte, laut der Völkermord Konventionen können auch Einzelpersonen z.B. die Hamasführung oder Gruppen angeklagt werden. Palästina ist zumindest den Völkermord Konventionen beigetreten hat diese aber glaub ich noch nicht ratifiziert. Bin mir aber nicht sicher ob das überhaupt eine Rolle spielen würde. Fakt ist sie können genauso gut die deutsche Regierung oder jeder anderen Regierung, welche die Völkermord Konventionen unterschrieben hat, vorwerfen Hamas nicht angeklagt zu haben und diese fragen warum das so ist. Ansonsten wurden Anklagen vor dem European Criminal Court (ICC) gegen Hamas eingereicht.

    • @vieldenker:

      Die Hamas ist in D als Terrororganisation eingestuft. Da braucht es keine Gerichtsentscheidungen mehr um sie zu verurteilen.

    • @vieldenker:

      Wie wollen sie denn eine Terrororganisation verklagen?



      Ihnen ist der UNterschied zwischen einem Staat/Regierung und einer illegalen Organisation schon klar oder?

    • @vieldenker:

      Tcha, das frage ich mich dann auch immer. Ich bin immer dafür, ein Land, seine Gesellschaft, Institutionen und Handlungen kritisch zu betrachten. Das darf man natürlich auch gerne in Bezug auf Israel. Ich frage mich nur, warum das keiner in Bezug auf die Palästinenser*innen in Gaza und insbesondere auf die - schließlich irgendwann mal von der dortigen Bevölkerung gewählten - Hamas tut. Wer verklagt die einmal vor dem Internationalen Gerichtshof? Oder schenkt man sich das gleich, weil die Hamas eine Terrororganisation ist und dementsprechend hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Israelische Institutionen wie die demokratisch gewählte Regierung und die IDF können verklagt werden, die gewählte Regierung im Gazastreifen und ihr paramilitärischer Arm aber nicht? Sind das dann ideologische oder rechtliche Gründe, die das unmöglich machen?

      • @Patricia Jessen :

        Über 70% der Einwohner in Gaza sind unter 30 Jahre alt, 50% sogar Kinder, was heißt das sie bei der Wahl 2006 entweder zu jung waren zum wählen oder noch gar nicht auf der Welt waren. Zudem Hat Hamas auch damals "nur" 45% der Stimmen erhalten und die meisten Analysten haben dies auch auf schwere Korruptionsvorwürfe gegen die Fatah- Partei zurück geführt. Die Konrad Adenauer Stiftung hat einen guten Bericht zur Hintergrund der Wahl. All dies zeigt das ein Großteil der Menschen eben Hamas nicht gewählt hat weil sie zu jung dafür waren. Und ein Land das zuletzt Wahlen vor 18 jahren hatte würde ich eine Diktatur nennen. Und es gibt Klagen gegen Hamas vor dem ICC.

      • @Patricia Jessen :

        1. beim ICC - zu unterscheiden von ICJ läuft ein Verfahren wegen Kriegsverbrechen, auch gegen Hamas (wegen der Verbrechen seit 2014).



        2. Im Verfahren vor dem ICJ geht es um Vorwürfe des Genozids, die vom Gericht als 'plausible' erachtet wurden.



        3. Ein Verbrechen rechtfertigt nicht das andere. Zudem hat Israel, als jahrzehntelanger faktischer Besatzer von Gaza besondere Pflichten der Zivilbevölkerung gegenüber.



        4. Es gilt das erga omnes-Prinzip des Rechts, das absolute Wirkung entfaltet und das zwingende universelle Völkerrecht, die Menschenrechte, das Verbot des Völkermords, des Sklavenhandels, das Verbot des Angriffskriegs umfasst und von jedem Völkerrechtssubjekt beachtet werden muss. Damit auch von Deutschland.

    • @vieldenker:

      Ein Völkermord im Sinne des Völkerstrafrechts kann nicht rechtfertigt werden. Es gibt somit auch keinen Verursacher.

      • @ecox lucius:

        Es gibt keinen Völkermord im Sinne des Strafrechts.

        • @Henriette Bimmelbahn:

          Ist das ihre Meinung weil sie glauben es liegt kein Völkermord vor oder sind sie der Meinung Völkermord kommt im Strafrecht nicht vor? Ersteres sollte man besser Anwälten und Richtern überlassen darüber zu urteilen und letzteres wäre definitiv falsch. Völkermord ist bei uns Bestandteil des Völkerstrafrechts und ist im Völkerstrafrechts- Gesetzbuch zu finden.

          • @Momo Bar:

            Da habe ich mich zugegebenermaßen missverständlich ausgedrückt.



            Völkermord kommt im deutschen Strafrecht vor, ist aber im Bezug auf Israel ein ebenso absurder, wie lächerlicher Vorwurf, der - so die Hoffnung - nur oft genug wiederholt, irgendwann glaubwürdig klingt. Man und frau stelle sich vor, ein symbolischer Bibeltext als gerichtsfester "Beweis"!

            • @Henriette Bimmelbahn:

              Ich sehe das nicht das dieser Vorwurf absurd und lächerlich ist. Das hat auch die überwiegende Mehrheit der Richter am IGH nicht so gesehen. Sie sahen zumindest die Gefahr, das ein Völkermord begangen werden könnte und haben Israel 6 vorläufige Maßnahmen erteilt um einen Völkermord zu verhindern. Und zumindest was die Hilfslieferungen angeht scheinen sie eine Maßnahme definitiv nicht umzusetzen, da sich laut mehreren Organisationen, die Hilfslieferungen seit dem Urteil fast halbiert haben. Und gerade diese Maßnahme hat katastrophale Auswirkungen auf die Bevölkerung. Aber im Grunde spielt es keine Rolle was wir beide denken, das Gericht wird entscheiden ob die Anklage denn so lächerlich ist oder so ernst. Und eine öffentliche Meinung wird sich lange vorher bilden, in Teilen hat sie das bereits ob nun richtig oder falsch. Man kann jetzt bereits sehen das die Stimmung kippt und das nicht unbedingt zu Gunsten von Israel.

              • @Momo Bar:

                Da sind wir uns einig, eine öffentliche Meinung bildet sich lange bevor gerichtlich Entscheidungen getroffen werden. Allerdings nicht zufällig. Es gibt eine eine massive Desinformationskampagne: www.mena-watch.com...lugen-fuss-fassen/

    • @vieldenker:

      Whataboutism. Ist aber halt überhaupt nicht relevant. (1) geht es um die Verantwortung, die genannte Personen durch ihre Entscheidungen an der derzeitigen Lage der Menschen in Gaza haben (ja, auch die Hamas hat die, aber eben nicht nur) und (2) wäre bei der Hamas wohl auch nicht die deutsche Staatsanwaltschaft zuständig. Wohl aber wäre sie das mE bei dem Tod dieser deutschen Familie durch einen Bombenangriff der IDF vor einiger Zeit in Gaza gewesen. Aber da hab ich nix mehr zu gehört. War vermutlich auch unangenehm.

      • @EffeJoSiebenZwo:

        Können Israelis auch Deutschland verklagen, weil es durch seine Zahlungen für Gaza auch die Massaker vom 7. Oktober begünstigt haben könnte?

        Na bitte.

      • @EffeJoSiebenZwo:

        Für die Hamas IST Deutsche Gerichtsbarkeit mit verantwortlich. Weil ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht von ihr, ihrer de facto Regierung oder der PA geahndet werden. Im Gegenteil. Die Jurist*innen hätten die Täter*innen von Hamas und Co, inklusive Teilen der "zivil" Bevölkerung und ihre Unterstützer und Helfer*innen Anklagen können. Darauf haben sie aber verzichtet.

      • @EffeJoSiebenZwo:

        Die Bundesanwaltschaft wird die Klage abweisen und das war es dann auch. Da wird man keine Riesensache raus machen.

    • @vieldenker:

      Das macht noch nicht mal Israel. Die bombardieren, alles, einfach alles ....

    • @vieldenker:

      Zum wiederholten Male: auch ein angegriffener Staat ist an das humanitäre Völkerrecht gebunden; der Verweis auf Hamas ist kein Freibrief - weder für Israel, noch für seine Unterstützer.