Klimaziele der EU in weiter Ferne: Neue Klimaklage gegen Bundesregierung
Die Deutsche Umwelthilfe verklagt erneut die Bundesregierung, denn diese tue nicht genug dafür, die EU-Klimaziele einzuhalten. Es geht um viel Geld.
Die Klage richtet sich gegen den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) der Bundesregierung. Der sei nicht konkret genug, bemängelt die DUH. Im NEKP müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darlegen, wie sie das gemeinsame Klimaziel der EU erreichen wollen, 30 Prozent weniger CO₂ in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Abfall und Landwirtschaft als 2005 auszustoßen. Mit welchen Maßnahmen Deutschland seinen Anteil leisten will, sei nicht nachvollziehbar, wirft die DUH der Bundesregierung vor.
Neben diesen Sektoren geht es im NEKP auch um die CO₂-Emissionen, die durch Landnutzungsveränderung entstehen. Das passiert zum Beispiel, wenn Wiesen für den Wohnungsneubau versiegelt werden und dadurch kein CO₂ mehr binden können. Laut EU-Verordnung sollen durch den Landnutzungssektor bis 2030 in Deutschland 30 Millionen Tonnen CO₂ gebunden werden, zum Beispiel durch Aufforstung oder die Wiedervernässung von Mooren. Im NEKP rechnet die Bundesregierung nur mit 1,3 Millionen Tonnen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima teilt auf Anfrage der taz mit, dass es sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußern könne. Grundsätzlich nehme die Bundesregierung ihre EU-Verpflichtungen ernst und arbeite kontinuierlich an Maßnahmen, um die Klimaziele zu erreichen. Der NEKP zeige zudem, dass die Lücke zwischen Klimazielen und Maßnahmen seit Antritt der Ampel-Koalition halbiert worden sei.
Einer ähnlichen Klage wurde bereits recht gegeben
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte der taz, dass die neue Klage absichtlich anderen durch den Verband bereits eingereichten Klagen ähnele: „Wir rügen die gleichen Dinge wie in den Klagen, in denen uns das Gericht im Mai recht gegeben hat.“ Damals hatte die DUH zwei Verfahren gegen die Bundesregierung gewonnen. Sie fanden ebenfalls vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt.
Das Gericht urteilte damals, dass die Sofortprogramme der Bundesregierung nicht ausreichten, um die Treibhausgasemissionen auf das Niveau zu senken, das im deutschen Klimaschutzgesetz vorgeschrieben war. Gegen das Urteil legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Revision ein.
Das Gericht urteilte außerdem, dass die Anstrengungen der Bundesregierung nicht weit genug gehen, um den Landnutzungssektor zu einer CO₂-Senke zu machen. Das Bundesumweltministerium akzeptierte das Urteil.
Das Urteil aus dem Mai erging auf Grundlage des deutschen Klimaschutzgesetzes, die neue Klage dagegen bezieht sich auf das EU-Recht. „Die Klagen sind inhaltlich äquivalent und behandeln dieselbe Fragestellung, nur auf Ebene des europäischen Rechts“, sagte DUH-Geschäftsführer Müller-Kraenner, „auch, weil im EU-Recht weiterhin Sektorenziele für den Treibhausgasausstoß gelten, während sie in Deutschland abgeschafft wurden.“
Die EU-Klimaziele nicht einzuhalten, könnte teuer werden
Die Bundesregierung hatte im Sommer das Klimaschutzgesetz reformiert. Im neuen Klimaschutzgesetz gibt es keine verbindlichen Emissionsziele mehr für die einzelnen Sektoren wie Verkehr und Energie. Stattdessen ist die Bundesregierung als Ganze dafür verantwortlich, die Klimaziele zu erreichen. Gegen das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung gingen vor dem Bundesverfassungsgericht im September drei Klagen von verschiedenen Umwelt- und Klimaschutzorganisationen ein, eine davon auch von der Deutschen Umwelthilfe.
Falls die DUH das Verfahren gewinnt, müsste die Bundesregierung in den jeweiligen Sektoren konkrete Maßnahmen ergreifen, um das Klimaziel der EU einzuhalten. Sie könnte zum Beispiel ein Tempolimit einführen oder die Investitionen in den ÖPNV erhöhen, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2030 zu senken. Sollte die Bundesregierung ihr EU-Klimaziel reißen, müsste sie einer Studie des Umweltverbands Transport & Environment zufolge 16 Milliarden Euro bezahlen. Denn wenn ein Land nicht genug Treibhausgase einspart, muss es Ausgleichszertifikate von anderen EU-Staaten kaufen, die ihre Klimaziele einhalten.
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