Kohleausstieg 2030 in Gefahr: Aus für neue Kraftwerkspläne
Wirtschaftsminister Habeck legt das neue Kraftwerksgesetz wegen fehlender Mehrheiten zu den Akten. Diese Verzögerung bremst den Kohleausstieg.
Die Union habe klargemacht, dass sie das Gesetz und den zügigen Zubau der Kraftwerke ablehnt, hieß es aus Regierungskreisen. Seit dem Ausscheiden der FDP aus der Ampelkoalition im November hat die verbliebene Regierung aus SPD und Grünen keine eigene Mehrheit mehr im Bundestag.
Das neue Kraftwerksgesetz sollte den Neubau von Gaskraftwerken regeln, die perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können. So sollen die Anlagen dann irgendwann klimaneutral Strom produzieren. Die Kraftwerke sind als Reserve für den Fall gedacht, dass die erneuerbaren Energien wegen widriger Wetterbedingungen nicht genug Strom liefern, also in den sogenannten Dunkelflauten ohne Wind und Sonne. Die neuen Anlagen sollten ab 2030 betriebsbereit sein.
Das ist wichtig, denn nur wenn es genug Kapazitäten gibt, um Strom zu erzeugen, wird die Bundesnetzagentur das Abschalten von Kohlekraftwerken genehmigen. Für das Rheinische Revier ist der Kohleausstieg für 2030 vorgesehen, für die ostdeutschen Kohlegebiete spätestens 2038. Habeck geht davon aus, dass der Ausstieg aufgrund der Marktlage – etwa dem hohen Preis für den Ausstoß von CO₂ – auch dort viel früher kommt.
Ausschreibung 2025 kaum möglich
Neue Anlagen zu bauen dauert Jahre und muss deshalb schnell beginnen. Habeck wollte das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durch den Bundestag und den Bundesrat bringen. Damit wollte er ermöglichen, dass die Anlagen noch im Jahr 2025 ausgeschrieben werden können. Das wird jetzt kaum noch realisierbar sein.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, dass die künftige Bundesregierung das Gesetz auf ihre 100-Tage-Agenda setzt. „Nur so können wir die Versorgungs- und Systemsicherheit langfristig gewährleisten und gleichzeitig den Kohleausstieg umsetzen“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae.
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