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Kommentar Julian AssangeFrauenrechte sind Weltpolitik

Patricia Hecht
Kommentar von Patricia Hecht

Assange wird oft als Aufklärer, Selbstdarsteller oder tragische Figur dargestellt. Das Bild hat wenig mit der ihm vorgeworfenen Vergewaltigung zu tun.

Repräsentiert die Frau, die Julian Assange eine Vergewaltigung vorwirft: Anwältin Elisabeth Massi Fritz Foto: ap

W enn es um die Weltpolitik der großen Männer geht, finden Frauenrechte selten den Weg in die Schlagzeilen. Als Julian Assange, einst gefeierter Whistleblower, heute gefallener Held, Anfang April in der ecuadorianischen Botschaft festgenommen wurde, waren die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn im besten Fall eine Randnotiz.

Nun nimmt Schweden das Ermittlungsverfahren gegen Assange wieder auf. Vor fast neun Jahren beschuldigte ihn eine Frau, sie ohne Kondom vergewaltigt zu haben, während sie schlief. Schnell wurde kolportiert, der CIA stecke hinter den Vorwürfen, um Assange fertigzumachen. Aber an Fällen wie Ronaldo oder auch Brett Kavanaugh sieht man: Vergewaltigungsvorwürfe sind schnell vergessen. Der eine spielt unbehelligt Fußball, der andere ist Richter am Obersten Gerichtshof der USA.

Assange wiederum ist wahlweise Aufklärer, Selbstdarsteller oder tragische Figur – doch das Urteil, das die Weltöffentlichkeit über ihn fällt, hat bislang wenig mit den Vorwürfen der Vergewaltigung zu tun. Das könnte sich nun ändern. Zwar bezeichnete Assange selbst die Vorwürfe gegen ihn als Vorwand, um ihn an die USA ausliefern zu können. Doch genau wie in Großbritannien hätte er auch in Schweden die Möglichkeit, zu argumentieren, dass eine Auslieferung seine Menschenrechte verletzen könnte. Assange an die USA auszuliefern und damit einen politischen Prozess zu ermöglichen, wäre tatsächlich falsch.

Der Grund, warum er sich dem Verfahren in Schweden bisher entzog, dürfte jedoch ein anderer sein: In Schweden gilt Sex ohne Zustimmung als Vergewaltigung. Schon aus einer Perspektive, die gesunden Menschenverstand zugrunde legt, erscheint es grotesk, Geschlechtsverkehr als „einvernehmlich“ zu bezeichnen, wenn eine Person dabei schläft. Für Assange könnte es also schwer werden vor Gericht. Denn auch er steht nicht über dem Recht – und es ist gut, dass sich an seinem Umgang mit Frauen der Umgang mit ihm in den nächsten Jahren entscheiden könnte.

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Patricia Hecht
Redakteurin Inland
war Chefin vom Dienst in der Berlinredaktion, hat die Seite Eins gemacht und arbeitet jetzt als Redakteurin für Geschlechterpolitik im Inland. 2019 erschien von ihr (mit M. Gürgen, S. am Orde, C. Jakob und N. Horaczek) "Angriff auf Europa - die Internationale des Rechtspopulismus" im Ch. Links Verlag. Im März 2022 erschien mit Gesine Agena und Dinah Riese "Selbstbestimmt. Für reproduktive Rechte" im Verlag Klaus Wagenbach.
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30 Kommentare

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  • 6G
    6474 (Profil gelöscht)

    Der Artikel vergleicht einen weltweit gesuchten Staatsfeind der USA, der vor ein paar Jahren die US-Regierung in Beträngnis brachte, mit einem Fußballspieler. Hm...

    • @6474 (Profil gelöscht):

      Wohl eine Frage der Perspektive. Fußball ist ja bekanntlich - und durchaus analog zu der Freiheit, die Assange verteidigen will - keine Sache auf Leben und Tod sondern viel, viel wichtiger. ;-)

      • 6G
        6474 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Ernsthaft: Die chronologische Abfolge der Ereignisse rund um Assange waren halt schon interessant. Ich habe mich gerade nochmal reingelesen.

        Nachdem Wikileaks wegen der Veröffentlichung des bekannten Videos (wo US-Soldaten vom Hellicopter aus zum Spaß Menschen erschießen) 2010 unter Druck geriet und die USA den Wikileaks-Server stilllegen wollten, stellte die SCHWEDISCHE Piratenpartei Anfang August 2010 einen Server zur Verfügung, weil Jounalisten in Schweden mehr Quellenschutz genießen. Assange wollte nach Schweden ziehen und von dort aus journalistisch tätig sein und Wikileaks legal weiterführen. DANN kamen die Vergewaltigungsvorwürfe, was wohl der Grund war, warum Assange seine Wohnsitz nicht nach Schweden verlegen lassen durfte.

        Vielleicht ist Assange ja ein Vergewaltiger, vielleicht.....

        Warum muss ich bei Frau Hecht hier aber die ganze Zeit an die Inquisition denken? Heiligt der (feministische) Zweck wirklich alle Mittel?

        Kann man als linke JOURNALISTIN berechtigte Zweifel aufgrund der besonderen Brisanz des Falles Assange, wirklich mit Fußballer-Vergleichen und einem vorauseilendem Grundvertrauen in die Unbestechlichkeit der Justitz unter den Tisch kehren wollen?

        • 7G
          76530 (Profil gelöscht)
          @6474 (Profil gelöscht):

          Was Ihre Gedanken und Fantasien angeht, müssten Sie die Antworten bei sich selbst und Ihrer Biografie suchen. ;-) Ansonsten heiligt für mich KEIN Zweck dieser Welt alle Mittel, einerlei von wem sie auch eingesetzt werden.

          Ich hatte die Chronologie in Sachen Assange nicht mehr auf dem Schirm. Neun Jahre Sedierung unter Merkel liegen dazwischen. Gähn.

          Ich glaube auch nicht an das Zusammenfallen von Weihnachten und Ostern auf einen Tag. Deswegen finde ich es richtig und notwendig, dass die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange GEPRÜFT werden.

          Auch auf die Gefahr hin, dass sich ein antiimperialistischer Mythos in Wohlgefallen auflöst ...

          • 6G
            6474 (Profil gelöscht)
            @76530 (Profil gelöscht):

            Was für ein antimperialistischer Mythos denn? Natürlich sollen die Vorwürfe geprüft werden.

        • @6474 (Profil gelöscht):

          Ich könnte jetzt wild über die Antworten auf Ihre Fragen spekulieren - so von wegen Kardinalsdelikt aus feministischer Sicht, die grundsätzliche Unterstellung, dass Frauen so einen Vorwurf nicht einfach erfinden (schon gar nicht auf Weisung schlapphütiger Dritter), damit einhergehend die Tendenz, den Vorwurf bereits als Schuldspruch zu werten, usw..

          Am Ende läuft es aber wahrscheinlich darauf hinaus, dass Frau Hecht ganz simpel Ronaldo und Cavanaugh als Beispiele von weltweit bekannten Machos anführen wollte, gegen die (unwiderlegte) Vorwürfe erhoben wurden und deren exponierte und umjubelte bzw. machtvolle Stellung in der Welt daran effektiv keinen Schaden nahm. Message: So glimpflich hätte auch Assange davonkommen können - wenn, ja wenn da nicht das strenge schwedische Vergewaltigungsrecht wäre, das ihn nicht vom Haken lässt.

          Ein wenig ist da ja auch dran. Das schwedische Recht ist wirklich streng und macht deshalb eine Verurteilung wahrscheinlicher. Aber: Ob der Vorwurf schlicht wahr ist (und die Opfer sich nur als Reaktion auf seinen plötzlichen Aufstieg zum selbsterklärten Märtyrer der Infomationsfreiheit gemeldet haben), ODER vielmehr erfunden und von langer Hand ausgewählt wurde (eebn weil er gerade in Schweden recht erfolgsversprechend unterzuschieben ist und Assange sozial zerstören könnte), steht auf einem anderen Blatt und hat mit Fußball nicht das geringste zu tun.

          Der Artikel ist ziemlich kurz. Also stehen schonmal Worte nah beieinander, die trotzdem unterschiedliche Themenkreise betreffen. Eine Feministin davon abzubekommen, einen Vergewaltiger per se für den Abschaum der Menschheit zu halten, EGAL was er sonst so geleistet hat, würde ich jedenfalls nicht versuchen - schon weil ich ihr da gar nicht so dringend widersprechen mag...

          • 6G
            6474 (Profil gelöscht)
            @Normalo:

            "Eine Feministin davon abzubekommen, einen Vergewaltiger per se für den Abschaum der Menschheit zu halten, EGAL was er sonst so geleistet hat, würde ich jedenfalls nicht versuchen.."

            ^Ja, das ist aber nichtmal im Ansatz mein Punkt sondern das:

            ".. ODER vielmehr erfunden und von langer Hand ausgewählt wurde (eben weil er gerade in Schweden recht erfolgsversprechend unterzuschieben ist und Assange sozial zerstören könnte), steht auf einem anderen Blatt und hat mit Fußball nicht das geringste zu tun."

            ^Denn genau DAS was Frau Hecht dazu schreibt ist fraglich: "Doch genau wie in Großbritannien hätte er auch in Schweden die Möglichkeit, zu argumentieren, dass eine Auslieferung seine Menschenrechte verletzen könnte."

            ^Ist das so? Ist eine Auslieferung an die USA durch den schwedischen Staat wirklich ausgeschlossen? Gilt da gleiches Recht wie in GB für Assange?

            Assange hat nun sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London verbracht. Das klingt doch schon nach einem etwas feineren Knast.

            Nun sitzt er in GB in Untersuchungshaft, also eh schon im Knast und will immer noch nicht nach Schweden, wegen weiteren vier angedrohten Jahren Gefängnis in Schweden?

            Es könnte natürlich sein, das Julian Assange durch diese Verhandlung seinen Heldenstatus verlieren würde und das für ihn der Grund ist, so vehemend gegen eine Auslieferung nach Schweden ist. Möglich....

            Genauso halte ich es Angesichts der Tragweite der Wikileaks-Enthüllungen für möglich, das die USA ihre Finger mit im Spiel haben und ein Assange in Schweden erst zu Unrecht verurteilt und dann gebranntmarkt ausgeliefert wird.

            Im amerikanischen Fernsehen wurde damals zum Mord an Assange aufgerufen-Ernsthaft.

            Zumindest den Hauch eines Zweifels könnte frau da auch als Feministin mal an sich ranlassen. Gerade dann ,wenn bekannte Fußballspieler scheinbar problemlos damit durchkommen und es keine große Sache zu sein scheint, aber ein Whisleblower deshalb mit internationalem Haftbefehl gesucht wird

  • Ein wenig schockiert bin ich schon, dass in den Kommentaren davon ausgegangen wird, dass diese Handlung (sollte Assange sie begangen haben oder nicht) nur in Schweden eine Vergewaltigung ist. Siehe §177 StGB: "(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt [...] 2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert, [...] insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)"

    Das ist klar zu deuten, dass auch in Deutschland das Eindringen in einen schlafenden Körper, dessen Willensbildung massiv eingeschränkt ist, eine Vergewaltigung darstellt.

    • @Lachs:

      Werten Sie es als Ausdruck des generellen mulmigen Gefühls, das sich bei Vielen angesichts der schwedischen "Ja heißt Ja"-Regelung breitmacht. Die riecht halt schon ziemlich nach Beweislastumkehr, selbst wenn sie (noch) keine enthält.

      Im konkreten Fall "schlafendes Opfer" bin ich wertungsmäßig voll bei Ihnen: Selbst wenn man keine "Ja heißt Ja"-Regelung im Gesetz hat, sollte doch zumindest die ZustimmungsFÄHIGKEIT gegeben sein. Die deutsche Rechtslage lässt freilich insofern eine Lücke, als sich nur strafbar macht, wer die Einschränkung der Zustimmungsfähigkeit (vorsätzlich) "ausnutzt". Der Täter muss also (zumindest) für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben, dass der Zustand des Opfers seine sexuellen Handlungen (zumindest) erleichtert. Das dürfte z. B. nicht der Fall sein, wenn er überzeugt ist, dass das schlafende Opfer den Beischlaf erst recht wollen und ermöglichen würde, wenn es wach wäre.

      Wie es bei Assange war, kann ich natürlich nicht sagen. Aber eindeutig ist nicht Alles nach deutschem Recht strafbar, was nach schwedischem strafbar ist.

  • Die USA haben viele Möglichkeiten, den Ruf von Assange zu ruinieren. Und darum geht es doch. Oder?

  • Macht es Sinn - außer für Stimmungsmache - in einem deutschen Medium etwas als Vergewaltigung zu labeln, was in Deutschland niemals diese juristische Zuschreibung hätte? Abgesehen davon, dass die Vorwürfe recht vage und wenig glaubwürdig erscheinen?

  • Seltsam, die Autorin geht ohne jeglichen Zweifel von Vergewaltigung aus, was der Sorgfaltspflicht eines Journalisten, zumal der TAZ, widerspricht.



    Es gibt nämlich sehr unterschiedliche Darstellungen, was wirklich passiert ist. Dazu empfehle ich zu lesen:



    www.spiegel.de/pan...ten-a-1267206.html



    Hierin berichtet SPON, dass



    -Anna A., eine der beiden Frauen, ihm vorwirft, ein Kondom absichtlich zerstört zu haben (Vergewaltigung?),



    -Sofia W., 26, die den Australier zu sich einlud, Geschlechtsverkehr mit Assange - ohne Kondom- hatte.



    -Dass danach beide Frauen, wegen HIV-Angst, zur Polizei gingen, das Verfahren aber eingestellt wurde, danach aber eine andere Richterin das Verfahren erneut aufgenommen habe.



    -Dass im Februar 2016 die "Arbeitsgruppe für willkürliche Festnahmen" der Vereinten Nationen, die ungewöhnlich lange Dauer der schwedischen Ermittlungen verurteilt und festgestellt, Assange sei die Möglichkeit verweigert worden, sich zu äußern. "Die Dauer der Ermittlungen", so die Genfer Uno-Gruppe, sei "mit der Unschuldsvermutung unvereinbar".

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Rinaldo:

      Für den Link in obiger Angelegenheit meinen ausdrücklichen Dank. Wenn es nicht um die bekannten Vorwürfe ginge, würde ich von einem billigen Schmierentheater sprechen.

      Wie schrieb schon der Autor des SPON-Artikels: Bei Julian Assange ist nichts normal. Wohl wahr.

  • Auf jeden Fall stimmt was in Artikel steht. Strafe muss sein unabhängig von Prominenz. Man muss nur sicherstellen, dass Assange nicht einfach nur kaltgestellt werden soll.



    Und wie ein anderer schon schrieb, ein Mensch hat oft mehrere Rollen, mancher leider auch eine schlechte... Assange s arbeitet ist aus meiner Sicht indes mehr Wert als Fussball...

  • Möglicherweise ist Assange alles: mutiger Aufklärer, Egomane, politisch Verfolgter und Vergewaltiger im Sinne des schwedischen Rechts. Zu fordern, dass sein mutmaßlicher Umgang mit Frauen den Umgang mit ihm selber auch in allen anderen Fragen prägen sollte ist allerdings einfach nur rachsüchtig und letztlich auch unpolitisch.

  • " Vergewaltigungsvorwürfe sind schnell vergessen..."

    Und das ist - wenn sie nicht hinreichend bewiesen sind - auch gut so. Denn wenn der haltlose Vorwurf reichte, um ein Leben nachhaltig zu beeinträchtigen oder eine Karriere zu zerstören, dann würde der Vorwurf zur Waffe nicht nur für die echten Opfer sondern für Jede, die einem Mann etwas Böses will. Mal davon abgesehen, dass das nicht wirklich gerecht wäre, würde es auch wieder zu einem Backlash führen, der es echten Opfern am Ende schwerer macht, gehört zu werden. Die Unschuldsvermutung hat einen Sinn - für potenzielle Täter UND Opfer: Sie ist der oberste Garant für Vertrauen in den Rechtsstaat. Den kann sie nur erfüllen, wenn sie auch ernstgenommen wird.

    Davon abgesehen: Wir haben das - sehr soziale - Bedürfnis, für große Leistungen und/oder tolle Ergebnisse Jemandem dankbar zu sein und ihn dafür zu schätzen. Dieses Bedürfnis ist nur schwer zu unterdrücken. Deshalb tendieren die meisten Menschen dazu, sich ihre Heldenverehrung durch Flecken auf des Helden weißer Weste nur sehr widerwillig madig machen zu lassen. Von daher ist es ganz natürlich entsprechend schwerer, so ein Denkmal wie Ronaldo oder Assange vom Sockel zu stoßen, wenn es noch nicht einmal eine rechtskräftige Verurteilung gibt.

    • @Normalo:

      Die Vorwürfe sind alles andere als schnell vergessen. Sie haben dazu gedient, das Bild von Assange in den Dreck zu ziehen. In jedem Fall ist es nicht das, was wir in Mitteleuropa unter "Vergewaltigung" verstehen. Die Schweden haben die Strafbarkeit ausgeweitet auf Fälle, die bei uns straffrei wären und dort mit einer deutlich geringen Strafe bedroht sind.



      Assange war nie angeklagt, sondern es gab Ermittlungen und den Wunsch dadurch Assange in den USA ans Messer zu liefern.

      • @Velofisch:

        Dass für die Stigmatisierung in manchen Fällen der bloße Vorwurf ausreicht, macht es nicht besser. Frau Hecht hält es augenscheinlich für beklagenswert, dass das nicht IMMER der Fall ist. Darauf war ich eingegangen.

        Was Assange betrifft: So lebensfern die dortige Rechtslage den Außerschwedischen auch erscheinen mag, wenn er in Schweden ist, muss er halt nach schwedischen Regeln spielen. Davon befreit ihn auch sein globaler Status als "Whistleblower-in-Chief" nicht. Wenn es dort also ein demokratisch zustande gekommenes, verfassungsmäßiges Gesetz gibt, das Geschlechtsverkehr ohne aktive Zustimmung beider Partner unter Strafe stellt und "Vergewaltigung" nennt, behält man(n) dort halt die Finger (und sonstige Körperteile) bei sich, bis die Bettnachbarin aufgewacht ist. Das Vergewaltigungsstrafrecht ist sicher kein besonders geeignetes Feld für "zivilen Ungehorsam".

      • @Velofisch:

        Nur weil bestimmte Dinge in Deutschland nicht strafbewehrt sind,heisst es nicht,dass es sich nicht um eine Vergewaltigung handelt.



        “Was man darunter in Mitteleuropa versteht” bzw was MÄNNER bzw speziell Sie in mitteleuropa unter einer Vergewaltigung verstehen,spielt für die Sachlage keine Rolle:



        Jemand der schläft,kann nicht zustimmen.Sex ohne Zustimmung ist IMMER eine Vergewltigung.Kein Kondom zu benutzen,obwohl der Partner darauf besteht,ist ebenfalls eine Vergewaltigung.deal with it.

        • @pippilotta_viktualia:

          "Nur weil bestimmte Dinge in Deutschland nicht strafbewehrt sind,heisst es nicht,dass es sich nicht um eine Vergewaltigung handelt."

          In Deutschland heißt es das schon. Das Strafrecht ist da recht trennscharf. Was nicht verboten ist, ist erlaubt, und wer jemand wegen einer erlaubten Handlung einer Straftat bezichtigt, macht nicht diesen sondern allenfalls sich selbst strafbar. In Schweden dürfte die Grenze ähnlich scharf sein, aber sie ist halt anders definiert.

  • Das Gesetz gibt es doch in Schweden erste seit 2018 wohingegen der Vorwurf der Vergewaltigung durch Assange viel älter ist. Es wäre doch eigenartig, wenn das Gesetz rückwirkend angewandt werde würde.

  • "Schon aus einer Perspektive, die gesunden Menschenverstand zugrunde legt, erscheint es grotesk, Geschlechtsverkehr als „einvernehmlich“ zu bezeichnen, wenn eine Person dabei schläft."

    Das stimmt schon. Aber mir fällt es schwer zu glauben, dass jemand in mich eindringen kann, ohne dass ich wach werde.

    Also warten wir doch mal ab, was die Ermittlungen ergeben...

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Also ist es meine Verantwortung,jemanden zu hindern in mich einzudringen,wenn ich schlafe?



      Worauf wollen sie hinaus?



      Wenn das Eindringen der Grund für das Erwachen ist,wurde die Vergewaltigung schon vollzogen.Auch einmal reinstecken ist eine Vergewaltigung.

      • @pippilotta_viktualia:

        "Worauf wollen sie hinaus?"

        Wie wahrscheinlich ist es, nicht aufzuwachen?

        "Wenn das Eindringen der Grund für das Erwachen ist,wurde die Vergewaltigung schon vollzogen.Auch einmal reinstecken ist eine Vergewaltigung."

        Natürlich. Aber von Aufwachen war eben nicht die Rede.

        Wir reden von 2 Leuten allein in einem Zimmer. Eine Person sagt, sie ist im Schlaf vergewaltigt worden. Um das zu glauben, braucht man mehr Fakten.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          ok,installiere nun Videokameras in meinem Schlafzimmer.

          • @pippilotta_viktualia:

            Dasd ist Schwachsinn und das wissen Sie.

  • Es ist völlig in Ordnung, dass der Vorwurf der Vergewaltigung nun wieder aufgenommen wird, wenn es dafür auch belastbare Beweise geben sollte. Mir will allerdings nicht ganz einleuchten, wie man vergewaltigt werden können soll, während man einfach nur schläft, also nicht betäubt wurde oder sowas. Ich schlafe sehr tief und fest, aber wenn mich jemand im Schlaf vergewaltigen wollte, würd' ich das schon merken und sofort hellwach werden - aber bei Männern ist ja vieles total anders.

    • @Rainer B.:

      Wenn sie davon wach werden,dass jemand sie vergewaltigt,wurden sie schon vergewaltigt,selbst wenn sie sich daraufhin wehren.

      • @pippilotta_viktualia:

        Ach nee Verehrteste - ich werde auch schon wach, wenn sich jemand neben mich ins Bettchen legt und an meinem Höschen rumfummelt. Im übrigen ist ein Eindringen auch unter normalen Bedingungen meist schon nicht komplikationsfrei. Im Wort „Vergewaltigung“ steckt nicht zufällig das Wort „Gewalt“ und die Anwendung von Gewalt pflegt in aller Regel eindeutige Spuren zu hinterlassen. Wenn dies hier so gewesen sein sollte, was wir aber alle gar nicht wissen, so muss der Mann natürlich verurteilt werden. Wenn nicht, muss man die Anklage selbstverständlich fallen lassen - ohne Wenn und Aber.